Verfassungsbeschwerde

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Also ich wurde noch vor wenigen Jahren regelmäßig etwa 1-2 mal pro Monat kontrolliert (und das ist wirklich nicht übertrieben!), undzwar mit Taschen Durchsuchen und manchmal auch mit einem Griff in meine Hosen (nicht nur die Taschen!) - und das nur, weil den netten Beamten meine Frisur (!) nicht gefiel. Mitten am hellichten Tag, auf der Straße, im U-Bahnhof, sonstwo.

So ist das in Bayern...

Nein, so ist das nicht in Bayern. Was genau haben denn die Beamten geantwortet, als Du sagtest, "nein, ich lasse mich nicht durchsuchen" ?

Pitter
 
Nein, so ist das nicht in Bayern. Was genau haben denn die Beamten geantwortet, als Du sagtest, "nein, ich lasse mich nicht durchsuchen" ?

So war das bei mir. Und nicht nur bei mir - das ist gängige Praxis. In anderen Städten (außerhalb Bayerns) ist mir das nicht passiert.

Ich habe nie "nein, ich lasse mich nicht durchsuchen" geantwortet. Ich habe immer nach dem Grund gefragt, und bekam immer meine Frisur als Begründung.

Zugegebenermaßen hätte ich mich mal weigern sollen, und dann sehen, was passiert. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass ich dann mit aufs Revier müsste und wollte die ganze unangenehme Sache immer so schnell wie möglich beenden - Spaß hat das nämlich wirklich nicht gemacht. Jetzt würde ich's aber darauf anlegen.

Grüße,
Klaus0
 
hmmm,

irgendwie kann ich mir da nicht erklären. Einfach so durchsucht zu werden
ohne Grund, ist bestimmt keine gängige Praxis.

In welchen Situationen ist dies denn genau vorgefallen?
 
In welchen Situationen ist dies denn genau vorgefallen?

In allen möglichen Situationen. Also nicht nachts in einer dunklen Ecke oder so, sondern einfach auf der Straße, tagsüber, beim Entlanggehen. Egal ob alleine oder in Begleitung, egal in welcher Gegend, egal zu welcher Tageszeit. Sind mir Polizisten über den Weg gelaufen, wurde ich mit 50%iger Wahrscheinlichkeit kontrolliert und durchsucht. Die mögen keine Dreadlocks (Du and manche andere vielleicht ausgenommen)!

Grüße,
Klaus0

PS: Eigentlich wollte ich dies hier nicht breittreten, sondern nur auf Deine von mir weiter oben zitierte Frage antworten. Soll auch kein Polizei-Bashing werden.
 
So war das bei mir. Und nicht nur bei mir - das ist gängige Praxis. In anderen Städten (außerhalb Bayerns) ist mir das nicht passiert.

Ich habe nie "nein, ich lasse mich nicht durchsuchen" geantwortet. Ich habe immer nach dem Grund gefragt, und bekam immer meine Frisur als Begründung.

Na, dann war denen halt a bisserl fad. Es ist einem Polizisten nicht verboten, Dich zu fragen, ob der Dich, Deine Kleidung oder Deine Tasche durchsuchen darf. Auch ich kann Dich das fragen.

Ob man dann durchsucht wird, ist eine ganz andere Frage. Ja klar hättest Du sagen sollen, "nö, möchte ich nicht", wenn Du es nicht möchtest. Was auch sonst? Dann gäbs auch was zu diskutieren.

Pitter
 
Ja klar hättest Du sagen sollen, "nö, möchte ich nicht", wenn Du es nicht möchtest. Was auch sonst? Dann gäbs auch was zu diskutieren.Pitter

Ja, hätte ich. Eigentlich wollte ich darüber auch gar nicht diskutieren, sondern nur mal sagen, dass es durchaus vorkommen kann, dass man grundlos durchsucht wird.

Grüße,
Klaus0
 
Zugegebenermaßen hätte ich mich mal weigern sollen, und dann sehen, was passiert. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass ich dann mit aufs Revier müsste und wollte die ganze unangenehme Sache immer so schnell wie möglich beenden - Spaß hat das nämlich wirklich nicht gemacht.
Wenn Du einer Kontrolle oder Durchsuchung zustimmst, ist es natürlich etwas anderes. Un natürlich kann eine Weigerung Unannehmlichkeiten mit sich bringen, man muß sich halt entscheiden, ob die eigene Freihei tes einem Wert ist.
 
