Integrierung eines "definierten Gebrauchs" in ein Messer

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feuervogel69

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hi- in einem der letzten posts stand sinngemäß: was wäre, wenn in einem messer ein gurtschneider integriert wäre?...

finde diesen gedankengang bemerkenswert und möchte eure meinung dazu wissen: was wäre - rechtlich gesehen- wenn man ein einhandmesser damit "aufwertet", daß z.b. ein kleiner gurtschneider angebracht ist und das einhänder damit im auto liegt?

sollte doch der eigenargumentation als sozialgebrauch nachdruck verleihen, oder?

weitere beispiele wären sinngemäß: büchsen- und/oder flaschenöffner, gabel, schraubenzieher, z.B. ... also quasi einfach einhandmesser + ein kleines schweizermesserelement. hier müßte doch dann auch rechtlich gesehen klar sein, daß das messer für einen bestimmten sozialadäquaten gebracuh konzipiert ist?
 
Da würde ich einfach mal dagegenargumentieren warum jemand einen Gurtschneider mitführen muss der ein EInhandmesser beinhaltet obwohl derjenige ja auch einen Gurtschneider mitführen könnte der entweder gar keine oder zumindest eine nicht einhändig ausklappbare und feststellbare Klinge enthält.

Und damit ist das Thema eigentlich durch.....
 
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