Fällt eine Machete in das WaffG -> Führen b. Waldwanderungen/Unterholzfreischlag

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KleinerDachs

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Hallo,
ich habe in der SuFu nichts gefunden...

Meine Frage ist:

Ich beginne grad mein Kurs zum Jagdschein und gehe sehr gern mit meinen Kindern in den Wald. Bei uns ist der Wald noch sehr dicht und die Kinder lieben es durch das Gestrüp fernab der Wege.

Jetzt möchte ich mir eine Machete kaufen um mir im Wald den Weg zu bahnen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob man eine Machete öffentlich tragen darf. (Im Wald sieht uns ja keiner, aber auf dem Weg dorthin)

Ich habe schon mal im Waffengesetz geschaut, aber nichts gefunden.

Grüße aus dem Norden

KD
 
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Ist die Klinge über 12cm Lang? Wahrscheinlich.
Sicherlich ist das ein Werkzeug, allerdings wird sich die Polizei trotzdem arg dafür interessieren wenn du mit der Machete, freibaummelnt am Gürtel, durch die Strassen läufst.

Steck das Teil einfach bis du im Wald bist in Rucksack.

Ich frage mich eher ob du im Wald, ohne besonderen Grund, einfach das Grünzeug wegschlagen darfst.
 
Last edited:
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Ich glaube die Klingenlänge greift hier nicht. Früher war die Machete als Werkzeug eingestuft. Aber heute? Vielleicht weiß das einer.
 
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Eine Machete ist ein Werkzeug.Was aber noch lange nicht heißt, daß einem irgendwelche Xylakanten NICHT das Leben schwermachen.
Wie üblich gilt: Theorie und Praxis sind 2 völlig unterschiedliche Welten.

BTW: falsches Unterforum

Bis denne!
Frank
 
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AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Eine Machete ist ein Werkzeug.Was aber noch lange nicht heißt, daß einem irgendwelche Xylakanten NICHT das Leben schwermachen.

BTW: falsches Unterforum

Bis denne!
Frank

Wer oder was sind Xylakanten :ahaa:
 
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Wer oder was sind Xylakanten
Da Du keine PN freigeschaltet hast und Emails auch blockiert sind, ausnahmsweise hier:

OT ON:
Xylos: griechisch für Holz
Kant: der Phylosoph --> Denker --> Kopf

Xylos + Kant = Na was wohl?

Das Wort wurde früher gern in der Zeitschrift MAD benutzt. Einmal eingeprägt, nie wieder vergessen!
OT OFF

Bis denne!
Frank
 
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AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Was soll mir das sagen? Hab dort nichts zur Machete gefunden..
Gut erkannt!:super:

Auch wenn es schon einen Bart hat:
Probiers aus und berichte!
Und wenns schief geht, geht Deine "Zuverlässigkeit" für Jagdschein und WBK eventuell gleich mit koppheister.

"Keiner weiß nichts genaues nicht" zieht sich wie ein roter Faden durchs Waffengesetz (und nicht nur durch dieses).
Im Zweifelsfall betrachte jeden, der eine offizielle Funktion innehat und womöglich noch Dienstkleidung in irgendwelcher Form trägt, als jemanden, der Dir Böses will.


Bis denne!
Frank
 
Last edited:
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

Gut erkannt!:super:

Und wenns schief geht, geht Deine "Zuverlässigkeit" für Jagdschein und WBK eventuell gleich mit koppheister.

