Verfassungsbeschwerde

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Hast Du ihn mal gefragt, wie er die Waffeneigenschaft eines Fixed Griptilians begründet ? (Um ein solches Messer ging's doch, oder ?)

Nein gefragt hab ich ihn bissher nicht. Ja um das ging es.

Den Anwalt werde ich wohl nun doch so lange wie möglich/nötig raushalten. Die Rechtsschutzversicherung von meinem Vater (bin noch Schüler) deckt das nicht hab. Ihm wäre es lieber wenn ich einfach bezahle und gut ist. :argw:

Ich muss nun innerhalb von 2 Wochen einen schriftlichen Einspruch einlegen. Falls sich jmd. ein bisschen damit auskennt und mir dabei helfen will, so ein Schreiben zu verfassen, wäre ich sehr dankbar.
 
Der Einspruch ansich muss nicht an eine bestimmte Form gebunden sein...

er muss auf jeden Fall inhaltlich hinreichend bestimmt sein!

".....

hiermit lege ich form- und fristgerecht gegen den zuvor angeführten
Bescheid (in der Betreffzeile) ein; aus folgenden Gründen:


(so in die Richtung würde ich begründen, weitere Tipps gerne willkommen)

Die dem Bescheid zugrunde liegende Entscheidung über die Waffeneigenschaft,
des Criptilian Fixed, ist meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, weil:


(so und jetzt mal die Experten ran, warum das Criptilian Fixed, nicht
nach Anl. 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. zu beurteilen ist)
..."

Also eigentlich ist das Wichtigste die Begründung, warum das Fixed keine
Waffeneigenschaft hat, un es somit als normales Fixed nicht unter
den § 42a fällt...
 
Wenn das beschlagnahmte Messer von einem Sachverständigen (LKA ?) begutachtet wurde, sollte es doch eigentlich auch ein Gutachten (oder etwas ähnliches) geben, in dem dargelegt wird, wieso es sich um eine Waffe handelt.
An Dosenrafiolis Stelle würde ich noch mal den Sachveständigen anrufen, mit dem er ja ascheinend schon telefoniert hat, um nach dessen Argumenten zu fragen , die für eine Waffeneigenschaft sprechen.

Es ist leichter, Argumente zu widerlegen , wenn man sie kennt ...
 
Ja das hast du Recht...ich denke, jedoch, dass es eine solche Stellungnahme nur
intern geben wird...

Falls so eine Stellungnahme vorliegt, sollte vor der Begründung des Widerspruchs
Akteneinsicht beantragt werden. Jedoch habe ich im Moment kein OWiG
zur Hand um gucken zu können, ob du das auch ohne Anwalt kannst.
 
Die dem Bescheid zugrunde liegende Entscheidung über die Waffeneigenschaft,
des Criptilian Fixed, ist meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, weil:

....wie das BVerfG in einem Urteil (2 BvR 2238/07) ausführte, nur solche Gegenstände als Waffen gelten die in ihrem Wesen und nach ihrer Bauart zum Einsatz als Verletzungsmittel bestimmt sind.

Das beschlagnahmte Messer ist seinem Wesen und seiner Bauart nach keine Waffe, sondern es wird im Handel als Outdoormesser beworben und auch als solches Verkauft. In dieser Eigenschaft darf es sowohl an Personen unter 18 Jahren verkauft werden und unterliegt auch keinesfalls dem §42A Abs 1 Satz 2 und 3 WaffG.

So in etwa würde ich den Widerspruch begründen. Allerdings würde ich in jedem Falle raten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ansonsten bliebe auch die Möglichkeit der Prozeßkostenbeihilfe, wenn der Schüler kein Geld zur Verteidigung hat.

Gruß
Gerhard
 
IANAL, aber in der Kürze liegt die Würze.

..widerspreche ich dem Bescheid aus folgenden Gründen.

1. Das Griptilian Fixed ist keine Waffe im Sinne des WaffG
2. Mit einer Klingenläge von unter 12cm fällt es nicht unter das Verbot des Führens.

