Alternativvorschlag zum Waffenrecht

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wären wohl nur mehr Fußball im TV, Bier und Blödzeitung erlaubt
Naja Volksmusik sicher auch noch :ack:

Artikel 1: Jeder männliche Deutsche muß ab seinem 6. Lebensjahr einem Fußballverein angehören, Frauen einem Verein der im Bund der "Hausfrau und fröhlichen Steuerzahler" organisiert ist und seine Freizeit um diesen herum organisieren.
Artikel 2: Zur politischen Bildung ist jeder Deutsche verpflichtet werktäglich die Titelseite der Bild zu lesen. An Sonntagen können Kirchengänger auf die BamS verzichten.
Artikel 3: Die Zeit die ein Deutscher nicht im Umfeld seines Pflichtverreines verbringt muß mit Essen, Fußball oder "Hitparade der Volksmusik"-schauen, Stricken oder Biertrinken verbracht werden. An Feiertagen ist auch ein Besuch fremder Lokale (<> Vereinsgaststätte) gestattet, dies aber hächstens 14-tägig und maximal 18x pro Jahr.
Artikel 4: Jeder Deutsche hat das Recht jährlich für 10 Tage entweder nach Österreich, Rimini oder Mallorca zu reisen. Akademiker dürfen darüber hinaus auch die Toskana wählen. Bürger die jährlich mindestens 100000 Euro in die Steuerkasse zahlen dürfen alle 3 Jahre einmal nach Südfrankreich reisen. Bundestags- und Bundesratsabgeordnete unterliegen der Reisefreiheit.

...
 
HankER:
Für die Regierung würde durch deinen Vorschlag natürlich alles viel einfacher, aber das gehört nicht in das nächste Änderungsgesetz zum Waffengesetz. Und nach dessen Inkrafttreten ist das legale Balisong-Flippen vorbei, leider !:(
 
HanksEr Horrorverfassung

Original geschrieben von HankEr
Artikel 1...

:waaah: :waaah: So etwas zu posten ist unverantwortlich- der Gesetzgeber könnte auf Ideen kommen... :glgl:

MfG

Cato
 
Ich denke auch, die wesentlichen Argumente liegen auf dem Tisch: Gewalttaten werden durch soziale Veränderungen, nicht durch Verbote verhindert, absolute Sicherheit kann es nicht geben. An die umfangreiche Kriminalität mit Messern glaube ich nicht so recht, wenn man die Affekttaten rausrechnet - da will ich Zahlen sehen. Statt Verbote zu erlassen, wäre es imho sinnvoller, Gegenstände die (auch) Waffen sind, tatsächlich unter dem Waffenrecht zu fassen und einen "kleinen Waffenschein" z.B. für große Springer (die Grenze 8.5 cm und keine OTFs ist sachlich Quatsch), alle zweischneidigen Messer, Stoßdolche etc. einzuführen. Registrierung, Altersrestriktionen: warum nicht? Wird bei anderen gefährlichen Dingen (Autos :p ) auch so gemacht. Auch das Führen dieser Gegenstände sollte erlaubt sein, bei Verlust der Zuverlässigkeit entfällt dieses Recht. Entsprechende weitere Sanktionen wären ein weiters Thema, ebenso Datenschutzsapekte (vgl. TimMs Beitrag). Man müßte auch aufpassen, daß es nicht zu viele Hintertürchen für Willkür übereifriger Gesetzeshüter gibt. Aber die Überlegung "Definition als Waffe mit entsprechender Regulierung statt Verbot" weist, bei allen Feinheiten, die man noch ausklamüsern müßte, in die richtige Richtung.
 
