Winterreifenpflicht zu unbestimmt - daher verfassungswidrig.

Einfacher wäre, dass wenn ein Polizist während einer Kontrolle die Ausweisdokumente mit dem Zentralregister abgleicht,
groß ein Hinweis auf dem Bildschirm aufleuchtet, wenn es sich bei dem Kontrollierten um ein "Zielgruppenmitglied" handelt.
(Bei Hafbefehlen geht das ja auch so)

Wenn das so einfach ist, dann verstehe ich erst recht nicht, warum das Führungsverbot nicht an vorhandene Vorstrafen geknüpft wurde.
 
Ich persönlich will einfach nur eine klare Definition der bisher unklaren Begriffe!

Mit dem Fuss aufstampf! Ich will, ich will, ich will... wird nicht helfen ...

1. Der ganze Witz an Gesetzen ist, dass sie allgemeine Beschreibungen enthalten, unter die dann der Einzelfall zu subsumieren ist. Das ernährt einen ganzen Berufsstand und ist normalerweise Gegenstand der Staatsbürgerkunde für Reserveoffiziere.

2. Sei vorsichtig, was du dir wünscht. Deine Aussage ernst genommen, heißt: „Ich lass mir ja gern alles verbieten, wenn es nur ordentlich geregelt ist!“
 
Mit dem Fuss aufstampf! Ich will, ich will, ich will... wird nicht helfen ...

Ich hab nur meine persönliche Meinung hierzu
Was sind eigentlich unsere Wünsche:
geäußert!

1. Der ganze Witz an Gesetzen ist, dass sie allgemeine Beschreibungen enthalten, unter die dann der Einzelfall zu subsumieren ist. Das ernährt einen ganzen Berufsstand und ist normalerweise Gegenstand der Staatsbürgerkunde für Reserveoffiziere.
Ist mir bekannt! Aber ich sehe schon einen Unterschied zwischen "allgemeinen Beschreibungen" und einem Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, weil niemand weiß, wie ein Gesetz zu verstehen ist!

2. Sei vorsichtig, was du dir wünscht. Deine Aussage ernst genommen, heißt: „Ich lass mir ja gern alles verbieten, wenn es nur ordentlich geregelt ist!“
Darum hab ich ja geschrieben:
Dabei sollte natürlich die angebliche Intention des Gesetzgebers berücksichtigt werden, damit als Ergebnis der Änderung oder Ergänzung nicht ein klares Komplettverbot herauskommt.
;)
 
Der gemeinsame Schwachsinn besteht eher darin, dass man zu regulieren versucht, was man in der Form eben nicht regulieren kann.

Danke. Bei Winterreifen sollte eigentlich §1 Abs. 2 StVO ausreichen:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Und dazu gibts dann halt eine Rechtsprechung. (Gesunder Menschenverstand würde auch schon helfen)

In Übrigen "will" ich dass im Waffengesetz der Umgang mit Waffen geregelt wird.
Nicht der Umgang mit Damenstrumpfhosen, elektrischen Haushaltsgeräten oder "normalen" Messern.
Und daher "wünsche" ich mir auch keine Durchführungsverordung, keine abschließende (einschränkende) Aufzählung von Ausnahmetatbeständen, und keine Verrenkungen, wie man Messer dann doch im Waffengesetz unterbringen kann.
He, warum haben wir keinen Fuß-Aufstampf-Smiley?

Grüße
Rainer
 
Dann treffen wir zwei uns doch morgen vorm Landtag und stampfen für dem Beitritt Bayerns zu Österreich. :steirer::hehe::glgl:
Bloß müssen wir, wenn wir dann zu Österreich gehören, auch gegen das Tempolimit auf der Autobahn stampfen.

Spass bei Seite.
Die Damen und Herren Politiker sind im Moment so sehr damit beschäftigt,
sich gegenseitig durch den Dreck zu ziehen,
dass an eine sachliche Debatte zum WaffG in naher Zukunft sowieso nicht zu denken ist.

BTW: Wie kommt man eigentlich auf diese Lobbyliste, der Bundesregierung?
Ohne Lobby kommt man halt nicht dazu, vor denen mal aufzustampfen.
Mitglider hat das MF ja eigentlich genug, oder?
 
