Winterreifenpflicht zu unbestimmt - daher verfassungswidrig.

Auf lokal/landesebene (noch) nicht, auf Bundesebene gibt es das IFG, da brauchts noch nichtmal ein "ernsthaftes Interesse"...

Von daher wäre die Ansprechstelle das BKA.
Die müssen.
Sinnvoll wäre aber eine sauber formulierte Anfrage...
Ich habe mal den link von pcfreak genommen, und mal für Nordrhein-Westfalen nachgesehen, Niedersachsen stand da noch nicht gelistet:
Nun, sogar auf Landesebene gibt es das... - alles auf Antrag, "einfach mal so" geht es trotzdem nicht...
Mit § 6 - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung
wäre das Thema "individuelle Nachfrage vor Ort" (in NRW) dann wohl weitgehend durch...

Gruß Andreas
 
Moin

Es war denjenigen, die das Gesetz verabschiedet haben weder möglich noch wichtig derartige Statistiken vorzulegen.

Warum sollte das jetzt möglich oder wichtig sein?

Nun, Straftaten werden hier erfaßt:
http://www.bka.de/pks/

Ordnungswidrigkeiten werden jedoch von den Städten und Kommunen erfaßt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Kommunen die Bußgelder gegen den §42a unter sonstige Einnahmen verbuchen.

Gruß
Gerhard
 
Nun, sogar auf Landesebene gibt es das... - alles auf Antrag, "einfach mal so" geht es trotzdem nicht...
Latürnich auf Antrag, die Leute müssen ja auch wissen, welche Infos sie rausrücken sollen...
Mit § 6 - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung
wäre das Thema "individuelle Nachfrage vor Ort" (in NRW) dann wohl weitgehend durch...
Ich sehe irgendwie nciht, dass durch die Veröffentlichung von Statistiken die Arbeit der Polizei beeinträchtigt wird...

Ich frage mal an, was das kostet für NRW bzw. Düsseldorf
 
ähm...
Es geht in dem Gesetz nicht um Statistiken, sondern konkret um Akteneinsicht ;)
Statistiken sind ja quasi die *neutralisierte*, sachbezogene Zusammenfassung der Akteninhalte, bzw. Behördenvorgänge/Behördentätigkeit und der Ergebnisse daraus.

Statistiken werden meist so oder so irgendwann im Jahr oder aus gegebenen Anlässen veröffentlicht. Ein Einsatz- oder Diensttagebuch ist keine Statistik, sondern Akte.

Die Bekanntgabe der Jahresübersicht = Statistik wird die Behördenarbeit nicht behindern, bei Bekanntgabe aus einem Diensttagebuch = Akte sieht das schon anders aus. Und das DT ist das, was GHL mit Beispielen konkret umschrieben hat.

Gruß Andreas
 
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