Erka
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Aktuell werden in unzähligen posts Fragen dazu gestellt, wie denn nun genau die Regelungen zu interpretieren seien. Z.B. zuletzt wieder hier
(ich fand die Frage ungeschickt, und wollte User Madouc auf die Gefahr aufmerksam machen und ihn bitten, den Beitrag zu ändern -> die angebebene mail-Adresse funktioniert aber nicht)
Es wurde immer wieder gebeten, keine Details zu diskutieren, bevor das Gesetz nicht verabschiedet ist, damit wir hier nicht auf etwaige Unklarheiten aufmerksam machen.
Ich frage mich allerdings was besser ist bzw. was passieren könnte. Beispiel die Formulierung "Messer mit einhändig festellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm". Es könnte einem bei dieser Formulierung doch kein Richter einen Strick daraus drehen, dass man dies als "Einhandmesser > 12 cm oder Fixed > 12 cm" interpretiert, oder?
(Ich gehe mal davon aus, das wir dies HIER im geschlossenen Bereich diskutieren können)
a) Der Gesetzestext wird vor Inkrafttreten noch klarstellend korrigiert.
b) Der Entwurf wird unverändert verabschiedet, und es gibt Fälle, in denen Leute sich erfolgreich auf ihre Interpretation berufen. Kann der Gesetzgeber anderweitig klarstellen, was er gemeint hat, oder geht dies nur über eine erneute Gesetzesänderung? Riskieren wir dann, dass gleich noch weitere Verschärfungen wieder auf der Tagesordnung stehen?
Was meint ihr, was ist "besser" für uns?
Grüße Rainer
(ich fand die Frage ungeschickt, und wollte User Madouc auf die Gefahr aufmerksam machen und ihn bitten, den Beitrag zu ändern -> die angebebene mail-Adresse funktioniert aber nicht)
Es wurde immer wieder gebeten, keine Details zu diskutieren, bevor das Gesetz nicht verabschiedet ist, damit wir hier nicht auf etwaige Unklarheiten aufmerksam machen.
Ich frage mich allerdings was besser ist bzw. was passieren könnte. Beispiel die Formulierung "Messer mit einhändig festellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm". Es könnte einem bei dieser Formulierung doch kein Richter einen Strick daraus drehen, dass man dies als "Einhandmesser > 12 cm oder Fixed > 12 cm" interpretiert, oder?
(Ich gehe mal davon aus, das wir dies HIER im geschlossenen Bereich diskutieren können)
a) Der Gesetzestext wird vor Inkrafttreten noch klarstellend korrigiert.
b) Der Entwurf wird unverändert verabschiedet, und es gibt Fälle, in denen Leute sich erfolgreich auf ihre Interpretation berufen. Kann der Gesetzgeber anderweitig klarstellen, was er gemeint hat, oder geht dies nur über eine erneute Gesetzesänderung? Riskieren wir dann, dass gleich noch weitere Verschärfungen wieder auf der Tagesordnung stehen?
Was meint ihr, was ist "besser" für uns?
Grüße Rainer