So, hier nun mein Vorschlag für die Änderung des Waffenrechts und ggf. weiterer Gesetze :

Um die Zahl der Messerstraftaten deutlich zu senken, muss das Mitfuehren saemtlicher Messertypen und gefaehrlicher Gegenstaende in Schulen, bei allen Veranstaltungen und in bestimmten Lokalitaeten verboten werden. Auf einem Jahrmarkt oder in einer Diskothek benoetigt man als Gast kein eigenes Messer und kann dieses entweder zu Hause lassen oder an der Garderobe gegen Garderobenmarke abgeben. Dasselbe gilt fuer Nervenstoecke, Waffen im Sinne des Waffengesetzes
aller Art, Schraubendreher, Eispickel, Kapselheber, Stromkabel etc.
Für Veranstaltungen und Lokalitaeten, bei denen erfahrungsgemaess kein nennenswertes Risiko in bezug auf Gewaltstraftaten besteht, muessen Ausnahmegenehmigungen moeglich sein. Es geht schliesslich nicht darum, das Leben der Menschen in unserem Land unnoetig zu reglementieren und kontrollieren. Wenn in einer sueddeutschen Stadt ein Umzug mit Armbruesten und Jagdnickern zur Pflege des heimischen
Brauchtums stattfindet, ist das kein Fall für eine Sicherheitskontrolle oder ein Messerverbot.

Anders verhaelt es sich bei Zeitgenossen, die mit einem Dolch im Schulterhalfter eine Diskothek besuchen. Hier hat der Schutz der Allgemeinheit vor Messerstechern Vorrang vor der individuellen
Freiheit des einzelnen.

Da ein blosses Verbot ohne entsprechende Kontrolle wirkungslos ist, muessen die Betreiber in geeigneten Faellen verpflichtet werden, eine lueckenlose Eingangskontrolle ihrer Gaeste mit Metalldetektor und ggf. Leibesvisitation durchzufuehren. Die Personal- und Materialkosten sollten sich Staat und Betreiber jeweils zur Haelfte teilen, wobei erhoehte steuerliche Abschreibungsmoeglichkeiten
eingesetzt werden koennen. Auf Jahrmaerkten und Veranstaltungen muessen Ordnungsaemter und Polizeibehoerden das Recht erhalten, Besucher einer Leibesvisitation mit Metalldetektor u.ä. zu
unterziehen. Die Wirksamkeit der Eingangskontrolle bei Konzerten und Diskotheken etc. muss regelmaessig von den Behoerden kontrolliert werden, und das nicht nur auf dem Papier oder einmal in sechs Monaten ! Mit wenig Personalaufwand auf staatlicher Seite waere es so moeglich, die Bestimmungen des Waffenrechts wesentlich wirksamer durchzusetzen.

In den Schulen muessen junge Polizeibeamtinnen und -beamte als Ansprechpartner eingesetzt werden, die die Jugendlichen bei Straftaten wie Raub ("Abziehen") und Schutzgelderpressung durch
Jugendbanden unterstuetzen koennen. Damit entfiele fuer bedrohte Jugendliche die Notwendigkeit, sich zum eigenen Schutz mit einem Messer oder sonstwie zu bewaffnen. Wenn an einigen Schulen
tatsaechlich bis zu dreissig Prozent der Schueler bewaffnet sein sollten, dann handelt es sich hierbei bestimmt nicht ueberwiegend um Kriminelle.
Aufgrund ihres speziellen Droheffekts koennen Spring- und Schmetterlingsmesser auch zum Abschrecken von Jugendbanden bei Uebergriffen verwendet werden. Denn waffenlos haben die Opfer regelmaessig keine Chance gegen Raub, Schutzgelderpressung
und Koerperverletzung. Und damit uebernehmen diese verfemten Messer letztlich die Schutzaufgabe, fuer die eigentlich die Strafverfolgungsbehoerden zustaendig waeren !

Gleichzeitig sollte fuer Messersammler die Moeglichkeit geschaffen werden, verbotene Gegenstaende wie zum Beispiel Knoechelmesser oder bestimmte Springmesser auf Waffenbesitzkarte fuer ihre Sammlung erwerben zu koennen. Selbstverstaendlich bei striktem Umgangsverbot ! Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europaeischen Union besteht ohnehin die Moeglichkeit Messertypen zu erwerben, die in der Bundesrepublik illegal sind. Mit der Osterweiterung der Union werden diese illegalen
und nicht kontrollierbaren Beschaffungsmoeglichkeiten weiter zunehmen.
 
