Winterreifenpflicht zu unbestimmt - daher verfassungswidrig.

Das ist nicht OT,
weil wenn ein Richter den §42a (der ungelogen nach GG Art. 103 Abs. 2 klar vefassungswidrig ist) auch als verfassungswidrig ablehnt, der Gesetzgeber reagieren muss!
Diese "Reaktion" ist sehr wohl noch on Topic.

Oder soll hier jeder die Eingangsfragestellung:
"ist §42a auch unbestimmt..."
nur mit "Ja!" oder "Nein!" beantworten?
Genau von solchen stereotypen Ja-Nein/Gut-Böse Eiereien kommt dieser Müllparagraph doch.
Man wird doch wohl noch etwas weitsichtiger denken dürfen, als bis zum nächsten "Im Namen des Volkes..."!

Zur Güte, wie wäre es mit einer Anpassung des Threadtitels
 
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Dann werden deine Grundrechte bei einer Verurteilung zu einem Führverbot eben höchstrichterlich für die Dauer des Führverbotes eingeschränkt.
Nach dem dritten oder vierten "Gummihandschuhverhör" ziehst wahrscheinlich sogar du freiwillig blank.
Klar, präventiv sozusagen...
:jammer: Ade, Rechtsstaat.

Ach, und ein Krimineller definiert sich übrigens dadurch, dass er sich nicht an Gesetze hält.
Das ist irgendwie eine komische Argumentation deinerseits.
Wiso?
Ein Krimineller hält sich sicher nicht an einen Messerparagraphen, weder deinen noch den heutigen. Das meinte ich.
 
wenn ein Richter den §42a (der ungelogen nach GG Art. 103 Abs. 2 klar vefassungswidrig ist) auch als verfassungswidrig ablehnt, der Gesetzgeber reagieren muss!
Diese "Reaktion" ist sehr wohl noch on Topic.
Das Problem ist aber nicht, dass er er reagieren muss, sondern wie er reagieren wird. Erfahrungsgemäß wird er aber nicht lockerer, sondern strenger reagieren.

Dann würde die jetzige Unbestimmtheit zwar weniger oder gar nicht mehr unbestimmt sein, dafür aber das Verbot umso klarer, deutlicher, weitreichender und vor allem verfassungskonform. Wenn die Clowns auch momentan nichts gebacken kriegen, *das* werden die garantiert hinbekommen...

Noch ein Schlagwort aus Berlin - ka wer es gesagt hat:
"systemrelevant" :argw:

Gruß Andreas
 
Noch ein Schlagwort aus Berlin - ka wer es gesagt hat:
"systemrelevant" :argw:
Das war Kurt Lauk über Opel. Ob der Herr Lauk aber so systemrelevant für uns ist? :rolleyes:

Sicher gibt's nur den Weg der Verschärfung, wenn man es sich leicht machen will.
Aber warum eigentlich eine Verschärfung für die Allgemeinheit, insbesondere dann, wenn kein Anlass dazu besteht.
Mir ist jedenfalls keine statistisch signifikante Zunahme von Messerstechereien bekannt.

Nur weil das BVerf.G das Gesetz wegen seiner Formulierung kippt, heißt das ja nicht,
dass es einen Anlass zur Verschärfung gibt.
Oder wird jetzt aus der "Anlassgesetzgebung" eine "Einfachsoweilseuchärgertällabätsch"-Gesetzgebung?

Es geht ja nur darum, dass das Gesetz ausreichend bestimmt ist.
Dass das Gesetz nicht trozdem genauso wirkungslos sein kann, hat ja keiner gesagt. :D

Wie wärs mit:
§42a V2.0 (Phijo-Version)
Alle bösen Buben (auch die, die in Berlin in der Trambahn schwarz fahren),
dürfen keine EHM oder Messer mit Klingenlänge über 12cm führen.


Das ist inhaltlich etwa die gleiche Aussage wie im aktuellen §42a, aber genau bestimmt. :hehe:
Und damit man nicht einen gar so blödsinnigen Text im Bundesanzeiger veröffentlichen musste,
hat man eben kurzerhand die heutige GG(103)-relevante Formulierung darumherum geschlumpft :glgl:
 
Last edited:
@FOH_Freak:

Du darfst dir jetzt ca. 1 Beitrag lang überlegen, ob du miese Kalauer von dir geben oder einfach weiter schwafeln willst. In beiden Fällen mach ich hier wg. verbotswidriger Behelfsjuristerei dicht, wenn das so weitergeht.

