Winterreifenpflicht zu unbestimmt - daher verfassungswidrig.

Zufällig habe ich auch ein Urteil vom OLG-OL im Schrank liegen - als Geschädigter, der sich seitdem nur als vermeintlich Geschädigter fühlen darf.

Die Wahrscheinlichkeit, daß sich eine der Parteien vor Gericht ungerecht behandelt fühlt, ist 100%.

Seit diesem Urteil sind Richter für mich nicht mehr unabhängig, sie folgen eher einem Zeitgeist als allgemein anzunehmender Alltags- und Lebenserfahrung, und schon gar nicht dem allgemeinen Rechtsempfinden.

Rechtsprechung und Auslegung folgt immer einem "Zeitgeist", das ist Sinn der Sache. Und das allgemeine Rechtsempfinden ist immer das eigene, also das des Geschädigten aus meinem ersten Satz. Offenbar gibts also schonmal mindestens zwei "allgemeine Rechtsempfinden".

Man muss da auch nichts erzählen, lesen reicht: GG Art. 97 schreibt klipp und klar, dass Richter in ihrer Entscheidung im juristischen Sinne frei und unabhängig sind. In dem Sinne, das sie nicht an die Rechtsprechung anderer Gerichte gebunden sind.

Ob sie von ihrer Mutti unabhängig sind, oder nicht (warum fällt mir gerade Boston Legal ein:D), ob sie in einem konkreten Sachverhalt objektiv und neutral urteilen oder nicht, ist eine ganz andere Frage.

Pitter
 
Die Wahrscheinlichkeit, daß sich eine der Parteien vor Gericht ungerecht behandelt fühlt, ist 100%.
Kommt immer auf die Vorgeschichte und Begleiterscheinungen an... :argw:
Rechtsprechung und Auslegung folgt immer einem "Zeitgeist", das ist Sinn der Sache.
"Sinn der Sache" kann es aber kaum sein, fragwürdige Dinge weiter unter dem Teppich zu halten, so wird es aber praktiziert.
Man muss da auch nichts erzählen, lesen reicht: GG Art. 97 schreibt klipp und klar, dass Richter in ihrer Entscheidung im juristischen Sinne frei und unabhängig sind. In dem Sinne, das sie nicht an die Rechtsprechung anderer Gerichte gebunden sind.
Im GG stehen viele Dinge klipp und klar beschrieben... - darin zu lesen bringt nicht mehr als "nice to know"
Der Punkt ist doch der:
Ein anderer Richter am anderen Gericht muss eine andere Begründung liefern, um ein bestehendes Urteil = gültiger Stand der Rechtsprechung zu revidieren oder genau entgegengesetzt zu beschließen.

Nochmal:
Ich habe mit keiner Silbe angedeutet zu glauben oder anzunehmen, dass ein anderes Gericht dem Oldenburger oder Kieler Urteil folgen muss oder wird. Nur solang beide Urteile gültig sind, d.h. solang kein anderes Gericht ähnliche Sachverhalte gegenteilig beurteilt, kann man sich auf diese zwei berufen. Sie sind der aktuell gültige Stand der Rechtsprechung. Dabei ist es egal, wo man sich auf diese Urteile berufen will.

Weiterhin möchte ich bezweifeln, das ein Amtsrichter dem Urteilsspruch eines OLG-Richters widersprechen wird, sofern er nicht direkt an die nächsthöhere Instanz verweisen wird. So ganz frei sind sie dann doch nicht. Mit den Winterreifen ist die vorläufige Messlatte nun mal ein OLG, während der Rucksack "nur" am AG verhandelt wurde.

Gruß Andreas
 
Es stellt sich daher die Frage ob nicht auch der §42a WaffG zu unbestimmt ist und daher ebenfalls als Verfassungswidrig anzusehen wäre.

Um mal zum Thema zurückzukommen.

Nehmen wir doch mal an, das Wunder passiert.