In das Nationale Waffenregister (NWR) sollen bereits in der ersten Phase die nach § 41 WaffG erteilten Waffenverbote eingetragen werden (Quelle: NWR-Flyer, Stand August 2010, S. 2). Wenigstens ein positiver Aspekt daran. Dann wird man die Einhaltung der Waffenverbote leichter kontrollieren können. So etwas wäre sicher auch für gefährliche Messer denkbar.
Wenn vom Recht des freien Mannes im Mittelalter Waffen zu tragen die Rede ist, so denkt man zwar dabei nicht an Messer (s. jedoch Grimm R.A. 772); aber es kam doch vor, dass durch ein Strafurtheil Schwert und Messer Jemandem abgesprochen wurde (Grimm R.A. 288) s. oben S. 115. — In Basel bestimmte eine Verordnung 1397, wer das Recht haben sollte, "lange Messer" zu tragen. S. Ochs II, 431.
Quelle: Eduard Osenbrüggen, Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte (1868), S. 398 Fn. 16
 
Danke. Bei Winterreifen sollte eigentlich §1 Abs. 2 StVO ausreichen:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Und dazu gibts dann halt eine Rechtsprechung. (Gesunder Menschenverstand würde auch schon helfen)
Klar und dann hat man Mitschuld, wenn jemand einemin die offene Fahrertür reinfährt.

In Übrigen "will" ich dass im Waffengesetz der Umgang mit Waffen geregelt wird.
das ist der Zweck des Gesetzes. Nicht das Verbot des Umgangs.

Aber, Messer sind keine Waffen.
 
So etwas wäre sicher auch für gefährliche Messer denkbar.

Es gibt kein "gefährliches" Messer.
Mich hat jedenfalls noch keins einfach so angesprungen und gebissen.
(höchstens vielleicht mein erstes SAK vor 25 Jahren. Verfluchte Slipjoints!)

Wenn man sich in Europa so umsieht, scheint auch keiner darauf zu kommen,
dass sich die Verbotsspirale um den gesetzestreuen Bürger immer enger zieht,
während die "Zielgruppe" immer kreativer in der Umgehung dieser Gesetze wird.

Mahnendes Beispiel: Die Insela**** ...äh... Briten!
Kampfhunde in GB
(gerade bei WO drüber gestolpert)
 
Gesetze müssten eigentlich so verfaßt werden, daß jeder Bürger ohne Jurastudium in der Lage ist ein Gesetz zu verstehen und zu befolgen. Das Risiko der Strafe und von Prozeßkosten darf bei mißverständlicher Formulierung nicht auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen werden. Eine mißbräuchliche Auslegung durch Behörden muß weitgehendst ausgeschlossen sein.

Das wären meine Wünsche an den Gesetzgeber.

Gruß
Gerhard
 
FOH_Freak said:
Das PAG ist gut aber es setzt zu spät an.
Die Polizei kann/darf ja nicht jeden einfach so durchsuchen.
Und daran ändert eine Regelung im WaffG wie 42a was?:lach:
Das Problem ist doch da auch dasselbe.

- Häufiges Schwarzfahren --> 5 Jahre Messerführverbot mit Strafandrohung
-...
Geniale Idee! Was hat denn bitte Schwarzfahren mit Messern zu tun, das finde ich gegenüber Schwarzfahrern diskriminierend.:D
Außerdem käme das bei einem Messerverkäufer einem Berufsverbot gleich.

Reserveoffizier said:
Man hätte ja z. B. das Führen dieser "gefährlichen" Messern einfach allen verbieten können, die schon was auf dem Kerbholz haben und / oder unter xx Jahren alt sind! Damit könnte man die angestrebte Zielgruppe doch ziemlich genau eingrenzen ohne alle friedlichen Messer-Träger zu kriminalisieren.
Das ist mit Verlaub echt Schwachsinn.
Womit legitimierst Du denn bitte eine Altersgrenze?
Ab 17 oder ab 21 ist man intelligent genug, um ein Einhandmesser zu führen?
Also wenn wir über Verfassungsmäßigkeit reden, dann ist das echt fehl am Platz, wer sagt, dass ein 13 Jähriger nicht zu unrecht krimilaisiert wird, ja, deine Lösung verbessert das Problem für viele, aber die Ungerechtigkeit wäre dann ja noch größer. Und wie willst Du begründen, dass ein Volljähriger mit 21 Jahren was nicht darf was dem 22-Jährigen aber erlaubt ist?
Da wäre sicher jede Klage erfolgreich.
Damit die Polizei auch sofort sieht, ob jemand sein Einhandmesser zu Recht oder Unrecht führt, kann sich jeder für 10 Euro ne Bescheinigung seiner weißen Weste ausstellen lassen und ist damit vom Verbot ausgenommen. Wem das zu teuer ist, der führt eben "ungefährliche" Messer....