---

fertich. Soll der Jung sich doch um die Definition der Waffeneigenschaft kümmern. Er will das doch als Waffe eingestuft sehen. Na dann viel Spaß. Das wird derjenige, der die OWI ausspricht, schon begründen müssen. Der Schriftverkehr wird sicher aufschlussreich.

Und erst dann, wenn ich die dahinter liegende Argumentation kenne, gehe ich darauf ein. Ich mach doch nicht nen fremden Job für lau.

Akteneinsicht § 49 OWiG - Behörde kann, muss aber nicht.
PKH - soweit ich weiß, aber wie gesagt IANAL, gibts die nicht bei OWI und Strafsachen

Da das Ganze, so wie es sich bisher liest (!), grundsätzliche Bedeutung haben kann, bin ich geneigt, daraus ne "Forumsache" zu machen, Finanzierung eines Anwalts inklusive. Müssen halt genug mitziehen - mit Kohle, nicht mit guten Ratschlägen. Aaaaaaaber - dazu brauche ich

1. Alle schriftlichen Unterlagen in Kopie auf dem Tisch.
2. Forumiten die mitziehen
3. Das Vertrauen, dass wenn ich hüh oder hott entscheide, man mir auch glaubt, dass es hüh oder hott ist. Rumgeeier kann ich da nicht haben. Ist mein Kopf, der rollt, wenn ich mich verschätze.

Pitter
 
....wie das BVerfG in einem Urteil (2 BvR 2238/07) ausführte, nur solche Gegenstände als Waffen gelten die in ihrem Wesen und nach ihrer Bauart zum Einsatz als Verletzungsmittel bestimmt sind.
Diese Urteil würde ich eher nicht zitieren, da es sich im wesentlichen mit hier nicht betroffenen Strafrecht befaßt (den Widerspruch wird i.d.R. ein Verwaltungsjurist bearbeiten!) und hinsichtlich der Waffeneigenschaft schon die Regelung im Waffengesetz das nötige hergibt.

Allerdings würde ich taktisch durchaus bei der vom Amt angeführten "Rechtsgrundlage" ansetzen, schon weil da offenbar jemand verzweifelt versucht, aus 2 nicht richtig passenden Vorschriften zulasten des Adressaten eine einschränkendere neue zu bauen. Neben den unten von Siggii 42 schon dargelegten formalen Sätzen (Frist, Form usw.) würde ich den Widerspruch daher wie folgt begründen:

  1. Ich führte entgegen ihrer Darstellung weder eine "Hieb- und Stoßwaffe" nach Anl. 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. Waffengesetz, noch ein Messer i.S.d. § 42a Abs. 1, Waffengesetz. Des weiteren ist die von Ihnen genannte Verwendung eines Gürtelholsters beim Führen als solche durch die von ihnen genannte Rechtsgrundlage nicht verboten.
  2. Die von ihnen verhängten Rechtsfolgen entbehren somit jeder rechtlichen Grundlage

Dann muß sich der Widerspruchsbearbeiter ggf. damit beschäftigen, wie er den Tatbestand sauber unter die angeführten Regelungen subsummiert. Viel Spaß dabei :haemisch:

Des weiteren würde ich die Nasen bei der Gelegenheit auch noch auffordern, mir mein ohne entsprechende Rechtsgrundlage sichergestelltes Eigentum auf einem sicheren Wege unverzüglich wieder auszuhändigen.
 
IANAL, aber in der Kürze liegt die Würze.

..widerspreche ich dem Bescheid aus folgenden Gründen.

1. Das Griptilian Fixed ist keine Waffe im Sinne des WaffG
2. Mit einer Klingenläge von unter 12cm fällt es nicht unter das Verbot des Führens.

---

fertich.

Akteneinsicht § 49 OWiG - Behörde kann, muss aber nicht.
PKH - soweit ich weiß, aber wie gesagt IANAL, gibts die nicht bei OWI und Strafsachen

Pitter

In der Kürze liegt die Würze, das ist richtig. Kann hier aber ganz schnell
nach hinten gehen, wenn du einen richtigen Bußgeldsachbearbeiter
hast...

