Namensfrage & rechtliches

Abaddon

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Erstmal Hallo!
Ich bin, wie man wohl an den Beiträgen sehen kann, neu hier. Da ich nach der Antwort auf zwei Fragen war und so auf das Forum hier gestoßen bin (welches mir übrigens sehr gut gefällt), und ich aus der Suchfunktion aber nicht schlau geworden bin (entweder gab es keinen Treffer oder viel zu viele), stell ich meine Fragen gleich mal hier. :)
Aber schon mal vorweg: Ich weiß nicht wo die erste Frage besser hinpassen würde (bin auf dem Gebiet der Messer leider noch Neuling), weshalb ich den Thread in diesem Unterforum erstellt habe. Die zweite Frage würde zweifelsohne in das Politik & Recht-Forum gehören. Da ich haber sowieso im Allgemeinen einen Thread eröffne, stelle ich die Frage gleich mal hier - ich bin aber bereit, sollte ich damit kein Gehör finden, in das dazu passende Unterforum abzuwandern. ;)

  1. --hat sich geklärt--

  2. Also ich weiß, dass Fallmesser und Springmesser verboten sind. Vor kurzem wurde ja erst das Waffengesetz verschärft, womit sich vieles ändert. Ich weiß jetzt allerdings nicht, was genau alles erlaubt ist. Denn aus der Gesetzesvorlage, auf welche im Politik & Recht-Forum verlinkt wird, werde ich nicht ganz schlau. Mal zwei Beispiele:
    Wäre dieses Überlebensmessser rechtlich verboten? Oder dieses Wurfmesserset?

    Mich verwirrt an dem Ganzen zusätzlich, dass manche sagen, wenn man "es" verborgen trägt, dürfe man sogar eine Henkersaxt bei sich Tragen (also auch wenn man von der Polizei kontrolliert wird?!)..
    Außerdem gibt es ja noch die öffentlichen Veranstaltungen..

Hoffe Ihr verzeiht mir meine Unwissenheit :)
Schon mal Danke für alle Antworten (im Sinne des Threads..)!

Greetz,
Abaddon
 
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also nun mal ganz im ernst:
du willst durch die straßen laufen mit einer vorrichtungam arm, bei der man durch eine bewegung ein messer hervorschnellen lassen kann ???????????????????????????
man, wo sind wir denn hier. ich glaube du hast zu viel "taxi driver" geschaut.
mit wurfmessern durch die straßen zu laufen.............ohne worte. wenn du in den krieg willst, wandere nach amerika aus und melde dich bei der army.

du solltest auch wissen, das alles was hier steht nicht unbedingt anspruch hat richtig zu sein. wenn du also liest das einer schreibt es wäre ok mit ner verdeckten wurfaxt rumzulaufen , muß das nicht stimmen.

wenn ich polizist wäre, und du würdest mit so einer vorrichtung am arm rumlaufen,würde ich das teil einziehen und dich auch.

aber das ist alles nur meine persönliche meinung. weil ich finde , durch solche sachen und aktionen werden die leute die messer sammeln in mißkredit gebracht.
 
Hihi, ich hatte mir schon gedacht, dass eine solche Antwort kommen würde :hmpf:

Du hast mich leider falsch verstanden! Ich habe nicht vor, mit einem solchen Gerät durch die Gegend zu turnen, einen auf Rambo zu spielen und mit Ninja-Kick-Moves leute nieder zu strecken :lach:

Mich würde das Ganze lediglich aus rein menschlicher Neugierde interessieren! Ich gebe zu, dass meine Begeisterung für Messer sehr ausgeprägt ist (wie wohl bei jedem hier), aber deshalb bin ich keiner der Irrer!

Und auch wenn ich vor habe, mir ein Messer zuzulegen, welches der Selbsterverteidigung halber immer bei mir sein sollte, so wird dies kein Wurfmesser sein.. Ein kompacktes Messerchen dürfte da wohl voll ausreichen, oder? :super:

p.s.: Noch mal wegen den Wurfmessern: Ich denke Ihr alle habt schon einmal davon gehört, dass es auch Leute gibt, die Wurfmesserwerfen als eine Sportart betrachten.. den man im Verein bzw. Zuhause ausüben kann. ;)
 
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Hallo Abbadon,

....als 'Dein Rechtsanwalt' empfehle ich Dir, Deine beiden Beiträge mit Formulierungen wie 'ich stech Dich ab, Du Sau' oder Anfragen nach einem ohne jede Debatte schon vor dem neuen Waffengesetz verbotenen Gegenstand, oder Aussagen, welche Messergrösse zur Selbstverteidigung ausreicht, schnellstens zu überarbeiten, oder noch besser, löschen zu lassen, bevor es jemand liest, und die anderen Forumsteilnehmer damit in Verbindung bringen kann.