Bevor Zweifel aufkommen: Das ist 'ne Ansage, kein Diskussionsgegenstand.
 
...
aber nur rumheulen, weil ein anderer etwas bekommt,
was wir nicht bekommen ist absolutes Kindergartenniveau und...
Zitat: "nicht hilfreich" (Bundeshosenanzug).

Das war Kurt Lauk über Opel. Ob der Herr Lauk aber so systemrelevant für uns ist? :rolleyes:
Ist der "Bundeshosenzug" hilfreich für uns ?
"systemrelevant" war meine Antwort auf dein "nicht hilfreich" - es war vorher egal, wer es gesagt hat, und es ist auch jetzt egal. Es geht um die hintersinnige Bedeutung dieses Ausdrucks, mehr nicht.

Die Frage ist, ob wir für den Gesetzgeber so systemrelevant sind, dass er z.B. auf deine Ideen einginge...

Gruß Andreas
 
@luftauge:
Dieses "nicht hilfreich" sollte der Verdeutlichung des Rumheulens dienen und erschien mir passend.
(Es stimmt, Fr. Merkel wird im Moment genug gebasht. Hierfür entschuldige ich mich hiermit höflichst)
Bei einer Änderung des Waffengesetzes geht es aber auch nicht um Milliardenkredite aus Steuergeldern.
Ich würde aber schon sagen, dass die persönliche Freiheit und das Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein des Bürgers system- bzw. demokratierelevant sind.


@All
Ob wir berücksichtigt werden hängt damit zusammen, was wir unter "wir" verstehen.
Wenn "wir" unter anderem das MF, andere Messeraffine, Berufstätige, die Händler und Hersteller bedeutet, dann evtl. schon.
Das Problem ist die magere öffentliche Lobby bzw. deren Vertretung z.B. bei einer Anhörung im Innenausschuss.
Da sind DEKRA, TÜV, und ADAC einfach deutlich mächtiger.

Ich erwarte nicht, dass die Politik oder sonstjemand sich an meinen oder sonstigen Ideen orientiert.
Das war nur ein Hirngepinnst, das mir persönlich so zusagen würde.
Eine Hypothese ist auch keine "verbotswidrige Behelfsjuristerei".
Ich hatte diese eigentlich als sachliche Diskussionsgrundlage zum Thema gedacht,
damit dass eben nicht wie fast jeder Thread zum WaffG endet.
Sorry, wenn das nicht so ankam.

Mich interressiert nur, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber hätte, wenn er das Gesetz ändern müsste,
er aber den Status Quo erhalten, oder objektiv verbessern möchte und was uns dann erwarten könnte.
Es kann ja auch sein, dass bei einer hypothetischen Verfassungsklage
festgestellt werden würde, dass Gegenstände, die nicht ausdrücklich Waffen im Sinn des WaffG sind,
nichts im WaffG zu suchen haben, was dann?

@dirkb
So, und jetzt mach zu, hat eh keinen Sinn mehr.
 
Andersrum, wer Reifen aufzieht, die dann auch unfallverursachend sind, hat eh schon die Dummenkarte gezogen; genauso wie bei allen anderen Defekten, Basteleien und Verhaltensweisen, die einen Unfall zumindest mitverursachen. V
aberaberaber, dann muss ja erst was passieren! Denkt denn niemand an die Kinder?

Moment, warte, falsche Diskussion, sorry.
Das wäre die "amerikanische Variante", sowas über die Haftung zu regeln, falls was passiert. Die "deustsche/europäische" Variante ist dann, alles über eindeutige Regelungen vorher Regeln zu wollen.
Der gemeinsame Schwachsinn besteht eher darin, dass man zu regulieren versucht, was man in der Form eben nicht regulieren kann.
:super:
Und vielleicht auch nicht zu regeln BRAUCHT?
 
Die IMSW will doch aufklären und Vorurteile abbauen, aber um ernst genommen werden zu können,
genügt blößes Herumjammern an dem jetzigen Zustand einfach nicht.
Da sollte vielleicht auch mal ein konsensfähiger Lösungsvorschlag her, der uns, der Politik, und den Sheeples etwas bringt.
Das muss ja mit meiner Idee nichts zu tun haben,
aber nur rumheulen, weil ein anderer etwas bekommt,
was wir nicht bekommen ist absolutes Kindergartenniveau und...
Zitat: "nicht hilfreich" (Bundeshosenanzug).

