neues Waffengesetz [wie mit Enteignung umgehen]

Corben

Mitglied
Messages
44
neues Waffengesetz

Mal eine völlig allgemeine Frage,

wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr Stücke besitzt, die demnächst verboten sind, und demnächst vielleicht abgegeben werden müssten? (Laut der "Novelierung" des WaffGesetzes sind lediglich Pump-Guns mit Pistolengriff mit sofortiger Wirkung verboten. Wie beispielsweise mit Klingen - Ausnahmegenehmigung, Einzug oder so - verfahren wird, steht noch in den Sternen.)
Doch ist es durchaus möglich, daß es für den "gesetzestreuen" Bürger, der sein Balisong oder Pushdagger eventuell demnächst bei den Behörden abgeben muss, keine Entschädigung gibt.(Oder meint jemand, läge vollkommen falsch? Woher sollten die das Geld nehmen?)
Da mag bei einem Stück aus dem Bahnhofstabakladen für paar Mark schon nicht Ok sein. Aber was ist etwa, wenn man ein hochpreisiges Custom- oder Benchmade-Butterfly oder einen kalifornischen Pushdagger aus der Zeit um 1850 hat (oder einen von CS)?
Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht. (Erzählt jetzt bitte nicht, was ihr in eurer Sammlung so alles habt. Will ich nicht wissen. Geht um die Theorie.)

Gruß

[HankEr: verschoben nach Politik & Recht + Titel erweitert]
 
tja

also wahrscheinlich dürfen alle messer abgegeben werden, zusätzlich gibt es pro zu zerstörendem messer noch 30euro bearbeitungsgebühr.:staun:

also ich würde mein messer nicht abgeben, ich denke:
so lange ich das messer zu hause habe, geht das niemanden was an... man sollte dann aber nicht damit auf der dtraße rumlaufen!

aber ich laufe mit meinen "schätzen" eh nicht durch die gegend!
 
WaffGesetz

Nur könntest Du nach dieser Logik ein lMG oder eine Mpi im Hause aufbewahren (wie es sicher auch vorkommen mag).
Fakt ist doch, daß ein Stück nicht mehr soviel Spaß macht, wenn man es nicht mal jemandem zeigen kann, ohne zu befürchten, daß der einen anschwärzt. Habe schon erlebt, daß die Cops Wohnungen wegen angeblicher "Gefahr in Verzug" auseinandernahmen, weil eine (vermeintliche) Hanfpflanze auf dem Balkon stand. Und der liebe Nachbar halt einem der deutschen Lieblingshobbies nachging: dem Denunziantentum

Gruß
 
Ich hatte noch zwei Butterflymesser zuhause obwohl sie hier in DK nicht mehr legal sind. Ich hatte sie gekauft als es noch erlaubt war, und ich wollte sie nicht abgeben nur weil irgend ein Politiker sich einen Nahmen machen will und - wie immer - das Waffengesetz verschärft. Es scheint bei euch ist es bald genau so schlim wie bei uns.:angry:
 
Last edited:
noch besser

habe was besseres erlebt:
mein vater hat im wald (beim "gassigehen") in der nähe einer amerikanischen kaserne eine m16 :waaah: im wald gefunden (das sturmgewehr, nicht das messer!)...

was hat er gemacht:
er sagte unserem förster bescheid, am nächsten tag war das gewehr weg...

ob der gute förster (will ja nix unterstellen) das ding abgegeben hat????:angst:

aber sowas passiert wahrscheinlich nur den amys:lechz:
 
Oh no - nicht nur den Amis. Die Bundeswehr hatte allein zwischen Gründungsjahr 1956 und 1969 einen Fehlbestand von rund 60.000 Waffen. Neuere Zahlen sind nicht bekannt, da sie unter Verschluß gehalten werden.
Was anders: Wie ist man denn in DK vorgegangen? Mußtet ihr Eure verbotenen Gegenstände abgeben? Falls ja - mit oder ohne Entschädigung. Oder gab es so was wie Sondergenehmigungen für Altbesitz?
 
Waffengesetz

Ich persönlich werde den Teufel tun, meine Sachen ohne entsprechende Entschädigung abzugeben. Erst mal werde ich versuchen, eine Genehmigung zu bekommen. Eine Enteignung nehme ich nicht hin. Wenn's nicht klappt ist das, da ich nahe an der Grenze wohne, auch kein allzu großes Problem. Ich geb die Sachen zu Freunden in Gebieten wo sie legal sind. Man wird sehen, was dann passiert.
 