Bis denne!
Frank

Genau das soll nichts passieren. Und ich dachte schon, dass man sich hier besser auskennt als die Polizei:irre:

gruß
 
AW: Fällt eine Machete unter das Waffenrecht

WoW Feind? Ganz so hart würde ich das jetzt aber mal nicht sagen.
Zumal nicht jede Dienstkleidung automatisch hoheitliche Rechte innehat.
Diese Servicetypen ( die mit den Bomberjacken :rolleyes: und roten Mützen ) haben auch Dienstkleidung ohne wirklich was zu melden zu haben, oder die ganzen Sicherheitsdienste. Alle Dienstkleidung-nix mehr zu melden wie du und ich :D

Stimmt schon, wenn du irgendwann mal ballern willst solltest du im Vorfeld unauffällig bleiben.
Später als Jäger hast du dann genügend Zeit und Grund den Buschsäbel zu schwingen ;)
 
Ich beginne grad mein Kurs zum Jagdschein...
...
Jetzt möchte ich mir eine Machete kaufen um mir im Wald den Weg zu bahnen.
...
Da es ja eine sehr spezifische oder für einen Jagdlehrgang naheliegende "Wald"-Frage ist, bietet es sich doch an, den Rechtskundelehrer des Lehrgangs danach zu fragen. Aber nicht rot werden, wenn er direkt sauer auf diese Frage reagiert, weil:

Ich bezweifle, dass man in jedem beliebigen Wald mit einer Machete, so sinnvoll, "stilvoll" und scheinbar berechtigt das erscheint, sich einen Weg durch das Unterholz schlagen darf.

Entweder wird der private Waldbesitzer nicht sehr erfreut darüber sein oder der "öffentliche" Besitzer (Stadt, Landkreis, Land... etc.) wird nicht erfreut darüber sein - im Zweifel kann man Dir dafür ein Anzeige für gemeinschädliche Sachbeschädigung ("Waldfrevel" ?? gibts oder gabs das nicht sogar als Spezialparagraphen ??) an die Hacken hängen - Zuverlässigkeit weg.

Ich weis, sowas will hier im Forum niemand lesen oder hören, aber so ist es nunmal: es gibt für fast alles einen gesetzlichen Riegel und nichts ist so einfach, wie es aussieht.

Ich weis auch, dass hier im Forum einige berufliche Forst- und Waldexperten vertreten sind, vllt. weis einer von denen im Vorfeld Gründe, diese Frage auf dem Lehrgang gar nicht erst zu stellen, und die Machete für o.g. Zweck nicht anzuschaffen oder mitzunehmen.

Ich ändere den Titel entsprechend, damit die besagten Forumiten darauf aufmerksam werden, da ich deren Forumsnamen gerade nicht auffem Schirm habe.

Gruß Andreas
 
Last edited:
Und ich dachte schon, dass man sich hier besser auskennt als die Polizei
Nö.
Wir vermuten oder nehmen an und viele Polizisten können das sogar viel besser als wir. :irre:

Wie die Amis zu sagen pflegen:
Assumption is the mother of all fuckups! :hehe:

Andreas hat Dir ja einige Optionen erläutert.
Ich "nehme mal an", daß Deine Ausbilder auch nur eine Meinung haben und nix genaues wissen.

Zum Abschluß noch aan Bonmot von unseren Freunden jenseits der Beringstraße (Tip: beim Befahren derselben Allrad zuschalten!):

The 7 friggin' Ps:
Proper Planning & Preparation Prevents Piss Poor Performance!

Viel Erfolg beim Jagdkurs!
Denk dran: Beim Tontaubenschießen (JA: die heißen bei Nicht-PClern immer noch so!) mitschwingen!

Bis denne!
Frank
 
Genau das soll nichts passieren. Und ich dachte schon, dass man sich hier besser auskennt als die Polizei

Dann bleibt dir nur übrig mit der Heckenschere in den Wald zu gehen.....:p
 
Ein Messer ist für mich ebenso Werkzeug wie eine Machete, nur bestimme ich nicht die Auslegung der Exekutive ;)

Man könnte annehmen, dass im Wald das Tragen einer Machete einen sozial anerkannten Zweck darstellt, in der Stadt bestimmt nicht. Nur könnte man das halt auch anders sehen, wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, musst Du zum Messer mit max. 12cm Klinge greifen.
 
