Damaszener Stahl - Namensrechte - interessanter Versuch

AchimW

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Hallo Gemeinde,

da es hier ja reichlich Damaszener-Schmiede gibt, dachte ich mir, es wäre für die und für diejenigen, die Damast verarbeiten, mal interessant zu erfahren, was sich da eventuell hinter unserem Rücken so zusammenbraut. Dazu erst mal dieser Link zur Registerauskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020110014949/DE

Da meldet ein Herr Dipl.-Ing. Lothar Schmidt aus Winterthur in der Schweiz für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland den Begriff "Damaszener" zum Markenschutz an. Geschützt werden sollen alle Gegenstände der Nizza-Klasse 14. Die findet man, in dem man hier den Suchbegriff "14" eingibt:

http://www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/suche/suchen.html

Vornehmlich geht es also um Barren, Broschen, Uhren, Dosen, Medaillen, Münzen, Schmuck, Kunstgegenstände, Legierungen und so weiter.

Herr Schmidt ist, wenn ich das richtig gegoogelt habe, der Geschäftsführer der Sinn Spezialuhren, Frankfurt.

Messer scheinen mir im Moment noch nicht betroffen zu sein, aber erstens machen eine Menge Damastschmiede nicht nur Messer und zweitens hat uns das schöne Beispiel von dem Outdoorhersteller mit der Tatze gezeigt, dass man nie weiß, welche wahnsinnigen Abzockanwälte auf noch wahnsinnigere Ideen kommen.

Zudem ärgert es mich maßlos, wenn Leute auf die Idee kommen, mit seit Jahrhunderten von zahllosen Menschen verwendeten Begriffen oder Symbolen, die nicht annähernd ihrem eigenen Geiste entsprungen sind, Kohle verdienen zu wollen. Ich weiß nicht, ob man da beim DPMA Einspruch einlegen kann. Abeer wenn ja, sollten wir uns eine konzertierte Aktion überlegen. Beim Wolfsfell hat es ja auch hingehauen.

Zudem werde ich mich auch als Vertreter der IGDF in dem Thema engagieren. Unsere eigene Website ist schließlich unter dem dann gegebenenfalls geschützten Namen damaszener.de zu erreichen.
 
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So weit ich weiß, kann man gebräuchliche Begriffe nicht schützen lassen. Sonst würde ich mir gleich den Begriff Vollwaschmittel, Brot und rot/blau/grün/gelb schützen lassen und von den Lizenzgebühren leben.


Ookami
 
Es kommt darauf an, wie weitreichend der Begriff als Schutzanspruch im Zusammenhang mit Waren oder Gegenständen umschrieben wird und geltend gemacht werden soll. Hinweis darauf gibt die von Achim genannte Warenklassse. Sind aber schon andere Leute mit auf die Nase gefallen, zwar nicht sofort, aber dennoch.

Bei Marken prüft (recherchiert) das DPMA im Gegensatz zu Patenten nicht, wird der Schutz gewährt, wirds erstmal schwierig, dagegen vorzugehen. Unmöglich oder chancenlos ist es aber nicht.

Gruß Andreas
 
Bei Marken prüft (recherchiert) das DPMA im Gegensatz zu Patenten nicht, wird der Schutz gewährt, wirds erstmal schwierig, dagegen vorzugehen. Unmöglich oder chancenlos ist es aber nicht.
Ergänzend hierzu: Das DPMA prüft nicht, ob ähnliche Marken bereits registriert sind. Es prüft sehr wohl, ob sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen, die eine Eintragung verhindern. Ein absolutes Schutzhindernis liegt - wie Ookami bereits gesagt hatte - z.B. vor, wenn ein Begriff als Marke eingetragen werden soll, der bereits umgangssprachlich für eine Ware etabliert ist.

Ein weiteres Hindernis wäre es, wenn einem Begriff jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder wenn ein Begriff nur zur Bezeichnung der Art oder Beschaffenheit einer Ware dient.

Alle 3 Hindernisse treffen hier hoffentlich zu, allerdings bin ich kein Jurist, sondern bediene mich lediglich meines gesunden Menschenverstandes. Im Zweifel sollte besser Rat von einem Anwalt für Markenrecht eingeholt werden - der könnte auch gleich beratend tätig werden, wenn Widerspruch gegen die Eintragung eingelegt wird.
 
....wenn ein Begriff als Marke eingetragen werden soll, der bereits umgangssprachlich für eine Ware etabliert ist.

Da würd ich mal gern wissen inwiefern "Damaszener" Stahl der breiten Bevölkerung ein Begriff ist. Ich bin immer wieder überrascht, auf Leute zu treffen, die keinen Schimmer haben was das ist bzw. Damast eher mit Bettwäsche in Verbindung bringen. :irre:
 
Guten Tag

Ich glaube auch nicht das das Patent durchkommen kann. Selbst wenn es einigen Menschen nicht bekannt ist das es den Begriff gibt. Damaszener ist ein gäniger Begriff.
Dazu einfach mal bei Goggle damaszener eingeben und bei mir hat er ungefähr 182.000 Ergebnisse. Das zeugt in meinen Augen von geläufig.