Welche Unannehmlichkeiten sollen denn folgen, wenn ich die Frage
nach der Durchsuchung verneine?

DAS als Anfangsverdacht zu werten, ist rechtlich nicht haltbar
und schon gar nicht verhältnismäßig im Rahmen ein OWi....:argw:
 
Welche Unannehmlichkeiten sollen denn folgen, wenn ich die Frage nach der Durchsuchung verneine?
Zu diesem Zeitpunkt noch keine.
Aber was ist, wenn die Beamten auf eine Durchsuchung bestehen und ich mich dann immer noch weigere? Genauer gefragt, wie weit eskaliert das im Ernstfall? Ich mag's mir gar nicht ausmalen.
Wenn ich auch noch bedenke, dass dann die Aussage eines smallmagnums gegen die Aussage zweier Polizisten steht, ziehe ich lieber den Schwanz ein und lasse mich filzen.
Ich bin weder Bürgerrechtler noch Freiheitskämpfer, und schon gar kein Martyrer ;)

Um Deine weiter oben gestellte Frage zu beantworten. Ich wurde noch nie gefilzt, sieht man von Zollkontrollen an der Grenze ab - und die beschränkten sich auf das Auto und die Handtasche meiner Begleiterin.
 
Was genau passiert, wenn du dich weigerst, kann ich nicht sagen.

Ich würde es gar nicht soweit erst kommen lassen, weil ich genau weiß,
dass ich eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug (bei einer Owi)
nur schwer rechtlich begründen kann, wenn mir als tatsächlicher
Anhaltpunkt nur die Verweigerung der freiwilligen Durchsuchung bleibt...

Sollten die Polizisten anderer Meinung sein und dich durchsuchen wollen,
kann das natürlich mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Aber
nicht, wenn es eine freiwillige verdachtslose DU sein sollte.
 
Sollten die Polizisten anderer Meinung sein und dich durchsuchen wollen,
kann das natürlich mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Aber
nicht, wenn es eine freiwillige verdachtslose DU sein sollte.
Theoretisch wäre es wohl auch möglich, Dich deswegen festzunehmen, bis ein entsprechender richterlicher Beschluß vorliegt oder klar ist, daß die Richterschaft in diesem Fall keinen rausrückt. Aber dafür müßte die Motivation bei dem betreffenden Beamten wohl sehr hoch sein. Für einen Verfassungsbeschwerer wäre ein solcher Fall natürlich optimal.:hehe:

Danke für Deine Einschätzung zur Gefahr im Verzug, das erklärt meine Erfahrungen mit Deinen Kollegen in dieser Hinsicht.
 
Ja sicherlich wäre es theoretisch möglich, aber an die Gefahr im Verzug
sind strenge Regeln gebunden und eine freiheitsentziehende Maßnahme
wegen einer lächerlichen OWi ist nicht vertretbar und auch wenn ich
auf die richterliche Betsätigung hinwirke, kann es im nachhinein eine
Freiheitsberaubung sein...:argw: :(

Ich würde niemals nach der freiwilligen Durchsuchung fragen, weil ich
sie im Zfeifelsfall nicht durchsetzen kann. Das ist doch mehr als peinlich...:D
 
Ich würde niemals nach der freiwilligen Durchsuchung fragen, weil ich
sie im Zfeifelsfall nicht durchsetzen kann. Das ist doch mehr als peinlich...:D

Nein. siggi42, Polizisten sind Menschen, Nicht-Polizisten auch. Und Menschen können sich auch unterhalten. Falls man mich freundlich fragt und einen für mich verständlichen Grund anbringt, kanns auch sein, dass ich mich durchsuchen lasse. Falls man mir blöd kommt, oder ich eben gerade keine Lust habe, dann halt nicht. Ich habe auch schon Sicherheitskräfte in meine Taschen schauen lassen, andere halt nicht. Und die habe noch viel weniger Möglichkeiten - genau gesagt keine - um eine Durchsuchung auch durchzusetzen.