Da es ja eine sehr spezifische oder für einen Jagdlehrgang naheliegende "Wald"-Frage ist, bietet es sich doch an, den Rechtskundelehrer des Lehrgangs danach zu fragen. Aber nicht rot werden, wenn er direkt sauer auf diese Frage reagiert, weil:

Ich bezweifle, dass man in jedem beliebigen Wald mit einer Machete, so sinnvoll, "stilvoll" und scheinbar berechtigt das erscheint, sich einen Weg durch das Unterholz schlagen darf.

Warum sollte der Rechtskundelehrer sauer reagieren? Es ist doch seine Aufgabe die Kursteilnehmer über die rechtlichen Aspekte aufzuklären.

Und auch wenn man sich nicht so einfach den Weg durch das Unterholz schlagen darf, so geht es doch dem OP darum, ob er überhaupt eine Machete mit sich führen darf.

Es ist hierzulande durchaus üblich, daß sich die Bürger, versehen mit Kettensäge und Axt durch die Wälder ziehen und sich Holz für ihre Heizung schlagen. Allerdings nur nach Rücksprache mit dem Förster, der genau festlegt, welche Bäume geschlagen werden dürfen.

Gruß
Gerhard
 
Warum sollte der Rechtskundelehrer sauer reagieren?
Persönliche Erfahrung mit derart gelagerten Fragen an Rechtskundelehrer in ähnlich "brisanter" Personalkonstellation.
Und auch wenn man sich nicht so einfach den Weg durch das Unterholz schlagen darf, so geht es doch dem OP darum, ob er überhaupt eine Machete mit sich führen darf.
Die Frage ist zweigleisig. Das eine für sich (Führen) hat erstmal nichts mit dem anderen (Unterholzfreischlag) zu tun. Er will die Machete aber führen, um Unterholz im Wald freizuschlagen - damit fängt es nämlich schon an, verzwickt zu werden...
Es ist hierzulande durchaus üblich, daß sich die Bürger, versehen mit Kettensäge und Axt durch die Wälder ziehen und sich Holz für ihre Heizung schlagen. Allerdings nur nach Rücksprache mit dem Förster, der genau festlegt, welche Bäume geschlagen werden dürfen.
Ist erstens nicht auf die Bürger hierzulande zutreffend, es ist aber bekannt, dass es Bürger gibt, die sich mit Erlaubnis im Wald Brennholz beschaffen und hat zweitens nichts mit der Fragestellung oder den erfragten Sachverhalten zu tun.

edit:
Mir sind zwischenzeitlich auch die Namen der beiden beruflichen Forst- und Waldexperten wieder eingefallen, der eine hat sein email-Postfach voll, den anderen habe noch nicht kontaktiert. Der eine ist "Frischling" der andere "Yettham" - vllt. hat jemand persönlichen Kontakt, und kann den einen oder anderen auf anderem Wege auf diesen thread hinweisen.

Gruß Andreas
 
Last edited:
Dann melde ich mich auch mal als noch nicht wirklicher Experte, aber zumindest als mittlerweile diplomierter Förster....

Prinzipiell gilt in allen Wäldern freies Betretungsrecht, ausgenommen können, je nach Landesrecht, umzäunte Kulturen etc. sein.

Von daher stehen den Spaziergängen im Unterholz zumindest rein rechtlich keine Schranken im Weg. Persönliche Einwände könnte der zuständige Förster oder auch (und das vor allem) der Jagdpächter dann doch haben! (Verschreckung des Wildes, usw...) Rechtlich können sie aber nichts dagegen machen! Vielleicht sollte man sich hier, um Ärger zu vermeiden in den "gefährlichsten" Zeiten wie erstem, zweiten Mai, zur Blattzeit oder zur Zeit der Drückjagden sowie von der Tageszeit her ein wenig einschränken.

Zur Sache mit der Machete... Ich habe mich auch ausserhalb vom Studium gerne und oft im Wald abseits der Wege bewegt und auch des öfteren ein etwas längeres Messer mitgeführt! Wirklich gebraucht habe ich es allerdings nur selten, um mich etwa beim Fischen an einem Bach im Auwald durch das Unterholz zu kämpfen! Alles andere geht auch ohne!

