Verfassungsbeschwerde

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Und selbst bei der Klientel, gegen die sich die WaffG Novelle richtet, um den Beamten in der Praxis ein bisschen mehr in die Hand zu geben, damit die nicht um vollkommen rechtsfreien Raum stehen - selbst da funktioniert das rechtlich nicht. Die mögen mitspielen, weil eine weiße Mütze für sie ein Argument ist, und man einfach keinen Stress will.
Zumal diese Klientel vermutlich ihre Rechte und insbesondere ihre Waffenrechte kaum kennen dürfte, auch für den Fall daß sie (verstehend!) lesen können, müßten sie erstmal wissen, daß es überhaupt ein WaffG oder Polizeigesetzte gibt und daß dann auch lesen. Und wenn jemand keine abstrakten Freiheitsideale verfolgt und das einkassierte Messer den Gegenwert eines ausgeschenkten Getränkes hat, dürfte die Lust auf Gegenwehr zu gering sein, wie die Motivation eines Hoheitsträgers, über die Sicherstellung hinaus noch ein Owi-Verfahren anzuleiern.

Nachts, besoffen, mit Kutte lustig und laut drauf durch die Stadt gelatscht. Ich kenne die Leut, die sind harmlos, auch besoffen und mit Kutte ;) Wurden durchsucht, Messer (normales Einhandmesser, keine Waffeneigenschaft) ist weg. Wegen des OWI Verfahren habe ich bisher noch nichts gehört, bin selbst auf die Begründung gespannt. Ich mein, mal die rechtliche Lage ganz außen vor gelassen, wer dann sein Messer los ist, braucht sich nicht wundern.
Bei auffälligem Verhalten (die Ungefährlichkeit von Kuttenträgern kann ich als nichtkuttentragender routinierter Metal-Konzertgänger bestätigen) dürfte als Begründung schon die Generalklausel zur Gefahrenabwehr reichen, auch für einen Zweihänder oder ein kleines Fixed. Selbst wenn der Typ an sich harmlos ist, wenn später doch irgendwas passiert und es kommt raus, daß ihm vorher ein Messer nicht angenommen wurde, dürfte es für den betreffenden Beamten auf Schinden und Vierteilen rauslaufen, wenn nicht durch den Dienstherren dann zumindest durch das Volksaufklärungsorgan mit den vier großen Buchstaben.
Falls Du was von einem Owi-Verfahren und einer Begründung hörst, bitte berichten, das interessiert, auch wenn der Fall kaum einen guten "Präzedenzfall" im Sinne der Messerträgerfraktion abgibt.

Dafür hätts allerdings die WaffG Novelle gar nicht gebraucht.
Stimmt, und die ganzen sonstigen "Sicherheitsgesetzte" der letzten Dekade auch nicht. Genausowenig wie bei den Sauerland-Terroristen, da reichte auch klassische Polizeiarbeit mit rechtlich "altmodischen" Mitteln.

mfG
Immo
 
Du nicht, aber andere anscheindend doch. Sonst hätte es nicht das BGH-Urteil diese Woche gebraucht.

Welches (Aktenzeichen) denn? Bei den Urteilen finde ich nichts relevantes und ältere Urteile spielen sie diese Woche wie verrückt in die Datenbank ein.
 
Was wäre denn ein Grund, um einen unauffälligen Bürger nach z. B. Einhandmessern zu durchsuchen?

Reicht da das aus der Tasche baumelnde Lanyard bzw. der sich durch den Hosenstoff abzeichnende Messer-Umriss oder braucht der Polizist stärkere Argumente, z. B. dass er genau gesehen hat, wie der Bürger sein Messer einhändig bedient und dann wieder in die Tasche gesteckt hat? [...]