Aus irgend einem Grund landet die aktuelle Form des WaffG beim Bundesverfassungsgericht... und die Herren (und Damen?) in ihren hübschen Roben entscheiden: "Das ist völliger Murks! Liebe Regierung, - bis Ende 2011 macht ihr das bitte klar verständlich und praktizierbar!"

Ich denke da mal spontan an eine erst kürzlich verordnete überarbeitung der HartzIV Regelsätze.

Das "Ergebnis" dieser "Überarbeitung" ist eine schlichte Verarsche.

Im GG steht was von Wehrpflicht.

Ist doch drauf geschis...en.
Art.3 GG (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden

Warum muss dann ein Junge in der 9ten Klasse für eine 1 im Sportunterricht deutlich schneller rennen als ein Mädchen?

Im GG steht was von der Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände...
Aber jeder verfurzte Wasserverband kann mich zwingen mein Klo an ihre Abwasserleitung anschließen zu müssen.
Jeder vergreiste Mitarbeiter im Bauamt kann mir, wenn ihm ein Würstchen quer sitzt, vorschreiben welche Ziegelfarbe ich zu wählen habe.

Sorry.
Ein mies formuliertes Gesetz wird nicht besser werden, wenn ein paar Herren (und Damen?) in Robe eine Änderung durch dieselben ahnungslosen Stimmungmacher fordern die den Mist schon verbockt haben.

Lust auf eine kleine Anekdote aus unserem vorbildlichen Land?
Die Straße in der mein Laden liegt war bis letztes Jahr Tempo-30-Zone.
Da es immer wieder häßliche Unfälle gab (wirklich schmale Straßen hier und ohne Ende Kinder , Radfahrer und Touris) ist jetzt alles Tempo-10-Zone.

Hat zur Folge dass die Autos jetzt mit 30 bis 50 Sachen hier durchheizen.

Ich habe dann mal neulich freundlich den Herrn Kontaktbereichsbeamten gefragt, warum zum Geier hier nicht geblitzt wird.

Ist ganz einfach. Wer in einer Tempo-10-Zone geblitzt wird legt Widerspruch ein ..... und da sich das hübsche Tempo 10 Zeichen ja gar nicht in der StVO findet ist das auch nicht weiter mit irgendwelchen Risikos befrachtet :teuflisch

Ähnlich verhält es sich mit einer kürzlich für viele, viele Steuereuros angelegten Fahrradstraße.... Die gibt es in der StVO auch nicht, - also wird munter mit 50 Sachen da langgekachelt.


Zum §42 a habe ich neulich einen befreundeten Anwalt gefragt (der Mann hat als passionierter Jäger und seinen Bekanntenkreis viel mit dem WaffG zu tun) ... ob es da irgendein Urteil gäbe.

Ihm ist keins bekannt, - da jeder Widerspruch von dem er bisher gehört hat zum Einstellen des Vorgangs und Aushändigung des Messers geführt hat. Ausgenommen natürlich die Vorfälle wo der Einhänder/langes Fixed bei Ausübung einer Straftat geführt wurde.... aber darum geht es ja nicht.

Mein Fazit: unsere derzeitige Regierung wird, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden würde, am §42 a nichts "verbessern".

Wenn sie so weiter macht wie bisher, dann wird sie in der nächsten Legislaturperiode in der Opposition rumeiern oder zu Teilen in einer großen Koalition die Backen halten.
Auf eine "Liberalisierung" des WaffG brauchen wir nicht hoffen... zumindest nicht aus Gründen der Vernunft.

Wenn der Bund der Steuerzahler allerdings eines Tages feststellt, dass die Widerspruchsverfahren gegen eingezogene Taschenmesser völlig sinnlos etliche 100.000 Euro pro Jahr verschlucken, - dann, aber auch nur dann könnte da was passieren.

