Mit dem neuen Waffengesetz ist das gar nicht so unproblematisch wie sich das vieleicht viele Forumsmitglieder vorstellen.
Es steht zwar schwarz auf weiß im WaffG, was erlaubt, verboten oder beschränkt ist. Aber weil die letzte Waffengesetzänderung noch nicht allzulange her ist, kennt natürlich auch noch nicht jeder die Feinheiten dieser Gesetze.
Im Zweifel sind die Zollbeamten nun Mal auf der sicheren Seite, wenn sie erst mal sagen: "Das Ding ist verboten, das kann ich Dir nicht aushändigen."
Dann kann der Mann vom Zoll ja immer noch nachfragen, (wie es im vorliegenden Fall sicherlich passiert ist) wie die Gesetzeslage aussieht (und seine Meinung evtl. noch ändern)
Wenn das betreffende Objekt wirklich verboten wäre, wäre er ja gearscht, wenn er es einfach rausgegeben hätte.
Seitdem die letzte Waffengesetzänderung raus ist, herrscht ausserdem ziemliche Unsicherheit darüber, wie man diese Gesetze anzuwenden hat.
Da gibt es Übergangsregelungen, Ausnahmegenehmigungen usw.
Allerdings bestehen von Seiten des Gesetzgebers noch keine eindeutigen Vorgaben, wie man genau bei der Anwendung der neuen Gesetze zu verfahren hat.
Lasset uns also speziell in nächster Zeit etwas Nachsicht mit den Zollbeamten haben. Die machen ja auch nur ihren Job.
Und den wollen sie ja schliesslich so gut wie möglich machen.