Den Mods empfehle ich, sich das auch nochmal genau durchzulesen,
ob das alles so OK ist.
Zitat: Wo kämen wir denn hin, wenn jeder hier schreibt, was er will?

Herzliche Grüsse,

Uli Zerdick
 
@ Uli:
Keine Sorge, wenn sich wer bemüßigt sehen sollte, Ansichten zu SV-Messern oder Messerkampf breitreten zu müssen, wird sowieso wie üblich verfahren ;)

@ Abbadon:
Zu den anderen Fragen folgendes:

1. Wie es in der Öffentlichkeit mit dem Messer mit/bei sich Führen zu "handhaben" ist, steht in unzähligen threads.

2. Das Agenten-Messer unter der Hemdmanschette ist hier auch schon irgendwo mal beschrieben worden - gibt dafür wohl keinen speziellen Namen - doch: evtl. Handgelenk-Sprindolch oder so ähnlich.

3. Wenn Dich der Wurfmessersport interessiert, oder Du ihn sogar aussübst, ist das ganze doch kein Thema:
Dann wirst Du die Sportgeräte sowieso in einem Koffer oder ähnlichem Transportbehälter transportieren, und auch nur von oder zu solchen Wettbewerben/Veranstaltungen.
Die etwas bissigen Antworten hättest Du nicht unbedingt erwarten müssen, wenn Du das sportliche Messerwerfen gleich erwähnt hättest ;)

Um leidige Diskussionen via Forum etwas einzuschränken, und den Informationsfluß zu vereinfachen, solltest Du evtl. Deine email freischalten ;)

Gruß Andreas
 
So - hab das nun überarbeitet. Hoffe das passt so nun :)

Danke für den Hinweis, Ray. Mir war nicht klar, dass eine solche Frage so schlimm ist. Es ging mir ja nicht darum soetwas zu erwerben (ok, woher sollt ihr das wissen ^^). Wie gesagt, das Ganze hat mich einfach nur so interessiert - und in einer Großstadt in der ich lebe gibt es genug Irre (da wette ich drauf) die mit soetwas rum laufen.. :argw:

Der Rest ist so aber nun schon ok, oder? Handelt sich für meine Begriffe un eine ganz normale Frage.

//edit:
Luftauge schrieb:
Die etwas bissigen Antworten hättest Du nicht unbedingt erwarten müssen, wenn Du das sportliche Messerwerfen gleich erwähnt hättest ;)

Ja war mein Fehler, aber auf was soll ich den sonst werfen? Auf Menschen, aber hallo.. da muss ich dann doch mal fragen wo wir hier sind! :staun:

Naja, irgendwo bin ich ja auch froh, dass ihr solch missverständlichen und zweideutigen Posts wie dem meinen misstrauisch gegenüber steht. :super:
 
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Also ich bin das Waffengesetz nun noch einmal durchgegangen. Gehe ich in der Annahme richtig (quelle), dass Blankemesser (also auch Überlebensmesser) auch die Klingenlänge von 8,5 cm überschreiten darf sofern es ein feststehendes Messer ist? Denn die einzige Einschränkung, bezogen auf die Klingenlänge, habe ich für seitlich aufklappende Springmesser gefunden (siehe 8,5 cm).

Stimmt das so?
 
Ein Blick in die Suche hätte dir mit Sicherheit geholfen, aber ich bin mal nicht so und gebe dir nochmal einen kleinen Überblick.

Vollständig verboten ohne Ausnahme sind Butterflys und Faustmesser.
Fallmesser sind grundsätzlich verboten, wobei ganz bestimmte Rettungsmesser mit abgerundeter Spitze davon ausgenommen sind.
Springmesser sind verboten wenn die Klinge nach vorne herausspringt (OTF), oder die Klinge beidseitig angeschliffen ist.
Bei Springmessern mit seitlich herausspringender Klinge gilt folgendes: Das Messer ist nur erlaubt, wenn die Klingenlänge 8,5 cm nicht überschreitet, die Klinge in der Mitte mindestens eine Breite von 20% ihrer Länge aufweist und einen durchgehenden, sich zur Klinge hin verjüngenden Klingenrücken hat.

Alle anderen Messer, egal ob feststehend, mit Einhandbedienung, ohne Einhandbedienung, usw. unteliegen keinen Beschränkungen hinsichtlich Form, Farbe, Länge, Breite, Anschliff usw. der Klinge.

Beim Führen von Messern kommt es darauf an, ob das Messer als Waffe eingestuft wird oder nicht, wobei nicht jedes feststehende, oder einhandbedienbare Messer gleich eine Waffe ist. Es kommt im wesentlichen aud die Zweckbestimmung an. Die Einstufung erfolgt beim BKA, es kann als Faustformel davon ausgegangen werden, dass Jagdmesser idR als Werkzeuge eingestuft werden und alle was sehr 'tactical' ist eher als Waffe eingestuft wird (wie gesagt nur ne Fausformel imho wird das M16-04 trotz taktischem Aussehen nicht als Waffe eingestuft, hat da jemand andere Infos?)