Gruß
chamenos
 
Jetzt hätte ich fast ne Herzattacke gekriegt weil ich mich am Tee verschluckt hatte. Man kriegt die Dinger wahrscheinlich wieder, wenn man tapfer bleibt und Widerspruch einlegt?

Ist doch immerhin ein Ausblick.

Grau ist auch ne Farbe und heller als schwarz.
 
Mein Fazit: unsere derzeitige Regierung wird, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden würde, am §42 a nichts "verbessern".

Wenn sie so weiter macht wie bisher, dann wird sie in der nächsten Legislaturperiode in der Opposition rumeiern oder zu Teilen in einer großen Koalition die Backen halten.
Auf eine "Liberalisierung" des WaffG brauchen wir nicht hoffen... zumindest nicht aus Gründen der Vernunft.

Am am §42a ist auch nicht viel zu verbessern, ausser ihn dem nächsten Reisswolf zuzuführen
und dann vor dem Bundestag ein Mahnmal gegen sinnfreie Anlassgesetzgebung zu errichten,
vor dem jedes MdB jeden Morgen 10 Minuten stille Andacht halten muss,
bevor ihm/ihr Einlass gewährt wird. :teuflisch

[Schwarzmalmodus]
Wenn das so weiter geht, dürfen Kinder bald nur noch hinter verschlossenen Türen miteinander spielen weil
"Anscheinscowboys" und "Anscheinsindianer" verboten sind.
Jeder der im Laden einen Ego-Shooter kauft und mit EC-Karte zahlt
wird seiner Schule elektronisch als "Anscheinsamokläufer" gemeldet
und wer sich erdreistet Messer zu sammeln, oder einem Schützenverein
anzugehören, darf den öffentlichen Raum nur noch nach der Passage eines
Metalldetektors mit anschließender Leibesvisitation betreten.
[/Schwarzmalmodus]

Hä, was große Koalition?
Nix da!
Wenn die so weitermachen wie bisher wirds Grün - Rot
Ich hatte neulich eh schon einen Alptraum von Kanzler Özdemir und BMI Roth :eek:
"Ich möchte eine Welt in der Würmer und Insekten endlich wieder schmecken!
Ich möchte eine Welt in der ich aus einer Toilette trinken kann ohne Ausschlag zu kriegen!
"

(Mann, hab ich geschwitzt!)

Dann kann ich als deutscher, messersammelnder, selbstständiger, atheistischer Steuerzahler
eigentlich nur noch in Finnland um Asyl bitten, oder???
 
Last edited:
Ich denke da mal spontan an eine erst kürzlich verordnete überarbeitung der HartzIV Regelsätze.

Das "Ergebnis" dieser "Überarbeitung" ist eine schlichte Verarsche.

Nun, das Ergebnis einer solchen Überarbeitung muß nicht unseren Wünschen entsprechen. Sie muß allerdings einer neuerlichen richterlichen Überprüfung standhalten. Die Blamage für die Bundesregierung wäre erheblich, wenn die Überarbeitung erneut für verfassungswidrig erklärt würde.

Gerichte sind natürlich in ihrer Rechtsprechung nicht an andere Gerichte gebunden. Wird jedoch ein Gesetz vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt, dann dürfte dies jedoch für die übrigen Gerichte bindend sein.
 
Apropos Ostgathe ...
Den ganzen Artikel gibts hier: LexDeJur ...
Sehr interessant, danke!


... Dann kann ich als deutscher, messersammelnder, selbstständiger, atheistischer Steuerzahler
eigentlich nur noch in Finnland um Asyl bitten, oder???
Mit dem Atheismus dort kenn ich mich nicht aus, aber vielleicht besser Norwegen oder Schweiz? Wegen EU mein ich. Ob man sich rein waffengesetztechnisch in N besser stellt, wär dann noch die Frage.
 
Die Blamage für die Bundesregierung wäre erheblich, wenn die Überarbeitung erneut für verfassungswidrig erklärt würde.

