"Bauliche Veränderung" zur Umgehung §42a "einhändig feststellbarer Klinge"

Ich hab aus Spaß Mal ne Mail ans BKA geschrieben.

Aber ich erwarte keine weltbewegende Antwort 🥴
Dafür brächte es ja wohl auch einen FB, der nicht nur teuer ist sondern auch viele Monate dauert, wenn sie die Berechtigung dafür nicht auch an sich anzweifeln.

Böker hat auf diesem Weg mit dem proaktiv erwirkten FB zum Griplock nicht grade gute Erfahrung gemacht. Da das BKA bei diesem FB nach meinem Eindruck sogar aus seiner sonstigen Linie ausgeschert war hatte ich den Eindruck, daß die nebenbei abschreckend aufzeigen wollten, wieviel Bock sie auf solche Zusatzarbeit haben.
 
Glaube nicht,daß eine Streife sich soo gut in den verschiedenen Einhand Messer-Modellen auskennt. Und wenn ein Einhänder gut umgebaut wurde ( Pin abtrennen und überschleifen) Er es nicht als solches erkennt. Wenn es nicht gerade ein Spyderco mit Loch ist.
 
Ja wäre schön, wenn es Mal ne allgemeine Aussage dazu geben würde.

Ich hab aus Spaß Mal ne Mail ans BKA geschrieben.
Ob ein einhändig öffenbares Zweihandmesser als Einhandmesser und ob ein nicht einhändig öffenbares Einhandmesser als Zweihandmesser gilt.

Aber ich erwarte keine weltbewegende Antwort 🥴

Moin,

die erste Frage ist bezogen auf das Pohlforce Foxtrott 2 Outdoor in einem Festellungsbescheid beantwortet worden (zumindest für das konkrete Modell):

"Keine typischen Bedienelemente von Einhandmessern....bei der Handhabung wurde jedoch festgestellt, dass sich das Messer auch mit einer Hand öffnen lässt" (durch Aufschleudern).

Resultat: Einhandmesser.

Grundsätzlich müsste es also auch andersherum gelten, eine gewisse Sicherheit wirst Du nur durch einen konkreten Feststellungsbescheid bekommen.

Gruß,

Nick
 
Ja so würde ich ein Einhandmesser auch definieren. Hier wurde ja auch nur der IST- Zustand bewertet. Und nicht ein etwaiger Auslieferungszustand.

Ich bin nebenher auch immer im Gespräch mit einem befreundeten Polizisten und es ist wirklich erschreckend, wie wenig Aufklärung in Bezug auf Messer und 42a vorhanden ist. :(

Aber wenn wirklich nur der reine Ist- Zustand zählt könnte ja eine Modifikation wie die meine (auch wenn sie nicht direkt baulich ist) ja durchaus den ein oder anderen Beamten überzeugen. Auch ein Vorhängeschloss ums Spyderco müsste mit der Argumentation möglich sein.
 
Pohlforce Foxtrott 2 Outdoor in einem Festellungsbescheid
Hier ist ja auch nur eine minimale Modifikation nötig, um aus einem baulichen Zweihandmesser ein Einhandmesser zu machen. (Lockern der Schraube).

Wäre interessant zu wissen, ob die das beim Einsacken festgestellt haben oder später. Sonst hätten sie eventuell nachweisen müssen, dass sich die Schraube beim Transport nicht gelockert hat. ;) Ist eben alles sehr vage.
 
Wäre interessant zu wissen, ob die das beim Einsacken festgestellt haben oder später. Sonst hätten sie eventuell nachweisen müssen, dass sich die Schraube beim Transport nicht gelockert hat. ;) Ist eben alles sehr vage.

Moin,

das war ein Messer im Auslieferungszustand, da Pohlforce selber den Feststellungsbescheid in Auftrag gegeben hat. Mutmaßlich in der Hoffnung, eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zu bekommen.

Gruß,

Nick
 
Jo habe ich inzwischen auch gecheckt :p:
FB! 🤯
Aber dann ja schon sehr fahrlässig von denen das so testen zu lassen 😊 Hätte man doch vorher entsprechend einstellen können 🤷
 
Vorläufer war eine Beantragung eines FB für das Bravo One Outdoor , dem nach Inaugenscheinnahme ohne Zweifel attestiert wurde, kein Einhandmesser zu sein, weil "die Klinge mit der Hand, die nicht das Messer hält, herausgeklappt werden muss" (siehe Schreiben auf der Seite ganz unten links).
Da bestand dann wohl die berechtigte Hoffnung, dies gönne auch für andere Messer vergleichbarer Art und Bauart gelten.

Grundsätzlich finde ich es auch gut, dass sich die Hersteller selber um die Klärung bemühen, anstatt sich "aufs Gefühl" zu verlassen, am besten noch damit werben, das Messer verfüge über keine Öffnungshilfe und die Sache dann den Kunden im "freien Feld" testen zu lassen....

Gruß,

Nick
 
Finde ich nicht.

Da ich ja immer noch naiver Verfechter des Ist Zustandes bin sehe ich das anders. Und zwar ist es komplett egal, welche bauliche Intention der Hersteller hatte. Fast jedes Messer kann mehr oder weniger einfach so modifiziert werden, dass es seinen Charakter verändert. Beispielsweise eben hin zum Einhand- oder Zweihandmesser.