Der Widerspruch muss inhaltlich zwar nicht begründet sein
(im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsverfahren), erweist sich
aber als zweckmäßig, gerade bei tatsächlichen Anhaltspunkten, die
gegen eine Waffeneigenschaft sprechen. Solche Aspekte,
wie von G-H-L angeführt, würde ich durchaus mit in dem Widerspruch
aufnehmen. So ist die Verwaltungsbehörde gezwungen, zu prüfen, ob
sie den Bescheid aufrecht erhält oder nicht (§ 69 II OWiG).

So oder so, wird man um einen ordentliche Argumentation nicht herumkommen,
da die VB ihre Entscheidung nach Sachlage ja bereits getroffen hat.
Sollte sich der Sachverhalt nach Auffassung der VB nicht ändern,
bleibt zwangsweise nur die Entscheidung durchs Gericht.

Argumentierst du jedoch erfolgreich, kann bereits die VB im Zwischenverfahren
ihren Bescheid zurücknehmen. Allerdings nicht mit einer solchen Begründung...;)

So könnte man mit etwas Glück Kosten sparen!

EDIT: Die Akteneinsicht auf jeden Fall beantragen! Falls dies versagt wird, kann man dagegen auch vorgehen (§ 62 OWiG).
 
Da Dosenrafioli ja wenn man die Kommentierung und veröffentlichten BKA-Bescheide betrachtet, hinsichtlich Waffeneigenschaften in einer starken Position ist und hinsichtlich 12cm-Fixed erst recht, kann es aber taktisch günstig sein, am Anfang noch nicht mehr "auf den Tisch zu packen" als wirklich nötig. Wenn die Gegenseite aus ihrer rechtlich schwachen Position heraus und mit ihren offenbar bestehenden erheblichen fachlichen Unsicherheiten zum Argumentieren gezwungen wird (Widersprüche sind im Fall einer Ablehnung nach Rechtslage und vor allem Rechtssprechung substantiell zu begründen), ergäbe sich im Fall weiterer Auseinandersetzungen vermutlich eine noch bessere Position, wenn man diese möglicherweise noch unschlüssigere Argumentation angreifen kann.
 
Fakt ist, wenn ich in der Annahme gehe, dass es sich um einen
verbotenen Gegenstand handelt und es sich um eine Owi oder Straftat
handelt, ist eine Durchsuchung nach 102§ StPO zulässig.
Da brauchen wir gar nicht zu überlegen. :ahaa:

Genügt da wirklich schon allein die Annahme oder muß da nicht doch ein Verdacht auf eine Straftat vorliegen?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß eine OWI bereits zur Durchsuchung berechtigt. Vor allem wenn der evtl. verbotene Gegenstand für jedermann sichtbar am Gürtel hängt und problemlos vom Beamten geprüft werden kann.

Gruß
Gerhard
 
Einen rießen Danke an sämtliche Leute die mir bissher geholfen haben, vor allem auch an pitter durch seinen Vorschlag mich gegebenen falls zu unterstützen.

Das es soweit kommt will ich natürlich nicht hoffen. Der Einspruch geht morgen mit der Post raus, mit vielen guten Vorschlägen aus den letzen paar Posts.
Habe mich im übrigen für die "längere" Version entschieden. Bei einem extrem knappen, unbegründeten Einsprüch war ich besorgt garnicht ernstgenommen zu werden. Aber so, mit Verweise auf bestimmte Paragraphen müssen sie diese ernsthaft prüfen.

Ich halte euch natürlich auf dem laufenden wenn ich neues weiss.
 
