Es stellt sich daher die Frage ob nicht auch der §42a WaffG zu unbestimmt ist und daher ebenfalls als Verfassungswidrig anzusehen wäre.
Um mal zum Thema zurückzukommen.
Nehmen wir doch mal an, das Wunder passiert.
Aus irgend einem Grund landet die aktuelle Form des WaffG beim Bundesverfassungsgericht... und die Herren (und Damen?) in ihren hübschen Roben entscheiden: "Das ist völliger Murks! Liebe Regierung, - bis Ende 2011 macht ihr das bitte klar verständlich und praktizierbar!"
Ich denke da mal spontan an eine erst kürzlich verordnete überarbeitung der HartzIV Regelsätze.
Das "Ergebnis" dieser "Überarbeitung" ist eine schlichte Verarsche.
Im GG steht was von Wehr
pflicht.
Ist doch drauf geschis...en.
Art.3 GG (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden
Warum muss dann ein Junge in der 9ten Klasse für eine 1 im Sportunterricht deutlich schneller rennen als ein Mädchen?
Im GG steht was von der Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände...
Aber jeder verfurzte Wasserverband kann mich zwingen mein Klo an ihre Abwasserleitung anschließen zu müssen.
Jeder vergreiste Mitarbeiter im Bauamt kann mir, wenn ihm ein Würstchen quer sitzt, vorschreiben welche Ziegelfarbe ich zu wählen habe.
Sorry.
Ein mies formuliertes Gesetz wird nicht besser werden, wenn ein paar Herren (und Damen?) in Robe eine Änderung durch dieselben ahnungslosen Stimmungmacher fordern die den Mist schon verbockt haben.
Lust auf eine kleine Anekdote aus unserem vorbildlichen Land?
Die Straße in der mein Laden liegt war bis letztes Jahr Tempo-30-Zone.
Da es immer wieder häßliche Unfälle gab (wirklich schmale Straßen hier und ohne Ende Kinder , Radfahrer und Touris) ist jetzt alles Tempo-10-Zone.
Hat zur Folge dass die Autos jetzt mit 30 bis 50 Sachen hier durchheizen.
Ich habe dann mal neulich freundlich den Herrn Kontaktbereichsbeamten gefragt, warum zum Geier hier nicht geblitzt wird.
Ist ganz einfach. Wer in einer Tempo-10-Zone geblitzt wird legt Widerspruch ein ..... und da sich das hübsche Tempo 10 Zeichen ja gar nicht in der StVO findet ist das auch nicht weiter mit irgendwelchen Risikos befrachtet :teuflisch
Ähnlich verhält es sich mit einer kürzlich für viele, viele Steuereuros angelegten Fahrradstraße.... Die gibt es in der StVO auch nicht, - also wird munter mit 50 Sachen da langgekachelt.
Zum §42 a habe ich neulich einen befreundeten Anwalt gefragt (der Mann hat als passionierter Jäger und seinen Bekanntenkreis viel mit dem WaffG zu tun) ... ob es da irgendein Urteil gäbe.
Ihm ist keins bekannt, - da jeder Widerspruch von dem er bisher gehört hat zum Einstellen des Vorgangs und Aushändigung des Messers geführt hat. Ausgenommen natürlich die Vorfälle wo der Einhänder/langes Fixed bei Ausübung einer Straftat geführt wurde.... aber darum geht es ja nicht.
Mein Fazit: unsere derzeitige Regierung wird, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden würde, am §42 a nichts "verbessern".
Wenn sie so weiter macht wie bisher, dann wird sie in der nächsten Legislaturperiode in der Opposition rumeiern oder zu Teilen in einer großen Koalition die Backen halten.
Auf eine "Liberalisierung" des WaffG brauchen wir nicht hoffen... zumindest nicht aus Gründen der Vernunft.
Wenn der Bund der Steuerzahler allerdings eines Tages feststellt, dass die Widerspruchsverfahren gegen eingezogene Taschenmesser völlig sinnlos etliche 100.000 Euro pro Jahr verschlucken, - dann, aber auch nur dann könnte da was passieren.
Gruß
chamenos