Hallo,
habe mir gerade mal die Seiten auf IMSW und damit auch den Spickzettel genauer angesehen.
Darauf ist zu lesen, daß Apfel schälen mit einem Einhandmesser ein sozial adäquater Gebrauch sein soll. Auch die Ausübung von Hobbies wie Wandern, Fischen, Campen, Grillen usw. erlaubt das Führen von sog. Einhandmessern oder feststehenden Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge.
Allerdings frage ich mich, gilt das nur für die Tätigkeit selbst, oder auch zum Transport dahin?
PS: Das Gesetz gilt nun schon seit einiger Zeit. Trotzdem sind im Internet noch keine Urteile bezüglich dem sozial adäquaten Gebrauch zu finden. Warum?
habe mir gerade mal die Seiten auf IMSW und damit auch den Spickzettel genauer angesehen.
Darauf ist zu lesen, daß Apfel schälen mit einem Einhandmesser ein sozial adäquater Gebrauch sein soll. Auch die Ausübung von Hobbies wie Wandern, Fischen, Campen, Grillen usw. erlaubt das Führen von sog. Einhandmessern oder feststehenden Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge.
Allerdings frage ich mich, gilt das nur für die Tätigkeit selbst, oder auch zum Transport dahin?
PS: Das Gesetz gilt nun schon seit einiger Zeit. Trotzdem sind im Internet noch keine Urteile bezüglich dem sozial adäquaten Gebrauch zu finden. Warum?