Im neuen Messer-Magazin befindet sich eine Broschüre als Beilage, die sich ausschließlich mit waffenrechtlichen Fragen in Bezug auf Messer beschäftigt. 98 % des neuen WaffG betrifft ja Schusswaffen, die Lektüre ist daher für reine Messerfreunde ziemlich sperrig. Die Broschüre ist daher sehr zu empfehlen. Auch ist zu begrüßen, dass sich die Fa. Böker für diese Broschüre eingesetzt hat.
Die Erwartungen sollten allerdings nicht zu weit gespannt werden. Es gibt in rechtlichen Fragen keine Patentlösungen und nur selten einfache und allgemeingültige Antworten (Es kommt darauf an....).
Beispiel zum Nachdenken:
Die Broschüre geht (wohl für den Regelfall zu Recht) davon aus, dass zweischneidige Klingen wohl als Waffen einzustufen seien. Ich verweise allerdings auf das Produkt der Fa. Dick (www.dick.de) - Produkte - Koch- und Fleischerwerkzeuge - Sondermesser - Dolchmesser Nr. 82357210 (zweiseitig geschliffenene, 210 mm lange Klinge). Einwandfrei ein Tötungswerkzeug. Darf das ein 17jähriger Schlachterlehrling erwerben? Ich meine ja. Das Messer ist zur Tötung von Tieren bestimmt, das WaffG verlangt eine Bestimmung gegen Menschen. Ein Fairbairn-Sykes-Messer ist auch nichts anderes. Kompiziert, was?
Die Erwartungen sollten allerdings nicht zu weit gespannt werden. Es gibt in rechtlichen Fragen keine Patentlösungen und nur selten einfache und allgemeingültige Antworten (Es kommt darauf an....).
Beispiel zum Nachdenken:
Die Broschüre geht (wohl für den Regelfall zu Recht) davon aus, dass zweischneidige Klingen wohl als Waffen einzustufen seien. Ich verweise allerdings auf das Produkt der Fa. Dick (www.dick.de) - Produkte - Koch- und Fleischerwerkzeuge - Sondermesser - Dolchmesser Nr. 82357210 (zweiseitig geschliffenene, 210 mm lange Klinge). Einwandfrei ein Tötungswerkzeug. Darf das ein 17jähriger Schlachterlehrling erwerben? Ich meine ja. Das Messer ist zur Tötung von Tieren bestimmt, das WaffG verlangt eine Bestimmung gegen Menschen. Ein Fairbairn-Sykes-Messer ist auch nichts anderes. Kompiziert, was?