Ich hoffe, das ist Sarkasmus!
Wenn nicht, dann freue ich mich schon über einen klitzekleinen Waffenschein, dann könnte man einen kleinen, den Klitzekleinen und eine WBK haben, juhu, 3 dokumente.
Wer nur die ersten Beiden hätte, wäre sicher schon knappe 70-80 € los.
Tolle Idee:super:

Ungefährliche Messer ist aber eine sehr genaue Definition, da sind die Winterreifen doch nichts gegen.

Gruß
Phijo
 
Und daran ändert eine Regelung im WaffG wie 42a was?:lach:
Das Problem ist doch da auch dasselbe.
Wer hat was von §42a gesagt. Den brauchts dann nicht mehr.
Wer mehrfach bewiesen hat, dass er so unzuverlässig ist, dass ihm jegliches Führen "gefährlicher Gegenstände" gerichtlich untersagt ist,
muss auch damit rechnen, dass er beim Polizisten einen gewissen Anfangsverdacht erregt.
Geniale Idee! Was hat denn bitte Schwarzfahren mit Messern zu tun, das finde ich gegenüber Schwarzfahrern diskriminierend.:D
Außerdem käme das bei einem Messerverkäufer einem Berufsverbot gleich.
Schwarzfahren ist laut StGB eine Straftat! Ist dir schon klar, oder?
Ein Messerverkäufer muss keine Messer führen um sie zu verkaufen.
Der Führerschein kann auch bei jeder Straftat entzogen werden.

Das ist mit Verlaub echt Schwachsinn.
Womit legitimierst Du denn bitte eine Altersgrenze?
Ab 17 oder ab 21 ist man intelligent genug, um ein Einhandmesser zu führen?
Also wenn wir über Verfassungsmäßigkeit reden, dann ist das echt fehl am Platz, wer sagt, dass ein 13 Jähriger nicht zu unrecht krimilaisiert wird, ja, deine Lösung verbessert das Problem für viele, aber die Ungerechtigkeit wäre dann ja noch größer. Und wie willst Du begründen, dass ein Volljähriger mit 21 Jahren was nicht darf was dem 22-Jährigen aber erlaubt ist?
Da wäre sicher jede Klage erfolgreich.
Und ein 13-Jähriger darf dann auch autofahren, oder wie?
Quatsch, um Itelligenz geht's nur in der "Sarrazin-Debatte".
Hier geht's um Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, da genügt auch ein IQ von 70.
Eine Altersbegrenzung fände ich eigentlich nur unter dem
Gesichtspunkt der Haftungsfrage/Strafmündigkeit (also ab 14 Jahren) interressant.

Ich hoffe, das ist Sarkasmus!
Wenn nicht, dann freue ich mich schon über einen klitzekleinen Waffenschein, dann könnte man einen kleinen, den Klitzekleinen und eine WBK haben, juhu, 3 dokumente.
Wer nur die ersten Beiden hätte, wäre sicher schon knappe 70-80 € los.
Tolle Idee:super:
[/political correctness] Oder, ein Stern auf der Brust mit der Aufschrift "Legal-Messerträger"!?! :rolleyes:
Da wäre dann wenigstens Medieninteresse geweckt, gaaaanz sicher!
[political correctness]

edit:WBK und KWS beinhalten doch, nebenbei gesagt, schon den Zuverlässigkeits-Nachweis.
 
Last edited:
Das ist mit Verlaub echt Schwachsinn.
Womit legitimierst Du denn bitte eine Altersgrenze?
Danke für die Blumen! ;)
Ich persönlich finde alle Messerverbote Schwachsinn, da sie eh nix bringen!
Aber wenn sich unsere gloreiche Regierung schon auf die Fahne schreibt, gewaltbereite Jugendliche entwaffnen zu wollen, dann sollte sie das Führungsverbot auch entsprechend verfassen - und um nur Jugendliche zu treffen, wäre eine Altersgrenze ein zweckmäßiges Mittel.

Ich hoffe, das ist Sarkasmus!
Wenn nicht, dann freue ich mich schon über einen klitzekleinen Waffenschein, dann könnte man einen kleinen, den Klitzekleinen und eine WBK haben, juhu, 3 dokumente.
Wer nur die ersten Beiden hätte, wäre sicher schon knappe 70-80 € los.
Tolle Idee:super:

Nein, das ist kein Sarkasmus! Aber wie bereits geschrieben war mir bisher nicht bewußt, dass es sogar für die Polizei technisch möglich ist, sich zu jedem Bürger anzeigen zu lassen, ob er schon Vorstrafen hat. Damit erübrigt sich mein Vorschlag natürlich.

