Ausrede zum Dolchführen...

Luftauge,

Meinst du Crom den Gott, der 1000 vor Jesus Christoph vom Himmel herabstieg und die Lehre des heiligen Stahls verkündete? http://www.stupidedia.org/stupi/Stahl Genau den, ne. Und den mischen wir dann noch mit ein paar Ideen von Crom, dem Gott der Cimmerer, http://de.aoc.wikia.com/wiki/Crom und dann erkläre ich mich zum Statthalter dieses Gottes auf Erden. Dann brauch ich aber noch ein paar Jünger, die mich vor den Zugriffen durch psychiatrisches Personal schützen, denn die wollen mir dann nur wieder meine Neuroleptika verabreichen.

So lasset die butterflys zu mir kommen - Amen
 
Österreich könnte mir aber auch gefallen...

Nee, die reden da so komisch - fast genauso wie hier in Baden oder Württemberg.

Aber ich hab ja gelernt - es kann nicht jeder Rheinländer sein :angel:

Wieso eigentlich Ausreden, ich dachte ausführen.
 

Das berechtigt aber allenfalls zum Führen von Lichtschwertern, und die Lieferzeiten und -kosten von ihrem "weit, weit entfernten" Herstellungsort sind grausig. Zudem wurden sie zumeist "vor langer Zeit" hergestellt (Antiquität) und sind Familienerbstücke, nicht ideal als EDC. Oder kann man daraus ersatzweise eventuell eine generelle Berechtigung für OTF-Springer ableiten?
 
ich glaube an den .357er Gott, darf ich jetzt bitte meinen Revolver abholen??
In Schweden kann man Religionen neu begründen, wenn man Rituale und Gebete nachweisen kann. So hat sich die Religion der Copiisten begründet, die glaubt, dass man allen alles nachmachen darf (meine freie Wiedergabe).

Da ich es eher für glaubhafter halte, dass jemand seine Wumme anbetet als seinen Kopierer, sollte das nicht so schwer sein. Also: Viel Glück als Messias. See you!:D
 
Und das in St.Georg (Messerfreie Zone - und die meinen das ernst).

St. Georg ist keine "Messerfreie Zone", es gelten dort wie überall außerhalb der in der betreffenden Verordnung definierten "Verbotszone" um den Kiez die betreffenden Regeln des WaffG, die bis auf weiteres das Führen von allerlei Messern erlauben, bei einem berechtigten Interesse sogar das von hieb- und Stichwaffen. Das religiöse Regeln oder Traditionen ein berechtigtes Interesse darstellen, kann man wohl durchaus so sehen, ggf. auch mit Hinweis auf den Verfassungsrang der Religionsfreiheit, egal wie die nun beschränkt ist. Eine sichere Bank ist das aber nicht, das gilt aber für alle Grundrechte. Wenn ich mal gegenwärtig und unmittelbar wg. 42a WaffG beschwert werden sollte, kann ich mich auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art.2 berufen.

Herr Singh hat mir nur erzählt, unser Kontaktbeamter hätte zu ihm gesagt, das wäre kein Problem. Ob das nur seine Meinung ist, oder auf eine Dienstanweisung fußt, weiss ich nicht, und was er zu Onkels Kirpan sagen würde...
Selbst wenn Herr Singh sich beim Führen eines "Dolches" ordnungswidrig verhält, gibt es keinen Verfolgungszwang sondern es gilt wie bei allen Owis das Opportunitätsprinzip. Wenn der BüNaBe (hat die Funktion des Kontaktbereichsbeamten in HH ersetzt) es nicht für opportun hält, gegen den bedolchen Herrn vorzugehen, ist das so. Vielleicht beschäftigt der sich im Dienst lieber sinnvoll. Eine Regel kann man daraus natürlich nicht ableiten, aber das kann man aus der Meinung von Vollzugbeamten sowiso nicht, da im Zweifel die letzte gerichtliche Instanz entscheidet.
 
Ich würde das mit euch hier ja gerne diskutieren, welche Götter, Neben-Göttinnen, Tempel-Dienerinnen etc. wir alles so gebrauchen könnten, um eine ordentliche Religion auf die Beine zu stellen, aber ich glaube, das ist hier in "Politik und Recht" zu sehr OT.
 
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Ok, konkret, ich wette nen Kasten Bier und/oder gleichwertigen Sekt und/oder gleichwertige Flasche Whisky (wer das dann säuft ist selber schuld) das die Sikh eine Urban Legend ist und es dafür weder eine Dienstanweisung noch sonst eine rechtliche Grundlage gibt. Wer Bier/Sekt/Schnapps will, möge das Innenministerium oder das BKA kontaktieren. Telefonnummer gibts bei Bedarf bei mir.

Weder das Bundesinnenministerium noch das BKA können m.E. Dienstanweisungen und oder andere rechtliche Grundlagen in dieser Fragestellung für die Polizei erlassen.
Wenn es so etwas geben sollte, dann findet man es bei den bzw. halt bei einem der Innenministerien der Bundesländer. Die das alle unterschiedlich handhaben könnten.
In der Praxis war (oder ist vielleicht noch) dies z.B. in der Strafverfolgung geringer Mengen von Marihuana so. Wobei es noch eine weitere Parallele gibt, auch hier wurde verschiedentlich versucht das Verbot mittels Religionsfreiheit zu umgehen.
Nach meinem Wissen erfolglos, weshalb ich das mit dem Dolch der Singh auch eher für eine Legende halte.

Gruß
El
 
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