Wirklich?

Wo war die Blamage als die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde?

Wer hat sich bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungssätze blamiert?

Quizfrage, wer war der dafür zuständige Minister, und wie heißt das Ministerium?
Ohne google zu bemühen,bitte.

Und das sind Medienwirksame Themen, §42a interessiert ausserhalb der
Messerszene doch niemanden, und das Waffengesetz ist nur im Blickfeld wenn der nächste mit ner Glock durch seine Schule rennt.
 
Nun, das Ergebnis einer solchen Überarbeitung muß nicht unseren Wünschen entsprechen.

Wieso eigentlich nicht?;)

Die Blamage für die Bundesregierung wäre erheblich, wenn die Überarbeitung erneut für verfassungswidrig erklärt würde.

Ich wette um eine Kiste Bier, dass das die derzeitige Regierung nicht mehr betreffen wird.

Und blamieren tut sich in der Politik schon seit einer Weile niemand mehr.
Wenns eng wird tritt man halt zurück, leidet an akutem Gedachtnisschwund oder sitzt es einfach aus.
 
Mit dem Atheismus dort kenn ich mich nicht aus, aber vielleicht besser Norwegen oder Schweiz? Wegen EU mein ich. Ob man sich rein waffengesetztechnisch in N besser stellt, wär dann noch die Frage.

Gegen die EU an sich, hab ich ja nichts.
Gegen das EU-Parlament und dessen Gesetzgebung allerdings schon.
Da sitzen immerhin die Politiker, die im eigenen Land schon keiner haben wollte.
Finnland ist doch super:
-Nette Leute
-kaum Sheeples
-relativ liberales WaffG
-guter Wirtschaftsstandort
-...

Bei der Schweiz muss ich irgendwie immer an Asterix denken:
Umzingelt von Europäern wehrt sich das kleine Dorf Helvetica standhaft gegen
Bürokratie und Regulierungswut...

Naja, Bürokratie haben die Schweizer ja selbst genug, aber wenigstens können sie noch darüber lachen

BTT
Zitat von G-H-L
Nun, das Ergebnis einer solchen Überarbeitung muß nicht unseren Wünschen entsprechen.

Was sind eigentlich unsere Wünsche:
-Streichung des ganzen EHM-Geschwurbels
-und nebenbei Streichung aller anderen Messerverbote.
:super:

Da wette ich auch nen Kasten, dass das nicht passieren wird.

Die meisten Politiker merken doch erst, dass sie sich blamiert haben,
wenn sie es in der Zeitung lesen.
Und die Medien (insbesondere die Printmedien) sind uns einfach nicht wirklich wohlgesonnen.
Und Berichterstattung zum WaffG bringt einfach nur bei Amokläufen und Schusswaffen Auflage.
Es interessiert einfach niemand, dass von den 82Millionen "Legalmesserbesitzern" "-trägern"
nur ein verschwindend geringer Bruchteil Gewaltverbrechen mit Messern verübt.
Und der Gesetzestreue Rest hat, bis auf ein paar hier im Forum, noch nie auch nur einen Blick ins WaffG geworfen.
Die haben ihr Halbwissen aus den Medien und ein reines Gewissen
(, bis das Leatherman einkassiert wird, oder die Spielzeugpistole vom Sohnemann einen Polizei-Großeinsatz auslöst...:eek:...).
 
Gerichte sind natürlich in ihrer Rechtsprechung nicht an andere Gerichte gebunden. Wird jedoch ein Gesetz vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt, dann dürfte dies jedoch für die übrigen Gerichte bindend sein.

Das ist zwangsläufig so, weil dieses Gesetz bzw. die betroffene Regelung dann quasi nicht mehr existiert und Richter/Gerichte ihren Urteilen nur geltendes Recht zugrundelegen dürfen.