Ansonsten wäre auch das mMn ein geeignetes Mittel, um nur denjenigen die Messer zu verbieten, die offensichtlich nicht immer gesetzeskonform handeln.
 
Wer mehrfach bewiesen hat, dass er so unzuverlässig ist, dass ihm jegliches Führen "gefährlicher Gegenstände" gerichtlich untersagt ist,
muss auch damit rechnen, dass er beim Polizisten einen gewissen Anfangsverdacht erregt.
Das sind undurchführbare Stammtischforderungen.
Blinkt dann in Zukunft im Steakhouse ne rote Lampe mit "diesem Gast kein Messer aushändigen" und er muss dann sein Steak mit dem Löffel zerlegen,oder er bekommt keine Axt mehr zum Holzhacken verkauft...das wär das gefundene Fressen für jede Verfassungsklage.
Also ersetzt doch bitte nicht die sinnfreien Gesetze durch noch Sinnlosere...

Gruß Flo
 
Reserveoffizier said:
Danke für die Blumen!
Bitte.:p

Aber wenn sich unsere gloreiche Regierung schon auf die Fahne schreibt, gewaltbereite Jugendliche entwaffnen zu wollen, dann sollte sie das Führungsverbot auch entsprechend verfassen - und um nur Jugendliche zu treffen, wäre eine Altersgrenze ein zweckmäßiges Mittel.
Das wäre dann entsprechend der Absicht der Regierung, aber trotzdem verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.
Erstens meine ich, dass das leider nicht so ohne weiteres geht, wenn man die Grenze über die Volljährigkeit ausdehnen wollte.
Und zweitens ist das Ergebnis das Gleiche: Eine unverhältnismäßige Benachteiligung aufgrund eines Generalverdachtes, hier aber bei einer Gruppe von Bürgern, nicht mehr nur für die Gesammtheit, wo man noch sagen konnte, dass das mehr oder weniger "gerecht" ist.

Vielleicht bin ich als Jugendlicher (bald Heranwachsender) bei dieser Diskussion einfach zu sehr selber betroffen, aber, wenn nicht die Reife sondern die Absicht oder gefährlichkeit gegenüber der Gesellschaft kritisiert wird, wird mit der Krimilalisierung doch der Grundsatz der Gleichbehandlung unabhängig von Alter verletzt.


Nein, das ist kein Sarkasmus! Aber wie bereits geschrieben war mir bisher nicht bewußt, dass es sogar für die Polizei technisch möglich ist, sich zu jedem Bürger anzeigen zu lassen, ob er schon Vorstrafen hat. Damit erübrigt sich mein Vorschlag natürlich.
Wiso?

Ich finde er wäre besser als die aktuelle Regelung, denn das wären mir die 10 € wert, auch wenn ich sauer wäre, dass sich der Staat auf diese Weise an mir bereichert.

Ansonsten wäre auch das mMn ein geeignetes Mittel, um nur denjenigen die Messer zu verbieten, die offensichtlich nicht immer gesetzeskonform handeln.
Ja. Dass ich meine Unschuld beweisen muss, obwohl ich keine Waffe trage und die Allgemeinheit nur unwesentlich gefährde, widerstrebt mir trotzdem.

Gruß
Philipp
 
Last edited:
FOH_Freak said:
Wer hat was von §42a gesagt. Den brauchts dann nicht mehr.
Wer mehrfach bewiesen hat, dass er so unzuverlässig ist, dass ihm jegliches Führen "gefährlicher Gegenstände" gerichtlich untersagt ist,
muss auch damit rechnen, dass er beim Polizisten einen gewissen Anfangsverdacht erregt.
Aha. Nur leider kann mich der Polizist leider auch nicht mal einfach so durchsuchen, wenn ich andauern schwarzfahre oder schon am Kiosk was geklaut habe. Wie sollte er also nachprüfen ob ich mich an mein Messerverbot halte? Dass es keinen Kriminellen interessiert, ob er für ein Messer bestraft wird oder nicht bleibt so oder so bestehen.
Schwarzfahren ist laut StGB eine Straftat! Ist dir schon klar, oder?
Ein Messerverkäufer muss keine Messer führen um sie zu verkaufen.
Der Führerschein kann auch bei jeder Straftat entzogen werden.
1. Nö, war es nicht, danke.:)

