Ich habe mal den link von pcfreak genommen, und mal für Nordrhein-Westfalen nachgesehen, Niedersachsen stand da noch nicht gelistet:
Nun, sogar auf Landesebene gibt es das... - alles auf Antrag, "einfach mal so" geht es trotzdem nicht...
Mit § 6 - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung
wäre das Thema "individuelle Nachfrage vor Ort" (in NRW) dann wohl weitgehend durch...
Ordnungswidrigkeiten werden jedoch von den Städten und Kommunen erfaßt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Kommunen die Bußgelder gegen den §42a unter sonstige Einnahmen verbuchen.
Mit § 6 - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung
wäre das Thema "individuelle Nachfrage vor Ort" (in NRW) dann wohl weitgehend durch...
ähm...
Es geht in dem Gesetz nicht um Statistiken, sondern konkret um Akteneinsicht
Statistiken sind ja quasi die *neutralisierte*, sachbezogene Zusammenfassung der Akteninhalte, bzw. Behördenvorgänge/Behördentätigkeit und der Ergebnisse daraus.
Statistiken werden meist so oder so irgendwann im Jahr oder aus gegebenen Anlässen veröffentlicht. Ein Einsatz- oder Diensttagebuch ist keine Statistik, sondern Akte.
Die Bekanntgabe der Jahresübersicht = Statistik wird die Behördenarbeit nicht behindern, bei Bekanntgabe aus einem Diensttagebuch = Akte sieht das schon anders aus. Und das DT ist das, was GHL mit Beispielen konkret umschrieben hat.
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