Gruß,
Cicero
 
Mal abgesehen von den Formalitäten, die zu einem Urteil wie diesem zu den Winterreifen führen, ist es in meinen Augen eine sehr interessante Gegenüberstellung von Sinnlosgesetzgebung (§42a) zu Sinnvollregelung (Winterreifen). Sinnvoll wird vorübergehend gekippt, Sinnlos wird um jeden Preis beibehalten.

Da hat hat man ausnahmsweise mal eine objektiv sinnvolle Regelung festgelegt, nämlich zur Winterzeit Winterreifen vorzuschreiben anstatt sie nur zu empfehlen, und prompt kommt jemand an und findet heraus, dass das eigentlich wegen Unklarheit verfassungswidrig ist, weil ja noch niemand genau definiert hat, was Winter eigentlich ist...

Verdammt, in Bayern schneits schon, bei uns hier ist gerade wieder Frühling mit Aprilwetter angekommen und ich habe noch immer zwei komplett bereifte Felgensätze* zum Wechseln in der Scheune liegen, die niemand haben will.

Ich möchte mal behaupten, dass ausgerechnet von ADAC, ACE oder AvD, den einzig wahren und ernstzunehmenden Interessensvertretungen fast schon seit Ewigkeiten mit einleuchtenden Begründungen empfohlen wird, unterhalb einer regelmäßigen Durchschnittstemperatur von 7-8°C auf Winterreifen zu wechseln, da heißt es dann plötzlich "verwirrt nicht mit Fakten, das darf nicht in dieser Form geregelt werden".

Ein Irrenhaus ist das...


*(1x Corsa B mit 4 4-Lochfelgen und 1x Astra F mit 5 4-Lochfelgen falls jemand Bedarf hat)

Gruß Andreas
 
Sinnlosgesetzgebung (§42a) zu Sinnvollregelung (Winterreifen). Sinnvoll wird vorübergehend gekippt, Sinnlos wird um jeden Preis beibehalten.

Da hat hat man ausnahmsweise mal eine objektiv sinnvolle Regelung festgelegt, nämlich zur Winterzeit Winterreifen vorzuschreiben anstatt sie nur zu empfehlen, und prompt kommt jemand an und findet heraus, dass das eigentlich wegen Unklarheit verfassungswidrig ist, weil ja noch niemand genau definiert hat, was Winter eigentlich ist...

Naja, wenn im §42a das drin stehen würde, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte,
wäre der sehr wohl auch sinnvoll.
Von Ent-"Waffnung" gewaltbereiter Jugendlicher mit ellenlangem Vorstrafenregister steht da jedenfalls nix, weil nicht politisch korrekt.

Sicher wäre auch eine Winterreifenpflicht per Gesetz sinnvoll,
wenn man die Grenztemperaturn lt. ADAC ins Gesetz geschrieben hätte.
Auch eine angepasste vorgegebene Mindestprofiltiefe hätte da imho mit hinein gehört.

Aber in seiner aktuellen Form ist der Paragraph ebenso nutzlos wie §42a, weil zu undeffiniert.

Verdammt, in Bayern schneits schon

Und ich hab schon vor 3 Wochen die Winterreifen aufs Auto geschraubt
und die Schneeketten in den Kofferaum gepackt.
Das war aber mehr eine Reflexhandlung weils kalt wurde, als eine Demonstration von Gesetzestreue. :D

Ein Irrenhaus ist das...

dito
 
Mal abgesehen von den Formalitäten, die zu einem Urteil wie diesem zu den Winterreifen führen, ist es in meinen Augen eine sehr interessante Gegenüberstellung von Sinnlosgesetzgebung (§42a) zu Sinnvollregelung (Winterreifen). Sinnvoll wird vorübergehend gekippt, Sinnlos wird um jeden Preis beibehalten.