Wenn der Hersteller ein Zweihandmesser mit fest angezogenen Schrauben und schlechten Unterlegscheiben verkauft ist es doch nun mal ein leichtes, daraus ein Einhandmesser zu zaubern.

Naiv sehe ich mich, weil das ja nun eine logische Schlussfolgerung ist. Aber wie wir z.B. bei Luftgewehren sehen können geht es bei Gesetzen und deren Auslegung leider selten um Logik :( Hier kann man ja auch eine vom Hersteller als schwach zertifizierte Waffe durch Tauschen der Feder zu einer echten Waffe machen. Und das auch noch legal.:sleep:
 
Aber wie wir z.B. bei Luftgewehren sehen können geht es bei Gesetzen und deren Auslegung leider selten um Logik :( Hier kann man ja auch eine vom Hersteller als schwach zertifizierte Waffe durch Tauschen der Feder zu einer echten Waffe machen. Und das auch noch legal.:sleep:
Nicht wenn du mit deiner neuen Feder >7,5J kommst.
 
Ich bin nebenher auch immer im Gespräch mit einem befreundeten Polizisten und es ist wirklich erschreckend, wie wenig Aufklärung in Bezug auf Messer und 42a vorhanden ist. :(
Woher sollte die denn auch kommen, wenn Ausbilder und Vorgesetzte es schon nicht genau wissen?

Hier kann man ja auch eine vom Hersteller als schwach zertifizierte Waffe durch Tauschen der Feder zu einer echten Waffe machen. Und das auch noch legal.:sleep:
Luftgewehre sind bereits alle echte Waffen, zumindest i.S.d. WaffG. Die Frage der Federstärke bzw. der 7,5J haben nur noch Auswirkung auf die Frage, ob eine Erlaubnispflicht gilt oder nicht.
 
Last edited:
Woher sollte die denn auch kommen, wenn Ausbilder und Vorgesetzte es schon nicht genau wissen?

Eben, und das ist kein Wunder, wenn man sich anschaut, was für Informations- und Schulungsmaterial bei der Polizei kursiert. Ob das jetzt die App der DPolG ist (die sich jeder runterladen kann), oder die Lehrbücher von Ostgathe, wo man nachlesen kann, daß eine schwarze Klingenbeschichtung eine Waffeneigenschaft nahelegt - das sind (meines Wissens) dienstlich gestellte Schulungs- und Informationsmaterialien. Da graust es einen...
 
Wenn ich bis morgen Schulungsmaterial zu Gestaltungspotentialen im Bilanzssteeuerrecht oder Prozessoptimierung von Programmierroutinen schreiben sollte, wären die qualitativ bestimmt auch nicht besser ...
 
Wenn ich bis morgen Schulungsmaterial zu Gestaltungspotentialen im Bilanzssteeuerrecht oder Prozessoptimierung von Programmierroutinen schreiben sollte, wären die qualitativ bestimmt auch nicht besser ...

Hi,
das wäre dann schon mal mein Metier als im Ruhestand befindlicher IT-Spezi und gschtudierter Steuerrechtler.

Sorry, das musste jetzt sein

Thommy

Sorry, kleiner Nachtag:
Als IT-Spezi war ich es gewohnt, exakte Vorgaben zu geben, ich Chef :)
Als Steuerrechtler war und bin ich es gewohnt zu interpretieren, FA ist der Chef :)
Ob interpretieren richtig ist, entscheidet immer der Chef
 
Last edited:
@polaris1977

Zitat: "Ob interpretieren richtig ist, entscheidet immer der Chef"

Soll uns möglicherweise sagen:

Polizeikontrolle - mod. Einhand- zu Zweihandmesser - ob Umbau "regelkonform" ist (Interpretation) entscheidet erst mal der Polizist (Chef), anschließend evtl. das Gericht, (Chef) etc. :)
 
Kann sien, aber was sagt das dann zu der nicht vorhandenen Qualität von Schulungsunterlagen, wenn diese von sachunkundigen Personen erstellt werden?
 
Kann sien, aber was sagt das dann zu der nicht vorhandenen Qualität von Schulungsunterlagen, wenn diese von sachunkundigen Personen erstellt werden?
Ehrlich gesagt - nichts :)
Die Ausbildungs- und Schulungsqualität ist sicher in der Regel sehr gut, in machen Bereichen aber scheinbar mangelhaft.

Es hilft uns in der "freien Wildbahn" aber nichts, die Schulungsunterlagen zu beklagen, sondern mit diesen (in vielleicht gerade unseren Belangen) mäßig informierten Beamten klar zu kommen.
Und da wären wir wieder bei dem Punkt, wo diese dann erst mal entscheiden, was (nach deren Meinung) erlaubt ist und was nicht.

Einen "unverdächtigen Eindruck" durch entsprechendes Äußeres und Benehmen zu erwecken ist das Hauptkriterium, um nicht sofort in`s Kontrollbeuteschema zu fallen.
Kann funktionieren - oder auch nicht. :unsure::)
 
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