Verfassungsbeschwerde

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Die Situation ist traurig, allerdings haben die Beamten vorerst (auch
wenn in Unkenntnis) richtig gehandelt, weil sie davon ausgingen, dass
es sich um einen "verbotenen" Gegenstand handelt, infolge dessen
auch die DU beim Beschuldigten. Also auf dene rsten Blick alles
rechtlich zulässig.

Ich frage mich aber dennoch, ob die Vermutung wegen eines verbotenen Gegenstandes schon eine (Taschen)Durchsuchung rechtfertigt? Daß sich die Beamten im Zuge einer allgemeinen Kontrolle das sichtbar am Gürtel hängende Messer genauer ansehen dürfen, wird nicht bestritten.

Insofern, haben die Beamten IMHO nicht richtig gehandelt.

Gruß
Gerhard
 
Bei dem Messer hatte ich die Wahl zwischen "freiwilliger" Abgabe oder Beschlagnahmung. Habe das "freiwillige" genommen.
Das Messer wird inzwischen von Behörde zu Behörde geschickt weil sich niemand dafür zuständig fühlt es mir auszuhändigen. Ich werde morgen wieder rumtelefonieren müssen.:argw:
Das kommt halt dabei raus, wenn man sein Eigentum unzuverlässigen Behördenstrukturen freiwillig in Verwahrung gibt. Wer sich freiwillig wie ein Bürger eines Polizeistaates verhält, darf sich in einer bösen Welt halt nicht wundern, wenn er an die Falschen gerät und von denen auch wie ein solcher behandelt wird!
Bei mir wären in so einem Fall neben dem dem Widerspruch gegen die Beschlagnahme und ggf. ein Owi-Verfahren natürlich auch Dienstaufsichtsbeschwerden fällig, die hätten zwar wie üblich wenig Aussicht auf Erfolg, machen aber den Betreffenden und deren vorgesetzten i.d.R. deutlich mehr Arbeit als Dir, möglicherweise mit einem gewissen erzieherischen Effekt. Wer sich wehrt, kann verlieren, wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
 
Ja da können wir jetzt diskutieren und diskutieren.

Fakt ist, wenn ich in der Annahme gehe, dass es sich um einen
verbotenen Gegenstand handelt und es sich um eine Owi oder Straftat
handelt, ist eine Durchsuchung nach 102§ StPO zulässig.
Da brauchen wir gar nicht zu überlegen. :ahaa:

Und in dem Moment stellt sich für den Beamten der Gegenstand
als Beweismittel / Tatmittel dar. Es handelt sich hier also nicht um eine
Vermutung sondern Tatsache, klare tatsächliche Anhaltspunkte, die
einen Anfangsverdacht rechtfertigen.

Das handeln in dem Moment war absolut rechtlich zulässig. Auch wenn
die rechtliche Unwissenheit der Beamten sehr sehr traurig ist. :rolleyes:
 
Die Situation ist traurig, allerdings haben die Beamten vorerst (auch
wenn in Unkenntnis) richtig gehandelt, weil sie davon ausgingen, dass
es sich um einen "verbotenen" Gegenstand handelt, infolge dessen
auch die DU beim Beschuldigten. Also auf dene rsten Blick alles
rechtlich zulässig.
Bei derart krasser Unkenntnis wesentlicher Regelungen des dem Eingriff zugrundeleigenden Gesetzes schreit es imo besonders nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde, denn zumindest oberflächliche Kentnisse auf Wikipedia- oder Schulinfofaltblatt-Niveau erwarte ich von Beamten, die als Träger staatlicher Hoheit und bewaffnet über Büger herfallen.
 
Auch wenn
die rechtliche Unwissenheit der Beamten sehr sehr traurig ist.

Diese Unwissenheit ist nicht traurig, - sie ist im höchsten Maße peinlich.

Noch dazu wenn auf Grundlage dieser Unwissenheit jemand ans Auto gestellt und wie ein Verbrecher durchsucht wird.

Dieser Verbrecher dann darauf hinweist, dass das Messer nach geltendem Waffengesetz legal zu führen sei und es ihm mit Bezug auf die Unfähigkeit des Beamten, das zu beurteilen (ein Anruf hätte genügt) abkassiert wird.

Voller Schaden beim Bürger. Briefe schreiben, Rumrennen, Telefonieren... das kostet Zeit und Geld. Und das, weil einer der keine Ahnung hat einen auf "dicke Hose" gemacht hat.

Sowas diskreditiert den Berufsstand des Polizisten und macht Platz für ein Gefühl der Ohnmacht.

