polaris1977
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Zumal diese Klientel vermutlich ihre Rechte und insbesondere ihre Waffenrechte kaum kennen dürfte, auch für den Fall daß sie (verstehend!) lesen können, müßten sie erstmal wissen, daß es überhaupt ein WaffG oder Polizeigesetzte gibt und daß dann auch lesen. Und wenn jemand keine abstrakten Freiheitsideale verfolgt und das einkassierte Messer den Gegenwert eines ausgeschenkten Getränkes hat, dürfte die Lust auf Gegenwehr zu gering sein, wie die Motivation eines Hoheitsträgers, über die Sicherstellung hinaus noch ein Owi-Verfahren anzuleiern.Und selbst bei der Klientel, gegen die sich die WaffG Novelle richtet, um den Beamten in der Praxis ein bisschen mehr in die Hand zu geben, damit die nicht um vollkommen rechtsfreien Raum stehen - selbst da funktioniert das rechtlich nicht. Die mögen mitspielen, weil eine weiße Mütze für sie ein Argument ist, und man einfach keinen Stress will.
Bei auffälligem Verhalten (die Ungefährlichkeit von Kuttenträgern kann ich als nichtkuttentragender routinierter Metal-Konzertgänger bestätigen) dürfte als Begründung schon die Generalklausel zur Gefahrenabwehr reichen, auch für einen Zweihänder oder ein kleines Fixed. Selbst wenn der Typ an sich harmlos ist, wenn später doch irgendwas passiert und es kommt raus, daß ihm vorher ein Messer nicht angenommen wurde, dürfte es für den betreffenden Beamten auf Schinden und Vierteilen rauslaufen, wenn nicht durch den Dienstherren dann zumindest durch das Volksaufklärungsorgan mit den vier großen Buchstaben.Nachts, besoffen, mit Kutte lustig und laut drauf durch die Stadt gelatscht. Ich kenne die Leut, die sind harmlos, auch besoffen und mit Kutte Wurden durchsucht, Messer (normales Einhandmesser, keine Waffeneigenschaft) ist weg. Wegen des OWI Verfahren habe ich bisher noch nichts gehört, bin selbst auf die Begründung gespannt. Ich mein, mal die rechtliche Lage ganz außen vor gelassen, wer dann sein Messer los ist, braucht sich nicht wundern.
Falls Du was von einem Owi-Verfahren und einer Begründung hörst, bitte berichten, das interessiert, auch wenn der Fall kaum einen guten "Präzedenzfall" im Sinne der Messerträgerfraktion abgibt.
Stimmt, und die ganzen sonstigen "Sicherheitsgesetzte" der letzten Dekade auch nicht. Genausowenig wie bei den Sauerland-Terroristen, da reichte auch klassische Polizeiarbeit mit rechtlich "altmodischen" Mitteln.Dafür hätts allerdings die WaffG Novelle gar nicht gebraucht.
mfG
Immo