Hieb- und Stichwaffen

TimM.

Mitglied
Messages
778
Hallo Leute!
Ich bitte euch mal wieder um eure Hilfe:
woran erkenne ich denn im Einzelnen, ob ein normales feststehendes Messer als Gebrauchsgegenstand oder Waffe eingestuft wird?
Klar, Dolche sind Waffen - Kampfmesser auch...und ein Bowie? Ein Fahrtenmesser?

Meine konkrete Frage:
kann ein Fällkniven F1 aus irgendeinem Grund als Hieb- und Stichwaffe angesehen werden?


Und noch eine Frage:
Der Besitz/das Führen von Messern, die unter den Begriff "gefährlicher Gegenstand" fallen, ist unabhängig von Alter/Vorstrafen (FYI ich bin nicht vorbestraft! Nur aus reinem Interesse würde ich gerne wissen, ob Kriminellen der Besitz von normalen Messern verboten werden kann wie der Waffenbesitz) o.ä. - abgesehen von Versammlungen - überall uneingeschränkt erlaubt, genauso wie Äxte oder Schraubendreher, stimmt das?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
 
Zu dem Thema gab es schon einmal etwas, siehe Messer in der Öffentlichkeit.

Wer in einem Fällkniven F1 eine Bestimmung zur Hieb- und Stichwaffe erkennen kann, der hat in meinen Augen einen an der Waffel oder keinerlei Ahnung von der Thematik.

"Gefährliche Gegenstände" gibt es meines Wissens nach nicht, solange man nichts damit verbricht. Eine Flasche ist eine Flasche, wenn Du sie jemanden allerdings über den Kopf ziehst, dann wird sie zur Waffe/zum gefährlichen Gegenstand, aber nicht wenn Du sie spazieren trägst.

Ob man in D gegen jemanden ein Waffenverbot aussprechen kann? Keine Ahnung. Der Schusswaffenbesitz wird ja auch nicht verboten, sondern nur nicht (mehr) erlaubt ;) da die geforderte Zuverlässigkeit nicht (mehr) vorhanden ist.
 
mmm...ich habe mir den anderen beitrag mal durchgelesen. aber es bleiben immer noch einige fragen offen.

1. wie schaut es mit dem mod scorpion o.ä. neckknifes aus? das mod hat ja eigentlich eine kleine klingenlänge. aber rein optisch sieht es nicht gerade wie ein messer zum brötchen streichen aus. waffe?

2. wo kann man das mit der klingenlänge (> 8,5 cm --> waffe) nachlesen? zählt das für alles messer, egal ob folder oder feststehend?
 
Last edited:
@ HankEr :

Gefährliche Gegenstände, Veranstaltungen - Sicher ?
Ich sach da jetzt mal nichts zu :D :glgl::rolleyes:

Gruß Andreas/Luftauge
 
1. wie schaut es mit dem mod scorpion o.ä. neckknifes aus?
Bei so einem Teil wird man darüber streiten können. Ist es scharf am Rücken?

wo kann man das mit der klingenlänge (> 8,5 cm --> waffe) nachlesen?
Nigends, habe ich ja auch im anderen Thread schon geschrieben. Die Zahl gibt es nur bei Spring- und Fallmessern. Aber ich habe eben den Eindruck, daß ein Messer mit einer recht kurzen Klinge, welches nicht zweischneidig ist und keine besonders geringe Schneidenhöhe hat nie als Waffe angesehen wird, auch wenn man bei einer größeren Variante davon evtl. schon darüber streiten kann (Nicker, Bowie, ..).

Eine Unterscheidung zwischen Taschen- und feststehendem Messer gibt es meines Wissens nirgends.
 
Last edited:
Gefährliche Gegenstände, Veranstaltungen - Sicher?
Ich sach da jetzt mal nichts zu :D :glgl::rolleyes:

Aus dem Waffenrecht:
§ 1. Waffenbegriffe

(7) Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.

§ 39. Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.

Aus dem Versammlungsgesetz (Demos)
§ 2 [...] Verbot von Waffen [...]

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 bezeichneten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

In beidem ist die Rede von bestimmt.

Zusätzlich gibt es bei Demonstrationen noch ein Verbot von Uniformen sowie seit einiger Zeit noch das Verbot der "Passivbewaffnung" (Helme, etc.) und das Vermummungsverbot.

So sieht die Rechtslage aus, wenn manche Beamten das anders sehen ...
 
Keine Sorge ;)

Tipp am Rande :
Der Gesetzestext ist nur auf das Allernötigste beschränkt, weitere Hilfe geben die Kommentierungen zu den Spezialgesetzen, gerade bei kniffligen Sachen kann man nachlesen, wie die Rechtsprechung in dieser oder jener Frage verfährt, auch weil manche Dinge in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.
Es sind auch einige Aktenzeichen mit Begründung vorhanden, ist vielleicht eine nützliche Investition.
Zu manchen Gesetzen gibt es einzelne Kommentierungen, manchmal gibt es auch Sammelbänder, in denen mehrere Gesetze kommentiert werden, ist vom Umfang des Gesetzes abhängig.

Gruß Andreas/Luftauge
 
Last edited:
Das Borger Survivalmesser hat am Griffende einen stumpfen Dorn (Scheibenzertrümmerer), und auf dem Klingenrücken ein Zieheisen.
Ist das rechtlich irgendwie relevant ?
 