@sgian
Wenn man deinen Vorschlag verwirklicht, dann werden Leibesvisitationen, Kontrollen und Überwachung Einzug ins alltägliche Leben halten. Die dadurch begünstigte beklemmende Grundstimmung der ständigen Ängstlichkeit und des Verfolgungswahns wird sich wohl kaum in sinkender Gewaltbereitschaft niederschlagen. Auch spornt dein Vorschlag eher weniger zu Zivilcourage an.
Im übrigen wird dem Verbrecher an vielen nicht durch staatliche Vollzugsorgane ständig geschützten Orten gewährleistet, daß dort niemand über Abwehrmittel verfügt. Der Anteil der Personen , die ihren Mitbürgern im Falle eines Angriffes beistehen, ist leider jetzt schon nicht sonderlich hoch; der Anteil an Personen, die sich völlig unbewaffnet eines kriminellen Angriffs mit einiger Wahrscheinlichkeit erwehren können, ist sogar noch geringer. Insgesamt würde ich von der Verwirklichung deines Gesetzesentwurfes eine deutliche Verschlechterung der Generalprävention erwarten.

Nun zum konstruktiven Teil:
Verbote bestimmter Messertypen sind nutzlos, weil alle Messer gesundheitsschädigende Wirkung entfalten können. Einem geschärften Stück Stahl z.B. besondere Heimtücke zuschreiben zu wollen ist schlicht Folge groben Unverstandes. Wohl aber ist die Zweckbestimmung eines Messers durchaus aus seiner Form und Genese erkennbar. Insoweit ist die Einteilung der Messer in Waffen und Werkzeuge sinnvoll; allein gebricht es dem Waffenrecht an klaren Kriterien, um diese Unterscheidung zu treffen. Die geltenden Gesetze bezüglich des Führens von Waffen halte ich für angemessen. Sinnvoll ist IMO eine verschärfte Regelung bezüglich des Qualifizierungstatbestandes der Bewaffnung im Strafrecht. Im Bereich der nicht schießenden Waffen ist es meiner Meinung nach sinnvoller, die rechtswidrige Benutzung von Waffen unter Strafe zu stellen, statt ihre bloße Mitführung im Zuge eines per se rechtschaffenen Lebenswandels zu kriminalisieren.

P.S.:Rein kampftechnisch wäre die totale Volksentwaffnung für mich übrigens das Beste; die Zahl der Menschen, die für mich gefährlich sind, sänke dann dramatisch ab. Ich gehöre durchaus nicht zu den Leuten, die eine Waffe oder sonsteinen Gegenstand benötigen, um sich sicher zu fühlen, aber den Überwachungsstaat lehne ich ab, selbst wenn er mir tatsächlich garantieren könnte, daß niemand bewaffnet sein kann. (Nur mal so marginal angemerkt.)
 
Last edited:
@ Hayate : Also in einem Punkt kann ich dir nicht zustimmen, und zwar daß gewisse Messer nicht mehr getragen werden dürfen solle. Ich bin der Meinung ich kann, wenn ich es drauf anleg, mit (fast) jedem Messer einen Menschen schwer verletzen, deshalb kann ichdie Unterscheidung zwischen Waffen und Werkzeugen nicht nachvollziehen.

Beispiel : Das Tanto ist sicher das reinrassigste Kampfmesser das es gibt, aber trotzdem ist es meiner Erfahrung nach auch ein prima Werkzeug !! Wo also soll man da die Grenze ziehen ? Das einzige Messer das mir da einfällt ist das klassische Bügelkampfmesser (das Teil mit dem Schlagring als Griffbügel) aber das ist ja eh verboten.

Ansonsten stimme ich dir zu : Totale Kontrolle scheint zwar eine einfache Lösung zu sein, ist aber sicher im Sinne der Demokratie nicht erstrebenswert.

Ein guter kurzfristig machbarer Ansatz wäre meiner Meinung nach das Strafrecht so zu verändern, daß endlich Gewaltdelikte stärker bestraft werden.
 
