Frage zu "Achtung Kontrolle" auf Kabel1

Hamburger Jung

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Abend, habe gerade auf Kabel1 geschaltet. Und sehe wie in der Serie "Achtung Kontrolle", eine Zollbeamtin einem Mann ein Messer abnimmt. Welcher eine Anzeige bekommen hat, wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, nun sieht man ein Klappmesser, ob es ein Spring oder Einhandmesser sah ich nun nicht, ich hab nur den Dialog gehört, "Wenn ein Messer über 8,5cm als Waffe gilt, ist das ok"

Hat jemand den Anfang gesehen und kann mir sagen was das für ein Messer war? Interessiert mich gerade irgendwie :confused::)
 
Es war ein Springmesser mit 10,5 cm Klingenlänge.

Und die Aussage der Zollbeamtin war, daß das Messer als Waffe eingestuft ist lt. Waffengesetz, weil die Klinge länger als 8,5 cm ist.

Und der Bursche durfte dann noch mal gleich 150 Euro löhnen. (Zusätzl. zum abgenommenen Messer)
 
Danke! Habe mich eben sehr gewundert... :)

Danke!:super:



Wunderte mich eben bloß, wenn das ein Klappmesser ist, hätte er doch als Lieferfahrer einen guten Grund zum mitführen, so hat es sich geklärt!:cool:
 
Ist ja schon mal toll daß sich die Zöllnerin wenigstens auskennt. Da haben wir ja schon ganz andere Sachen gehört.:ahaa:

Gruss Patrick
 
Es war ein Springmesser mit 10,5 cm Klingenlänge.

Und die Aussage der Zollbeamtin war, daß das Messer als Waffe eingestuft ist lt. Waffengesetz, weil die Klinge länger als 8,5 cm ist.

Und der Bursche durfte dann noch mal gleich 150 Euro löhnen. (Zusätzl. zum abgenommenen Messer)
Kapier ich nicht. Dachte das Messer ist verboten? Dann liegt doch ein Straftatbestand vor :confused:
 
Die Zöllnerin meinte, dass wenn er die 150€ jetzt im Wagen bezahlt, er dann nur noch einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen würde und die Sache dann gegessen wäre.
 
Der war aus der Slowakei, wenn ich mich recht erinnere, warum soll man da lang rummachen?

Pit
 
Das ganze nennt sich Sicherheitsleistung.

Bei ausländischen Bürgern, oder wohnsitzlosen Deutschen, wird die zu erwartende Strafe und die Verfahrenskosten einbehalten. Dadurch sparen sich Staatsanwaltschaft, Gerichte und die Polizei Kosten und Verkürzen die Verfahrensdauer.

Man stelle sich vor, der Slowake fährt nach seiner Lieferung wieder in die Slowakai und kommt nie mehr nach Deutschland, oder erst wenn die Sache verjährt ist. Das Gericht kann in diesem Fall die Strafe nicht mehr "eintreiben".

Bei häufigen Delikten, Waffengesetzverstöße, betrunken Autofahren o.ä. hat die Staatsanwaltschaft Regelsätze festgelegt. Die dann grundsätzlich gelten. (Ausnahmen bestätigen hier die Regel)


Das heißt er muss erst löhnen und darf erst dann wieder fahren. Wenn er nicht bezahlt wandert er je nach Strafhöhe in den Bau:haemisch: , oder es wird Zwangsweise ein Pfand einbehalten. ala Auto, Uhr, Laptop usw. Welches dann versteigert wird, wenn er es nicht auslöst.

Ich hoffe ich konnte alles verständlich erklären.

Ein in Deutschland wohnender kann ohne was zu bezahlen wieder gehen, bekommt aber später Post.

mfG Jan
 
Es war ein Springmesser mit 10,5 cm Klingenlänge.

Und die Aussage der Zollbeamtin war, daß das Messer als Waffe eingestuft ist lt. Waffengesetz, weil die Klinge länger als 8,5 cm ist.

Und der Bursche durfte dann noch mal gleich 150 Euro löhnen. (Zusätzl. zum abgenommenen Messer)


Ist ja schon mal toll daß sich die Zöllnerin wenigstens auskennt. Da haben wir ja schon ganz andere Sachen gehört.:ahaa:

Gruss Patrick


Wenn das die Aussage der Zöllnerin war, dann hat sie alles andere als Ahnung.....
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Sie musste es einziehen, aber aus einem anderen Grund....., das blinde Huhn, und das Korn, ihr wisst schon.....:glgl:

Das Messer ist als Waffe eingestuft weil es ein Springmesser ist.
Ist die Klinge des Springmessers länger als 8,5cm , ist es ein "verbotener Gegenstand".

Oh Herr, schütze mich vor derartiger Exekutive....
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Hallo Kollegen,

Ich habe keine Probleme mit kritischen Äußerungen, aber Wortwahl und Formulierungen, die hier verwendet wurden, sind schlicht und ergreifend Beleidigungen!

Das ist hier absolut unerwünscht - ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!?!

Den thread werde ich aufräumen ...


Gruß
pevau57
 
Moment mal.

Die Dame hat ganz klar von einem Springmesser geredet, und nicht von einem Klappmesser.

Sie war völlig im Recht
 
Moment mal.

Die Dame hat ganz klar von einem Springmesser geredet, und nicht von einem Klappmesser.

Wer hätte das wo bestritten ?


Sie war völlig im Recht

Laut dieser zitierten Aussage,

Es war ein Springmesser mit 10,5 cm Klingenlänge.

Und die Aussage der Zollbeamtin war, daß das Messer als Waffe eingestuft ist lt. Waffengesetz, weil die Klinge länger als 8,5 cm ist.

hat sie zwar richtigerweise eingezogen, aber ohne wirklich zu wissen warum.

Das Springmesser war sowieso eine Waffe lt.Waffengesetz, egal wie lang oder kurz die Klinge ist.

Die Tatsache das die Klinge länger als 8,5cm war hätte sogar noch härteres zur Folge haben können, weil es dann ein "verbotener Gegenstand" war.

Laut ihrer Aussage hätte sie wohl auch ein Klappmesser mit 10,5cm Klingenlänge eingezogen.
Wo ist da die Sachkenntnis ?
 
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