Aber da bin ich mal gespannt was daraus wird und wann ich den ersten Brief von einem Anwalt habe.

Gruß Uwe
 
Moin,

da stimme ich Achim voll und ganz zu... klingt mal wieder nach dem üblichen Schmu.

Wie das rechtlich aussieht (Einspruch etc.), weiß ich leider auch nicht genau, aber wie wäre es denn, wenn wir als IGDF dem DPMA mal eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen? Offizieller gehts doch kaum ;)
Ich könnte mir schon denken, dass das die Herren und Damen vom Amt zumindest nachdenklich stimmt, falls ihnen die Problematik nicht bewusst ist.

Und falls irgendwelche Gutachter zur Bewertung der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffes gebraucht werden... Da findet sich doch sicher auch der eine oder andere.

Grüße,
Gunther
 
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Ich weiß nicht, ob man da beim DPMA Einspruch einlegen kann.

Ja. Und das sinnvollerweise mit guter Begründung innerhalb der Einspruchsfrist (IIRC 3 Monate, aber IANAL).
Ein absolutes Schutzhindernis ist übrigens ein beschreibender Markenname.

Ich kann messerforum.net nicht für ein Messerforum schützen lassen. Für eine Bananensorte allerdings schon.
Damaszener als Markenname für Feinrippunterhosen - kein Problem. Damaszener als Marke für Damaszener (-Stahl) ist eher schwierig.

Nebenbei, wo Damaszener draufsteht sollte IMO auch Damaszener drin sein. Ich würds mir ja nicht trauen, die Marke "Gold" für Uhren eintragen zu lassen, und dann Blechticker unter der Marke "Gold-Uhren" zu verkaufen. Aber manche kennen da ja nix.

Pit"was bin ich froh, meine Uhr bei Herrn Sinn gekauft zu haben"ter
 
Und das sinnvollerweise mit guter Begründung innerhalb der Einspruchsfrist (IIRC 3 Monate, aber IANAL).


Anmeldetag ist der 10.01.2011, das wär dann ja schon vorbei...
ABER: Zumindest bei Patenten gilt die Einspruchsfrist ab dem Datum der Offenlegung, NICHT dem der Anmeldung. Allerdings bin ich unsicher, ob bei Markenschutz eine gesonderte Offenlegung stattfindet.

Grüße,
Gunther
 
Damaszenerstahl - Namensrechte - interessanter Versuch

......Wie das rechtlich aussieht (Einspruch etc.), weiß ich leider auch nicht genau, aber wie wäre es denn, wenn wir als IGDF dem DPMA mal eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen? Offizieller gehts doch kaum ;)
Ich könnte mir schon denken, dass das die Herren und Damen vom Amt zumindest nachdenklich stimmt, falls ihnen die Problematik nicht bewusst ist.

Und falls irgendwelche Gutachter zur Bewertung der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs gebraucht werden... Da findet sich doch sicher auch der eine oder andere.....
Dann wird man auch in den Krümeln der Semantik suchen müssen. 'Damaszener Stahl' wäre demnach ein Stahl, der nachweislich aus Damaskus kommt. Wer so etwas tatsächlich vertriebe, könnte sich das nach meiner Ansicht als Herkunftsbezeichnung (wie Thüringer Wurst) aber nicht gegenüber anderen Anbietern schützen lassen. Zudem wäre nach dieser Schreibweise jede Art von Stahl von dort ein 'Damaszener Stahl', also auch ST 37.

Ginge es um den Begriff, der eine Art der Herstellung oder ein Verfahren beschreibt, dann heißt es Damaszener-Stahl (oder wenn man die Einstellung vertritt, 'Damaszener' sei ausreichend in die deutsche Sprache eingeführt, auch ohne Bindestrich zusammen geschrieben). Das entsprechende Beispiel aus der Wurst-Theke ist hier 'Hausmacher-Wurst', die übrigens fast immer falsch (ohne Bindestrich) geschrieben wird, aber damit ist stets ein Verfahren gemeint.

Das, was wir hier im Forum mit Damaszenerstahl meinen, ist ja auch schon ein ganzes Konglomerat von Begriffen. Mir fallen da neben den zahlreichen Musterbezeichnungen Termini wie Walzlaminat, pulvermetallurgischer Damast, Wootz bzw. Bulat u.ä., Parmor, Schweißdamast und Tiegeldamast sowie MOKUME GANE ein, und damit ist die Liste keinesfalls vollständig.

Wenn also einerseits versucht werden soll, für den Begriff 'Damaszenerstahl' exklusive Gebrauchsrechte durchzusetzen, sollte man bei der Verhinderung eines solchen Schutzes alle Register ziehen, um Winkelzüge unmöglich und Hintertürchen dicht zu machen.