Wenn man erst die Behörden auf sich aufmerksam machst, kommt daseiner Selbstanzeige gleich. Erklär dann mal, wo die Stücke geblieben sind. Das mit dem Ausland schlucken die nicht.
 
Re: neues Waffengesetz

Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht.
Das stimmt so nicht, lt. Gesetz gibt es Ausnahmegenehmigungen insbesondere bei kulturhistorischen Sammlungen, nicht ausschließlich.
 
Wenn man erst die Behörden auf sich aufmerksam machst, kommt daseiner Selbstanzeige gleich. Erklär dann mal, wo die Stücke geblieben sind. Das mit dem Ausland schlucken die nicht.
Bleibt ihnen doch gar nichts anderes übrig. Trotzdem führt kein Weg daran vor, daß irgendjemand klagen muß. Zumindest die entschädigungsfreie Enteignung halte ich durchaus für anfechtbar.
 
Corben: Ohne Entschädigung. Sondergenehmigungen für Altbesitz gibt es auch nicht - bei uns brauchst du einen Waffenschein um ein Schwert zu besitzen, aber Butterflymesser, Springmesser usw kann man nicht legal besitzen. Es ist nicht möglich zu kontollieren wer ein solches Messer besitzt, deshalb geht man davon aus dass wir freiwillig alles abgeben was so rumliegt. Alle Jahre wieder hat die Polizei sowas wie "Tag der offnen Tür" für illegale Waffen, und jedes mal liefen die braven Bürger tausende von alten und neuen Wafen ab - viele davon sind nicht einmal verboten. Da weint das Samlerherz wenn mann sieht was da zusammen kommt.
 
Wenn ich ein Messer hätte, das ich legal erworben habe und zu dieser Zeit legal besitzen durfte, würde ich einen Dreck machen jenes freiwillig abzugeben. Noch dazu wenn es sehr teuer war und ich jetzt keinen cent dafür bekomme. Nur weil ein paar Idioten sich durch alles bedroht fühlen, und andere Idioten deswegen alles verbieten wollen.
 
jaja

will ja (mal wieder) nichts unterstellen, aber gebt ruhig eure messer ab...

wenn ihr eure messerchen mal wieder sehen wollt, fahrt einfach mal bei dem einen oder anderen polizisten vorbei,die haben nach solch einer aktion bestimmt ne schöne "privatsammlung"

ich kenne einige polizisten privat, die in ihrer freizeit mit messern rumlaufen, die man sonst nur bei messerstechern kennt... ist aber vielleicht auch jobbedingt :super:


abgesehen davon ist es doch wurscht (mir jedenfalls) ob ich von einem illegalen kampfmesser oder dem "böker brotmesser II serrated" abgestochen werde, oder?

ich will ja niemanden auf dumme ideen bringen, aber wenn, dann richtig... und teppichverleger sollen ab jetzt die teppichreste abkauen... in kantinen und lokalen gibts nur noch löffel, und im op wird nicht mehr mit dem skalpell geschnitten, sondern jeder mensch bekommt eine "aufreissnaht" implantiert, so wie bei schokoriegeln! :staun:
 
Niemand wird enteignet. Jederman erhält die Möglichkeit, seinen Besitz an einen Berechtigten zu verkaufen. Für Leute mit nur einem Arm z.B. wird es weiterhin die Ausanhmegenehmigung für Spring-/Fallmesser geben. Außerdem bleibt ja noch die Möglickeit der Unbrauchbarmachung, also Schneide weg mit dem Bandschleifer und schon habt ihr schöne Schaukampfmesser :(

Ach ja, überlegt Euch gut wie ihr damit umgeht. Wegen eines Springers riskiert man schnell die WBK und bei der Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis ist das auch sehr hinderlich. :staaun:


- "...wenn ihr eure messerchen mal wieder sehen wollt, fahrt einfach mal bei dem einen oder anderen polizisten vorbei,die haben nach solch einer aktion bestimmt ne schöne "privatsammlung"

ich kenne einige polizisten privat, die in ihrer freizeit mit messern rumlaufen, die man sonst nur bei messerstechern kennt... ist aber vielleicht auch jobbedingt..."

Was soll denn der Blödsinn? Den Rest denke ich mir besser.

Tschüs, Sven.
 
So ein...

...Schwachsinn, SvenW! Bitte vor solchen Kommentaren das Gehirn einschalten!