Da Dosenrafioli ja wenn man die Kommentierung und veröffentlichten BKA-Bescheide betrachtet, hinsichtlich Waffeneigenschaften in einer starken Position ist und hinsichtlich 12cm-Fixed erst recht, kann es aber taktisch günstig sein, am Anfang noch nicht mehr "auf den Tisch zu packen" als wirklich nötig. Wenn die Gegenseite aus ihrer rechtlich schwachen Position heraus und mit ihren offenbar bestehenden erheblichen fachlichen Unsicherheiten zum Argumentieren gezwungen wird (Widersprüche sind im Fall einer Ablehnung nach Rechtslage und vor allem Rechtssprechung substantiell zu begründen), ergäbe sich im Fall weiterer Auseinandersetzungen vermutlich eine noch bessere Position, wenn man diese möglicherweise noch unschlüssigere Argumentation angreifen kann.

Wenn du keine ordentliche Begründung hast, fällt es der VB umso leichter,
den Bescheid aufrecht zu halten und dann geht das ganze sofort
ins Hauptverfahren vor Gericht. Ich weiss nicht ob das so clever ist.

Und es ist auch nicht so, dass die VB begründen muss, sondern vielmehr der Betroffene.
Dazu kommt, dass die VB eben nicht eine Entscheidung in der Sache
erneute treffen muss. Dies ist bereits geschehen! Dies wird dann
durch den Richter übernommen, macht anders auch keinen Sinn.

Entweder kannst du im Zwischenverfahren die VB überzeugen, dass
sie den Bescheid zurücknimmt oder das Ding geht vor Gericht, ganz einfach...
Und dann wird es auch teurer.

Warum nicht gleich alle Fakten auf den Tisch?! (unter Bezugnahme
auf die vorher angebrachten Argumente)
 
[...]Und es ist auch nicht so, dass die VB begründen muss, sondern vielmehr der Betroffene.
Dazu kommt, dass die VB eben nicht eine Entscheidung in der Sache
erneute treffen muss. Dies ist bereits geschehen! Dies wird dann
durch den Richter übernommen, macht anders auch keinen Sinn.
[...]

Gut zu wissen, dass mittlerweile der Angeklagte die Unschuld beweisen muss (bzw, in diesem Fall, den Behörden das geltende Recht zu erklären hat).

Schön auch, dass "Leute vom Fach" wie du sowas erklären, und hier ihre "Ansichten" erläutern.

Da hat man doch gleich viel mehr Vertrauen in die Staatsgewalt :)

Keno
 
Gut zu wissen, dass mittlerweile der Angeklagte die Unschuld beweisen muss (bzw, in diesem Fall, den Behörden das geltende Recht zu erklären hat).

Schön auch, dass "Leute vom Fach" wie du sowas erklären, und hier ihre "Ansichten" erläutern.

Da hat man doch gleich viel mehr Vertrauen in die Staatsgewalt :)

Keno

Das war eine schön Schilderung der Dinge, so hilfreich!;)

Fakt ist, in dubio pro reo, und noch ist unser Forumit kein Angeklagter,
wir sind hier noch im Bußgeldverfahren. Die Behörde hat doch ihre
Entscheidung getroffen, jetzt ist der Betroffene am Zug. Das ist doch
nur logisch und nachvollziehbar oder nicht???

Hier wird noch kein Recht gesprochen...
 
...
Der Einspruch geht morgen mit der Post raus, mit vielen guten Vorschlägen aus den letzen paar Posts.
Habe mich im übrigen für die "längere" Version entschieden. Bei einem extrem knappen, unbegründeten Einsprüch war ich besorgt garnicht ernstgenommen zu werden.
Du, (bzw. dein Vater als Versicherungsnehmer) sollt(e)st, bevor Du das jetzt selbst/allein machst, trotzdem einen Anwalt nehmen, das wird ernster (zur Kenntnis) genommen, als wenn da nur dein Name drinsteht. Vor allem weil dann ein offizieller Rechtskundiger dafür unterschreibt. Ohne Anwalt wird das nichts - eigene Erfahrung mit so einer Verwaltungssache. Ohne anwaltliche Unterstützung wird das zu Ungunsten des Betroffenen durchgezogen.

