Messer-Bestimmungen in anderen Ländern

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Hallo Rebell,

zum Glück tritt die Schweiz ab 1.11.2008 dem Schengen Abkommen bei. Dadurch ist die Schweiz verpflichtet ihr extrem strenges Wafenrecht zu lockern und den umliegenden Ländern (wie DE und AT) anzupassen. das heisst im Klartext, bis auf wenige Ausnahmen (Dolche und Springmesser) gelten Messer ab 1.11.2008 ind er Schweiz nicht mehr als Waffen und dürfen frei getragen werden (natürlich nicht zu einem Fussballspiel, Rockkonzert etc., aber das ist ja in DE auch schon so). Zusammengefasst gibt es also ind er Schweiz eine grossen waffenrechtliche Liberalisierungswelle was für uns Messerfreudne natürlich positiv ist.
 
Hi!

Naja ich habe immer gehört, das Schweizer Waffenrecht ist viel lockerer als das Deutsche! Zumindest was Schusswaffen betrifft. Aber in Sachen Messer habe ich auch mitbekommen soll es strenger sein aber lockerer werden als in D, aber in Sachen Schußwaffen strenger. Hier in D(oofland) ist wirklich alles nur noch zum Kotzen. Deswegen will ich hier auch weg. Habe bald ein Praktikum im Kanton Zug. Ich hoffe ich komme hier weg und darf dann wieder in einer Demokratie leben und nicht in einer neuen Deutschen Demokratischen Republik Teil 2.(Onlinedurchsuchung und Co.:glgl:) Wie ist es nun mit 2 schneidigen Dolchen. Ab wann ist was verboten und wann nicht??? Also unter 30cm Klingenlänge komplett verboten oder nur das Führen??
 
So sieht's bei uns bis Anfang November aus:

Waffenverordnung 514.541

Art. 612 Messer und Dolche (Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

2 Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange Klinge aufweisen, die:
a. symmetrisch ist; oder
b. asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.


2. Abschnitt: Beschränkungen und Verbote
Art. 7 Verbote für Messer und Dolche (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)

1 Weder erworben noch getragen noch an Empfänger und Empfängerinnen im Inland vermittelt noch eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a;
b. Messer, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch, namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband, ausgelöst wird;
c. Schmetterlingsmesser.

2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und -bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können.

Noch Fragen? Dann schick mir ein Mail! ;)

Gruss
Usagi Y.
 
Wie gesagt diese gesetzlichen Ausführungen gelten nur noch bis zum 1. November 2008. nachherr ist alles Makulatur und das gesetz wird massiv gelockert, das haben wir nicht den Schweizer rechtsextremen (Sprich SVP und ProTell zu verdanken), sondern dem Beitritt zum Schengen Raum. Einmal etwas gutes aus den reihen der EU
 
Und so sieht's ab dem 1. November in der Schweiz für Messerliebhaber aus:

Art. 4 Begriffe
1 Als Waffen gelten:
...
c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;

...

Der Bundesrat bestimmt, welche Gegenstände als wesentliche oder besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör von diesem Gesetz erfasst werden.
4 Er umschreibt die Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, Messer, Dolche, Elektroschockgeräte, Sprayprodukte nach Absatz 1 Buchstabe b und Schleudern, die als Waffen gelten.

...

Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.

...

Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
...
c Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

...

Art. 28a (neu) Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
a. nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und b. der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.

...

Art. 31 Beschlagnahme
1 Die zuständige Behörde beschlagnahmt:
...
c. gefährliche Gegenstände, die missbräuchlich getragen werden.

...

Art. 32
Der Bundesrat legt die Gebühren fest für:
...
b. die Aufbewahrung beschlagnahmter Waffen.
:irre:

Gruss
Usagi Y.
 
Mal was neues zu Grossbritannien:

Quelle: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/19749320
Akt. 05.06.08; 12:15 / Pub. 05.06.08; 12:15

So wollen Briten Messerstecher zähmen

Nach einer Serie tödlicher Messerangriffe unter Jugendlichen verschärft die britische Regierung die entsprechenden Gesetze. Und zwar happig: Neu soll bereits das Tragen von Stichwaffen bestraft werden.
Premierminister Gordon Brown erklärte am Donnerstag, es sei inakzeptabel, wenn britische Jugendliche Messer mit sich führten.

Die bisher bestehende Möglichkeit, deswegen lediglich Verwarnungen auszustellen, werde abgeschafft. Künftig werde jeder Jugendliche über 16, bei dem ein Messer mit einer mehr als 7,6 Zentimeter langen Klinge gefunden werde, strafrechtlich verfolgt.