Dann wäre es doch sicherlich eine gute Idee wenn die IMSW mal bei den Behörden nachfragt, inwieweit sich der §42a WaffG bewährt hat? Wieviele Messer bisher eingezogen wurden, wieviele Bußgelder verhängt wurden und wieviele Messerstechereien dadurch verhindert wurden? Kurzum, ob das Gesetz auch seinen Zweck erfüllt hat.

Gruß
Gerhard
 
Dann wäre es doch sicherlich eine gute Idee wenn die IMSW mal bei den Behörden nachfragt,

Wer hinter der IMSW steht und was das ist hast du aber schon gelesen?


Und welche "Behörde" schwebt dir da vor? --- eventuell die Polizei?

Die haben garantiert keine Zahlen zu nicht stattgefundenen "Messerstechereien".

Auch läßt sich für mich der Zusammenhang zwischen eingezogenen Messern und der Frage ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt nicht wirklich erkennen.

Gruß
chamenos
 
Last edited:
MesserJocke2000 said:
Vielleicht sollte "man" da mal allgemeiner nachfragen: Hat sich der 42a bewährt und wenn ja, wie äussert sich das?

Zwei Fragen stellen sich mir da:
Wen soll ich da fragen? Da führ doch keiner Statistik drüber, oder?. Die Polizei kann man sicher nicht fragen und wenn man das tut, kommt subjektives Gewäsch raus.
Das statistische Bundesamt hat da wahrscheinlich auch nichts.:D

Klar könnte man mal fragen. Aber wieso?
Dass 42a nicht viel bringt war ja hier jedem vorher schon klar.
Und helfen tut es uns auch nicht. Ok, wir hätte ne tolle Genugtuung, wir hatten recht, aber kaufen können wir uns davon echt nichts.

Interessan wäre nöchstens ob die überhaupt eine Statistik haben, ob 42a "gewirkt" hat oder nicht oder ob das völlig egal ist.

Wenn mir jemand sagt, wo ich fragen soll und nach was genau, mach ich es aber gerne.

Gruß
Philipp
 
Wenn mir jemand sagt, wo ich fragen soll und nach was genau, mach ich es aber gerne.

Wo kann ich Dir sagen - ich würde bei den LKAs der Länder anfangen. Wenn mans konketer haben möchte, etwa bezogen auf einzelne Städte, dann die dortige Hauptdienststelle. Die wird zwar keine Antwort haben, aber man weiß dort ganz sicher, welche übergeordnete Behörde Untersuchungen/Statistiken führt.

Ob Du, ich, wir eine Auskunft bekommen, ist wieder eine andere Frage.

Was man da genau fragen soll - und wozu -, kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Pitter
 
...nachfragen...

Ihr erinnert euch schon noch daran, wie das Gesetzgebungsverfahren 2008 zur Verschärfung ablief?
Da wurden im Brustton der Überzeugung Dinge behauptet (zum Anstieg der Straftaten mit Messern), die nicht belegbar waren, und sah gar das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt (Stokar).
Dann gab es eine Anscheins-Sachverständigenanhörung, die man wohl machen musste weil das im Gesetzgebungsverfahren vermutlich so vorgesehen ist. Von den 7 "Sachverständigen" haben sich nach meiner Erinnerung nur 2 (seltsamerweise die von der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung...die übrigens ein Kampfmesser am ergonomischen Griff erkennen) für die diskutierten Verschärfungen ausgesprochen, 1 äußerte sich nicht näher dazu, und 4 sprachen sich gegen diese umfangreichen Verschärfungen aus. Wen interessiert's`?
Ach ja, dann war da noch das tolle Video.
Und später tut man dann so, als hätte die "ausgezeichnete Anhörung" (Stokar) irgendeinen Einfluss auf das Ergebnis gehabt, der Wähler soll ja das Gefühl haben dass sich unsere Politiker gut beraten lassen. Man (oder hier besser Frau) kann dann auch später behaupten, die Sachverständigen hätten sich gar nicht gegen ein Verbot ausgesprochen. Merkt doch eh keiner.
Das war eine kleine Demokratie-Vorführ-Show, und Fakten, Logik, Sachverstand sind nebensächlich.