Gut zu wissen, dass mittlerweile der Angeklagte die Unschuld beweisen muss
...
:rolleyes:
Es wäre vllt. mal ratsam, wenn sich manche Forumiten, auch Du Keno, mal einige Begriffsbestimmungen und Abläufe in so einem Verfahren ansehen würden, bevor sie solche Sprüche raushauen. Auch wenn es nicht so gemeint sein sollte - oder trotz besseren Wissens als Provokation geschrieben wird - allmählich nervt es nur noch, fast täglich solche unqualifizierten, unsinnigen Kommentare hier zu lesen - da ändert auch ein smilie am Ende nichts dran.

Bevor noch mehr Kommentare dieser Art hier mitgeteilt werden, mache ich erst mal zu. Wenn es etwas neues zur Sache gibt, kann wieder geöffnet werden. Mit dem Titel "Verfassungsbeschwerde" hat das so oder so schon lang nichts mehr zu tun.

Es geht manchen hier offenbar weniger um die Sache, als darum, anderen Leute, die einen festgelegten Verwaltungsablauf - wenn auch manchmal etwas holprig - erklären wollen, mit jedem falschen Komma oder Punkt in ihrer Aussage auszuzählen.
Selbst wenn Passagen aus Gesetzestexten hier zitert werden, sind sich manche nicht zu blöd, dem Zitierenden eben diesen zitierten Text als seine persönliche Meinung oder Sichtweise anzuzweifeln...

Vorrübergehend geschlossen.

Gruß Andreas
 
Last edited:
Hallo,

hier wie versprochen das Update.
Knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall und 3 Monate nach dem Einspruch, bekam ich nun endlich Antwort vom Landratsamt.

Das Ordnungswidrigkeitverfahren wurde eingestellt !

Das Messer kann abgehohlt werden, doch alle notwendigen Auslagen habe ich selber zu tragen.

Leider liegt das Messer 50km entfernt und ich bin auf die öffentlichen angewiesen.
Also gleich eine E-Mail geschrieben und angefragt ob sie es nicht über die Dienstpost an das Präsidium zurück schicken könnten.
Das wäre wohl das mindeste nach dem ganzen Stress den ich dadurch hatte.
Mal sehen...
 
Dank für's Update.
Jaja, ein halbes Jahr kann das schon mal locker dauern, um eine Rechtsgrundlage zu suchen, ist ja alles nicht so einfach :irre:

Das Messer kann abgeholt werden, doch alle notwendigen Auslagen habe ich selber zu tragen...

Meinst damit deine eigenen Auslagen (Fahrtkosten, evtl. Rechtsberatung), oder hast du einen gebührenpflichtigen Bescheid mit Zahlungsaufforderung erhalten?

Grüße
Rainer
 
Auf welcher Grundlage (Norm bitte :)) ist eingestellt worden?

Und ne Begründung?!
 
Oh tut mir leid. Habe erst jetzt eure Antworten gesehen.

Im Schreiben stand nur folgendes:

... das gegen Sie wegen der Handlung [...] eingeleitete Ordungswidrigkeitenverfahren wird gemäß § 46 Ordnungswidrigkeitsgesetz in Verbindung mit § 170 Abs Strafprozessordung auf Kosten der Verwaltungsbehörde eingestellt. Ihre notwenidgen Auslagen haben Sie jedoch selbst zu tragen.

Der Bußgeldbescheid vom ... wird zurückgenommen.

Auslangen hatte ich zum Glück bis auf einen Brief keine (damit währen wohl Anwaltskosten, Einschreiben etc. gemeint?)

Das Messer ist inzwischen wieder in meinem Besitz. Das Landratsamt hat es auf meine Bitte hin an das Polizeipräsidium/ den Sachverständiger zurückgeschickt.
Er hat sich durch unsere unzähligen Telefonate wieder an den Fall erinnert (echt ein netter Kerl:super:) und das Messer direkt an meinen hiesigen Polizeiposten mit einem Gruß weitergeschickt.

Konnte ich alle Fragen beantworten?

Gruß Kai :)
 
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