Faustmesser

eisensack

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"Jäger und Angehörige pelz- und lederverarbeitender Berufe dürfen für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser erwerben und besitzen, die ansonsten verboten sind - § 40 Abs. 3."
Gesetze muß man ja wörtlich nehmen und d.h. daß Jäger Faustmesser besitzen dürfen.
Es wird meiner meinung nach der fehler gemacht daß man bestimmte Personengruppen Faustmesser erlaubt und nicht bestimmte Faustmessertypen.
Ein Jäger darf demnach ein Safe Keeper besitzen (es wird nich beschrieben was ein<für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser>ist)und Otto Normalverbraucher macht sich Strafbar wenn er zur Lederverarbeitung noch ein Faustmesser in der Schublade hat
Da ich schon einige Lederscheiden gemacht habe und auch noch machen werde,werde ich mal ein Gewerbe anmelden.
Dann gehöhre ich auch zu den Lederverarbeitende Berufe:hehe: .
 
Es wird meiner meinung nach der fehler gemacht daß man bestimmte Personengruppen Faustmesser erlaubt und nicht bestimmte Faustmessertypen.

bzw. altersstufen der benuter,..
genau eisensack, der gedanke kam mir noch nicht so.
wieso eigentlich "nur" jäger. wenn man so genauer drüber nachdenkt, ist ein faustmesser durchaus brauchbar zum filitieren.
muss zwar erst mal eines bauen, bzw. kaufen, aber sollte in keinem angelkoffer fehlen.( angelkoffer war jetzt offiziell, logischerweise in direkter griffweite schon als notfallmesser beim wallerfischen. :rolleyes: )

schau mer mal,.......
 
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