Tätern drohten neu bis zu vier Jahre Haft. In diesem Jahr sind allein in London mindestens 16 Jugendliche ermordet worden, die meisten von ihnen wurden erstochen.
 
Gibt´s denn Neuigkeiten bez. Messer Tragen bei unseren französischen Nachbarn? Die letzte Info, die ich fand, stammt schon aus dem Jahr 2006: "Messer nur für den Küchengebrauch, bis 10cm, Fixed nicht in der Stadt", stimmt das noch so?

Vll. kann mich bitte jemand auf den aktuellen Stand bringen, der nächste Urlaub steht an.
 
Ich muss mich mal kurz selbst zitieren, weil mir gerade im Bezug zum tragen des Spyderco UK-Penknife in der Schweiz etwas klar geworden ist, was ich bisher falsch interpretiert hatte:

Das aktuelle Schweizer Gesetz bezieht sich nur auf die einhändige Öffnungsmöglichkeit!!!
Da steht nichts von "einhändig" + "feststellbar"!
Somit ist das öffentliche Führen eines einhändig zu öffnenden nicht verriegelnden Klappmessers ebenfalls nicht erlaubt.



So sieht's bei uns bis Anfang November 2008 aus:

Waffenverordnung 514.541

Art. 612 Messer und Dolche (Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
...
2. Abschnitt: Beschränkungen und Verbote
Art. 7 Verbote für Messer und Dolche (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
...
2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und -bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können.
...
 
Nur mal um zu zeigen, das es auch anders geht:

Quelle: http://tagesschau.sf.tv/content/view/comments/240756/#comment_240783

26. Juni 2008, 17:46
US-Bürger haben Recht auf Waffen

USA: Oberstes Gericht spricht Grundrecht auf Waffenbesitz zu

Grosser Sieg für die mächtige Waffenlobby in den USA: Der Oberste Gerichtshof hat den Bürgern des Landes erstmals ein Grundrecht auf Waffenbesitz zugesprochen.
Die höchsten Richter Vereinigten Staaten erklärten ein Gesetz im Stadtbezirk Washington für verfassungswidrig, das Handfeuerwaffen für Privatbürger verboten hatte. Sie entschieden, dass jeder Bürger ein Recht zum Jagen und zur Selbstverteidigung habe. In den USA gibt es nach Schätzungen etwa 250 Millionen Schusswaffen.
Die mit grösster Spannung erwartete Entscheidung fiel mit fünf gegen vier Stimmen. Das Weisse Haus äusserte sich «erfreut» darüber, dass das Oberste Gericht das Grundrecht bestätigt habe.
Gegner von Waffenkontrollgesetzen hatten bereits vor der Veröffentlichung des Urteils angekündigt, dass sie im Fall eines Sieges auch gegen geltende Beschränkungen in anderen Staaten und Städten vorgehen würden.

Ein Wachmann in Washington hatte gegen das dortige Verbot - die strikteste Regelung in einem US-Staat oder einer Kommune - geklagt. Er berief sich dabei auf einen Verfassungsartikel, der allerdings sehr vage formuliert ist.
Der Oberste Gerichtshof hatte diesen zweiten Zusatzartikel seit der Ratifizierung im Jahr 1791 nie abschliessend interpretiert. Der Verfassungszusatz billigt den US-Bürgern das Recht zu, Waffen zu tragen. Nun haben die Obersten Richter in ihrem Urteil erstmals diesen Artikel interpretiert und gaben dem Kläger Recht.
Richter Antonin Scalia erklärte für die Mehrheit des Richterkollegiums, dass die Verfassung kein absolutes Verbot von Handfeuerwaffen erlaube und diese Waffen zur Selbstverteidigung zulässig seien.
Die USA haben das weltweit freizügigste Waffenrecht. Kritiker sehen darin auch einen wesentlichen Grund für die hohe Zahl der Tötungsdelikte. Die Waffenlobby hat bei Politikern aller Parteien traditionell grossen Rückhalt.
(sda/ap/hesa)


Leser-Kommentare:

Hoffentlich auch!
Das second Amendment erlaubt US Buerger klar den Besitz von Waffen. Es ist ohne Zweifel ein Grundrecht. Es ist nich vage, sondern klar formuliert. Nur ein paar Dem's in DC wollten es wieder besser wissen. Es hat gar nicht mit einer "Waffenlobby" zu tun. Die US Buerger moechten sich einfach keine Rechte vom Staat wegnehmen lassen. Toetungsdelikte gibt es ueberall. Nicht die Waffe ist schuld, sondern die Person die sie missbraucht. So hat das US Obergericht eindeutig richtig entschieden.