Wie gut, dass ich immer ohne Führerschein fahre.;)

Ein Führerschein befähigt zum Führen eines Autos, ein 13 Jähriger kann das nicht, er muss auch nicht, es gibt ja Fahrräder.
Ein Messer kann aber auch für einen 15 Jährigen ein sinnvoller Gebrauchsgegenstand sein, mit dem er seine Umwelt weniger gefährdet als mit einem unkontrollierbaren Auto, sofern er nicht trinkt und theoretisch weiß, dass er keinen töten oder verletzen soll.
Ich finde da besteht ein Unterschied.:D

Gute Nacht
Philipp
 
Das sind undurchführbare Stammtischforderungen.
Blinkt dann in Zukunft im Steakhouse ne rote Lampe mit "diesem Gast kein Messer aushändigen" und er muss dann sein Steak mit dem Löffel zerlegen,oder er bekommt keine Axt mehr zum Holzhacken verkauft...das wär das gefundene Fressen für jede Verfassungsklage.
Also ersetzt doch bitte nicht die sinnfreien Gesetze durch noch Sinnlosere...
Gruß Flo

Blödsinn, im Steakhouse führt niemand ein Messer, das ist kein öffentlicher Raum (Stichwort: Hausrecht).
Solange die Axt NIB mit vorzeigbarer Rechnung nach Hause getragen wird,
ist das auch kein Führen im Sinne des jetzigen WaffG.
Daheim kann jeder Holz hacken soviel er will und womit er will.
Das ist auch kein öffentlicher Raum.
Mir geht es nur um eine Eingrenzung des Führverbotes aus §42a auf einen bestimmten definierbaren Personenkreis
und ausdrücklich nicht um ein Besitzverbot.
Damit würde das Grundrecht auf Eigentum überhaupt nicht eingeschränkt.
Nach §41 WaffG sind heute schon Besitzverbote möglich.
Aber eben nur für Waffen.
Bei einem Führverbot würde die Nichtwaffeneigenschaft von EHM und "Langmessern" aus §42a erhalten bleiben können,
aber deren Führen wäre auf Besitzer mit weisser Weste beschränkt.

Wenn jetzt aus den Messerregulierungen des §42a ein hypothetischer(s.u.)
§41a mit Straftatbestand statt OWI gestrickt werden würde,
wäre zum einen die Unbestimmtheit weg
und zum anderen eine größere Präventivwirkung mit geringerer
Einschränkung der Allgemeinheit erreicht.

Das könnte dann ungefähr so aussehen:
§ 41a Verbot des Führens bestimmter Gegenstände für den Einzelfall

(1) Jemandem ist das Führen bestimmter Gegenstände (siehe Anlage xy)
in der Öffentlichkeit zu untersagen,

1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur
Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
2. wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige
Besitzer abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln,
psychisch krank oder debil ist.
3. wenn der Besitzer wegen einer Straftat zu einer Strafe von nicht weniger als 60 Tagessätzen,
oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde und das Urteil rechtskräftig ist.

(2)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall, nach einem
Bedürfnisnachweis des vom Führverbot betroffenen, Ausnahmen
zur Berufsausübung zulassen.

(3)
Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle
über den Erlass und den Umfang eines Führverbotes.

(4)
Führverbote nach §41a(1)1.u.2. bedürfen der richterlichen
Anordnung.

§42a(1)2.u.3. sowie §42a(2)3. u. §42a(3) werden ersatzlos gestichen.

Folge:
-eine kleine Anpassung im StGB/PAG/... wird nötig.
-Behördensoftware bekommt ein Update
-die Unbestimmtheit ist weg (die "Gegenstände" müssten noch in einer zusätzlichen Anlage benannt werden).
-keine "Behördenwillkür" möglich
-die Zielgruppe triffts
-wir haben unsere Ruhe

Und wo soll das jetzt eine Stammtischforderung sein?
Utopie? -vielleicht, aber vom Stammtisch meilenweit entfernt.

Phijo:
Aha. Nur leider kann mich der Polizist leider auch nicht mal einfach so durchsuchen, wenn ich andauern schwarzfahre oder schon am Kiosk was geklaut habe. Wie sollte er also nachprüfen ob ich mich an mein Messerverbot halte? Dass es keinen Kriminellen interessiert, ob er für ein Messer bestraft wird oder nicht bleibt so oder so bestehen.
Dann werden deine Grundrechte bei einer Verurteilung zu einem Führverbot eben höchstrichterlich für die Dauer des Führverbotes eingeschränkt.
Nach dem dritten oder vierten "Gummihandschuhverhör" :staun: ziehst wahrscheinlich sogar du freiwillig blank.
:haemisch: :haemisch: :haemisch:
Ach, und ein Krimineller definiert sich übrigens dadurch, dass er sich nicht an Gesetze hält.
Das ist irgendwie eine komische Argumentation deinerseits.
 