Andreas, auch hier ists Deine Meinung, was sinnvoll ist, und was nicht; mit Fakten hat das wenig zu tun. Die "unter 7° brauchts Winterreifen" Nummer ist eine der Reifenhersteller. Aber den Käse bringt man wohl nur schwer aus den Köpfen. Wozu soll ich Winterreifen aufziehen, wenn ich bei Matsch und Schnee nicht fahre? Soll ich dann Sommerreifen montieren müssen, wenn im Dezember bei Plusgraden die Sonne scheint?

Andersrum, wer Reifen aufzieht, die dann auch unfallverursachend sind, hat eh schon die Dummenkarte gezogen; genauso wie bei allen anderen Defekten, Basteleien und Verhaltensweisen, die einen Unfall zumindest mitverursachen. Vielleicht ist das zu wenigen klar, oder einfach nur wurscht.

Der gemeinsame Schwachsinn besteht eher darin, dass man zu regulieren versucht, was man in der Form eben nicht regulieren kann.

Pitter
 
Von Ent-"Waffnung" gewaltbereiter Jugendlicher mit ellenlangem Vorstrafenregister steht da jedenfalls nix, weil nicht politisch korrekt.

Das muss da auch nicht drinstehen, weils überflüssig ist. PAG Bayern §25 Sicherstellung:

"Die Polizei kann eine Sache sicherstellen um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
1. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
2. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird und diese Person die Sache verwenden kann, um
3.
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."

Die Polizeigesetze der anderen Bundesländer sind entsprechend. Und beinhalten bei der Sicherstellung eben nciht nur Messer, sondern auch Hippen, Bierkrüge, Stuhlbeine, Ziegelsteine und "Sportgeräte" ;)

Ohne den §42a WaffG ist der Besitz alleine allerdings keine OWI. Das darf sich jetzt jeder selbst ausmalen, was eine angedrohte OWI an Sicherheit bringt.

Pitter
 
Wozu soll ich Winterreifen aufziehen, wenn ich bei Matsch und Schnee nicht fahre? Soll ich dann Sommerreifen montieren müssen, wenn im Dezember bei Plusgraden die Sonne scheint?
Sommerreifen müsstest Du nur dann montieren, wenn in urdeutscher Manier genauestens definiert ist, ob und wann im kalendarischen oder meteorologischen Winter Sommerbedingungen (vor-)herrschen. Was in der 21-tägigen Zwischenzeit Sache ist, würde vermutlich durch eine Anlage oder Richtlinie geregelt... :irre:
Das Beispiel Sommerreifen im Winter zu "müssen" schreit nach Gegenrede:
Einhandmesser nur mit aaZ, "Zweihand"messer jederzeit ohne...

Die Sache mit den Reifen sehe ich übrigens absolut nicht als Marketinggag, da darf man dem ADAC schon ein wenig Vertrauen entgegenbringen. Ich habe seit knapp 20 Jahren ohne ADAC Empfehlung zwei Reifensätze, nachdem ich einige schadlose Erlebnisse der dritten Art hatte - und das in der norddeutschen Tiefebene, quasi innerhalb einer eigenen kleinen Klimazone...
Und wer mangels ÖPNV selbst fahren muss, sieht es *möglicherweise* anders, als die beinharten Verweigerer.

7-8°C sind übrigens Plusgrade, auch wenn im Winter die Sonne scheint, Boden-, Luft- und gefühlte Temperaturen sollte man weder gleichsetzen noch unterbewerten ;)

Meteorologisch beginnen die Jahreszeiten am ersten Tag des letzten Quartalsmonats, kalendarisch nach Sonnenstand "im Orbit"... :glgl:

Gruß Andreas
 
Last edited:
Das muss da auch nicht drinstehen, weils überflüssig ist. PAG Bayern §25 Sicherstellung:

"Die Polizei kann eine Sache sicherstellen um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,...

Ohne den §42a WaffG ist der Besitz alleine allerdings keine OWI. Das darf sich jetzt jeder selbst ausmalen, was eine angedrohte OWI an Sicherheit bringt.

