Cold Steel Steel Tiger, Karambit Prototyp?

Nihilist Nic

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Hallo liebe Messerfreunde!

Ich lese jetzt schon etwas länger im Forum mit
(war aber nicht angmeldet da man die meisten Fragen ergooglen oder hier nachlesen kann und auf Grund von mangelnden Fachkenntnissen kann ich wenig zum Forum beitragen. Ist jetzt aber auch nicht Thema)
habe aber noch keinen thread gefunden der sich mit der Definition von Karambits auseinander setzt.

Meine Frage:
Wie ist ein Karambit definiert? (Die Klingenform in Kombination mit dem Ring oder reicht eins von beidem?)

Hintergrund:
Ich habe vor kurzem einen Freund mit dem Messersammeln angesteckt. Er findet diese Art von Messer sehr cool und ich hab ihm dann sagen müssen dass das Steel Tiger von Cold Steel als Waffe eingestuft wurde und im Beschluss eher allgemeiner von Karambits die rede ist und das man die Teile besser nicht mit nach draussen nimmt. Beim genauerem lesen fiehl auf das eher auf die Klingenform und die Herkunft Stellung genommen wurde.
Uns stellen sich also folgende Fragen: Ist ein Messer in Klauenform ohne Ring am Ende auch eine Waffe? Ist ein Messer mit einer "normalen Kling" aber Ring am Ende ein Karambit? Trägt der Ring zur Waffeneigenschaft bei (Schlagring)?
Mir perönlich kanns egal sein, weil meine EDCs Vic, Opinel oder Böker Wintergreen sind aber eure Meinungen würden mich doch schon interessieren.

Falls ich die Suchfunktion falsch verwendet habe tut mir das leid.

Beste Grüße Nic
 
Ist ein Messer in Klauenform ohne Ring am Ende auch eine Waffe?

Grundsätzlich nicht - auch wenn es auf manche Leute vielleicht martialisch wirkt.
Klauenförmige/ Hawkbill-/ Falkenschnabel-Klingen finden z.B. bei der Gartenarbeit, bei Pilzmessern oder im maritimen Bereich Verwendung.
Die sichelartige Form hat bei einigen Anwendungen eben Vorteile.

...Stichwort "Zweckbestimmung" ist evtl. hilfreich.
 
Vielen Dank für die Antwort.
Die Überlegung meines Freundes war halt ein Karambit als EDC. Die Klingenform eignet sich gut um hinter Kabelbinder zu kommen.
Man kann aber davon ausgehen das der Beschluss des BKA sich wirklich auf das Model bezieht und nicht alle Messer mit den von mir genannten Änderungen als Waffe ansieht oder?
 
Ein Hawkbillmesser an sich würde sich durchaus für den oben genannten Zweck eignen.
Und für die Verwendung bei der Arbeit wäre es damit sogar als Einhandmesser 42a-kompatibel führbar...

Ob es aber von Erfolg gekrönt ist, das EDC-Führen eines Karambits mit der Verwendung bei der Arbeit zu rechtfertigen, wage ich stark zu Bezweifeln.
(Zweckbestimmung eines Karambits mit den typischen Features eines Karambits ist nunmal in erster Linie die Verwendung als Waffe. Und die Darstellung und Wahrnehmung dieser Messerart durch die Medien tut ihr übriges.)

Es gäbe für Deinen Freund besser geeignete (nicht nur aus rechtlicher Sicht) Klauenklingen-Messer, die keine Karambits sind.
 
Trägt der Ring zur Waffeneigenschaft bei (Schlagring)?
Jein, nicht im Sinne von Schlagring als verbotener Gegenstand. Was diese angeht, vertritt das BKA bei FBs eine konsequent restriktive Linie in der Auslegung. Allerdings ist dieses bei Vollzugsbediensteten wohl nur sporadisch bekennt, wie nicht zuletzt Berichtsbeispiele aus dem Forum zeigen.
Wenn es allerdings um die Waffeneigenschaft geht, spielt auch der Ring eine Rolle, da das BKA bei seinen "Wesensbestimmungen" üblicherweise viel Wert auf die Summe der Eigenschaften legt. Und da sieht es dann bei Hawkbill + Ring und ggf. noch weitere Elemente schnell nach Waffeneigenschaft aus. Trotz ggf. gleicher Grundform unterscheiden sich auch bei Hawkbills Klingen mehr oder weniger erkennbar danach, ob sie für Waffenverwendungen optimiert sind oder nicht, v.a. in der summe der Eigenschaften den Messers. Überzeugend darzustellen, daß z.B. ein Spyderco Tasman Salt zum Zwecke des Massakrierens von Kabelbindern und Seilen gedacht ist dürfte viel einfacher sein, als bei einem Spyderco Civilian. Für ein Karambit gilt das noch mehr, wie es ja auch Hawkbill schon angeführt hat.
 
Vielen Dank, das hat mir alles sehr weitergeholfen. Da der genannte Freund bald Geburtstag hat werde ich die Tage mal ne Kaufberatung starten.
Zusammenfassend kann man also sagen das nicht alles mit Klinge und Ring automatisch als Waffe gilt sondern der gesammt Eindruck wichtig ist.
 
Ist die Waffeneigenschaft von Karambit/s/en eigentlich in einer Verordnung zum WaffG geregelt oder beruht die Einordnung ausschließlich auf dem FB?
 
Die VO definiert die Kriterien für die "Zweckbestimmung" etwas genauer als das WaffG und dessen Anlage, bleibt dabei aber trotz Fallbespielen von mehr (negativ wie z. B. Jagdnicker) oder weniger (positiv wie z.B. Dolche) präziser Natur an sich abstrakt, betont besonders die Rolle der Summe der Eigenschaften und verweist für die Feststellung einer konkreten Waffeneigenschaft expressis verbis auf FBs des BKA. Allerdings wird auch eine Regelvermutung definiert, daß bei Messern unter 8,5cm Klingenlänge und einer Schneide keine Waffeneigenschaft zu vermuten sei. Darauf könnte man sich ggf. hinsichtlich mancher kerambitähnlicher Messer berufen, v.a. solchen mit kurzer Klinge. Letztendlich wird es aber wohl doch auf die Summer der Eigenschaften hinauslaufen.
Beim FB zum Böker+ RBB Outdoor hat das BKA ja festgestellt, daß das gute Stück zwar Waffenelemente aufweise und der Griff so auch bei Waffen aus gleichem Hause Verwendung fände, hat dann aber unter Würdigung der Summe der Eigenschaften eine Waffeneigenschaft sehr deutlich verneint.
 
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