Das einem sowas in Mali oder Columbien passieren kann ist klar, - von einem Deutschen Beamten der Exekutive erwarte ich aber ein Minimum an Professionalität. Die repräsentieren mit ihrer Uniform u.a. diesen Staat, - und da ist "keine Ahnung aber ich mach mal was" vielleicht ein gutgemeinter Schulterschluß mit der Legislativen...... aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.

Und ganz ehrlich: anstatt hier z.B. immer wieder in ellenlangen Beiträge solches Verhalten von deinen Kollegen zu verteidigen wäre es begrüßenswert, wenn du als "Auskenner" dich mal mit eurer Gewerkschaft in Verbindung setzt und man überlegt, was man tun kann damit solche Beiträge eher weniger als mehr werden.

Gruß
chamenos
 
Das einem sowas in Mali oder Columbien passieren kann ist klar, -
Dort läßt sich das Problem aber im Zweifel mit ein paar $ lösen.

wenn du als "Auskenner" dich mal mit eurer Gewerkschaft in Verbindung setzt und man überlegt, was man tun kann damit solche Beiträge eher weniger als mehr werden.
Gute Idee, die entsprechenden Infos stehen ja in aufbereiteter Form ja bei der Initiative Messer sind Werkzeuge abrufbar bereit, da könnten DPolG und GdP machen müßten, wäre eine Verbreitung der Links oder besser noch des Inhaltes über ihre Kanäle an die Mitglieder wohl einiges erreichen.
 
Hi Chamenos!

Verteidigen tue ich so ein Verhalten bestimmt nicht,davon
distanziere ich mich ganz deutlich!!!

Es kam die Frage auf,wie die Situation rechtlich zu würdigen
ist,mehr nicht! Gut finde ich das ganz und gar nicht. Bitte
nichts unterstellen...

Eine Dienstaufsichtsbeachwerde halte ich auch für das
mindeste!
 
Fakt ist, wenn ich in der Annahme gehe, dass es sich um einen
verbotenen Gegenstand handelt und es sich um eine Owi oder Straftat
handelt, ist eine Durchsuchung nach 102§ StPO zulässig.
Da brauchen wir gar nicht zu überlegen. :ahaa:

Falls also ein Polizist der Meinung ist, der sichtbar getragene Druckbleisitft sei ein verbotener Gegenstand, ist eine Durchsuchung rechtmäßig? Keine Ahnung, wie das bei Dir ist, in Bayern ist das jedenfalls anders. Das PAG spricht von Tatsachen, nicht Annahmen.

Und falls Du Dir mal die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Umfeld des §102 StPO durchliest - auch für einen Anfangsverdacht wünschen sich höhere Gerichte dann doch gerne "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte".

Ich würde also auf jeden Fall mal überlegen, was ich da so annehme, bevor ich jemanden untersuche. Mein Eindruck - beim flüchtigen Querlesen der diesbezüglichen Urteile - ist, dass das auch umso genauer überlegt wird, je höher die Instanz ist.

Ich warte ja immer noch auf eine verdachtsunabhängige Durchsuchung meinerseits - und verdachtsunabhängig muss die sein, weils bei mir nichts gibt, was es zu verdächtigen gäbe. polaris wartet offenbar ebenso. Wir werden dann hier berichten, falls der Glücksfall eintritt. Auch von den Entscheidungen der höheren Instanzen, denn ich würde das wissen wollen. Viel Spaß mit dem Schreibkram.


Pitter
 
Allerdings sollte dann erkannt werden, dass das Fixed eben
getragen werden durfte und dir wieder ausgehändigt werden muss.

Was genau für ein Fixed war es denn? Marke? Form der Klinge?

Das war ja das Problem, sie kannten sich wohl garnicht mit dem Gesetz aus. Deshalb haben sie es lieber an den "Sachverständigen" geschickt.

Es war ein Griptilian Fixed.


Hier faend ich einige Hintergrundinformationen sehr interessant - z.B.:
- in welchem Bundesland/welcher Stadt ist das passiert?
- in was fuer einem Stadtteil? (eher sozialschwach oder vllt. in Bahnhofsnaehe? in der Naehe i-welcher Kneipen/Clubs?)
- wann abends? [je nachdem wie lang es her ist: war es noch hell?]
- fallen du und dein Freund in irgendeiner WEise besonders auf? (also vielleicht sowas wie Glatze oder Rasta-Locken oder Kampfstiefel)

War in einer Kleinstadt, von daher gibts dort kaum Nachtleben. Ausserdem war es noch recht früher Abend (19 Uhr rum).
Tja, das Aussehen... Mit bunten Haaren und das, was du warscheinlich unter Kampfstiefel verstehst, steht man sowieso unter Generalverdacht.

... Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Messer zwar (wegen der Unkenntniss) "zurecht" eingezogen wurde, es aber nicht die anschließende Durchsuchung rechtfertigte?

Nachdem was ich jetzt hier gelernt, bin ich auf das Nächste mal gespannt. :teuflisch
 
... Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Messer zwar (wegen der Unkenntniss) "zurecht" eingezogen wurde, es aber nicht die anschließende Durchsuchung rechtfertigte?

Falls das ein übliches Messer war - ja was wars denn eigentlich? - und nichts bekanntes, verbotenes, dann würde ich auch das Einziehen nicht als rechtmäßig sehen. Denn dass ein Polizist misst, wie lang die Klinge ist, bevor er ein Messer sicherstellt und einzieht, wird man wohl erwarten können.

Es ist eklatant unverhältnismäßig, ein Messer einzuziehen, und dann die Klingenlänge vom nächsten LKA ausmessen zu lassen. Und man wird auch erwarten, dass ein Polizeibeamter das WaffG wenigstens in Grundzügen kennt.

Wenn, wie bei mir letztes Jahr, halbautomatische Messer sichergestellt werden, ist eine andere Nummer. Dass nicht jeder Zollbeamte oder Polizist jeden Pipifax ad hoc kennen muss, ist nachvollziehbar. Dass, wie auch in meinem Fall, allerdings die für waffenrechtliche Fragen zuständige Zollstelle am Hauptzollamt nichtmal fähig ist, die Feststellungsbescheide des BKA nachzusehen und erst weiß, wovon ich rede, nachdem ich den passenden gefaxt hatte - das zeigt, dass es da wohl in der Kommunikation hakt. Das ist bei Behörden und Personen, die berechtigt sind, weitreichende Einsschnitte in die Grundrechte vorzunehmen, schlicht nicht akzeptabel.

Mit einem einfachen "äh sorry, war halt nix" ist es da nicht getan.

Pitter
 
Hi Pitter!

Das Fixed stellt in dem Moment einen konkreten tatsächlichen
Anhaltspunkt dar.Tatsächlicher geht es nicht mehr,als ein
Tqtgegenstand selber...das steht auch nicht höchstrichterliche RE entgegen.

Dumm nur,dass die Polizisten in völlig irriger Anahme gingen.
Trozdem ãndert das nichts an der konkreten Tatsache die
in dem Moment vorlag. Andersrum wãre dann ein wirklich verbotener Gegwnstand auch nicht ausreichend oder wat???;)
 
Du hast doch sicher ein Sicherstellungsprotokoll erhalten. Da steht ein Aktenzeichen drauf. Dann setzt man sich an den PC und schreibt die Dienststelle an und fordert sie zur Herausgabe des Gegenstandes auf. Am besten legt man gleich noch Widerspruch gegen die Sicherstellung ein.
Dann wirst Du jedenfalls eher eine Antwort erhalten, wie wenn Du bei einer Behörde anrufst.

Es ist natürlich ein Armutszeugnis, wenn man die wenigen Sachverständigen beim LKA mit solchen Kleinigkeiten belästigt. Aber das ist das große Problem in den Polizeibehörden, keiner will mehr was entscheiden, für alles muß eine Oberinstanz her.

Aber an der Duchsuchung ist eigentlich rechtlich nichts auszusetzen, das geben doch die Polizeigesetze her.
 
... Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Messer zwar (wegen der Unkenntniss) "zurecht" eingezogen wurde,
Das kann man so eigendlich nicht sagen, denn in Deutschland gibt es einen Gesetzesvorbehalt, d.h. Staatsorgane dürfen normalerweise nur dann in die Rechte eines Bürgers eingreifen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Diese ist auch zu nennen und wird üblicherweise auch genannt (z.B. die §§ in einem Strafmandat wegen Falschsparken). In Deinem Fall gab es keine gesetzliche Grundlage, da der Beseitz und das Führen eines Fixes Grippi nunmal nicht verboten ist. Und die Generalklausel des jeweiligen Polizeirechtes dafür heranzuziehen scheint mir nach geltender höchstrichterlicher Rechtssprechung wenig aussichtsreich, die Gerichte sehen in darin nämlich einen Auffangtatbestand für besondere Fälle oder zur Durchsetzung von Gesetzen ohne Druchsetzungsreglen (lex imperfecta) aber NICHT als beliebig verwendbare Regel für willkürliches Vorgehen unter umgehung des vom Verfassungsgericht installierten Gesetzesvorbehaltes.

