Hallo zusammen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Der Degen ist gestern bei mir angekommen, ich möchte eine kurzen Abriss geben wie es mit allem geklappt hat.
Dem Zoll habe ich eine Anfrage mit Bild geschickt, und eine gute Einschätzung erhalten wie der Degen behandelt werden könnte.
Das ist die Antwort per Mail:
Waffenrechtlich
Die Einfuhr einer Blankwaffe (Schwert, Degen, Katana, Iaito und dergl. – im Folgenden: Schwert) ist waffenrechtlich in der Regel unbedenklich und muss demzufolge nicht besonders angemeldet werden. Ob die Waffe geschliffen ist, spielt dabei keine Rolle, da selbst eine stumpfe Klinge ohne weiteres nach der Einfuhr wieder geschärft werden könnte.
Zollrechtlich
jede Ware (Neu oder Gebraucht) aus einem Drittland (= nicht EU – Land) muss grundsätzlich verzollt und versteuert werden.
Die Einfuhrabgaben werden nach dem Elektronischen Zolltarif (EZT) berechnet.
Link Elektronischer Zolltarif
EZT-Online
unverbindliche Zolltarifauskunft
Zolltarifnummer 93070000000 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen
Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Drittlandszoll: 1,7 %
Zu dieser Position gehören Waffen wie Säbel, Degen (auch Stockdegen), Bajonette, Wurfspieße, Lanzen, Piken, Hellebarden, Kris, Messer und Dolche für Kommandounternehmen oder Grabenkampf, Dirks (schottische Dolche oder Matrosendolche), Stilette, lange Dreikantdolche usw. Die Klingen dieser Waffen bestehen im Allgemeinen aus besonders gutem Stahl; manche haben mehr oder weniger ausgearbeitete Parierstangen oder Stichblätter.
Waffen dieser Art bleiben hier, auch wenn sie nur bei Feierlichkeiten oder im Theater oder zu Dekorationszwecken verwendet werden.
oder, was zu prüfen wäre,
Zolltarifnummer 97051000909 Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert, andere; hier Zierdegen
Einfuhrumsatzsteuer: 19 %
Drittlandszoll: 0 %
m.E. jedoch nicht in Frage kommt, da in den Erläuterungen zur Position 9705 (Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, völkerkundlichem, geschichtlichem, zoologischem, botanischem, mineralogischem oder anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert) steht:
3) Gegenstände von „geschichtlichem Interesse" sind von Menschenhand geschaffen und beziehen sich auf bedeutende nationale oder globale historische Ereignisse von politischer, wissenschaftlicher, technologischer, militärischer oder sozialer Bedeutung oder auf das Leben oder die Leistungen von Anführern, Denkern, Wissenschaftlern und Künstlern von nationalem oder globalem Ruf.
Zu solchen Gegenständen gehören unter anderem eine Uniform oder eine Waffe eines Soldaten des Mittelalters, die königlichen Insignien, die bei der Krönung eines Herrschers verwendet wurden, und ein Gefäß, das in einem Alchemielabor in alten Zivilisationen verwendet wurde.
Als Rückware im Sinne des
Artikel 203 Zollkodex der Union i.v.m.
Artikel 253 Zollkodex der Union kann der Zierdegen nicht abgefertigt werden, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Link: Warengruppe 2
Warengruppe 2 - Warengruppe 2
Waren des Abschnitts B des Anhangs II sind:
- nicht zum Verkauf bestimmte Sammlungsstücke und Kunstgegenstände.
Verwender und Pflichten des Verwenders
Der Kreis der Verwender beschränkt sich grundsätzlich nur auf zugelassene Institutionen. Mit der Gewährung der Zollfreiheit sind bestimmte Pflichten verbunden.
Verwender sind:
- öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen sowie Anstalten erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Kunstakademien, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten etc.).
Diese Einrichtungen bzw. Anstalten sind zur zollfreien Einfuhr der oben genannten Gegenstände allgemein ermächtigt oder
- andere Einrichtungen, Anstalten oder Organisationen, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur zollfreien Einfuhr derartiger Waren gesondert ermächtigt worden sind (z.B. private Rundfunk- und Fernsehsender oder Museen).
Das heißt, Sie benötigen eine Ermächtigung des Hauptzollamtes, welches für Ihren Bürgerschützenverein Grevenbroich zuständig ist. Für 41516 Grevenbroich ist zuständig das:
Hauptzollamt Krefeld
Medienstraße 1
47807 Krefeld
Bis hierhin fand ich das schon mal gut. Dann ein Anruf beim Hauptzollamt, dort die Auskunft, zuständig ist das Zollamt Neuss. Also wieder angerufen (immer die gleiche Tel. Nr. in Krefeld mit Weitervermittlung) und versucht jemanden zu einer belastbaren Aussage zu bekommen - natürlich nicht möglich....
Da unser Bürgerschützenverein erstens ein e.V. und zweitens anerkannt Gemeinnützig ist und zudem ein Archiv hat, war ich mir sehr sicher dass kein Zoll anfallen wird. (Privat an Privat fällt Zoll an)
Jetzt habe ich versucht einen Transport zu finden.
Bei Google kam bei der Anfrage "Transport Degen USA Deutschland" sofort eine Werbeseite von "Transglobal" , auf der ich sehr schnell einen Preis ermitteln konnte. Da ich immer skeptisch bin was Maklerseiten angeht, habe ich natürlich versucht bei DHL, UPS, TNT usw. Preise zu ermitteln, wobei die im Durchschnitt 2x so hoch waren wie bei Transglobal.
Natürlich bekommt bei DHL niemanden ans Telefon der Ahnung hat was ich von ihm will. ( Abholung bei einer US-Adresse und Transport an mich ) Immer der Verweis auf MyDHL.
Also wieder über Transglobal und da beim Versuch den Auftrag zu erteilen erstens die Erkenntnis dass ein Paket über 1,2m nicht von allen Transportiert wird und zweitens dass Transglobal einen allgemeinen Verbot von Waffen hat. Zusätzlich hat jeder Transporteur noch eigene Bestimmungen was er nicht Transportiert. DHL wäre mein Favorit gewesen, da mit 69,55€ am preiswertesten und auch länger als 1m transportiert. Bei einem weiteren Telefonat wurde mir bestätigt das jeder Transport von Waffen jeglicher Art nicht erlaubt ist.
Also UPS mit 118,85, die haben keine Probleme mit Waffentransport.
Das allgemeine Waffentransportproblem von Transglobal habe ich etwas umgangen, indem ich als Inhalt "Zierdegen" angegeben habe.
Verschiedene Formulare, Online für den Zoll und 4 Stück Packlisten sollten außen angebracht werden.
Das Versandlabel und die Packlisten an meinen Kontakt in US geschickt, der hat alles ausgedruckt und aufgeklebt.
UPS war pünktlich bei ihm und hat abgeholt, einen Tag später war das Paket da...
Fazit: Niemand hat das Paket geöffnet, die 4 Packzettel hat keiner sehen wollen, leider gab es dank dem UPS-Fahrer ein bisschen Hektik, da er keine Zeit hatte und das Paket einfach an den nächsten UPS-Kiosk gebracht hat und seiner Firma gemeldet hat dass es ausgeliefert ist.
Telefonate mit DHL sind fast unmöglich, bei UPS hat man deutlich schneller jemanden erreicht und der Spitzenreiter in Punkto Erreichbarkeit und Ahnung war Transglobal.
Zoll habe ich übrigens nicht zahlen müssen!
Also nochmal Danke für eure Zeit
Uli