Die Situation ist traurig, allerdings haben die Beamten vorerst (auch
wenn in Unkenntnis) richtig gehandelt, weil sie davon ausgingen, dass
es sich um einen "verbotenen" Gegenstand handelt, infolge dessen
auch die DU beim Beschuldigten. Also auf dene rsten Blick alles
rechtlich zulässig.
Ich frage mich aber dennoch, ob die Vermutung wegen eines verbotenen Gegenstandes schon eine (Taschen)Durchsuchung rechtfertigt? Daß sich die Beamten im Zuge einer allgemeinen Kontrolle das sichtbar am Gürtel hängende Messer genauer ansehen dürfen, wird nicht bestritten.
Insofern, haben die Beamten IMHO nicht richtig gehandelt.
Gruß
Gerhard