Sollte der Beitrag hier Fehl am Platz sein, bitte einfach löschen.

Gruss
Usagi Y.
 
Es ging in DC allerdings im wesentlichen um den Besitz von Schusswaffen. Nebenbei bemerkt hat DC die höchste "murder rate" der gesamten USA und die niedrigste Rate "Schusswaffe pro Kopf".

Ob der Besitz von Messern in DC überhaupt eingeschränkt war, weiss ich nicht. In Montana ist aber beispielsweise allein der Besitz von "automatischen Messern", also z.B. Switchblades, verboten. Ob das jetzt ebenfalls verfassungswidrig ist?

Für das Tragen von Messern gibt es folgende interessante Webseite.
 
Schottland scheint eigene Gesetze über das Führen von Messern zu haben, zumindest bin ich auf das hier gestoßen.
Das Juristenenglisch ist mir allerdings nicht geheuer; kennt zufällig jemand von Euch eine deutschsprachige Quelle oder weiß sicher, wie das Führen von Messern in Schottland gehandhabt wird?
Ich kann es auch einfacher formulieren: Kann ich mein Spyderco UK Pen Knife auch in Schottland ungestraft führen?
 
[Schottland]
Für Dich ist 1 (3) interessant. Und da das UKPK unter 3 Zoll ist hast Du keine Probleme zu erwarten.

HTH but IANAL

Niki
 
Die spinnen, die Briten! :irre:

Quelle: http://tagesschau.sf.tv/content/view/full/246228

13. Juli 2008, 14:28

Messerträger mit Opfern konfrontieren

Massnahme gegen steigende Kriminalität

Um die erschreckenden Messerstechereien unter britischen Jugendlichen einzudämmen will die Regierung in London künftig ertappte Messerträger mit verletzten Opfern konfrontieren.

Das Vorhaben gehört zu einem Paket von Massnahmen gegen die im Königreich um sich greifende Messerkriminalität, die die Innenministerin Jacqui Smith vorstellte. Zugleich wurde durch eine Erhebung bekannt, dass in Grossbritannien an jedem Tag durchschnittlich fast 60 Menschen Stichwunden erleiden oder mit vorgehaltenem Messer ausgeraubt werden.

Im vergangenen Jahr seien danach mehr als 20'000 schwere Verbrechen mit Messern begangen worden, berichtete die Zeitung «Sunday Telegraph». Dabei sei die Zahl derartiger Straftaten von Quartal zu Quartal gewachsen, «womit die Angst verstärkt wird, dass dieses Problem immer schlimmer wird». Allein in London wurden seit Jahresbeginn 20 Jugendliche bei Angriffen mit Messern getötet.

Heilsame «Schockwirkungen» erhofft

Zur Abschreckung sollen jugendliche Messerbesitzer nicht nur in Spitälern mit verletzten Opfern von Stichwaffen-Attacken konfrontiert werden. Auch Besuche von Gefängnissen, in denen Messertäter Strafen absitzen, sollen angeordnet werden können, erläuterte Smith.

Man erhoffe sich davon heilsame «Schockwirkungen». Forderungen der konservativen Opposition, schon das Tragen von Messern mit Haft zu bestrafen, wies die Labour-Politikerin jedoch als übertrieben zurück.

Gruss
Usagi Y.
 
Gibt es eventuell aml neue Erkenntnisse wegen dem Recht in Spanien? Ich habe hier nur so Sachen gefunden wie "könnte so sein", "vielleicht" ...
Das einzige, was ich gefunden habe war ein drei Jahre alter Thread in dem kurz erlaubte und verbotene Messer aufgelistet waren.

Gibt es da eventuell neuere Erfahrungen????

Ich fliege nämlich jetzt im September für eine Woche nach Katalonien/Barcelona und würde doch gerne wie immer ein Messer tragen...

Danke

PHILIP
 
Quelle: fedpol.admin.ch
Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen. Ferner regelt es das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr von Waffen. Es legt weiter fest, unter welchen Voraussetzungen Waffenhändler Waffen herstellen und damit Handel treiben dürfen.
Alles Wissenswerte zum Waffenrecht ist nicht nur auf dieser Website ( http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen.html ) zusammengefasst, sondern auch in einer Broschüre. Diese ist hier in elektronischer Form verfügbar und kann in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Online-Shop Bundespublikationen) bestellt werden.

