HankEr
Super Moderator
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Naja Volksmusik sicher auch noch :ack:wären wohl nur mehr Fußball im TV, Bier und Blödzeitung erlaubt
Artikel 1: Jeder männliche Deutsche muß ab seinem 6. Lebensjahr einem Fußballverein angehören, Frauen einem Verein der im Bund der "Hausfrau und fröhlichen Steuerzahler" organisiert ist und seine Freizeit um diesen herum organisieren.
Artikel 2: Zur politischen Bildung ist jeder Deutsche verpflichtet werktäglich die Titelseite der Bild zu lesen. An Sonntagen können Kirchengänger auf die BamS verzichten.
Artikel 3: Die Zeit die ein Deutscher nicht im Umfeld seines Pflichtverreines verbringt muß mit Essen, Fußball oder "Hitparade der Volksmusik"-schauen, Stricken oder Biertrinken verbracht werden. An Feiertagen ist auch ein Besuch fremder Lokale (<> Vereinsgaststätte) gestattet, dies aber hächstens 14-tägig und maximal 18x pro Jahr.
Artikel 4: Jeder Deutsche hat das Recht jährlich für 10 Tage entweder nach Österreich, Rimini oder Mallorca zu reisen. Akademiker dürfen darüber hinaus auch die Toskana wählen. Bürger die jährlich mindestens 100000 Euro in die Steuerkasse zahlen dürfen alle 3 Jahre einmal nach Südfrankreich reisen. Bundestags- und Bundesratsabgeordnete unterliegen der Reisefreiheit.
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