Messer und Waffenrecht - Broschüre

wagtho

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Im neuen Messer-Magazin befindet sich eine Broschüre als Beilage, die sich ausschließlich mit waffenrechtlichen Fragen in Bezug auf Messer beschäftigt. 98 % des neuen WaffG betrifft ja Schusswaffen, die Lektüre ist daher für reine Messerfreunde ziemlich sperrig. Die Broschüre ist daher sehr zu empfehlen. Auch ist zu begrüßen, dass sich die Fa. Böker für diese Broschüre eingesetzt hat.

Die Erwartungen sollten allerdings nicht zu weit gespannt werden. Es gibt in rechtlichen Fragen keine Patentlösungen und nur selten einfache und allgemeingültige Antworten (Es kommt darauf an....).

Beispiel zum Nachdenken:

Die Broschüre geht (wohl für den Regelfall zu Recht) davon aus, dass zweischneidige Klingen wohl als Waffen einzustufen seien. Ich verweise allerdings auf das Produkt der Fa. Dick (www.dick.de) - Produkte - Koch- und Fleischerwerkzeuge - Sondermesser - Dolchmesser Nr. 82357210 (zweiseitig geschliffenene, 210 mm lange Klinge). Einwandfrei ein Tötungswerkzeug. Darf das ein 17jähriger Schlachterlehrling erwerben? Ich meine ja. Das Messer ist zur Tötung von Tieren bestimmt, das WaffG verlangt eine Bestimmung gegen Menschen. Ein Fairbairn-Sykes-Messer ist auch nichts anderes. Kompiziert, was?
 
der zweck macht die waffe, das schlahtermesser hat halt werkzeugcharakter, waehrend das f-s als waffe gedacht wurde. genauso kann man die grenze falchion-machete betrachten. die machete ist zum abschlagen von buschwerk konzipiert, das falchion soll eher arme und beine behandeln. obwohl ein falchion wohl eine formidable machete abgibt und vice versa. noch undurchsichtiger kann ein bolo oder barong sein, du kannst beides im dschungel einsetzen oder auch in der naechsten kneipenschlaegerei. :glgl: :glgl:
 
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