Waffenrecht nach Schengen-Anpassung
Das Waffenrecht nach Schengen-Anpassung und Nationaler Revision fedpol 12/2008


Kostenlose Broschüre bestellen: http://www.bundespublikationen.admin.ch/index.php?id=73&L=0 > Als Suchbegriff "Waffenrecht" eingeben. ;)

oder Alternativ als PDF-Download: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medi..._306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf

Gruss
Usagi Y.
 
Hat jmd ahnung wie das in Japan ist?
Habe bis jetzt nichts brauchbares gefunden.:confused:

Einfach mal unter http://www.jkg.jp/law.htm nachgucken, wie wärs damit?! :p ;)

Die Regelungen, was Messer angeht, werden im 銃砲刀剣類所持等取締法 - Schwerter und Feuerwaffen Kontrollgesetz - festgelegt. Für die, deren Japanisch ein wenig eingerostet ist, werde ich mal die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

- Waffen darf man allgemein nicht führen, auch keine Schlagstöcke o.ä.

- für zweischneidige Messer treten zu Anfang des Jahres 2009 strengere Regelungen in Kraft => sollte man also gar nicht erst anfangen darüber nachzudenken (nur noch unter 5,5cm Klingenlänge legal).

- Springmesser sind verboten, genau so wie auch Messer mit einer Form, die japanischen Schwertern gleicht (wollte mir in Japan ein SOG Tsunami kaufen und das ging aus diesem Grund nicht.)

- Für Messer gilt eine max. Klingenlänge von 6cm (bei Klappmessern 8cm, gilt auch für Scheren), die man ohne "正当な理由" (sprich "legal reason") dabei haben darf.

- Im Gesetz steht, dass man Klappmesser bis 8cm Klingenlänge dabeihaben darf, jedoch ist dabei die Durchführungsbestimmung 施行令第9条 zu beachten. Als Klappmesser gelten nur Messer mit den folgenden Eigenschaften:
Code:
- Klingenhöhe nicht mehr als 1,5cm
- Klingendicke nicht mehr als 0,25cm
- kein Feststellmechanismus

- Legale Gründe für das Dabeihaben größerer Messer/Schneidwaren sind:
Code:
- Messer gerade gekauft und auf dem Weg nach Hause (Kassenzettel dabei haben!)
- Messer zu Reparatur bringen
- Angel- oder Campingausflug
- oder ähnliches

- Legale Gründe sind nicht:
Code:
- Selbstverteidigung
- Modeaccessoir
- oder ähnliches

Im Zweifelsfalle sind alle Gründe, die nicht mit einer konkreten Geschäftsabwicklung (Kauf, Reparatur bzw. Schärfen) oder einer konkreten Schneidaufgabe zusammenhängen, bedenklich.

Die Berechnung der Klingenlänge hat auch ein paar Tücken.
Code:
- bei Kochmessern gilt meist die Schneidenlänge (hawatari)
- bei normalen Messern gilt die Länge der gesamten Klinge, ab dem Übergang zum Griff
- bei Messern ohne klare Trennung zwischen Klinge und Griff (zB: Kiridashi) gilt der Ansatz der Schneide als Beginn der Klinge, ABER - und das trifft vermutlich auf die meisten Messer zu - bei längeren Messern wird die Klingenlänge aus Gesamtlänge minus 8cm ermittelt (ja ja, die Japaner haben kleine Hände). Diese Berechnung wird, logischerweise, ab 14cm (6cm Klinge + 8cm Griff) Gesamtlänge interessant. Ein 15cm langes Kiridashi hat also eine 7cm lange Klinge, egal, wie lang der Anschliff ist! Bei kleineren Messern gelten die 6cm maximale Klingenlänge.

Es ist auch anzuraten, Messer nicht offen zu tragen, sondern eher im Rucksack zu transportieren. Gefährliche Gegenstände, also auch Messer unter 6cm, verdeckt und zugriffsbereit zu führen, kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

Zusammenfassend läßt sich folgende Handlungsanweisung geben:
Messer im Hotel lassen, wenn man schon eins mitnehmen muss, dann ein kurzes, am besten ungefährlich aussehendes Messer bspw. ein schweizer Taschenmesser. Es bietet sich auch an, einen plausiblen legal reason auf Lager zu haben.
Wenn man ein Messer kauft, dann möglichst auf dem Rückweg zum Hotel kaufen, am besten in der Verpackung lassen und dann schnurstracks ins Hotel.

