Hat jmd ahnung wie das in Japan ist?
Habe bis jetzt nichts brauchbares gefunden.
Einfach mal unter
http://www.jkg.jp/law.htm nachgucken, wie wärs damit?!
Die Regelungen, was Messer angeht, werden im 銃砲刀剣類所持等取締法 - Schwerter und Feuerwaffen Kontrollgesetz - festgelegt. Für die, deren Japanisch ein wenig eingerostet ist, werde ich mal die wichtigsten Punkte zusammenfassen:
- Waffen darf man allgemein nicht führen, auch keine Schlagstöcke o.ä.
- für zweischneidige Messer treten zu Anfang des Jahres 2009 strengere Regelungen in Kraft => sollte man also gar nicht erst anfangen darüber nachzudenken (nur noch unter 5,5cm Klingenlänge legal).
- Springmesser sind verboten, genau so wie auch Messer mit einer Form, die japanischen Schwertern gleicht (wollte mir in Japan ein SOG Tsunami kaufen und das ging aus diesem Grund nicht.)
- Für Messer gilt eine max. Klingenlänge von 6cm (bei Klappmessern 8cm, gilt auch für Scheren), die man ohne "正当な理由" (sprich "legal reason") dabei haben darf.
- Im Gesetz steht, dass man Klappmesser bis 8cm Klingenlänge dabeihaben darf, jedoch ist dabei die Durchführungsbestimmung 施行令第9条 zu beachten. Als Klappmesser gelten nur Messer mit den folgenden Eigenschaften:
Code:
- Klingenhöhe nicht mehr als 1,5cm
- Klingendicke nicht mehr als 0,25cm
- kein Feststellmechanismus
- Legale Gründe für das Dabeihaben größerer Messer/Schneidwaren sind:
Code:
- Messer gerade gekauft und auf dem Weg nach Hause (Kassenzettel dabei haben!)
- Messer zu Reparatur bringen
- Angel- oder Campingausflug
- oder ähnliches
- Legale Gründe sind nicht:
Code:
- Selbstverteidigung
- Modeaccessoir
- oder ähnliches
Im Zweifelsfalle sind alle Gründe, die nicht mit einer konkreten Geschäftsabwicklung (Kauf, Reparatur bzw. Schärfen) oder einer konkreten Schneidaufgabe zusammenhängen, bedenklich.
Die Berechnung der Klingenlänge hat auch ein paar Tücken.
Code:
- bei Kochmessern gilt meist die Schneidenlänge (hawatari)
- bei normalen Messern gilt die Länge der gesamten Klinge, ab dem Übergang zum Griff
- bei Messern ohne klare Trennung zwischen Klinge und Griff (zB: Kiridashi) gilt der Ansatz der Schneide als Beginn der Klinge, ABER - und das trifft vermutlich auf die meisten Messer zu - bei längeren Messern wird die Klingenlänge aus Gesamtlänge minus 8cm ermittelt (ja ja, die Japaner haben kleine Hände). Diese Berechnung wird, logischerweise, ab 14cm (6cm Klinge + 8cm Griff) Gesamtlänge interessant. Ein 15cm langes Kiridashi hat also eine 7cm lange Klinge, egal, wie lang der Anschliff ist! Bei kleineren Messern gelten die 6cm maximale Klingenlänge.
Es ist auch anzuraten, Messer nicht offen zu tragen, sondern eher im Rucksack zu transportieren. Gefährliche Gegenstände, also auch Messer unter 6cm, verdeckt und zugriffsbereit zu führen, kann eine Ordnungswidrigkeit sein.
Zusammenfassend läßt sich folgende Handlungsanweisung geben:
Messer im Hotel lassen, wenn man schon eins mitnehmen muss, dann ein kurzes, am besten ungefährlich aussehendes Messer bspw. ein schweizer Taschenmesser. Es bietet sich auch an, einen plausiblen
legal reason auf Lager zu haben.
Wenn man ein Messer kauft, dann möglichst auf dem Rückweg zum Hotel kaufen, am besten in der Verpackung lassen und dann schnurstracks ins Hotel.