Folgendes Szenario:
In der kommenden Legislaturperiode werden Balisongs und was auch immer sonst noch verboten. Die Kriminellen steigen um auf zweischneidige Dolche (Modell "Samstagnacht") und Wurfmesser in der Ärmelscheide. Also kommen die auch weg. Dann sind die Springer dann, und wir sind im ersten Teil des geltenden Schweizer Waffenrechts.

Übrig bleiben Messer mit feststehender Klinge und gewöhnliche Taschenmesser mit und ohne Einhandöffnungsmechanismus. Da man diese nicht auch noch verbieten kann, kommt das von mir vorgeschlagene Verbot des Führens von Messern an bestimmten Orten noch hinzu. Denn das Verbot bestimmter Messertypen erhöht die Sicherheit aufgrund des Ausweichens auf andere Messertypen garantiert nicht ! Damit ist die geltende Schweizer Waffenverordnung auch in Deutschland komplett.

Und unsere teuren Sammlerstücke sind illegal bzw. nicht mehr zu veräußern oder zu erwerben !

Viele Diskotheken haben heute schon Eingangskontrollen mit Metalldetektoren etc. In einer Hamburger Nobeldiskothek wurde eine Handgranate gezündet. Vor einiger Zeit stach dort ein junger Türke zwei oder drei Mitschüler bei der Abiturfeier mit einem Dolch ab. Eine funktionierende "Security" mit Metalldetektor hätte beide Anschläge verhindern können. In den meisten Fußballstadien ist diese Kontrolle inzwischen allgemeine Routine. Gespielt und zugeschaut wird trotzdem noch !
Kontrollen auf Veranstaltungen durch Polizeistreifen würden sich schon aufgrund der Personalkosten auf Schwerpunkte und spezielle Personen im Bereich der Gewaltkriminalität beschränken.
Und wenn die Schulkriminalität durch Spezialeinheiten weitgehend ausgeschaltet wird, braucht dort auch kein Schüler unbedingt ein Messer während des Schulbesuchs.
Wenn das Trageverbot an bestimmten Orten und bei bestimmten Anlässen zuerst verwirklicht wird, sind die Verbote von Messertypen hinfällig.
 
@Nidan
Kleines Mißverständnis. Zur Klarstellung: Ich habe nicht geschrieben, daß man das Tragen bestimmter Messer verbieten soll, sondern daß man Kriterien schaffen soll, nach denen bestimmt werden kann , welche Messer Waffen im waffenrechtlichen Sinne sind. Nur auf diese Messer soll dann das Waffenrecht in seiner jetzigen Form angewandt werden; d.h. Verbot des Umgangs für Minderjährige, Verbot des Führens auf Volksfesten , Jahrmärkten, öffentlichen Veranstaltungen.

Besitz und Führen von Blankwaffen in der Öffentlichkeit sollen meiner Meinung nach erlaubt bleiben.

Vollständiges Verbot irgendwelcher Messertypen halte ich für sinnlos, und allgemeines Trageverbot auch. Sogar die Polizeigewerkschaft hat erkannt, daß es unsinnig ist, das Messertragen in der Öffentlichkeit allgemein zu verbieten.

Daß es keine harmlosen Messer gibt, ist klar. Es gibt aber auch lebensgefährliche Sensen, Beile und dergleichen. Die Eigenschaft eines Gegenstands, Waffe zu sein, ergibt sich eben auch aus seiner historischen Genese bzw. der Tradition. Eine Waffendefinition, die allein auf Schädigungspotential beruht, führt zu absurden Schlüssen. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Hand einer geübten Person dann eher eine Waffe als das Schwert in der Hand eines Trottels.

