Hallo zusammen.
Ich weiß nicht, ob ich mit meinen 2cent schon zu spät bin... falls ja, dann bitte ich um Entschuldigung und um Zurechtweisung
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@Dosenrafioli: ich freu mich für dich, dass das alles ein gutes Ende gefunden hat - und wünsche mir, dass mir persönlich diese Erfahrung erspart bleibt
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Ich glaube, es würde "uns Messerträgern" wesentlich helfen, wenn - wenigstens die deutschen Hersteller - für jedes Messermodell einen Feststellungsbescheid (bei "der zuständigen Behörde"; in D das BKA?) erwirken würden, mit dem bescheinigt wird, dass das gerade vorgestellte Messermodell nach dem Gesetz eben KEINE Hieb- oder Stoßwaffe ist und somit garnicht unter das WaffG fällt.
...und so ein Feststellungsbescheid wird dann auch veröffentlicht:
WaffG §2 Abs. 5
"...
Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. ..."
Dann gäbe es zwar noch immer oder möglicher Weise "Sicherstellungen", aber es gäbe eine zentrale Stelle, an der die Ordnungshüter nachschauen könnten, ob das gerade sichergestellt Messer überhaupt unter das WaffG fällt. Jedenfalls könnte ich die Jungs dann darauf hinweisen... und ich glaube, dass ALLEN Beteiligten damit sehr viel Aufregung und vor allem Kosten und Schreibkram erspart bleiben würde.
Gut, die ein und andere Lauferei bliebe dem Betroffenen zwar nicht erspart, aber die Sache mit der OWi würde jedenfalls von vornherein ausgeschlossen.
Ich hab keine Ahnung, was so ein Antrag auf Feststellung kosten mag... aber ich für meinen Teil wäre bereit, für jedes Messer 10 oder 20 Öre mehr zu bezahlen, wenn ein Hersteller so einen Feststellungsbescheid erwirken würde. Denn damit wäre ICH auf einer wesentlich sichereren Seite.
Beispiel: Pohl Force bewirbt sein "Bravo One Outdoor" mit so einem Bescheid, siehe hier:
http://www.pohlforce.de/produkte/messer/bravo-one-outdoor/ - auf der linken Seite unter der Navigation ist der Bescheid auszugsweise dargestellt.
So etwas würde ich mir z.B. für die Böker Turbine 42 wünschen, auch wenns ein "reiner Zweihänder" ist und in der Rubrik "Jagd- und Outdoormesser" angeboten wird. Da es sich hier aber um einen "Ableger" eines taktischen Folders handelt (und z.B. Klingenform und -schliff) gleich geblieben ist, wäre so ein Feststellungsbescheid schon ne feine Sache.