Messermagazin 5/2011

Dizzy

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Heute in der Post.
Auffällig ist direkt ein sehr interessanter Bericht über ein Urteil des OLG Stuttgart im Bezug auf das Mitühren von Einhandmessern in der Seitenablage vom Auto. Der Fahrer berief sich auf einen "anerkannten Zweck" zum durchtrennen des Fahrzeuggurtes im Bedarfsfall. Fazit: Keine Chance!! Geldbuße und was je nach dem viel schwerer wiegt: Messer bleiben eingezogen ohne das sich das Gericht einen Gedanken über den Wert der Messer macht. Mit diesem Urteil ist der Gerichtsbarkeit zukunfts und auslegungsmäßig Tür und Tor geöffnet. Unbedingt lesen!

Dizzy
 
Ach ja, danke cheez. Ich dachte, da es jetzt im MM steht, wäre es mit heißer Nadel gestrickt.

Dizzy
 
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