Last edited:
Blödsinn, im Steakhouse führt niemand ein Messer, das ist kein öffentlicher Raum (Stichwort: Hausrecht).

Auch mit Deinem Stichwort werde ich nicht schlauer. WaffG Anlage 1 "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt " Das wars zum Thema Führen. Natürlich ist ein Steakhaus öffentlicher Raum, und natürlich führst Du dort eine Waffe oder ein Messer im waffenrechtlichen Sinne.

Solange die Axt NIB mit vorzeigbarer Rechnung nach Hause getragen wird,
ist das auch kein Führen im Sinne des jetzigen WaffG.

Da eine Axt nicht Thema des WaffG ist, kannst Du die auch ohne Rechnung nach Hause tragen. Überhaupt hat eine Rechnung oder keine Rechnung nichts mit Führen zu tun. Du darfst natürlich gerne anderer Meinung sein; ich wüsste dann nur gerne, wo das im Gesetz steht.

Aber eben nur für Waffen.
Bei einem Führverbot würde die Nichtwaffeneigenschaft von EHM und "Langmessern" aus §42a erhalten bleiben können, aber deren Führen wäre auf Besitzer mit weisser Weste beschränkt.

Was aber schon daran scheitert, dass man für 99% der Messer eben nicht zwischen Werkzeug- und Waffeneigenschaft differenzieren kann. Das Waffen/Werkzeugproblem hast Du weiterhin.

-die Unbestimmtheit ist weg (die "Gegenstände" müssten noch in einer zusätzlichen Anlage benannt werden).
-keine "Behördenwillkür" möglich
-die Zielgruppe triffts
-wir haben unsere Ruhe

Und dann? Dann verlieren alle ihren Job, die vorbestraft sind, und auf ihrer Arbeit ein Messer brauchen? Achso, ist allgemein anerkannter Zweck. Wie muss ich mir das dann vorstellen. Alle, die vorbestraft sind, kommen mit nem verschlossenen Köfferchen zur Arbeit, packen dort ihr Messer aus und sofort, wenn sie mit dem Schneiden fertig sind, muss das Messerchen wieder ins Köfferchen. Und Vorbestrafte dürfen dann Cuttermesser nur noch in Blisterverpackung kaufen, die billigen aus der Schütte nicht? Und wenn Cuttermesser, warum dann keine anderen?

Jetzt mal die aktuelle praktische Umsetzung des WaffG aussen vor; gehen wir mal davon aus, das WaffG wurde mit dem guten Willen geändert, gewaltbereite Jugendliche (und nicht mehr ganz so jugendliche) prophylaktisch zu entwaffnen (wobei ich nichtmal diese Begründung glaube, aber ok). Dann funktioniert das nicht.

Prophlaktisch birgt schonmal per sei ein Problem. Weil wir keine Gedankenkontrolle haben.
Und der Versuch, Messer in Waffen und Nicht-Waffen einzuteilen, führt faktisch auch zu nichts, weil eben 99% aller Messer immer beides sein können.

Also kann man nur, wenn man klare Regelungen will, entweder das Tragen von Messern komplett verbieten. Das ist die einfachste Möglichkeit. Einfache Möglichkeiten sind gefährlich anziehend. Oder man drückt sich um klare Regelungen, eiert rum, gibt der Exekutive Spielraum und drückt ihr das Problem aufs Auge. Den Status haben wir jetzt. Ich seh da nichts dazwischen, andere offenbar auch nicht, die Österreicher außen vor.

Aber deren Entscheidung, das Thema Messer eben rechtlich überhaupt nicht zu behandeln, ist in Deutschland (und zig anderen Ländern) eben nicht durchsetzbar und vermittelbar. Was nichts daran ändert, dass ich das WaffG für den komplett falschen Hebel halte und auch Du Dich auf eine Klerckerlersdiskussion einlässt, die an der Sachlage vorbei geht. Schau Dir mal den "Hundefilm" aus dem obigen Beitrag an. Willst Du die mit einem Waffengestz umerziehen? Was willst machen, ganze Strassenzüge wegsperren, weil sie sich nicht ans WaffG halten? Kannst natürlich auch hundefreie Zonen einrichten. Dann gibts da bald Baseballtrainigsstätten. Ok, Sport kann man auch verbieten. Mal schauen, was den Jungs dann einfällt. Ich würd ja grad meine Wasserleitungen renovieren wollen.

