pcfreak324
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Es gibt auch Landesinformationsfreiheitsgesetze. Eine Übersicht dazu gibt es hier: http://www.netzwerkrecherche.de/Projekte/Infofreiheitsgesetz-IFG/IFG-Landesgesetze/
Ich habe mal den link von pcfreak genommen, und mal für Nordrhein-Westfalen nachgesehen, Niedersachsen stand da noch nicht gelistet:Auf lokal/landesebene (noch) nicht, auf Bundesebene gibt es das IFG, da brauchts noch nichtmal ein "ernsthaftes Interesse"...
Von daher wäre die Ansprechstelle das BKA.
Die müssen.
Sinnvoll wäre aber eine sauber formulierte Anfrage...
Moin
Es war denjenigen, die das Gesetz verabschiedet haben weder möglich noch wichtig derartige Statistiken vorzulegen.
Warum sollte das jetzt möglich oder wichtig sein?
Latürnich auf Antrag, die Leute müssen ja auch wissen, welche Infos sie rausrücken sollen...Nun, sogar auf Landesebene gibt es das... - alles auf Antrag, "einfach mal so" geht es trotzdem nicht...
Ich sehe irgendwie nciht, dass durch die Veröffentlichung von Statistiken die Arbeit der Polizei beeinträchtigt wird...Mit § 6 - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung
wäre das Thema "individuelle Nachfrage vor Ort" (in NRW) dann wohl weitgehend durch...