Ist doch einfach - baumelt der Lanyrad oder schaut der Clip aus der Hose, wirst du gefragt, ob man dich durchsuchen darf. Wenn du das ablehnst, ist ab sofort Gefahr im Verzug - du hast ja vermutlich ein Einhandmesser bei dir, und deine ablehnende Haltung gegenüber einer Durchsuchung legt nah, dass du Böses mit dem Messer vorhast :glgl:

Gruss, Keno
 
Wenn du das ablehnst, ist ab sofort Gefahr im Verzug - du hast ja vermutlich ein Einhandmesser bei dir, und deine ablehnende Haltung gegenüber einer Durchsuchung legt nah, dass du Böses mit dem Messer vorhast :glgl:

Und selbst wenn es kein Einhandmesser ist, sondern ein Zweihänder, dann reicht das Argument der gerade so schön hergeleiteten Gefahrenabwehr auch für die sofortige Sicherstellung...
 
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Ist doch einfach - baumelt der Lanyrad oder schaut der Clip aus der Hose, wirst du gefragt, ob man dich durchsuchen darf. Wenn du das ablehnst, ist ab sofort Gefahr im Verzug - du hast ja vermutlich ein Einhandmesser bei dir, und deine ablehnende Haltung gegenüber einer Durchsuchung legt nah, dass du Böses mit dem Messer vorhast :glgl:

Ich weiss, dass Du das nicht ernst meinst, aber genau bei sowas kriege ich arge Bauchschmerzen. So wie auch bei der verdachtsunabhängigen Anchschau. Da wird ja von einigen auch ähnlich argumentiert.
WEnn der Waffenbesitzer die Nachschau ablehnt, muss er ja was zu verbergen haben und demnach muss seine Zuverlässigkeit angezweifelt werden...:rolleyes:
 
Welche Unannehmlichkeiten sollen denn folgen, wenn ich die Frage
nach der Durchsuchung verneine?

DAS als Anfangsverdacht zu werten, ist rechtlich nicht haltbar
und schon gar nicht verhältnismäßig im Rahmen ein OWi....:argw:

Wenn du das ablehnst, ist ab sofort Gefahr im Verzug - du hast ja vermutlich ein Einhandmesser bei dir, und deine ablehnende Haltung gegenüber einer Durchsuchung legt nah, dass du Böses mit dem Messer vorhast :glgl:

Gruss, Keno
Wäre Rechtsbeugung, oder? Die Logik, es jemandem negativ auszulegen, auf seinem Recht zu bestehen ist hierzuland verbreitet und man ist gern geneigt sie anzunehmen.

Soweit Du dich aber auf Behauptungen von Polizisten aus HH hinsichtlich der "Waffenverbotszone" beziehst, erinnere ich mich auch, dass in dem Zeitungsartikel, der hier verlinkt war, stand, "wenn was zu sehen ist, wollen sie auch gucken, aber ohne objektiven Hinweis dürften sie nicht". So stand das grob in dem Artikel.

@first blood,

Du wirst hier nie ein Patentrezept finden, egal, wie lange Du auch bohrst. Wenn Du Einhänder tragen willst, kommst Du nicht darum dich zu trauen.
 
Messerjocke2000 said:
WEnn der Waffenbesitzer die Nachschau ablehnt, muss er ja was zu verbergen haben und demnach muss seine Zuverlässigkeit angezweifelt werden...
exilant said:
Die Logik, es jemandem negativ auszulegen, auf seinem Recht zu bestehen ist hierzuland verbreitet und man ist gern geneigt sie anzunehmen.
Ein Wunder dass der Grundsatz "In dubio pro reo" überhaupt noch beachtet wird und man nicht gleich verurteilt wird, wenn man die Aussage verweigert.
Ein Problem hat man vor allen dann wenn man doch ein Einhandmesser dabei hat.
Wenn man keins hat, ist es halt eine fFrage was einem das persönliche Recht, nicht verdachtsunabhängig durchsucht zu werden wert ist.
Möchte man sich lange mit dem Polizisten streiten, möglicherweise zur Wache, wenn der drauf beseteht? Bin ich bereit, mich u.U. über den zu beschweren, der mich durchsuchen wollte?
Habe ich Zeit oder einen Termin... usw.
Kommt halt drauf an.
Ich bin eigentlich seht vorsichtig mit meinen Grundrechten, aber das ist denke ich eine persönliche Abwägung.

