Verfassungsbeschwerde

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Der passende Terminus ist wohl "mangelndes öffentliches Interesse". Weicheier & Feiglinge, aber schön für Dich, daß Du weiteren Ärger so rauskommst. Nicht jedem ist es zuzumuten, den Präzedensfall zu spielen.

Hoffentlich hatten die hoheitlichen Nasen am Ende der Kette im gesamten Verfahren genug Papier zu schwärzen, daß sie es sich beim nächsten derartigen Fall überlegen, ob das Vorgehen wirklich Sinn macht!

mit latent staatsfeindlichen Grüßen
Immo
 
Hallo zusammen.

Ich weiß nicht, ob ich mit meinen 2cent schon zu spät bin... falls ja, dann bitte ich um Entschuldigung und um Zurechtweisung:hmpf:

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@Dosenrafioli: ich freu mich für dich, dass das alles ein gutes Ende gefunden hat - und wünsche mir, dass mir persönlich diese Erfahrung erspart bleibt;)
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Ich glaube, es würde "uns Messerträgern" wesentlich helfen, wenn - wenigstens die deutschen Hersteller - für jedes Messermodell einen Feststellungsbescheid (bei "der zuständigen Behörde"; in D das BKA?) erwirken würden, mit dem bescheinigt wird, dass das gerade vorgestellte Messermodell nach dem Gesetz eben KEINE Hieb- oder Stoßwaffe ist und somit garnicht unter das WaffG fällt.

...und so ein Feststellungsbescheid wird dann auch veröffentlicht:
WaffG §2 Abs. 5
"...
Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. ..."

Dann gäbe es zwar noch immer oder möglicher Weise "Sicherstellungen", aber es gäbe eine zentrale Stelle, an der die Ordnungshüter nachschauen könnten, ob das gerade sichergestellt Messer überhaupt unter das WaffG fällt. Jedenfalls könnte ich die Jungs dann darauf hinweisen... und ich glaube, dass ALLEN Beteiligten damit sehr viel Aufregung und vor allem Kosten und Schreibkram erspart bleiben würde.

Gut, die ein und andere Lauferei bliebe dem Betroffenen zwar nicht erspart, aber die Sache mit der OWi würde jedenfalls von vornherein ausgeschlossen.

Ich hab keine Ahnung, was so ein Antrag auf Feststellung kosten mag... aber ich für meinen Teil wäre bereit, für jedes Messer 10 oder 20 Öre mehr zu bezahlen, wenn ein Hersteller so einen Feststellungsbescheid erwirken würde. Denn damit wäre ICH auf einer wesentlich sichereren Seite.

Beispiel: Pohl Force bewirbt sein "Bravo One Outdoor" mit so einem Bescheid, siehe hier: http://www.pohlforce.de/produkte/messer/bravo-one-outdoor/ - auf der linken Seite unter der Navigation ist der Bescheid auszugsweise dargestellt.

So etwas würde ich mir z.B. für die Böker Turbine 42 wünschen, auch wenns ein "reiner Zweihänder" ist und in der Rubrik "Jagd- und Outdoormesser" angeboten wird. Da es sich hier aber um einen "Ableger" eines taktischen Folders handelt (und z.B. Klingenform und -schliff) gleich geblieben ist, wäre so ein Feststellungsbescheid schon ne feine Sache.
 
Ich glaube, es würde "uns Messerträgern" wesentlich helfen, wenn - wenigstens die deutschen Hersteller - für jedes Messermodell einen Feststellungsbescheid (bei "der zuständigen Behörde"; in D das BKA?) erwirken würden, mit dem bescheinigt wird, dass das gerade vorgestellte Messermodell nach dem Gesetz eben KEINE Hieb- oder Stoßwaffe ist und somit garnicht unter das WaffG fällt.

Besser und sinnvoller wäre es den §42a WaffG wieder abzuschaffen. Denn wenn schon ein Beamter nicht willens ist, sich den Paragraphen durchzulesen, dann sind ihm auch die Festellungsbescheide egal.

Das Risiko, die Laufereien und die Kosten trägt doch ausschließlich der Bürger.

Gruß
Gerhard
 
Ja, das machen wir für jedes in China gefertigte Modell und warten zwei Jahre mit dem Verkauf. :super:

Abgesehen davon, dass es für Messer, die zweifelsfrei keine Waffen sind, keinen Feststellungbescheid gibt, wenn ich das Schreiben des BKA an Pohl Force richtig gelesen habe. Also, was hätte ich dann? Nichts.

Abgesehen davon, was hätte ich eigentlich von diesem Feststellungsbescheid? Das ein Einhandmesser ein Einhandmesser ist? Weiß ich selbst. Eine Definition des "allgemein anerkannten Zwecks" beinhaltet der doch eh nicht. Ich darf doch all die Messer unter den bekannten Ausnahmen führen, nur weiß keiner was alles darunter fällt. Was soll ich also mit einem Bescheid, der mir sagt, was ich eh schon weiß, aber nix darüber, was heute noch unklar ist?

M. E. ein überflüssiges Bedürfnis nach "Segen von oben".

Und außerdem: Welcher Paranoia wäre mit Briefen geholfen? Wenn das BKA schreibt, das Messer XAY ist keinesfalls unter der WaffG einzuordnen, wie lange dauert es, bis der nächste sich erhebt und schauernd fragt: "Und wenn ich es mit einer Hand aufkriege, was dann?"

So dreht sich das doch schon seit fast drei Jahren.
 
Ups.

Da hatte ich ja völlig vergessen nach Dosenrafiolis letztem Beitrag wieder zuzumachen.

Sorry.

Nu aber.


Geht bitte in den chat für weitere "Meinungen" zum Waffengesetz.

Gruß
chamenos
 
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