Was ist da peinlich?. Jeder macht halt mehr oder weniger seinen Job. Und wenn ich nicht mitspiele, dann eben nicht. Das ist nicht peinlich, ich deswegen nicht verdächtig und das Gegenüber deswegen kein Trottel. Eskalieren tut sowas immer nur dann, wenn jeder dem anderen beweisen müssen, dass er der tollere Hecht ist. Wenn das dann nicht klappt, dann wirds mehr als peinlich, stimmt. Gehört zum Erwachsenwerden ;)

Pitter
 
Was daran peinlich ist?

Ganz einfach, die ganz Geschichte ergibt keinen Sinn und die gesetzlichen
Rahmenbedingungen wurden nicht umsonst geschaffen. :) Eine solche
Durchsuchung ist für mich ein extremer Grundrechtseingriff und wenn
ich diese trozdem beabsichtige, dann habe ich konkrete Anhaltspunkte
die auf eine Straftat hinweisen oder werde im Rahmen der Gefahrenabwehr
tätig. Dann trete ich meinem Gegenüber sicherlich (fast) immer freundlich
und auch bestimmend gegenüber, aber führe die Maßnahme eben zur
Not auch mit unmittelbarem Zwang durch.

Und wenn ich keine Anhaltspunkte habe, oder keine Gefahrenabwehr
notwendig ist, dann muss ich auch nicht durchsuchen, ganz einfach.
Ich bin nicht irgendwo vorm Stadion und frage mal freundlich ob
ich in irgendeine Tasche sehen darf.

Entweder habe ich einen Grund / Verdacht oder eben nicht. So
läuft das in meinem bruflichen Alltag. Dabei bleibt Kommunikation
und Freundlichkeit nicht auf der Strecke. ;)
 
Entweder habe ich einen Grund / Verdacht oder eben nicht.
Was wäre denn ein Grund, um einen unauffälligen Bürger nach z. B. Einhandmessern zu durchsuchen?

Reicht da das aus der Tasche baumelnde Lanyard bzw. der sich durch den Hosenstoff abzeichnende Messer-Umriss oder braucht der Polizist stärkere Argumente, z. B. dass er genau gesehen hat, wie der Bürger sein Messer einhändig bedient und dann wieder in die Tasche gesteckt hat?

Wenn der Polizist eine Durchsuchung gar nicht durchsetzen kann, dann bräuchte ich mir doch gar keine Gedanken um einen Tragegrund machen, da er mein Messer nie zu Gesicht bekommt :confused:
 
Was wäre denn ein Grund, um einen unauffälligen Bürger nach z. B. Einhandmessern zu durchsuchen?

Das sage ich dir doch nicht! :p

Ich denke, meine Aussage war eindeutig genug, der § 42a hatte ja ne
ureigene Intention, ne.

Wenn der Polizist eine Durchsuchung gar nicht durchsetzen kann, dann bräuchte ich mir doch gar keine Gedanken um einen Tragegrund machen, da er mein Messer nie zu Gesicht bekommt :confused:

Ist ja so nicht richtig, hatten wir aber schon tausend Mal durchgekaut.
Belies dich einfach in den anderen zahlreichen Threads dazu. ;)
 
Ist ja so nicht richtig

Doch, ist doch grundsätzlich eben schon richtig. Unabhängig von der Frage, ob man eine OWI begeht oder nicht - wenn ich durch die Gegend laufe, wäre eine Durchsuchung in 99% der Fälle rechtswidrig. Und in 99% der Fälle wird ein Polizist auch darauf verzichten wollen. "Hallo Grüß Gott, hebens mal die Arme, ich möchte Sie gerne nach verbotenen Einhandmessern durchsuchen" iss halt grundsätzlich nicht. Weisst Du, hast Du ja auch selber geschrieben.

Und Gründe, um jemanden rechtmäßig (!) verdachtsunabhängig durchsuchen zu können, sind recht eng gefasst. Und selbst bei der Klientel, gegen die sich die WaffG Novelle richtet, um den Beamten in der Praxis ein bisschen mehr in die Hand zu geben, damit die nicht um vollkommen rechtsfreien Raum stehen - selbst da funktioniert das rechtlich nicht. Die mögen mitspielen, weil eine weiße Mütze für sie ein Argument ist, und man einfach keinen Stress will.