Wenn man aber einen Einhänder dabei hat, verweigert, anschließend durchsucht wird, und das Messer gefunden, dann hat man eine Schlechte Diskussionsgrundlage was den annerkannten Zweck angeht.
Kann dann eigentlich, wenn die Durchsuchung "illegal" von statten ging, die Erkenntnis, dass ein einhändges Messer dabei war, verwendet werden?
Wenn ja, verliert man da sicher.

Also ich wurde noch nie durchsucht, aber wenn das jemand vorhätte, käme es sicher auf meine Tagesform an, wie ich reagiere.
Sicher was denn vernünftig wäre bin ich aber wirklich nicht.
Wahrscheinlich würde ich aber nur bis zu einem gewissen Grad alles verweigern und immer wiederholen, dass ich ein gesetzestreuer Bürger bin... Ob das helfen würde?:D

Allzeit scharfe Klinge!:steirer:


Ich wurde
 
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Wenn man aber einen Einhänder dabei hat, verweigert, anschließend durchsucht wird, und das Messer gefunden, dann hat man eine sSchlechte Diskussionsgrundlage was den annerkannten Zweck angeht.

Nö. Was hat die Diskussion über einen anerkannten Zweck damit zu tun, ob ich mich durchsuchen lassen möchte, oder nicht. Entweder, dein Zweck ist anerkannt, oder nicht. Das klärt auch kein Polizist.

Wenn Du natürlich zu 100% sicher gehen willst, dass Dir ein Polizist kein Messer abnimmt, dann lass alle zuhause. Wenn Du zu 100% sicher gehen willst, dass Dir keine die Geldbörse klaut, nimm keine mit.

Das Leben besteht aus Unabwägbarkeiten. Die kann man auch nicht vorher wegdiskutieren.

Ich lasse mich jedenfalls nicht freiwillig ohne Rechtsgrundlage durchsuchen. Und ich nehme immer dann das Einhandmesser mit, wenn ich es für einen nach meiner Ansicht allgemein anerkannten Grund brauche. Also immer. Und dann machen wirs eben wie Beckenbauer und schauen mal.

Klar kanns sein, dass ich irgendwann mal mit einem Polizisten, einem Beamten im OA, oder einem Richter diskutieren muss. Das kann immer sein. Ich fahre auch manchmal mit dem MTB und Akkulampen und ohne die vorgeschriebenen Reflektoren rum. Da weiss ich schon vorher, dass das eine ganz klare OWI ist. Hat auch noch kein Schwein interessiert, nichtmal in einer Fahrradkontrolle. Wozu dann vorher nen großen Kopf machen, das überlasse ich den Pferden.

Manche tun ja so, als würde in D Horden von Polizisten rumrennen, die nichts anderes zu tun haben, als Leute, die sonst nicht auffallen, nach ihren Einhandmessern zu durchsuchen.

Pitter
 
Ich lasse mich jedenfalls nicht freiwillig ohne Rechtsgrundlage durchsuchen. Und ich nehme immer dann das Einhandmesser mit, wenn ich es für einen nach meiner Ansicht allgemein anerkannten Grund brauche. Also immer. Und dann machen wirs eben wie Beckenbauer und schauen mal.


Pitter

Das ist die ichtige Einstellung und Verfahrensweise. Man kann schwer
sagen, wieviele Leute sich tatsächlich freiwillig durchsuchen lassen würden,
das sind alles Vermutungen.

Ich denke, dass es eher ein kleiner Prozentsatz wäre.

Alles andere hier, gerade die letzten Posts, entbehrt mal wieder jeglicher
Neutraliät bzw. Realität!