Um allerdings keinen Schaden aus forstwirtschaftlicher Sicht zu verursachen, über den der zuständige Förster sicherlich nicht glücklich ist, solltest du den Gebrauch der Machete sofern er bei ersthaftem Nachdenken überhaupt nötig ist auf gar keinen Fall an sog. Nutzholz anwenden! also nicht dir einfach nen Weg durch die Fichten/Kiefern usw. Dickung bahnen und die Bäume entasten, beschädigen oder gar fällen! Das würde nämliche wirklich Ärger geben! Sollte der Entdeckungswut einmal ein kleiner (nicht geschützter) Strauch oder eine Waldrebe zum Opfer fallen wird höchstens der was sagen, der am liebsten alle Menschen aus "seinem" Wald aussperren will!

Und gerade in unseren einheimischen Wäldern ist es manchmal eher geraten die stumpfe Seite zum zur Seite halten zu verwenden, als die scharfe zum Zerhauen!

Um den Unterschied zwischen den "geldbringenden" Baumarten zu kennen, würde ich im Unterricht genau aufpassen, ist besonders ohne Blätter für einen Ungeübten gar nicht so leicht!

Auf dem Weg dahin habe ich meine längeren Messer immer in meinem Eastpack Rucksack, und den habe ich an den Reissverschlüssen mit einem billigen Vorhängeschloss zugesperrt! Ist am Sichersten, und da kann auch niemand (Da ich das Messer ja nicht führe!) was sagen!

Viel Spass und Glück in der Ausbildung!

Gruß Christian
 
Mir ist besher kein Versuch eines staatlichen Hoheitsträgers bekannt, Macheten, Hippen, Sensen u.ä. oder auch Schwerter unter "Messer i.S.d. 42a WaffG zu subsummieren. Aus den diversen veröffentlichen BKA-Bescheiden kann ich auch nichts entsprechendes entdecken. Von daher scheint mir die 12cm-Regel nicht einschlägig, zumal das Führen ja auch im gegenteiligen Fall erlaubt wäre, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das gleiche gilt für den Fall, daß die Machete als Hieb-und Stichwaffe eingestuft wird, was bei einem Hoheitsträger ohne Kenntnisse schnell passieren kann und je nach Art der Machete auch durch informierte Hoheitsträger möglich ist. Inwieweit fortwirtschaftliche/jagdliche Betätigung im jeweiligen Bundesland als ein berechtigtes Interesse gesehen wird, läßt sich nicht sagen, mir scheint es aber ziemlich wahrscheinlich.

Unabhängig davon läßt sich hinsichtlich des Führens auf dem Weg leider keine Aussage machen, denn die Frage, ob das berechtigte Interesse während des gesamten Vorganges des Führens bestehen muß oder nur für einen Teil des Zeitraumes, ist im Gesetz nicht klar geregelt und wäre daher erst zu beantworten, wenn es entsprechende Rechtssprechung dazu gäbe. Einen Hinweis könnte es auch geben, wenn es aktuelle Durchführungsverordnungen zu den betreffenden Regelungen des WaffG gäbe, die wird es aber wohl bis auf weiteres nicht geben und falls doch, wäre deren Gerichtsfestigkeit wohl sehr fraglich. Im worst case könnte man zumindest nach einem entsprechenden Musterurteil von Seiten der Obrigkeit von Dir verlangen, die Machete zum Wald zu transportieren (verschlossenes Behältnis!) und nur im Wald zu führen.
 
Man könnte annehmen, dass im Wald das Tragen einer Machete einen sozial anerkannten Zweck darstellt, in der Stadt bestimmt nicht.
Doch: im Großstadtdschungel. Es gibt Stadtteile, da wächst Unkraut ohne Ende.

Bis denne!
Frank
 
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