Könnte mir schon vorstellen, daß das irgendjemand zur Hieb- und Stichwaffe zurechtformulieren kann. Ein wenig zweischneidig vorne (?), Blutrinne, Schlagdorn...
Eindeutig eine solche ist es natürlich nicht (zumindest wenn der Rücken vorne nicht scharf geschliffen ist), aber wenn alles blöd läuft, ...

Aber solange Du volljährig bist und das Messer nicht auf öffentliche Veranstaltungen schleppst, kann es Dir ja Schnuppe sein.
 
...ist vorne nicht angeschliffen, nur der Rücken ist so angephast das man damit hobeln kann.
...ist auch keine Blutrille sondern der Schlitz in den die Pfeilspitze geschraupt wird (Harpune).
Naja, und für'n Tanztee ist es eh zu groß....:hehe:
 
...ist auch keine Blutrille sondern der Schlitz in den die Pfeilspitze geschraupt wird (Harpune).


Ich weiß, sollte nur ausdrücken was man hinein interpretieren kann. Aber jetzt wo Du das Wort Harpune erwähnst und den Rücken mitsamt Wiederhaken zeigst, würde ich sagen, die Chancen stehen schlecht, daß das Messer als Gebrauchsgegenstand durchgeht. :hmpf:
 
Das ist eindeutig ein Rettungsmesser :D -
wenn Du das den evtl. offiziell fragenden Damen oder Herren plausibel machst, werden sie es Dir nicht widerlegen können.

Wahrscheinlich müsste man in so einem Fall schon anwaltlich argumentieren, betreffend der Gelegenheiten, zu denen man den Nutzen dieses Messers erst richtig zu Schätzen lernt, weil man ja nie wissen kann, ob und wie ...;)
... es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann Rettungsgerät auch lizensiert/genehmigungspflichtig wird.

Gruß Andreas
 
Wenn ich Dich richtig verstanden hab' darf ich's aber trotzdem führen, oder ???:confused:
 
@ HankEr :

Diesmal sehe ich es etwas anders :D :

Das ist die Frage der Plausibelmachung - wenn Du gefragt würdest, was wollen Sie mit diesem Messer machen ?
antwortest Du einfach, dass Du es einem Bekannten zeigen willst, der demnächst zur Safari nach Taka-Tuka-Land verreist, und dass er eine Beratung für ein geeignetes Messer von Dir braucht, weil Du letztens erst die besten Erfahrungen damit während Deiner Safari gemacht hast.
Ansonsten hat es Dir schon mal das Leben gerettet, und seitdem hast Du es immer dabei...

Is nur ein dünnes Beispiel, weiß ich auch :hehe: :rolleyes: manchmal wollen bestimmte Leute auch nur eine schnelle, spontane Begründung hören...
... wenn diese Begründung natürlich jeden Tag 3-4 mal gebracht würde, kennt man Dich natürlich irgendwann schon als den "Safari-Berater" ... was aber nicht unbedingt von Nachteil sein muss ;)

Gruß Andreas/Luftauge
 
Wenn ich Dich richtig verstanden hab' darf ich's aber trotzdem führen, oder ???:confused:
Natürlich, außer dort wo das Führen von Hieb- und Stichwaffen verboten ist, nämlich auf öffentlichen Veranstaltungen (Volksfeste, Konzerte, Demos, ...). Wenn Du als Safariberater das Messer über ein Volksfest bringen mußt, dann muß es halt so untergebracht sein, daß es nicht schnell zugriffsbereit ist (Führen/Transportieren).
 
Dann musst Du auch noch Werkzeug mitnehmen, um die Harpune, bzw. den Wurfanker herzurichten, und das wird wohl jeder einsehen können, denn wäre es schon vorbereitet, müsstest Du das Teil in der Hand halten, was ziemlich blöd aussehen würde und Dich sofort verdächtig macht ;)

Gruß Andreas/Luftauge
 
Ich möchte diesen Thread noch mal "aufwärmen", weil noch eine Frage für mich offen blieb.
Sie steht bereits sinngemäß in meinem ersten Posting, HankEr ist dankenswerterweise bereits auf das Thema eingegegangen, aber mich würde mal genau interessieren, ob Kriminellen, denen der Waffenbesitz verboten ist, auch normale Messer (also keine Dolche, Faustmesser oder Bajonette, sondern Taschen-, Küchen- oder Outdoormesser) verboten werden können. Ich würde nur gerne wissen, ob es möglich ist, jemandem aufgrund einer Straftat den Kauf/Umgang mit den oben genannten alltäglichen Gebrauchsmessern zu verbieten.
Danke im Voraus für eure Antworten!
 
Wie immer ohne Gewähr: Der Normalfall dürfte es wohl nicht sein, daß einem der Umgang mit nicht unter das WaffG fallenden Messern untersagt wird (wie soll man dann kochen/essen?). Aber was haben Gerichte nicht schon alles verboten (Bewährungsauflagen!). Nicht näher als soundsoviel Meter an Ex-Frau oder Kind, nicht im Umkreis von soundsoviel Metern an einen Kindergarten, ...
 
Back