Zitat: "Niemand wird enteignet. Jederman erhält die Möglichkeit, seinen Besitz an einen Berechtigten zu verkaufen. Für Leute mit nur einem Arm z.B. wird es weiterhin die Ausanhmegenehmigung für Spring-/Fallmesser geben."

Na klar, die paar Einarmigen kaufen sich dann jeder ein paar Tausend Fallmesser. Die Springer sind ja nicht betroffen, die darf man behalten.

Zitat: "Außerdem bleibt ja noch die Möglickeit der Unbrauchbarmachung, also Schneide weg mit dem Bandschleifer und schon habt ihr schöne Schaukampfmesser."

Wo im Gesetzt steht denn was von "Schneide" oder "Scharfem Messer?"

Zitat: "Ach ja, überlegt Euch gut wie ihr damit umgeht. Wegen eines Springers riskiert man schnell die WBK und bei der Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis ist das auch sehr hinderlich."

Wie schon gesagt, die Springer werden nicht eingezogen, Böker sei Dank.

Das mit den Polizisten kann ich zumindest teilweise aus meiner eigenen Jugend-Erfahrung bestätigen. Als ich so um die 20 war wanderten die stadtbekannten Schläger und Versager entweder in den Knast oder gingen zur Polizei. Viele gingen zur Polizei. Denn die nahmen damals Alles mangels Interesse vernünftiger Menschen. Und da haben die Irren dann, wie man später life erleben konnte, ihre Macht ausgelebt.
Nichts für Ungut, natürlich gibt es auch eine sehr überwiegende Vielzahl vernünftiger Cops, aber die Zahl der schwarzen Schafe ist schon verdammt hoch.


Achim
 
Re: So ein...

Original geschrieben von AchimW
Wo im Gesetzt steht denn was von "Schneide" oder "Scharfem Messer?"

Richtig. Außerdem ist im WaffG ausdrücklich erwähnt, daß Gegenstände, die einen verbotenen Gegenstand vortäuschen ebenfalls strafbar sind. Stumpfes verbotenes Messer = Anscheinswaffe = illegal.
 
Ausland

Ich vergaß, Corben:

Was wollen die Behörden denn nicht schlucken, wenn ich die Sachen tatsächlich ins Ausland gebracht habe? Wenn sie meine Bude filzen können bis sie schimmelgrün sind ohne was zu finden? Dein Argument versteh ich nicht.

Im Übrigen entschuldigt bitte den aggressiven Ton, aber bei dem Thema kommt mir jedes mal die Galle hoch. Weil ich ahne, wo das enden soll. Wie viele von Euch sicherlich auch. Aber das werden wir uns nicht gefallen lassen, oder?

Achim
 
schimmelgrün

AchimW :
unsere polizei ist immer schimmelgrün :super:

das dir der kragen platz, verstehe ich... mir gehts genau so!

aber wenigstens ist die polizei immer da, wo man sie braucht... an radarfallen und an parkuhren, die ablaufen.........:mad: :mad: :mad: :mad:
 
frage

sagt mal - wie schaut`s eigentlich mit meinem damastschwert aus - ist zweischneidig und länger als 9cm.... muss ich das bald auch abgeben? :angst: :angst: :angst: :angst:
 
Eure infantilen Ansichten zur Polizei könnt Ihr Euch sonst wohin...

Ansonsten wimmelt es wie üblich in solchen Foren geradezu von Halbwarheiten zu rechtlichen Themen. Die meisten haben das Problem nicht zu wissen wie Gesetze zu lesen sind; viel schlimmer aber ist, daß die meisten nur die reinen Gesetzestexte im Web abrufen und hier auch nur sehr wenige Gerichtsentscheide verbreitet werden. Wer keinen kostenpflichtigen Zugang zu speziellen Datenbanken hat muß sich in Bibliotheken umsehen oder selber Bücher kaufen.
Zu empfehlen wäre z.B.:

- Hinze, Waffenrecht, Textsammlung und Kommentar, Verlag R.v.Decker, Loseblattsammlung in drei Bänden (kostet allerdings ein paar Euro :ack: , aber einige könne es ja von der Steuer absetzen :cool: )

Ach ja, was benutzen den "Messerstecher" so im allgemeinen?
(Ich mußte bisher erst drei davon bändigen. Einen mit dem Pfadfinderdolch und zwei besoffene Tommys mit ihrem Bajonet.)

Tschüs, Sven.

PS.: Ich halte das ganze ja auch bloß für einen blöden Witz, aber ich fürchte ich muß damit leben.
 
Back