First_Blood
AW: Verfassungsbeschwerde

Und selbst wenn es kein Einhandmesser ist, sondern ein Zweihänder, dann reicht das Argument der gerade so schön hergeleiteten Gefahrenabwehr auch für die sofortige Sicherstellung...

Auch wenn ich wieder Punkte bekomme...

Du erzählst jedes Mal nur gequirlte XXXXXXXX. Das reicht eben nicht.
Nicht alles ist Gefahrenabwehr und nur wenige Situationen lassen
dies zu. Das wurde schon sooft hier beschrieben und diskutiert und
jedes Mal, fängst du wieder mit dem selben Mist an. DAS / DU NERVST!


Man trag einfach deine Einhandmesser und gut is, so wie die anderen
(inklusive mir) hier auch tun!
 
pitter said:
Nö. Was hat die Diskussion über einen anerkannten Zweck damit zu tun, ob ich mich durchsuchen lassen möchte, oder nicht. Entweder, dein Zweck ist anerkannt, oder nicht. Das klärt auch kein Polizist.
Also was anerkannt ist oder was nicht entscheidet als letztes sicher nicht der Polizist, das ist klar, aber der entscheidet, ob er dir das Messer überhaupt abnimmt.
Wenn der aber meine Weigerung zur Durchsuchung so interpretiert, dass ich nur ungestraft davonkommen wollte, und denkt, nun endlich den Richtigen erwischt zu haben, dann ist die Chance, schon dem Polizisten klar zu machen, dass ich nicht gefährlich bin und der Zweck anerkannt, recht gering, und die Aussicht auf Verständnis und "Auge zudrücken" praktisch nicht vorhanden.
Klar ist aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit, in so eine Kontrolle zu kommen, je nach Wohn- und Aufenthaltsgegend natürlich, recht gering ist.

pitter said:
Wenn Du natürlich zu 100% sicher gehen willst, dass Dir ein Polizist kein Messer abnimmt, dann lass alle zuhause. Wenn Du zu 100% sicher gehen willst, dass Dir keine die Geldbörse klaut, nimm keine mit.
Wer will das schon?
Jeder weiß doch, dass man nicht alles vorraussehen kann.
Ich könnte morgen ja auch von einem Auto überfahren werden, auch wenn ich noch jung bin.
Auch meine Messer können mir abgenommen oder geklaut werden.
Mir reicht auch eine 99%ige Wahrscheinlichkeit, dass nichts passiert.

pitter said:
Ich lasse mich jedenfalls nicht freiwillig ohne Rechtsgrundlage durchsuchen.
Und das ist richtig so, auch meine Meinung.
Nicht nur bei Messern, auch im Supermarkt oder im Kaufhaus.
"Zeigen Sie doch mal Ihre Tasche, bitte!"
Ich finde man muss sich ja auch nicht gleich ins Hemd machen und sich nicht alles gefallen lassen, nur bei einem anstehenden wichtigen Termin könnte es halt schwierig werden, wenn man dann erstmal ewig diskutiert.

Gibt es hier im Forum eigentlich viele Leute, die schon einfach so kontrolliert wurden? Vermutlich nicht,oder?;)
 
Gibt es hier im Forum eigentlich viele Leute, die schon einfach so kontrolliert wurden? Vermutlich nicht,oder?;)

Doch hier.
Folgende Situation: Ich steige mit einem Freund abends aus dem Bus. Wir waren beide nüchtern. Mein Fixed unter 12 cm hing am Gürtel.
Ein paar Meter weiter standen 3 Grüne an ihrem Auto. Als wir vorbeiliefen meinten sie, wir sollten mal stehen bleiben.
Einer von denen 3en hat natürlich gleich mein Messer gesehen.
Eh ich mich verseh steh ich mit den Händen auf dem Autodach da und 3 nervöse Beamten um mich rum, die sich fast in die Hosen machten als sie ihre Durchsuchungshandschuhe nicht gleich fanden.
Auf die Idee zu wiedersprechen kam ich garnicht.
Aber wenn ich die Diskussion so lese frag ich mich ob die Durchsuchung überhaupt rechtens war?:confused:
 
Wie isses ausgegangen?