Das klingt jetzt ein wenig paranoid, aber japanische Polizisten beäugen Ausländer oftmals argwöhnisch und man sollte ihnen keinen Grund liefern, diesem Argwohn nachzugehen. Der Grund ist, dass evtl. eine Straftat vorliegt - die Strafe bei Verstoß gegen das Messertrageverbot beträgt bis zu 300.000Yen (ca. 2.500€) oder bis zu 2 Jahre Gefängnis - und japanische Polizisten sind nicht die netten, leicht übergewichtigen Personen, die man aus Deutschland kennt. Polizisten dürfen Verdächtige ohne Anklage erstmal eine ganze Zeit lang auf der Wache festhalten: ohne weiteres 3 Tage; diese Zeit kann auf richterliche Anordnung 2x um jeweils 10d verlängert werden. Also kann man insgesamt 23d festgehalten werden, ohne einmal den Richter zu sehen.
Diese und
Diese (ab: "Toto, I've A Feeling We're Not In Kansas Anymore") Geschichte sollte man sich sehr genau durchlesen und zu Herzen nehmen, wenn man sich nicht den Urlaub gründlich verderben will. Noch schlimmer kann es kommen, wenn man in Japan arbeitet oder geschäftlich zu tun hat - da kommt ein 10-jähriges Einreiseverbot einem Berufsverbot gleich. Japanische Gefängnisse sind erst recht nicht zu empfehlen, da ist erst letztens ein Häftling an Mißhandlungen der Wärter gestorben.
Wenn es doch mal zu einem Zusammenstoß mit den Ordnungshütern kommt, sollte man auf jeden Fall ruhig und besonnen reagieren; vermutlich hilft eine Unschuldsmiene mit leisem und erklärend vorgetragenem Deutsch schon weiter, wenn man dieses Schauspiel länger aushält als die Polizisten. Vermeiden sollte man unbedingt laute Worte, jegliches Zeichen von Wut/Agression und plötzliche Bewegungen (Gesten, Schritte, etc.) -> Wenn die Polizisten gerade ihren schlechten Tag haben, könnten sie das vorgenannte als Angriff interpretieren und damit eine Festnahme rechtfertigen.
Wenn die Polizisten sich zu einer Festnahme entschließen, sollte man sich auf einen verlängerten Aufenthalt einstellen. Ist schon etwas her, aber 2009 haben sie einen 74-jährigen Großvater 9d auf der Wache behalten, weil er ein Taschenmesser mit einer 8,6cm langen Klinge dabei hatte. In
diesem Artikel gibt es ein paar Ungenauigkeiten (z.B.: die 5,5cm-Regel gilt in diesem Fall nicht, wohl aber die 8cm-Regel für Klappmesser), aber die Grundaussage hat Bestand: er hat unwissentlich eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit begangen und ist an einer Anklage nur knapp vorbeigerutscht. Aus anderen Berichten wird deutlich, dass die Polizei auch gern mal die Verdächtigen weichkocht; auch gab es schon einen Fall, wo sie jmd. festgehalten haben und als die Angehörigen eine Vermisstenanzeige aufgegeben haben, haben sie so getan, als wüssten sie nicht wo er ist.
Naja, das klingt jetzt alles grusliger als es ist, wenn man sich an die Regeln hält, passiert auch nichts. Die oben beschriebenen Fälle sind sicher das
worst-case-scenario, man bedenke aber: 「出る杭は打たれる。」*
Ookami
PS: Schwerter sind in diesem Gesetz auch geregelt, aber hier geht es ja um Messerregelungen, daher nur soviel: Es sind in Japan nur japanische Schwerter mit künstlerischem Wert erlaubt (kein rostfreies Conan-Schwert und auch keine Guntô) und die auch nur mit Registrierungskarte. Wenn ihr euch eins kaufen wollt, dann laßt die Abwicklung am besten vom Händler machen. Die Händler haben meist schon Erfahrung mit Touristen und schicken das Schwert für euch hübsch eingepackt nach Deutschland, hübsche Verpackung und Zollanmeldung inklusive. Noch wichtiger: informiert euch vorher über das Prozedere.
Schwerter für Iaido mit Klingen aus dieser Zinklegierung sind unbedenklich, fallen aber wie auch Holzschwerter unter die Regelung für gefährliche Gegenstände und sind daher in einer geschlossenen Tasche zu transportieren.
* "Der Pfosten, der heraussteht, wird eingeschlagen." Nägel kamen erst relativ spät nach Japan