Pitter

Ja aber das Gesetz sollte ja (laut Gesetzgeber) präventiv eine bestimmte "Zielgruppe" treffen.
Das PAG ist gut aber es setzt zu spät an.
Die Polizei kann/darf ja nicht jeden einfach so durchsuchen.
Da ein potenzieller Gewaltverbrecher i.d.R. vorher schon durch andere Delikte auffällig geworden ist,
wäre hier eine Regelung sinnvoller, die dann das Führen verbietbar macht.
Soll heißen:
z.B:
- Ladendiebstahl --> Messerführverbot für 10Jahre mit Strafandrohung (nix OWI)
- Häufiges Schwarzfahren --> 5 Jahre Messerführverbot mit Strafandrohung
-...

Dazu käme dann noch ein Waffenverbot und Verbot gefährlicher Gegenstände in der Öffentlichkeit für bestimmte Gruppen.
Siehe z.B. Schweizer Waffengesetz

Das wäre wesentlich präventiver und ließe dem unbescholtenen Bürger trozdem seine Freiheiten.
 
Was sind eigentlich unsere Wünsche:
-Streichung des ganzen EHM-Geschwurbels
-und nebenbei Streichung aller anderen Messerverbote.
:super:

Da wette ich auch nen Kasten, dass das nicht passieren wird.

Ich persönlich will einfach nur eine klare Definition der bisher unklaren Begriffe! Dabei sollte natürlich die angebliche Intention des Gesetzgebers berücksichtigt werden, damit als Ergebnis der Änderung oder Ergänzung nicht ein klares Komplettverbot herauskommt.

Man hätte ja z. B. das Führen dieser "gefährlichen" Messern einfach allen verbieten können, die schon was auf dem Kerbholz haben und / oder unter xx Jahren alt sind! Damit könnte man die angestrebte Zielgruppe doch ziemlich genau eingrenzen ohne alle friedlichen Messer-Träger zu kriminalisieren.

Damit die Polizei auch sofort sieht, ob jemand sein Einhandmesser zu Recht oder Unrecht führt, kann sich jeder für 10 Euro ne Bescheinigung seiner weißen Weste ausstellen lassen und ist damit vom Verbot ausgenommen. Wem das zu teuer ist, der führt eben "ungefährliche" Messer....
 
Ich persönlich will einfach nur eine klare Definition der bisher unklaren Begriffe!
Die klare Definition wird es nicht geben, weil sich nicht alle "allgemein anerkannten Zwecke" abschließend aufzählen lassen,
da alleine schon der Begriff "allgemein anerkannt" nicht genau definierbar ist.
Man hätte ja z. B. das Führen dieser "gefährlichen" Messern einfach allen verbieten können, die schon was auf dem Kerbholz haben und / oder unter xx Jahren alt sind! Damit könnte man die angestrebte Zielgruppe doch ziemlich genau eingrenzen ohne alle friedlichen Messer-Träger zu kriminalisieren.
dito
Damit die Polizei auch sofort sieht, ob jemand sein Einhandmesser zu Recht oder Unrecht führt, kann sich jeder für 10 Euro ne Bescheinigung seiner weißen Weste ausstellen lassen und ist damit vom Verbot ausgenommen. Wem das zu teuer ist, der führt eben "ungefährliche" Messer....
Einfacher wäre, dass wenn ein Polizist während einer Kontrolle die Ausweisdokumente mit dem Zentralregister abgleicht,
groß ein Hinweis auf dem Bildschirm aufleuchtet, wenn es sich bei dem Kontrollierten um ein "Zielgruppenmitglied" handelt.
(Bei Hafbefehlen geht das ja auch so)
Mit einem "Messerführerschein" wäre das Messertragen ja wieder die Ausnahme von der Regel.
Die "weiße Weste" ist aber (immernoch) die Regel.
Man stelle sich hierzu den Verwaltungsaufwand vor. :glgl:
 
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