Wurde eben von oben bis unten durchsucht, genauso wie mein Freund.
Mit der Ausnahme: "Du brauchst die Hände nicht hochnehmen wie er (ich)".

Bei dem Messer hatte ich die Wahl zwischen "freiwilliger" Abgabe oder Beschlagnahmung. Habe das "freiwillige" genommen.

Die Begründung warum das Messer -obwohl unter 12cm- eingezogen wurde:
"Durch das neue Wffg gab es viele Änderungen mit denen sich nicht jeder so gut auskennt."
(Oder anderster: Sie hatten KEINE Ahnung. Das Maßband wurde auch erst ausgepackt nachdem ich auf die 12cm Regelung hingewießen hatte.)
Verdacht auf Verstoß gegen das Wffg und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Das Messer wird inzwischen von Behörde zu Behörde geschickt weil sich niemand dafür zuständig fühlt es mir auszuhändigen. Ich werde morgen wieder rumtelefonieren müssen.:argw:

Was mich aber interessiert, war die Durchsuchung gerechtfertigt? Gegen die Beschlagnahmen hätte ich wohl nichts machen können.
 
Last edited:
Was mich aber interessiert, war die Durchsuchung gerechtfertigt? Gegen die Beschlagnahmen hätte ich wohl nichts machen können.

Ich kann hier nur meine persönliche Meinung äußern, aber einfach so, weil man ein Messer sieht ist keine Durchsuchung gerechtfertigt. Für einen Verdacht müssen schon hinreichende Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Der Verstoß gegen $42a WaffG ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, daher ist die Durchsuchung ungerechtfertigt gewesen.

Laß uns auf jeden Fall wissen wie es ausgegangen ist.

Gruß
Gerhard
 
Das Thema hatten wir schon in ähnlicher Weise (da ging es um
Amtspflichtverletzung und -haftung bei solchen Fehlentscheidungen).

Die Situation ist traurig, allerdings haben die Beamten vorerst (auch
wenn in Unkenntnis) richtig gehandelt, weil sie davon ausgingen, dass
es sich um einen "verbotenen" Gegenstand handelt, infolge dessen
auch die DU beim Beschuldigten. Also auf dene rsten Blick alles
rechtlich zulässig.

Allerdings sollte dann erkannt werden, dass das Fixed eben
getragen werden durfte und dir wieder ausgehändigt werden muss.

Was genau für ein Fixed war es denn? Marke? Form der Klinge?
 
Hier faend ich einige Hintergrundinformationen sehr interessant - z.B.:
- in welchem Bundesland/welcher Stadt ist das passiert?
- in was fuer einem Stadtteil? (eher sozialschwach oder vllt. in Bahnhofsnaehe? in der Naehe i-welcher Kneipen/Clubs?)
- wann abends? [je nachdem wie lang es her ist: war es noch hell?]
- fallen du und dein Freund in irgendeiner WEise besonders auf? (also vielleicht sowas wie Glatze oder Rasta-Locken oder Kampfstiefel)

Dazu brauchst du natuerlich nichts sagen - ich faend es nur interessant, da mich Polizisten hier in Muenchen noch nie einfach so angesprochen haben* - auch wenn sie oefters einfach nur im Zwischengeschoss der U-Bahn oder am Ausgang davon stehen...
[wobei ich aber glaub nicht irgendwelche besonders auffallenden Merkmale hab und meine Messer in der Oeffentlichkeit im Allgemeinen nicht offen trage]

s_f

*: einmal hat mir tagsueber am Marienplatz ein Polizist wortlos mitgeteilt, dass ich doch vom Fahrrad absteigen solle und das nicht nur sehr langsam fahren moege - das war hier bisher meine einzige Interaktivitaet mit Polizisten... ;)
 
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