@sgian
Das Messer aus den Schulen zu verbannen, ist spätestens ab der 5.Klasse keine kluge Idee mehr. Es handelt sich nun einmal um einen Gegenstand des alltäglichen Lebens und nicht zuletzt um ein elementares Werkzeug, wie es z.B. eine Schere auch ist(mit der man auch ganz passabel töten kann). Der pädagogische Sinn der Werkzeugbenutzung ist unzweifelhaft. Es wäre fatal, Kindern von klein auf das Bewußtsein zu vermitteln, daß ein Messer primär Waffe und daher verpönt bzw. verboten ist.
Ich jedenfalls habe 3Schuljahre lang ein Liner-Lock Messer, ein SAK und ein Swisstool getragen, das war an der Schule auch ganz offiziell (wenn auch nicht explizit) gestattet und niemand hat dabei an was Böses gedacht.
 
Früher hatte Überwachungsstaat noch einen negativen Beiklang, heute scheint er Salonfähig zu werden :argw: Früher war es das was in der DDR Gang und Gäbe war, aber doch nicht in unserer BRD, wir waren schließlich die Guten.

Und zum Thema Messer in Schulen zitiere ich einfach mal aus Ed Fowler's Knife Talk.

What kind of society ist this? Carry a tool too school and you can be expelled. It doesn't matter what you are doing with the pocketknife, just that you have it is wrong. [...] Blame the pocketknife, not the kid they insist. [...]
What ist this kind of reasoning costing us? By being subjected to such faulty philosophy, our children are learning some off-base reasoning that can only perpetuate itself later. When I was a kid we all had pocketknives [...] We learned trust and responsibility, that we earned respect when we respected others.
Now the lesson is that the child isn't responsible. By taking the knife away, we take away one opportunity to earn trust, we take away one opportunity to be responsible. [...] Can't we spare a little out of the school day to teach about tools and knives, and responsibilty and respect? [...]
I do know that anyone who figures pocketknives are waepons rather than tools can't be smart enough to prepare our children for the life outside the public school system.

Ein guter Ansatz im vermutlich neuen Waffengesetz ist der §41.
§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangsmit diesen Gegenständen geboten ist oder
2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönlicheEignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder
Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(2) [...]
(3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

... auch wenn ich mit den Details nicht einverstanden bin, da er zu blanko-mäßig gehalten ist und ich hier gerne "richterliche Anordnung" lesen würde statt "die Behörde". Von mir aus kann man dann auch gefährliche Gegenstände noch dazu schreiben und die Möglichkeit vorehen das Verbot auf einzelne Anlässe und/oder Orte zu beschränken.
 
... und nochwas. Mich persönlich interessiert es überhaupt nicht was man an Messern in der Vitrine stehen haben darf. Für mich sind Messer Werkzeuge und wenn ich sie nicht benutzen darf sind sie für mich völlig wertlos. Ein Verbot bestimmte Messer zu führen kommt für mich einer vollständigen Enteignung gleich.
 
Wie wäre es denn, erstmal zu versuchen, die Definitionen der Zeit anzupassen ?

Klingt vielleicht wieder mal hohl oder unerwünscht, aber solang die Definition von Waffe und Nichtwaffe unverändert bleibt, kann man sich drehen und wenden ohne Ende, obwohl die Gegenstände, um die es sich dreht, längst ein viel grösseres Spektrum darstellen, als früher.

Also müssten auch die Begriffsbestimmungen entsprechend modernisiert/modifiziert werden.

Gruß Andreas/L
 
Irgenwie erinnert mich das ganze an Dornröschen.Der Kön.. Äaah ich meine die Regierung,verbietet alle spitzen Gegenstände,und am ende wird Dornröschen von einer mit Spindel bewaffneten Jungenbande erstochen.
 
Das Problem ist nur, daß wir Messersammler/-interessierten das Dornröschen sind. Deshalb darf ich noch einmal auf mein Szenario mit der Schweizer Waffenverordnung verweisen. Und deren Messertypenverbot stinkt mir gewaltig !:mad:
 
Original geschrieben von luftauge
Klingt vielleicht wieder mal hohl oder unerwünscht, aber solang die Definition von Waffe und Nichtwaffe unverändert bleibt, kann man sich drehen und wenden ohne Ende, obwohl die Gegenstände, um die es sich dreht, längst ein viel grösseres Spektrum darstellen, als früher.