Klar kann man was fragen, aber selbst wenn man eine Antwort bekommt (von dem Problem abgesehen, dass messerbezogene Straftaten oft nicht gesondert in den Statistiken erfasst werden): Who cares?

Grüße
Rainer
 
Interessant wäre zu wissen, ob die Anzahl der gefährlichen Körperverletzungen seit 2008 abgenommen hat und wieviele Bußgeldverfahren es wegen § 42a WaffG gab.
 
Und welche "Behörde" schwebt dir da vor? --- eventuell die Polizei?

Die haben garantiert keine Zahlen zu nicht stattgefundenen "Messerstechereien".

Auch läßt sich für mich der Zusammenhang zwischen eingezogenen Messern und der Frage ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt nicht wirklich erkennen.

Also ich denke da an die Innenministerien der jeweiligen Bundesländer oder auch an das Statistische Bundesamt. Auch die Städte führen genau Buch über die Straftaten und die Ordnungwidrigkeiten.

Die dürften also ziemlich genau wissen, wieviele Ordnungswidrigkeiten gegen das WaffG geahndet wurden, wieviele eingestellt und wie hoch die eingenommenen Bußgelder waren. Auch wird ziemlich sicher Buch darüber geführt welche Straftaten mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. usw. durchgeführt wurden. Und genauso werden auch die Polizeieinsätze statistisch erfasst. Also Verkehrsunfälle, Straftaten und sonstige Einsätze. Und sicherlich werden auch die Einlieferungen in Krankenhäuser mit Schuß und/oder Stichwunden statistisch erfaßt.

Gruß
Gerhard
 
Auch die Städte führen genau Buch
...
Auch wird ziemlich sicher Buch darüber geführt
...
auch die Polizeieinsätze statistisch erfasst.
...
auch die Einlieferungen in Krankenhäuser [...] statistisch erfaßt.
Und Du glaubst ernsthaft, dass man Dir, mir oder sonstwem einfach Auskunft darüber geben würde, nur weil man aus bestimmten Gründen "ernsthaftes Interesse" bekundet ? :glgl:

Schon mal daran gedacht, dass das alles zum großen Teil unter Datenschutz fallen könnte, was vor Ort in die Dienstbücher der verschiedenen örtlichen Dienststellen eingetragen wird ?

Ich bin sicher, Du weist das alles...
Kannst ja mal vor Ort bei Dir zuhause anfangen und berichten, was dabei rausgekommen ist... Da wird man durch Nachfrage bei Lokalzeitung vermutlich eher fündig.

Gruß Andreas
 
Moin

Es war denjenigen, die das Gesetz verabschiedet haben weder möglich noch wichtig derartige Statistiken vorzulegen.

Warum sollte das jetzt möglich oder wichtig sein?

Wenn du morgen beschließt abzunehmen und deshalb nicht mehr das Zeugs beim Supermarkt um die Ecke zu kaufen sondern nur noch gesundes Zeugs aus dem Bio-Laden drei Ecken weiter......

Du also nach drei Monaten 8 Kilo abgenommen hast. Liegt das dann an dem gesunden Zeugs? Oder daran dass du weniger kaufst (ist ja auch schließlich deutlich teurer)? Oder daran, dass du jetzt deinen Körper für jeden Einkauf ein gutes Stück weiter bewegen musst?

Vielleicht hast du auch nur beschlossen gesünder zu leben, weil dich deine Süße verlassen hat.....die bisher jeden Abend mit lecker Essen auf dich gewartet hat, - du jetzt als Single aber nicht mehr regelmäßig isst und auch zwei Stunden pro Tag weniger schläfst weil du vorm Rechner hockst und Single-Börsen durchforstest.

Tja, - vielleicht hast du auch Darmkrebs oder nen Bandwurm.

Was ich sagen möchte: so eine Statistik wären "8 Kilo weniger Gewicht".
Warum das so ist verrät sie nicht.

Gruß
chamenos
 
Und Du glaubst ernsthaft, dass man Dir, mir oder sonstwem einfach Auskunft darüber geben würde, nur weil man aus bestimmten Gründen "ernsthaftes Interesse" bekundet ? :glgl:

Auf lokal/landesebene (noch) nicht, auf Bundesebene gibt es das IFG, da brauchts noch nichtmal ein "ernsthaftes Interesse"...

Von daher wäre die Ansprechstelle das BKA.
Die müssen.
Sinnvoll wäre aber eine sauber formulierte Anfrage...
 
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