Luxemburgisches Waffengesetz
Moien Jangs,
Ich bin soeben fast vom Stuhl gefallen, als ich deinen Beitrag über die Luxemburger und ihr Waffengesetz las!
Ich bin auch Luxemburger und lebte bisher im Glauben, mit den (wenigen) Messern die ich besitze absolut in der Legalität zu sein.
Ich habe nämlich etwas in den Gesetzen gewühlt (das Internet bietet da ja mittlerweile passable Möglichkeiten) und bin auf das Gesetz vom 15. März 1983 "sur les armes et munitions" gestossen.
Dieses verbietet generell alle feststellbaren Klappmesser, mit Ausnahme derer, die zur Jagd bestimmt sind (Sondergenehmigung nötig) und solcher die keinen Handschutz ("garde") haben und entweder kürzer als 7 cm (Klingenlänge) sind, oder zwischen 7 und 9 cm lang und breiter als 14 mm sind (wo gemessen ???).
Daneben sind auch einige feststehende Messer verboten, z.B. beidseitig geschliffene, Säbel, Wurfmesser, ...
Auch ich habe schon gehört, alle feststellbaren Messer seien verboten, finde aber keine gesetzliche Grundlage hierfür.
Das gilt auch für feststehende Exemplare, die nur einseitig geschliffen sind, weshalb ich deine Probleme mit den Behörden noch weniger verstehe
Schéine Bonjour,
ge2r:angst: