Messer einziehen [Rechtsgrundlage]

G-H-L

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Hallo,

überall ist nachzulesen, daß der Verstoß gegen das Messerführverbot eine Ordnungswidrigkeit aber keine Straftat ist. Ebenfalls ist zu lesen, daß bei einem solchen Verstoß das Messer eingezogen werden kann.

Nur aufgrund welcher Rechtslage? §22 OWiG erlaubt das Einziehen nur, wenn es das entsprechende Gesetz vorsieht. Im Waffengesetz bezieht sich das Einziehen nur auf Waffen und Munition. Wobei die Messer nach §4a WaffG nicht als Waffen gelten.

Im übrigen sieht auch §24 OWiG vor, daß bei der Einziehung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu gelten hat. Demnach dürfte ein Einhandmesser im Rucksack an dessen Reißverschluß zwar ein Schloß angebracht aber nicht abgeschlossen ist, nicht eingezogen werden, da der Rucksack ja auf Anweisung der Polizei verschlossen werden kann.

Oder sehe ich da was falsch?
 
AW: Messer einziehen

Die "Einziehung" eines Messers (hier als Beispiel: Mitführen eines Einhandmesser unter dem Aspekt des nichtverschlossenen Mitführens und ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses) wird im WaffG speziell geregelt.


§ 54 WaffG
Einziehung und erweiterer Verfall
...
Absatz 2
Ist eine sonstige Straftat nach dem § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden (Bemerkung durch smeagolvomloh: Ein Verstoß nach § 42 a WaffG wäre so ein Fall), so können die in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände eingezogen werden.


Das Thema der Verhältnismäßigkeit ist eine andere Sache. Jede hoheitliche Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Ob in deinem genannten Beispiel die Beschlagnahme des Messer verhältnismäßig ist, muss sich gegebenfalls im Klageweg prüfen lassen müssen.
 
AW: Messer einziehen

§ 53 I Nr. 21a um genau zu sein, ist die Bußgeldvorschrift, wohlweisslich
werden die Messer gesondert aufgeführt. ;)

Wo man wieder merkt, dass die Regelung von Messern, als "NIchtwaffen"
im WaffG umstritten sind.

Allerdings; was ist § 4a WaffG? Der ist mir nicht geläufig...
 
Hallo Leute,
Ich denke es wird einfach zu viel Panik betrieben. Klar ist das Waffengesetz ein Gesetz und Verstöße dagegen können, bzw müssen zwangsläufig verfolgt werden.ich würde das Waffengesetz im Bezug auf Messer aber lieber als mehr Sicherheit für alle Bürger sehen, die Polizei hat nämlich erst jetzt eine vernünfige Handhabe zwiespältigen Typen das messer abzunehmen! Warscheinlich wird keinem " normalen" unauffälligen Bürger das Messer abgenommen oder eine Anzeige geschrieben. Es kommt doch auch immer drauf an, wie man sich Bsp in einer Kontrolle verhält, argumentiert usw... Man darf sich natürlich nicht wundern, wenn man pöbelnd und messerschwingend durch die Innenstadt läuft:) ich denke ihr wisst was ich meine;-)
 
Ich denke es wird einfach zu viel Panik betrieben. Klar ist das Waffengesetz ein Gesetz und Verstöße dagegen können, bzw müssen zwangsläufig verfolgt werden.

Da OWI, gilt können, nicht müssen. Zum Thema Panik - wenn Deins weg ist, sprechen wir uns wieder.

ich würde das Waffengesetz im Bezug auf Messer aber lieber als mehr Sicherheit für alle Bürger sehen, die Polizei hat nämlich erst jetzt eine vernünfige Handhabe zwiespältigen Typen das messer abzunehmen!

Das ist grundfalsch. Bitte lies die Polizeigesetze der Länder und die StPO.

Warscheinlich wird keinem " normalen" unauffälligen Bürger das Messer abgenommen oder eine Anzeige geschrieben. Es kommt doch auch immer drauf an, wie man sich Bsp in einer Kontrolle verhält, argumentiert usw... Man darf sich natürlich nicht wundern, wenn man pöbelnd und messerschwingend durch die Innenstadt läuft:) ich denke ihr wisst was ich meine;-)

Nein, weiss ich nicht. Weil bei "pöbelnd und messerschwingend" man kein WaffG braucht, um Messer einzuziehen. Und weils eben gerade darum geht, dass dem "normalen" unauffälligen Bürger die im WaffG genannten Messer abgenommen werden können. Ohne konkreten Grund, sondern nur weil es am anerkannten Zweck fehlt.

Was möchtest Du eigentlich sagen?

Pitter
 
Warscheinlich wird keinem " normalen" unauffälligen Bürger das Messer abgenommen oder eine Anzeige geschrieben.

Also ich war am Sonntag mit meiner Frau auf einem Antik- und Trödelmarkt. An einem Stand lagen diverse Taschenmesser aus und an allen Einhandmessern fehlte der Daumenpin. Obwohl ich schon vermutet habe, dass diese vom Verkäufer vorsorglich entfernt wurden, habe ich mal nachgefragt, ob die verloren gegangen seien oder ob man die beim Kauf dazu bekommt.

Seine Antwort war sinngemäß: "Ich wurde vor ein paar Monaten von der Polizei kontrolliert. Die haben gesagt, dass die Messer mit angeschraubtem Daumenpin verboten seien und haben mir ein Bußgeld von 400 Euro aufgebrummt. Seitdem entferne ich alle Daumenpins um nicht nochmal Ärger zu bekommen".

Ich bin davon ausgegangen, dass die Kontrolle beim Verkauf stattgefunden hat und habe noch mit ihm darüber diskutiert, dass seine Verkäufer-Tätigkeit eigentlich ein berechtigtes Interesse darstellen müsste und ihm geraten, beim nächsten Mal Widerspruch einzulegen.

Auf dem Rückweg ist mir eingefallen, dass die Kontrolle ja auch auf dem Hin- oder Rückweg stattgefunden haben könnte - da mir der Gedanke beim Gespräch gar nicht kam, habe ich nicht nachgefragt. In diesem Fall könnte die Polizei das Gesetz so streng auslegen, dass der Weg zu einem berechtigten Interesse nicht zu den Ausnahmetatbeständen zählt...

Aber selbst wenn die rechtliche Grundlage für das Bußgeld gegeben war, bleibt festzuhalten: Die Polizei scheint (ich habe natürlich keine Beweise für diesen geschilderten Vorfall) den §42a WaffG nicht nur bei der angeblichen Zielgruppe (gewaltbereite Jugendliche und Kriminelle) anzuwenden, sondern auch beim "braven Bürger" - der gute Mann war ca. 70 Jahre alt und sah in keinster Weise gefährlich oder gewaltbereit aus!
 
Aus welchem Grund sollte ein Polizist einem unauffälligen Bürger das Messer abnehmen? Klar , vom Gesetz her kann er es, wenn der kontrollierende nicht gerade einen schlechten Tag hat und man selbst nicht ins falsche Horn blässt, so hat der Polizist einen ermessungsfreiraum... Wobei wir wieder an dem Punkt verhalten gegenüber der Staatsgewalt wären.. Ich bin in zwei Kontrollen gekommen, habe als erstes daraufhingewiesen, dass ich ein Messer führe. Und was ist passiert? Nix! Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich somit für mich behaupten, dass man nicht unbedingt Panik haben muss..
 
....ich würde das Waffengesetz im Bezug auf Messer aber lieber als mehr Sicherheit für alle Bürger sehen
Genau das haben unsere Politiker dem Proletariat vorgegaukelt.
Und scheinbar gehörst Du zu den Gläubigen, denn Deine Aussagen bzw. Behauptungen zeigen überdeutlich, dass Du von der Materie nicht die geringste Ahnung hast.
Anstatt Dich erstmal einzulesen kommst Du mit der Allerweltsansicht, dass demjenigen, der sich höflich und anständig verhält und nichts zu schulden kommen lässt, nichts passieren kann.
 
Hallo Leute,
die Polizei hat nämlich erst jetzt eine vernünfige Handhabe zwiespältigen Typen das messer abzunehmen!

Bitte Deinen Post direkt an Herrn Schäuble leiten, der wird sich freuen, dass wieder einer reingefallen ist...

Aber von vorne wollen wir die Diskussion nicht beginnen, lies Dich einfach mal in die zahlreichen Threads ein.
 
Aus welchem Grund sollte ein Polizist einem unauffälligen Bürger das Messer abnehmen?

Warum wohl wird ein Polizist einen unauffälligen Bürger kontrollieren? Wahrscheinlich weil ihm dieser unauffällige Bürger in irgendeiner Art und Weise aufgefallen ist. :irre:
Hierzu ist nicht mal der Besitz eines Messers erforderlich.

Gruß
Gerhard
 
Genau das haben unsere Politiker dem Proletariat vorgegaukelt.

Aber nur so. Vorgegaukelt. Nach dem, was ich zwischenzeitlich erfahren habe, spielte bei der WaffG Diskussion bei den beteiligten Ministerien das Thema "Sicherheit" genau keine Rolle. Nicht beim Thema Messer, nicht bei den Verschärfungen für Besitz von Schusswaffen.

Es ging ausschließlich darum, die Medien, die öffentlich Druck gemacht haben, dass die Politiker "was tun", was vorzeigen zu können.

Quelle ist ein Politiker einer Partei, die mir nicht gerade nahe steht. Ich habe keinen Grund, dem nicht zu glauben.

Pitter
 
hallo zusammen , ich bin neu und ich möchte euch einige zeilen schreiben .
ich und meine Freundin sind am 14.07.2010 von zwei am anfang sehr netten jungen Polizeibeamten angehalten worden mit der begründung allgemeine Verkehrskontrolle . !!! als ich ausstieg weil Sie in den Kofferraum meines Wagens schauen wollten hat mir einer der beiden Beamten in meine Hosentasche gefasst und mein Einhandmesser heraus gezogen , mit der begründung das es Verboten sei . Ich habe darauf gesagt das ich es Beruflich und auch für Umbauarbeiten und im Garten benutzen würde . Aber ich habe nur zur Antwort bekommen , ich soll meinen Mund halten und er hätte keine Lust auf so ( Zitat ) scheiß Diskuionen . !!! als ich dann noch was zu den Beanten sagen wollte haben Sie mich 45 min in der Hitze stehen lassen und sie verschwanden in Ihren Dienstwagen mit Klimaanlage und Geilten sich auf mir das Messer abgenommen zu haben was ich auch mitbekommen habe . Als Sie sich genug Lustig gemacht haben sind sie dann ausgestiegen und haben mir einen Zettel Bescheinigung in die Hand gedrückt den ich unterschreiben soll , was ich gemacht habe . !!!

Wie weit soll das noch mit unseren Politikern und Beamten gehen ich warte jetzt ab und werde Wiederspruch einlegen und dann zu einem Rechtsanwalt gehen weil es nicht sein kann das jeder der ein Messer dabei hat gleich damit etwas böses vor hat und mann behandelt wird wie ein Verbrecher .
 
Was war es denn für ein Messer?

Wie hast du mitbekommen, dass sich die Beamten über dich "lustig gemacht haben"?
 
Ist doch egal, was für ein Messer es war. Wenn er es ernst meint mit dem Widerspruch, hält er hier erstmal ein bisschen dicht.

Ich finde es gut, wenn er die "Ausnahmen" einfordert, die versprochen waren.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Polizist dem Autofahrer einfach so in die Tasche greift und das Messer herauszieht. Schon aus diesem Grund würde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Zudem würde ich mir genau anschauen, was mir die Beamten zur Unterschrift vorlegen. Im Zweifelsfall besser nichts unterschreiben.

Gruß
Gerhard
 
Böse Sache...

Wenn die Beamten wirklich so mit dir umgegangen sind solltest du auf jedenfall Beschwerde einlegen.

Zu dem Messer: mMn bist du im Unrecht. Ja, es gibt die ausnahme Regelung fürs Arbeiten, Sport... ABER es ist nicht die Rede von dem Weg zu deinem Bedürfniss.

So könnte sich ja jeder rausreden: "Ich bin auf dem Weg zur Arbeit/Sport oder komme gerade von da..."

Dennoch viel Glück bei deinem Widerspruch.
 
Zu dem "unauffaelligen Buerger"....
Ich hab da das Vorurteil, dass wenn ein Polizist ein in die Tasche gecliptes Messer sieht, die Person fuer ihn nicht mehr unauffaellig ist...

Man kann das vielleicht sogar noch darauf ausweiten, dass wenn ein Polizist ein Messer in "sozial anerkanntem" Gebrauch (nicht Sport, nicht Brauchtum, einfach irgendwas zu schneiden, waehrend man in der Oeffentlichkeit unterwegs ist) sieht, der Nutzer fuer ihn auffaellt.
(ein Beispiel dafuer koennten die Berichte in Threads wie "Dumme Fragen..." und "Messertraeger und Nicht-Messertraeger" sein, wo Menschen scheinbar oefters beim Entdecken eines Messers waehrend des Gebrauchs fragen, wozu man es denn traegt - und Polizisten sind ja scheinbar auch Menschen, von denen manche manchmal seltsam drauf sind, manche immer seltsam drauf sind, viele nicht genau Bescheid wissen, etc.)

...und dann waer man bei der Frage, was der einzelne Polizist fuer sozial anerkannt haelt, ob er einem glaubt, dass man es nicht als Waffe ansieht, noch dazu verwenden will/wird und ob ihm das reicht - die Antwort erfaehrt man dann ganz individuell bei der ersten Kontrolle... Ich befuerchte der Erwartungswert ist "Nein".

Fuer mich als (aus meiner Sicht recht unauffaellig und "normal"/"durchschnittlich" aussehenden) Studenten ohne Rechtsschutzversicherung faellt da das in-die-tasche-clippen des EDCs halt weg... Teilweise nervig, teilweise schade - gut, dass ich IWB meist sowieso angenehmer find :)

s_f
 
Wenn die Beamten wirklich so mit dir umgegangen sind solltest du auf jedenfall Beschwerde einlegen.

Dies sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt machen. Denn eine Taschendurchsuchung, zumindest betrachte ich den Griff in die Tasche als solche, ist nur aufgrund eines Verdachts auf eine Straftat, aber nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit gegeben.

Vielleicht kommt es dann auch zu einem Urteil, auf das man sich dann im Bedarfsfall berufen kann.

Gruß
Gerhard
 
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