Das geht halt einfach nedd ;) Du kannst Faustfeuerwaffen ind er Gesamtheit als Waffen definieren, das ist ja kaum strittig. Aber bei Messern gibts die Definition nicht. Meinetwegen noch bei Extremteilen wie dem Ryan Dingens, aber schon da wirds schwer, das begrifflich festzumachen. Und die überwiegende Anzahl an Messern, die man als Werkzeug gebraucht ist halt genauso als Waffe geeignet - letztlich ists fuer ne Waffe doch wurscht ob Dolchklinge, zweiseitig geschärft. Automatik oder nicht. Welches Messer lässt sich denn nicht als Waffe verwenden?.

Das Definitionspiel verlierts Du. Wer von den boesen Jungs unbedingt nicht negativ auffallen will, holt sich ein irgendwie geartetes Ding das eben aus der Definition rausfällt. Oder pfeifft ganz drauf.

Gruesse
Pitter
 
Welches Messer lässt sich denn nicht als Waffe verwenden?
Da kann man durchaus auch "Messer" streichen und "Werkzeug" setzen. Hammer, Axt, Kettensäge, Stift, Schnur, Schraubenzieher, ...

Das ist doch alle Humbug. Soll es soweit kommen, daß man als Elektriker bei einer Sportveranstaltung erst eine Ausnahmegenehmigung einholen muß um einen Phasenprüfer mitnehmen zu dürfen? Oder soll es wie in anderen Staaten laufen, daß man der Willkür der Gesetzeshüter ausgeliefert ist?
 
@Hayate: Du sprichst mir aus der Seele :super:
Es müssen nun mal die Hirne der Tätergruppen das Ziel sein. Deren "Entwaffnung" (nach dem Motto "Waffen nur für anständige Bürger") ist eine gefährliche Illusion und hat schon in den real existierenden totalitären Überwachungsstaaten niemals funktioniert. Wer in verbrecherischer Absicht eine Waffe sucht wird eine finden und überall hin bringen wo er will. Punkt.
 
Definitionsspiel.
Genau das ist es was die Herren nicht wollen, weil sie dann zugeben müssen, das es Unterschiede zwischen Feuerwaffen und Messern gibt, bzw. das eine Schusswaffe nicht vergleichbar mit einem Messer ist (ich beziehe mich nur auf den Gegenstand, die Benutzung/Anwendung ist ja im StGb bereits enthalten).

Darum heisst es auch Schusswaffe oder Feuerwaffe,
bzw. Messer und nicht Schneidwaffe,
Hieb- und Stichwaffe ist ein alter Begriff, und die Schneidgeräte, die nicht Hieb- oder Stichwaffe sind (von der Konstruktion oder Bauweise) werden einfach ohne Erläuterung vereinnahmt.

@ HankEr :
War das mit dem Humbug auf die Neu-Definition bezogen, oder auf etwas vorher gesagtes ?

Es sind Spezial-Gesetze erlassen worden, d.h., sie sind aus allgemeineren Gesetzen herausgelöst worden, da man erkannte, dass sie nicht mehr zeitgemäss und ausreichend waren, darum hat man auch wegen des techn. Fortschritts bestimmte Bestandteile herausgelöst.

Das soll auf keinen Fall bedeuten, es müsse ein Messergesetz her (nur damit wir nicht aneinander vorbeireden), aber unsere Begriffsbestimmungen sind einfach zu schwammig, da hilft auch nicht, dass man lesen kann, der Grundsatz "im Zweifel für..." wird mit diesen Definitionen bestimmt nie anwendbar.

Warum soll es unmöglich sein, die Definitionen übersichtlicher und vor Allem klarer zu machen.
Für uns alle hier ist es selbstverständlich, dass Messer nicht gleich Waffe ist, weil Messer für uns keine geheimnisvollen Fremdkörper sind, dass müsste auch allgemein möglich sein.