Pitter
 
@Pitter und Co.,

Hat jetzt aber alles nichts mit Winterreifen zu tun oder kommt der Teil noch?
 
Hatte es doch von Anfang nicht, oder?
"... gut eingefädelt GHL, ein weiter Thread ... zu Deinen Lieblingsthemen. :steirer:" (Zitat El Dirko)
 
Auch mit Deinem Stichwort werde ich nicht schlauer. WaffG Anlage 1 "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt " Das wars zum Thema Führen. Natürlich ist ein Steakhaus öffentlicher Raum, und natürlich führst Du dort eine Waffe oder ein Messer im waffenrechtlichen Sinne.
Nope, auch ein Lokal ist befriedetes Besitztum
(mit Hausrecht des Wirtes bzw. des Eigentümers)
Dann könnte man ja heute auch schon so argumentieren, dass jeder, der im Steakhouse die physische Gewalt
über ein Steakmesser mit einer Klingenlänge über 12cm ausübt ne OWI begeht, da der "allgemein anerkannte Zweck" nicht erkennbar ist.
(oder sind bei dir im Steakhouse die Steaks 12cm dick und zäh? :irre: )

Da eine Axt nicht Thema des WaffG ist, kannst Du die auch ohne Rechnung nach Hause tragen. Überhaupt hat eine Rechnung oder keine Rechnung nichts mit Führen zu tun. Du darfst natürlich gerne anderer Meinung sein; ich wüsste dann nur gerne, wo das im Gesetz steht.
Das Lässt sich aus §12(3)1. u. 2. ableiten.

Was aber schon daran scheitert, dass man für 99% der Messer eben nicht zwischen Werkzeug- und Waffeneigenschaft differenzieren kann. Das Waffen/Werkzeugproblem hast Du weiterhin.

Darum habe ich ja geschrieben, dass in einer zusätzlichen Anlage des WaffG die Gegenstände die von einem Führverbotdefiniert umfasst werden können definiert werden sollten.

Und dann? Dann verlieren alle ihren Job, die vorbestraft sind, und auf ihrer Arbeit ein Messer brauchen? Achso, ist allgemein anerkannter Zweck. Wie muss ich mir das dann vorstellen. Alle, die vorbestraft sind, kommen mit nem verschlossenen Köfferchen zur Arbeit, packen dort ihr Messer aus und sofort, wenn sie mit dem Schneiden fertig sind, muss das Messerchen wieder ins Köfferchen. Und Vorbestrafte dürfen dann Cuttermesser nur noch in Blisterverpackung kaufen, die billigen aus der Schütte nicht? Und wenn Cuttermesser, warum dann keine anderen?
Dafür gäbe es erstens es meinen fiktiven §41a (2)
und zweitens müssten Cuttermesser und SAKs ja nicht in der vorher genannten Anlage aufgeführt sein. Das Führen wäre nur für Gegenstände verbietbar, die da aufgeführt sind.
Jetzt mal die aktuelle praktische Umsetzung des WaffG aussen vor; gehen wir mal davon aus, das WaffG wurde mit dem guten Willen geändert, gewaltbereite Jugendliche (und nicht mehr ganz so jugendliche) prophylaktisch zu entwaffnen (wobei ich nichtmal diese Begründung glaube, aber ok). Dann funktioniert das nicht.
Das einige Politiker da innerlich andere Ziele verfolgen mögen, ist mir auch klar.
Die prophylaktische Wirkung wäre aber größer als jetzt, da die Hemmschwelle bei Straftaten einfach höher ist, als bei ner OWI.
Hey, ich wohn in München und bekomme dauernd Strafzettel für's Falschparken. Das Abschreckungsvermögen von Verwarnungen und OWIs ist allgemein doch eher gering bis nicht vorhanden.
Prophlaktisch birgt schonmal per sei ein Problem. Weil wir keine Gedankenkontrolle haben.
Und der Versuch, Messer in Waffen und Nicht-Waffen einzuteilen, führt faktisch auch zu nichts, weil eben 99% aller Messer immer beides sein können.
Bei einem Polizeibekannten, einschlägig vorbestraften, an bestimmten Orten herumlungernden Kleinkriminellen muss ein PVB auch nicht Gedanken lesen können, um da mal Nachzuforschen.
Messer sind, ausgenommen Dolche, Schwerter, Spieße, etc., keine Waffen sondern Werkzeuge die als Waffen missbraucht werden können.
Ich dachte darüber bestünde hier Einigkeit und das bedürfte keiner weiteren Diskussion.
Also kann man nur, wenn man klare Regelungen will, entweder das Tragen von Messern komplett verbieten. Das ist die einfachste Möglichkeit. Einfache Möglichkeiten sind gefährlich anziehend. Oder man drückt sich um klare Regelungen, eiert rum, gibt der Exekutive Spielraum und drückt ihr das Problem aufs Auge. Den Status haben wir jetzt. Ich seh da nichts dazwischen, andere offenbar auch nicht, die Österreicher außen vor.
Das "Herumgeeiere" vieler Politiker kommt imho daher, dass sie Angst haben im eine bestimmte Schublade abgestempelt zu werden
und sich nicht zutrauen eine echte Meinung zu haben, bzw diese auch zu vertreten.