Aber bei Leuten wie mir oder polaris funktioniert das halt nicht so einfach. Wowereit. Und es ist auch gut so, dass Beamte in der Praxis was anderes zu tun haben, als mit mir oder polaris über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung zu diskutieren. Denn egal, wie laut im Netz getrötet wird (falls das überhaupt Polizisten sind, die da tröten, und nicht welche, die das nur gerne wären), da draußen siehts halt anders aus.

Ich kenne aktuell mal wieder einen Fall von einer Einziehung nach §42a WaffG. Nachts, besoffen, mit Kutte lustig und laut drauf durch die Stadt gelatscht. Ich kenne die Leut, die sind harmlos, auch besoffen und mit Kutte ;) Wurden durchsucht, Messer (normales Einhandmesser, keine Waffeneigenschaft) ist weg. Wegen des OWI Verfahren habe ich bisher noch nichts gehört, bin selbst auf die Begründung gespannt. Ich mein, mal die rechtliche Lage ganz außen vor gelassen, wer dann sein Messer los ist, braucht sich nicht wundern. Dafür hätts allerdings die WaffG Novelle gar nicht gebraucht.

Pitter
 
Pitter! ;)

Keiner redet von einer verdachtsunabhängigen DU. Das ist doch
klar. Das stimme ich deinen Ausführungen völlig zu...

Aber das...

Wenn der Polizist eine Durchsuchung gar nicht durchsetzen kann, dann bräuchte ich mir doch gar keine Gedanken um einen Tragegrund machen, da er mein Messer nie zu Gesicht bekommt

ist ja eben nicht generell der Fall und deshalb habe ich ausgeführt, dass
ich meine Gründe für eine DU brauche, freiwillig durchsuche ich keinen
(verdachtunabhängig). Das ist für mich widersinnig. Wenn eine DU
nötig ist, habe ich bereits einen Anfangsverdacht und/oder werde im Rahmen
der Gefahrenabwehr unter strengen formellen Rahmenbedingungen
(beispielsweise nach dem ASOG) tätig.

Was wäre denn ein Grund, um einen unauffälligen Bürger nach z. B. Einhandmessern zu durchsuchen?

Troll. Panikmache oder Provokation.

Nenn es, wie du willst, aber vom unauffälligem Bürger reden wir hier nicht.
Warum sollte ich das auch tun?! Ich habe wichtigeres zu tun...
 
Troll. Panikmache oder Provokation.

Nenn es, wie du willst, aber vom unauffälligem Bürger reden wir hier nicht.
Warum sollte ich das auch tun?! Ich habe wichtigeres zu tun...

Doch, ich rede vom unauffälligen Bürger, der mit seinem Messer in der Hosentasche oder am Gürtel friedlich durch die Innenstadt läuft, weil genau das auf mich zutrifft!

Wenn aber die Polizisten in diversen Foren die Fragen des friedlichen Messer-Trägers so beantworten, als handle es sich beim Fragesteller um ihre übliche Kundschaft, denen sie mit allen Mitteln (zur Not mit der Gefahrenabwehr) die Messer abnehmen wollen, dann sind Missverständnisse vorprogrammiert!
 
Man du willst es echt nicht kapieren, oder?!

Hier im Forum gibt es solche Beamte nicht! Dann diskutier das in
irgendwelchen Polizeiforen aus. Unauffällige firedliche Messerträger
werden eben nicht durchsucht und schon gar nicht verdachtsunabhängig
ohne das freiwillige Einverständnis des Bürgers. Und selbst dann, kann
ich mir kaum vorstellen, dass das die Regel ist.

Nicht alle Polizisten wollen Rambo spielen, einige haben auch besseres
zu tun, als irgendwelche friedlichen Bürger zu nerven und zu kontrollieren.

Das ist eben der Punkt.

Wenn ich jemanden anhalte, mit der Absicht, diesen zu durchsuchen,
dann geschieht das nicht ohne Grund und schon gar nicht aufgrund
einer Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel das unerlaubte Führen eines
Einhänders).
 
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