Scheiß-Spruch!
Auto mit Sommerreifen bei Schneematsch gegen einen Fußgänger hat nichts mit darwinistischer Auslese zu tun sondern ist schlicht fahrlässig bzw. fast mit Vorsatz.
Sorry, wegen dem Missverständnis,
das bezog sich auf die Körperliche unversehrtheit des Fahrers, nicht auf ein potenzielles Opfer.
Dafür gibt's wie du schon sagtest den Straftatbestand der fahrlässigen
Körperverletzung / Tötung.
Folge:
Knast, Schmerzensgeld-, Schadenersatzforderungen, Haftpflicht zahlt nicht, verlust der Fahrerlaubnis,
Verlust des Arbeitsplatzes, Schuldgefühle, Depressionen usw.
...Das sollte der Grund sein, warum man mit Winterreifen fährt und
nicht die Angst vor Bußgeld und Punkten.
Das ist nebenbei genau, wie wenn ein potenzieller Verbrecher/Räuber/Messerstecher/Mörder Angst davor hätte
aufgrund von §42a WaffG einen Bußgeldbescheid zu bekommen.
Hier in bzw. besonders um München knallt im Winter fast jeden Tag einer gegen nen Baum.
Weil in der Stadt und auf den Autobahnen mehr Salz als Schnee liegt meinen viele,
da sie ja eh nur in der Stadt fahren, bräuchten sie keine Winterreifen.
Wenn die dann doch mal auf eine vom Winterdienst verschonte Landstraße fahren,
ist das imho schlicht und ergreifend an Dummheit nicht zu überbieten,
besonders wenn dann auf der Geraden gasgegeben wird wie im Sommer - bis zur nächsten Kurve...
Bei solchen Leuten sollte imho per Gerichtsbeschluss die Artbezeichnung
"
Homo Sapiens" gegen "
Trockennasenaffe vorläufig unbestimmter Art" ersetzt werden.
Es gibt meiner Meinung nach zuviele die meinen, der Staat müsse alles für sie Regeln
und sie könnten getrost ihr Hirn abschalten.
Von eigenverantwortlichem Handeln keine Spur.
Da wird einfach solange Ursache und Wirkung verdreht, bis man selbst aus der Verantwortung ist
(Zitat: "Hey, dein Messer hat mich in den Finger geschnitten!")
und wir uns mit §42a und seinesgleichen herumärgern dürfen.
BTT:
Man muss froh sein, dass hin und wieder solche Gummiparagraphen von einem Richter kassiert werden.
Im Fall von §42a glaube ich aber, dass vorher eher noch ein bis zwei Waffenrechtsnovellen stattfinden.
Spätestens wenn die FvLW mit ihrer Verfassungsklage Erfolg haben sollte,
ist das WaffG im Bundestag wieder an der Tagesordnung (bzw. besser gesagt zum Abschuß freigegeben).
Ob da was zu unseren Gunsten rauskommt, wage ich anzuzweifeln.
Selbst wenn der 42a von seiner Unbestimmtheit befreit werden würde, glaube ich nicht an eine positive Auswirkung für uns.
Dass das BVerf.G evtl. die Unbestimmtheit bestätigen würde halte ich ja durchaus für möglich,
aber die einfachste Möglichkeit für den Gesetzgeber wäre es doch dann (wie Erka schon geschrieben hat),
einfach die Ausnahmetatbestände ersatzlos zu streichen.
Das bliebe doch dann übrig:
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. gestrichen
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) gestrichen
Oder glaubt ihr wirklich, dass das WaffG eine neue Anlage bekommen würde,
in der alles alphabetisch aufgeführt ist, was als allgemein anerkannter Zweck zu verstehen ist?
Vor allem, was wäre dann mit Tätigkeiten, die nicht aufgeführt sind, aber dennoch allgemein anerkannt?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass im Bundestag eine wochenlange Debatte darüber stattfindet,
ob es beispielsweise allgemein annerkannt ist die Kartoffeln beim Essen zu schneiden,
oder diese nach Knigge mit der Gabel zerteilt/zerdrückt werden müssen.
Wirklich sinnvoll wäre eigentlich nur eine Neufassung des gesamten WaffG und zwar in einem objektiven,
nicht von Panikmache beeinflussten und auf Fakten beruhenden Prozess.
Aber:
(Dieter Nuhr):"Nuhr wer's glaubt, wird seelig"