neues Waffengesetz
Mal eine völlig allgemeine Frage,
wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr Stücke besitzt, die demnächst verboten sind, und demnächst vielleicht abgegeben werden müssten? (Laut der "Novelierung" des WaffGesetzes sind lediglich Pump-Guns mit Pistolengriff mit sofortiger Wirkung verboten. Wie beispielsweise mit Klingen - Ausnahmegenehmigung, Einzug oder so - verfahren wird, steht noch in den Sternen.)
Doch ist es durchaus möglich, daß es für den "gesetzestreuen" Bürger, der sein Balisong oder Pushdagger eventuell demnächst bei den Behörden abgeben muss, keine Entschädigung gibt.(Oder meint jemand, läge vollkommen falsch? Woher sollten die das Geld nehmen?)
Da mag bei einem Stück aus dem Bahnhofstabakladen für paar Mark schon nicht Ok sein. Aber was ist etwa, wenn man ein hochpreisiges Custom- oder Benchmade-Butterfly oder einen kalifornischen Pushdagger aus der Zeit um 1850 hat (oder einen von CS)?
Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht. (Erzählt jetzt bitte nicht, was ihr in eurer Sammlung so alles habt. Will ich nicht wissen. Geht um die Theorie.)
Gruß
[HankEr: verschoben nach Politik & Recht + Titel erweitert]
Mal eine völlig allgemeine Frage,
wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr Stücke besitzt, die demnächst verboten sind, und demnächst vielleicht abgegeben werden müssten? (Laut der "Novelierung" des WaffGesetzes sind lediglich Pump-Guns mit Pistolengriff mit sofortiger Wirkung verboten. Wie beispielsweise mit Klingen - Ausnahmegenehmigung, Einzug oder so - verfahren wird, steht noch in den Sternen.)
Doch ist es durchaus möglich, daß es für den "gesetzestreuen" Bürger, der sein Balisong oder Pushdagger eventuell demnächst bei den Behörden abgeben muss, keine Entschädigung gibt.(Oder meint jemand, läge vollkommen falsch? Woher sollten die das Geld nehmen?)
Da mag bei einem Stück aus dem Bahnhofstabakladen für paar Mark schon nicht Ok sein. Aber was ist etwa, wenn man ein hochpreisiges Custom- oder Benchmade-Butterfly oder einen kalifornischen Pushdagger aus der Zeit um 1850 hat (oder einen von CS)?
Ausnahmegenehmigungen gibt es ja laut Gesetz nur bei kulturell relevanten Sammlungen, aber das sind Einzelstücke nun mal nicht. (Erzählt jetzt bitte nicht, was ihr in eurer Sammlung so alles habt. Will ich nicht wissen. Geht um die Theorie.)
Gruß
[HankEr: verschoben nach Politik & Recht + Titel erweitert]