Jedenfalls dürfen Waffen nicht geführt werde auf öffentlichen Veranstaltungen, usw.
Messer die nicht als Waffe eingestuft werden dürfen rein vom rechtlichen her jederzeit geführt werden (Einzige Ausnahme sind Versammlungen i.s.d. Versammlungsgesetzes, hier gelten wiederum verschärfte Bedingungen)

Es gibt noch weitere Ausnahmen bzgl. Faustmessern und Ausnahmegenehmigungen für Sammler, die jedoch den Rahmen hier sprengen würden und asußerdem für Otto-Normalverbraucher nicht in Frage kommen...

An die Mods: Wär es nichtmal an der Zeit für das alles in die FAQ aufzunehmen ?
 
Last edited:
Abaddon said:
Stimmt das so?

Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber es stimmt so.

Die einzige "Längenbegrenzung" im Waffengesetz ist imho die Klängelänge bei Springmessern (bei denen die Klinge seitlich "heraus springt") mit 8,5cm.
 
@ Abaddon:

.... schön, schön!
Wo doch alles so anonym ist, und wo man sich hinter einem Nickname verstecken kann, wenn man Fragen nach mehr als merkwürdigen Klingen-Apparaturen stellt, sich mit solchen Fragen sehr weit 'aus dem Fenster lehnt', obwohl man behauptet 'neu' zu sein und von Messern keine Ahnung zu haben, bitte erläutere doch mal in diesem Zusammenhang die Bedeutung von ABADDON.
Mich interessiert an dieser Stelle brennend, wie Du auf den Namen gekommen bist. Oder erkläre uns doch, wer das eigentlich ist.

Vielen Dank!
 
Also erstmal dickes Danke an Hunter und Andreas! Habt mir wirklich sehr geholfen! So, dann hab ich erstmal keine Frage mehr, Ihr seid hiermit aus der Befragung entlassen. :D ;)

Zu deinem Post, Ray:
Bevor ich hier im Forum zu einem schlechten Ruf komme, leg ich euch mal die Hintergründe meines Nicknames offen. Wobei ich es schon erstaunlich finde, was du mir so alles unterstellst, wenn man dein Post ein wenig zwischen den Zeile liest..

Also angefangen hat das Ganze vor ca. drei Jahren. Ihr müsst wissen dass ich ein Fan von Computerspielen bin und so auch in diversen Foren aktiv. Da ich zu diesem Zeitpunkt keinen wirklich guten Nickname (alias) hatte, war ich auf der Suche nach einem. Ich wollte allerdings keinen Namen ohne Bedeutung und schlichtsinnlosen. Und da RPG (Rollenspiele) eines meiner Hauptgenres ist, dachte ich mir, dass ein Name aus der Bibel doch ideal sei (bislang habe ich auch keine anderen Erfahrung gemacht). Und da ich nicht die gesamte Bibel durchlesen wollte, fing ich dort an, wo es am wahrscheinlichsten ist, ein passendes "Synonym" zu finden: In der Offenbarung.

Gut ich hatte also ein paar Seiten gelesen und stieß dann in der Offenbarung 9, 10 auf Folgendes: ...Sie haben als König über sich den Engel des Abgrunds; er heißt auf hebräisch Abaddon, auf griechisch Apollyon. (Voller Text hier). In der Offenbarung ist Abaddon einer der Engel, welche die Apokalypse verkünden. Er ist der Engel des Abgrundes und Befehliger der "höllischen" Heeresscharen.

Ui - dachte ich mir, da hab ich doch einen wirklich "passenden" Namen gefunden. Bislang bin ich auch auf kein negatives Echo wegen diesem NICKNAME gestoßen. Denn in der Spieleindustrie hat jeder einen Nickname und jeder weiß, dass diese nur Spasses halber gestaltet sind. Aber um auf den Punkt, auf den du anspielst zu kommen: Der Nick hat überhaupt nichts dem er Wirklichkeit zu tun! ..wäre ja noch schöner! :argw:

Ich erspare euch weitere Ausführungen, da das Ganze eigentlich OT ist...

//edit:

@Stinkmarder: Hmm.. da gäbe es sicher noch viel mehr Bilder. Ich weiß jetzt allerdings nicht was das Bild einer Fabelgestalt, von der es unendlich viele Darstellungsweisen gibt, zu meinem Nick aussagen soll. Ehrlich gesagt ist es das erste Bild das ich von "Abaddon" sehe, denn ich habe noch nie nach einem gesucht.
 
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