Aber deren Entscheidung, das Thema Messer eben rechtlich überhaupt nicht zu behandeln, ist in Deutschland (und zig anderen Ländern) eben nicht durchsetzbar und vermittelbar. Was nichts daran ändert, dass ich das WaffG für den komplett falschen Hebel halte und auch Du Dich auf eine Klerckerlersdiskussion einlässt, die an der Sachlage vorbei geht. Schau Dir mal den "Hundefilm" aus dem obigen Beitrag an. Willst Du die mit einem Waffengestz umerziehen? Was willst machen, ganze Strassenzüge wegsperren, weil sie sich nicht ans WaffG halten? Kannst natürlich auch hundefreie Zonen einrichten. Dann gibts da bald Baseballtrainigsstätten. Ok, Sport kann man auch verbieten. Mal schauen, was den Jungs dann einfällt. Ich würd ja grad meine Wasserleitungen renovieren wollen.
Pitter
Das Bild von Messern in der Öffentlichkeit ist aber in der letzten Zeit besser geworden, bzw. war nie so schlecht, dass ein Totalverbot sinnvoll und nachvollziehbar wäre.
Dann hätten wir "italienische Verhältnisse" wo zwar alles irgendwie verboten ist, aber jeder trotzdem macht was er will.
Ich finde der Hundefilm zeigt sehr gut, das Allgemeinverbote eine eher negative Auswirkung auf das Allgemeinwohl haben.
Da werden nur Schafe gezüchtet, die sich dann vom bösen Wolf fressen lassen müssen (jetzt bitte keine SV-Diskussion daraus ableiten).
Das eine sinnvolle, zielführende Jugendarbeit und Erziehung ganz woanders ansetzen müssen, ist hier und auch im Bundestag sicher jedem klar.

___

Komisch, hier wird rumgeplärrt, dass die Verfassungswidrigkeit bei dem Winterreifengesetz von einem Gericht erkannt wurde,
aber bei unserem Lieblingsthema §42a nicht (klar, wo kein Kläger...).
Andauernd wird rumgeheult, dass das WaffG (zu unseren gunsten) geändert werden muss.
Aber wenn einer mal einen Lösungsvorschlag macht der seiner Meinung
nach für die Politik und die Messerforumiten funktionieren könnte,
wird einfach nur draufgehauen, anstatt dass vielleicht selbst mal was
konstruktives vorgebracht wird.

Die IMSW will doch aufklären und Vorurteile abbauen, aber um ernst genommen werden zu können,
genügt blößes Herumjammern an dem jetzigen Zustand einfach nicht.
Da sollte vielleicht auch mal ein konsensfähiger Lösungsvorschlag her, der uns, der Politik, und den Sheeples etwas bringt.
Das muss ja mit meiner Idee nichts zu tun haben,
aber nur rumheulen, weil ein anderer etwas bekommt,
was wir nicht bekommen ist absolutes Kindergartenniveau und...
Zitat: "nicht hilfreich" (Bundeshosenanzug).

PS:
Wenn die Jungs bei dir fertig sind mit Rohrverlegen. Pitter,
dann schick sie mir bitte vorbei zum Bühnenteile und Gabellifte schleppen.
Ich Wette danach sind die zahm wie Lämmchen. :haemisch:

PPS(OT):
Warum muss ich eigentlich immer wenn ich das Wort "Politiker" tippe
an dieses Lied denken. :confused:
 
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