Gruß

sanjuro
 
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Danke, Armin.

Auch Punkt 3 kommt eventuell in Frage, z.B. wenn der Uhrenhersteller zwar Damasteel für die Gehäuse verwendet aber mit Damaszener wirbt. :D
 
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/399830596/DE

Interessant ist auch dass 1999 schon einmal versucht wurde sich die Marke "Damaszener" einzutragen und die Anmeldung damals zurückgenommen wurde. Damals für Klassen 6,8,10 worin unter anderem auch Barren, Bände, Bleche aus Metall, Dolche, Messer, Schwerter, Rasiermesser enthalten sind sowie für "Stahllager- -ringe, - reifen, -schienen; Messer, -klngen; Prothesen"
 
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Das ist tatsächlich eingetragen auch wenn die Widerspruchsfrist noch läuft...

Auch wenn der sein "Uhrenkram" damit meint, wird es teuer werden wenn dem unsere "Damszener" Messer ins juristische Auge fallen.

Nur weil ich z. b. Thermometer herstelle kann ich die auch nicht z.B Mercedes Thermometer nennen und verkaufen. (Wortmarke lt. DPMA)

Üble Falle auau !

Grüße Knifefaan
 
Das ist tatsächlich eingetragen auch wenn die Widerspruchsfrist noch läuft...

Mein Kalender sagt mir dass heute der 13. November ist.

Die Widerspruchsfrist lief bis zum 24. Oktober.........
 
Das ist tatsächlich eingetragen auch wenn die Widerspruchsfrist noch läuft...

Na, wenn keiner widerspricht, wird das natürlich auch eingetragen bleiben

Auch wenn der sein "Uhrenkram" damit meint, wird es teuer werden wenn dem unsere "Damszener" Messer ins juristische Auge fallen.

Kommt drauf an, für wen - negative Feststellungsklagen existieren. Leuts, das ist grundsätzlich juristischer und geschäftlicher Sachverhalt. Wer damit ein Problem hat, wird eben den juristischen Weg gehen müssen. Gejammer ist nicht zielführend. Das ist das eine. Das andere ist:

Ich halte den Begriff "Damaszener" für beschreibend, soweit es den Damaszener Stahl betrifft; und habe dafür meine Erachtens plausible Gründe (Verwendung in der Forschung, Literatur, Messerindustrie usw. seit annodunnemal). In diesem Sinne kann der Begriff nach meiner Überzeugung nicht geschützt werden. Eine Abmahnung/Unterlassungserklärung würde also ins Leere laufen. Klar, muss man dann eben auch durchziehen, oder man verwendet den Begriff nicht mehr.

Nen neuen Ticker aber "Damaszener" zu nennen und den Begriff schützen zu lassen, halte ich für überhaupt kein Problem. Nur dass sich daraus eben kein grundsätzlicher Anspruch gegen die Verwendung des Begriffs "Damaszener" ergibt.

Das mit dem Thermometer verstehe ich nicht. Ich kann sehr wahrscheinlich "Thermometer" als Markennamen für Hosenträger und Golfschläger eintragen lassen. Falls jemand Thermometer als "Thermometer" verkauft, werde ich das demjenigen allerdings erlauben müssen.

Pitter
 
aber wohl nicht als "Mercedes Thermometer" - naja wo kein Kläger auch kein Richter.

Mit der Widerspruchsfrist hab ich mich doch tatsächlich verkuckelt
 
Na, wenn keiner widerspricht, wird das natürlich auch eingetragen bleiben
...
So wird es *vermutlich* wohl auch bleiben...
Dass das hier angesprochen wurde, ist nun ziemlich genau ein halbes Jahr her. Da war sicher genug Zeit, um innerhalb der Frist etwas zu unternehmen oder in die Wege zu leiten. Ob tatsächlich etwas unternommen wurde, ist hier offensichtlich *noch* nicht bekannt, was aber nicht bedeutet, dass nichts versucht wurde. Dass man etwas machen kann (konnte), war und ist jedenfalls sicher.

Kann auch sein, dass die Leute, die intensiv und ernsthaft bis wissenschaftlich in der Materie rund ums Feuerverbundschweissen und Damaststahl stecken, zu dem Schluß gekommen sind, dass sich dieser Markeneintrag doch nicht so restriktiv auf die Damastschmiedekunst auswirken wird, wie das hier eingangs befürchtet wurde.

Dass für jedermann die Möglichkeit zum Markeneintrag besteht, ist lang schon bekannt, egal ob legitim, oder reine Gschaftlhuberei. Sollte man sich jedoch nicht ernsthaft damit befasst haben, darf man sich jetzt nicht wundern oder beschweren.

Und NEIN - bevor das ^ wieder falsch verstanden wird, es ist kein süffisantes Nachtreten oder Sticheln - ich habe mit einem Forumiten direkt Kontakt aufgenommen, um ihn zumindest moralisch in der Sache zu unterstützen ;)

Gruß Andreas
 
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