es aber nicht die anschließende Durchsuchung rechtfertigte
Michael 60 said:
Aber an der Duchsuchung ist eigentlich rechtlich nichts auszusetzen, das geben doch die Polizeigesetze her.
Wie schon oben erwähnt stellen die Gerichte zum Glück einige Ansprüche an die Begründung für Durchsuchungen. Wenn eine Durchsuchung im wesentlichen lediglich mit grob mangelhaften Rechtskennissen eines Vollzugsbeamten begründet wurde, kann ich mir da zumindest einige Richter vorstellen, denen das wohl nicht reicht.


Es gibt in Deutschland jeden Tag vermutlich tausende von irgendwie rechtswidrigen Handlungen des Staates gegen seine Bürger, aber die meisten erlangen trotzdem Bestandkraft, da sich die Opfer nicht wehren, nicht einmal mittels eines Widerspruches.
 
Last edited:
Für alle die es Interessiert, ein kleines Update:

Am Wochenende bekam ich Post vom Landratsamt.

[...] Ihnen wird zur Last gelegt, am xxx um xxx in xxx folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie führsten verbotenerweise eine Hieb- und Stoßwaffe nach Anl. 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1.

Sie führten ein Messer in einer Gürtelscheide mit sich.
§ 42a abs. 1, § 53 abs 1 Nr 21a Waffengesetz.

Nebenfolge: Die Hieb- und Stoßwaffe wird wertersatzlos eingezogen um künftige rechtswidrige Verwendungen zu verhindern.
§ 54 Abs. 2 WaffG i.V.m. § 22 Abs. 1 OWiG
Deshalb wird gegen sie gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 50,00 €
Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 OWIG, 464 (1) und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen, und zwar 20 € - Auslagen 3,50 - Es besteht eine Gesamtforderung von 73,50 [...]

Ich habe inzwischen mehrmals mit dem Sachverständigen telefoniert über dessen Schreibtisch mein Messer ging.
Auf meine Aussage hin, dass die Beamten vor Ort selber sagten, dass sie sich mit dem Waffengesetz nicht gut auskennen meinte er, dass sich NIEMAND damit auskennt. Als ich die Anzeige anzweifelte, meinte er, dass ich durchaus im recht gewesen sein könnte Er selber hält übrigend, nach eigener Aussage, die ganze Waffenhysterie für übertrieben.
Er hat mir zuletzt auch geraten zum Anwalt zu gehen -was ich auch machen werde- und wünscht mir viel Glück dabei.
 
Was dir der Beamte dort sagt, ist menschlich nachvollziehbar; bringt dir
nur leider in dem Moment herzlich wenig. :(

Geh zum Anwalt und sorge dafür, dass du fristgerecht Widerspuch einlegst.
Irgendwie muss ja die Waffeneigenschaft an spezifischen Merkmalen
begründet werden, oder?
 
hmmm,

irgendwie kann ich mir da nicht erklären. Einfach so durchsucht zu werden
ohne Grund, ist bestimmt keine gängige Praxis.

Sorry, ich muss das nochmal hervorkramen.
Ein Freund von mir ist letztes Jahr mitten in der Fußgängerzone angehalten und durchsucht worden.
Auf die Frage nach dem Grund der Massnahme kam die Antwort:
"Sie haben so einen szenetypischen Gang!" :irre::ahaa::staun:
So viel zur Polizeiwillkür...
Wünsche euch ein kühles Plätzchen...
chIntz
 
Es gibt sone und sone.
Ich bin auch schon durchsucht worden (ohne Widerspruch, blöd ich weiß) mit den Worten "Sie sind aber komisch gekleidet". Kurze Hose, aber Jacke. Kein Messer dabei, aber dafür Tütchen mit "Haschisch rauchen macht harmlos"-Aufdruck (edit: Für die langsamen: Waren natürlich leer). Hab den Herren in zivil, die für mich extra auf einer Brücke ohne jede Haltemöglichkeit den Verkehr behindert haben, jeweils eine geschenkt und gut war's.
Immer nett bleiben, dann klappt's auch öfter mal mit den Herren der Exekutive. Bereitschaftspolizei auf Demonstrationen selbstredend ausgenommen.
 
Last edited:
Also ich bin ja gespannt, was da rauskommt. Allerdings hätte ich mir da von Anfang an einen RA genommen.

Gruß
Gerhard
 
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