Bitte um Ratschläge: Messersammlung geerbt

Sarah24

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Hallo, mein Onkel war ein begeisterter Messersammler und ist leider vor wenigen Wochen verstorben. Nun hat er mir seine Sammlung zurückgelassen und ich stehe vor einer großen Herausforderung, da ich mich in dem Bereich überhaupt nicht auskenne. Es sind ca. 150 Messer von den verschiedensten Herstellern, u.a. Böker, Real Steel, Kershaw, Kubey, Zero Tolerance & Rick Hinderer.
Ich bin jedem unendlich dankbar, der mir ein paar meiner Fragen beantworten und mir vielleicht ein paar Tipps an die Hand geben könnte.


Ab wann sind die Messer illegal?
Muss ich die Messer auf bestimmte Weise transportieren (Box oder ähnliches)?
Wie erkenne ich, um welche Modelle und Marke es sich handelt, wenn ich keine Orginalverpackung habe?

Schonmal Vielen Dank für die Unterstützung!
 
Guten Tag.

Zur einfachen ersten Übersicht sind grundsätzlich in Deutschland verboten (d.h. selbst der Besitz ist illegal):
  • Schmettterlingsmesser (a.k.a. Butterflymesser, Balisong)
  • Fallmesser
  • Springmesser, wenn die Klinge vorne herausspringt
  • Springmesser, wenn die Klinge seitlich rausspringt und länger als 8,5cm ist
  • Faustmesser /-dolche
  • Messer mit "Schlagring"
  • Messer oder Klingenwaffen, die andere Gegenstände vortäuschen (z.B. "Lippenstiftmesser", Stockdegen etc.)
Genaue Definitionen würden hier etwas den Rahmen sprengen. (Bei Unsicherheit einfach mal den jeweiligen Begriff googeln... Es gibt auch Infoseiten von Polizeibehörden etc. wo die entsprechenden Typen abgebildet sind.)
Welche Messer im einzelnen illegal sind, ist ein rechtliches Gebiet, daß sehr - ich sag mal - weiträumig sein kann und in speziellen Einzelfällen halt auch manchmal auch umstritten...

Es gäbe für Detailfragen hier auch noch das Unterforum "Politik und Recht"...
Aber gehen wir erstmal davon aus, daß der Onkel als Messersammler mit der Rechtslage vertraut war und als rechtschaffender Mensch keine verbotenen Messer im Nachlass hatte:

Die meisten der o.a. Hersteller stellen gerne "Einhandmesser" her. Diese unterliegen einem sogenannten "Führverbot", d.h. man darf sie nicht "zu einem nicht gesellschaftlich anerkannten Zweck" mit sich herumtragen.
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, transportiert man die in einem abschließbaren Behälter (kleines Köfferchen, abschließbares Etui o.ä.).
(Transport in einem verschlossenem Karton - z.B. von oder zu einem Händler, Käufer etc. - wäre IMHO eigentlich kein unzulässiges Führen und damit ok. Aber, ich bin kein Anwalt und selbst hier im Forum werden die Meinungen dazu wahrscheinlich wieder außereinander gehen...)

Identifizierung ist oft über die Klingenbeschriftung möglich. Gerade bei den bekannteren Marken/Herstellern. Auch die kleineren Beschriftungen z.B. an der Klingenwurzel beachten.
Falls das nicht hilft, könnte man mit Hilfe von Google Lens (oder einer anderen Bildersuch-Funktion per Handybild) Hinweise auf das Modell bekommen.
Hier im Forum kann natürlich auch bei identifizierung geholfen werden. Da man nur als Premium-Mitglied Bilder direkt hier einstellen kann, müsste man als "normal" angemeldetes Mitglied evtl. Bilder bei einem externen Dienst hochladen und dann hier verlinken. (Reine Textbeschreibungen sind oft nicht hilfreich, insbesondere wenn der Fragesteller sich mit der Messerterminologie nicht so richtig auskennt..)

Wichtige Info bei solchen Anfragen:
Werteinschätzungen werden hier im Forum nicht vorgenommen.
Und Verkäufe sind hier nur für Premium-Mitglieder zugelassen. (D.h. auch keine Verkäufe als "anders geartete Anfrage getarnt" anbieten...)


Ich hoffe das hilft als erste Info.

Schönen Feiertag noch,
Hawkbill
 
Da hat dir dein Onkel mit der Sammlung ganz sicher auch viel Arbeit und Verantwortung vererbt. Und es spricht für dich, dass du dir hier im MF Rat holen möchtest. Aber bedenke, dass die deutschen Gesetze zu Waffen und Messer (wie alles) ungemein komplex sind und ein detaillierter verbindlicher Rat so pauschal kaum möglich.
Ich würde rudimentär wie folgt klären:
1. Illegalität: Sind Butterfly- oder Springmesser dabei, musst du dich mit Illegalität beschäftigen
2. unbedenklich: Slipjoints (Mechanik wie die Schweizer Offiziersmesser), Besitz und Führung
3. einhändig zu öffnende UND arretierbar, Besitz kein Problem, Führung nur „abgeschlossen“
4. Fixe, feste Klingen: Besitz kein Problem, Führen bis 12 cm Klingenlänge erlaubt

Und dann kommen die ganz, ganz vielen Ausnahmen: Waffen, zweiseitige Schärfe, Verbotszonen, die das Messerleben komplex machen. Aber nicht verzagen…..

Marken und Modelle: Stell hier Bilder ein, da wirst du sicher Tipps bekommen.
Abu


Der Kollege @Hawkbill ist mir umfassender bereits zuvorgekommen!
 
Es böte sich in diesem Fall auch an, eine Premiummitgliedschaft abzuschließen. Dazu bitte den Forenbetreiber -Pitter- kontaktieren. Kostet nicht die Welt und bietet die Möglichkeit, Bilder direkt einzubinden und ggf. am Marktplatz des Forums aktiv zu werden.

Andere Möglichkeit außerhalb des Forums: Schickser's Messerscheune kontaktieren. Er kauft/verkauft v.a. 2.Hand-Messer und kennt sich aus.
 
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