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Er ist mir zum ersten Mal hier in einem Thread über seine Betrachtungen über Waffeneigenschaften von Messern begegnet.
Tja, mir eben nicht. Vielleicht sollte man sich vor dem Halleluja Geschrei auch mal näher informieren.
Er ist wahrscheinlich kein Messerfreak und veröffentlicht außerhalb von typischen "Messerfreundekreisen". Er spricht also Menschen an, die nicht wegen ihrer Freude am Messer seine Sachen lesen.
Genau. Er ist Polizist und spricht in erster Linie Polizisten an. Für die schreibt er auch den Kommentar zum Waffenrecht. Und er möchte seine Informationen rund ums WaffG verkaufen. Das ist natürlich vollkommen in Ordnung
Nur muss man sich fragen, was ist denn sein Ziel und was wäre ihm - und allen anderen in der Exekutive - denn am liebsten. Genau - ein klares Waffenrecht. Damit lebt sichs leichter. Und dafür ist es vollkommen wurscht, ob Messer komplett aus dem WaffG rausfallen. Oder einfach möglichst viele klar als Waffen oder gar verbotene Gegenstände klassifiziert werden.
Geht nicht? Geht. Balis, OTFs wurden als verbotene Gegenstände ins WaffG aufgenommen. Das sind nicht per se Waffen. Warum auch - mein ehemaliges Bali mit einseitig geschliffener Bowie Klinge ist nicht mehr oder weniger Waffe, als irgendein anderes Messer. Keine weiteren Waffenmerkmale, nicht als Waffe konzipiert oder verkauft - wurde einfach per Gesetzt als verbotene Waffe eingestuft. Deckel drauf, fertig.
Warum sollte es dann nicht verfassungskonform sein, wenn der Gesetzgeber einfach alle Einhandmesser und fixed über 10cm als Waffe klassifiziert. Mit allen Folgen. So würde ich das machen wollen, wenn die aktuelle Version tatsächlich als verfassungswidrig bestätigt werden würde.
Das hilft uns natürlich sehr viel
Ich zitiere mal aus dem Fazit von Herrn Ostgathe in seinem fünfseitigen Bericht zum Thema Messer und Waffengesetz, Katana Ausgabe 1/10:
"Die Beurteilung von Messern als Waffe bleibt in einem undurchsichtigem System weiterhin schwierig, wenngleich der Händler im Zweifelsfall eher von einer Waffeneigenschaft ausgehen und den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung tragen sollte"
Was im Anschluss als Merkmale für die Waffeneigenschaft aufgelistet wird, lässt kaum mehr Messer zu, die - nach Ansicht von Herrn Ostgathe - keine Waffen sind. Als vorbildlich im Hinblick auf die Aufklärung der Kunden über das aktuellen WaffG, nennt Herr Ostgathe Kotte und Zeller. Na, das glauben wir halt mal nicht blind, sondern schauen mal schnell nach:
Kotte und Zeller verkauft, wegen der angeblichen Waffeneigenschaft als Messer, nur an Leute über 18 unter anderem:
Art.Nr 29563 Pohl Force Alpha Two Plain
Art.Nr 29279 Böker Tirpitz Steel (das Damast übrigens auch)
Art.Nr.: 29284 Jim Wagner Recurve
Art. Nr. 29297 Böker Speedlock
Unter 18, also offenbar keine Waffe:
Art.Nr.: 29263 Böker Kalashnikov
Art.Nr.: 29261 Kalashnikov AKS 74 Automatik
Art.Nr. 29425 RUI Titanium - einen Extrema Ratio Klon, all black, Tanto Klinge
Oder, bei fixed:
Art.Nr. 2996 Fahrtenmesser 1933 - keine Waffe. Aber:
Art.Nr. 29067 Fantasiemesser Scorpio als Waffe. Mit dem Ding kann kein Mensch schneiden. Und verletzen wird man damit eher sich selber.
Ja, das nenne ich mal konsequent und vorbildlich klar Wo da eine schlüssige Klassifizierung nach Waffe oder keine Waffe sein soll, kann ich nicht erkennen.
Pitter