Das klingt jetzt ein wenig paranoid, aber japanische Polizisten beäugen Ausländer oftmals argwöhnisch und man sollte ihnen keinen Grund liefern, diesem Argwohn nachzugehen. Der Grund ist, dass evtl. eine Straftat vorliegt - die Strafe bei Verstoß gegen das Messertrageverbot beträgt bis zu 300.000Yen (ca. 2.500€) oder bis zu 2 Jahre Gefängnis - und japanische Polizisten sind nicht die netten, leicht übergewichtigen Personen, die man aus Deutschland kennt. Polizisten dürfen Verdächtige ohne Anklage erstmal eine ganze Zeit lang auf der Wache festhalten: ohne weiteres 3 Tage; diese Zeit kann auf richterliche Anordnung 2x um jeweils 10d verlängert werden. Also kann man insgesamt 23d festgehalten werden, ohne einmal den Richter zu sehen.
Diese und Diese (ab: "Toto, I've A Feeling We're Not In Kansas Anymore") Geschichte sollte man sich sehr genau durchlesen und zu Herzen nehmen, wenn man sich nicht den Urlaub gründlich verderben will. Noch schlimmer kann es kommen, wenn man in Japan arbeitet oder geschäftlich zu tun hat - da kommt ein 10-jähriges Einreiseverbot einem Berufsverbot gleich. Japanische Gefängnisse sind erst recht nicht zu empfehlen, da ist erst letztens ein Häftling an Mißhandlungen der Wärter gestorben.
Wenn es doch mal zu einem Zusammenstoß mit den Ordnungshütern kommt, sollte man auf jeden Fall ruhig und besonnen reagieren; vermutlich hilft eine Unschuldsmiene mit leisem und erklärend vorgetragenem Deutsch schon weiter, wenn man dieses Schauspiel länger aushält als die Polizisten. Vermeiden sollte man unbedingt laute Worte, jegliches Zeichen von Wut/Agression und plötzliche Bewegungen (Gesten, Schritte, etc.) -> Wenn die Polizisten gerade ihren schlechten Tag haben, könnten sie das vorgenannte als Angriff interpretieren und damit eine Festnahme rechtfertigen.
Wenn die Polizisten sich zu einer Festnahme entschließen, sollte man sich auf einen verlängerten Aufenthalt einstellen. Ist schon etwas her, aber 2009 haben sie einen 74-jährigen Großvater 9d auf der Wache behalten, weil er ein Taschenmesser mit einer 8,6cm langen Klinge dabei hatte. In diesem Artikel gibt es ein paar Ungenauigkeiten (z.B.: die 5,5cm-Regel gilt in diesem Fall nicht, wohl aber die 8cm-Regel für Klappmesser), aber die Grundaussage hat Bestand: er hat unwissentlich eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit begangen und ist an einer Anklage nur knapp vorbeigerutscht. Aus anderen Berichten wird deutlich, dass die Polizei auch gern mal die Verdächtigen weichkocht; auch gab es schon einen Fall, wo sie jmd. festgehalten haben und als die Angehörigen eine Vermisstenanzeige aufgegeben haben, haben sie so getan, als wüssten sie nicht wo er ist.

Naja, das klingt jetzt alles grusliger als es ist, wenn man sich an die Regeln hält, passiert auch nichts. Die oben beschriebenen Fälle sind sicher das worst-case-scenario, man bedenke aber: 「出る杭は打たれる。」*


Ookami


PS: Schwerter sind in diesem Gesetz auch geregelt, aber hier geht es ja um Messerregelungen, daher nur soviel: Es sind in Japan nur japanische Schwerter mit künstlerischem Wert erlaubt (kein rostfreies Conan-Schwert und auch keine Guntô) und die auch nur mit Registrierungskarte. Wenn ihr euch eins kaufen wollt, dann laßt die Abwicklung am besten vom Händler machen. Die Händler haben meist schon Erfahrung mit Touristen und schicken das Schwert für euch hübsch eingepackt nach Deutschland, hübsche Verpackung und Zollanmeldung inklusive. Noch wichtiger: informiert euch vorher über das Prozedere.
Schwerter für Iaido mit Klingen aus dieser Zinklegierung sind unbedenklich, fallen aber wie auch Holzschwerter unter die Regelung für gefährliche Gegenstände und sind daher in einer geschlossenen Tasche zu transportieren.

* "Der Pfosten, der heraussteht, wird eingeschlagen." Nägel kamen erst relativ spät nach Japan
 
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