Gruß Andreas/L
 
@ HankEr :
War das mit dem Humbug auf die Neu-Definition bezogen, oder auf etwas vorher gesagtes ?
Auf die "Definierbarkeit" an sich, ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Wie sollte denn die Klassifikation aussehen und was wäre damit gewonnen?

aber unsere Begriffsbestimmungen sind einfach zu schwammig, da hilft auch nicht, dass man lesen kann, der Grundsatz "im Zweifel für..." wird mit diesen Definitionen bestimmt nie anwendbar.
Da gebe ich Dir natürlich schon recht bestimmt ist zur .. war früher sicher noch recht eindeutig, aber heute? Ein Emerson CQ-irgendwas ist sicher als Waffe bestimmt, aber wer will das festlegen und woher will das der unbedarfte Käufer wissen, der sich denkt "ach ein schönes Messer".

Nur was bringt es überhaupt solche Unterscheidungen zu treffen? Wir sind uns doch einig das ein großes Opinel oder ein Brotmesser eine gefährlichere Waffe ist (wenn ich es denn als solche einsetzen möchte) als meinetwegen ein ein doppelschneidiges Applegate/Fairbairn-Klappmesser. Also müsste man dann doch tatsächlich sagen an diesem oder jenen Ort keine gefährlichen Gegenstände, um das durchzusetzen bleibt dann doch wieder nur ein Überwachungssystem, daß meiner Ansicht nach nur negative Auswirkungen hat.

Was könntest Du Dir denn für eine Unterscheidung vorstellen, die zum einen eindeutig ist, zum anderen normale Taschenmesser in Kneipen ermöglicht und zum anderen der Sicherheit guttut?
 
Original geschrieben von HankEr

Auf die "Definierbarkeit" an sich, ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Wie sollte denn die Klassifikation aussehen und was wäre damit gewonnen?

Was könntest Du Dir denn für eine Unterscheidung vorstellen, die zum einen eindeutig ist, zum anderen normale Taschenmesser in Kneipen ermöglicht und zum anderen der Sicherheit guttut?

Zum einen müssen Hieb- und Stichwaffen von den technischen Waffen (Schuss- /Feuerwaffen) getrennt werden.
Sie werden z.Zt. IMO völlig zu Unrecht subsummiert.
Das andere ist die Tatsache des § 223a StGb, in dem Messer als qual. TBM aufgeführt werden, und zwar ganz allgemein.

Haust Du jemandem das Nasenbein entzwei ist es 223a, stichst Du jemanden ein Messer den Hintern ist es auch 223a.
Hast Du nur ein bestimmtes Messer ist es was aus dem WaffG.
Straftäter ohne sachbezogene Tatbegehung, ohne etwas zu tun, was irgendwem schadet.

Bist Du in Hamburg als Zweitwohnsitznutzer und hast Messer in München im Erstwohnsitz liegen, wirst Du nach dem WaffG bestraft, trotz absoluter Passivität wegen Abwesenheit, also trotzdem Straftäter ohne etwas aktiv zu tun.

Mir geht es zuerst darum, dass die Nutzung/Anwendung ins Rampenlicht gestellt wird, und nicht der Besitz - der eine Passivität ist.
Und da sollten Unterscheidungen verfeinert und nicht noch schädlicher verallgemeinert werden.

Ich kann hier nicht einen kompletten Vorschlag zur Neu-Definition aus dem Ärmel zaubern, es soll eine weitere Alternative sein.

Zum Phasenprüfer :
Mechanischer, altmodischer Autoschlüssel !!!

Ausserdem bauen Urteilsbegründungen auf Begriffsbestimmungen auf, die ständig dem Wandel der Zeiten unterworfen sind, für "alltägliche" Dinge, wie Nachbarschaftsangelegenheiten oder Strassenverkehr wird sowas unbemerkt eingeführt, schlägt sich aber in den Urteilen nieder, warum soll man nicht auch beim WaffG die Begriffe und Begründungen updaten, z.B. anhand der Datengrundlagen, mit der die GdP die Novelle als unnütz begründet hat

Gruß Andreas/L
 
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