Rettungsmesser

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chrischie

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Halli hallo

ich hätte da mal eine frage.
Und zwar bin ich 16 und ja auch berechtigt mir ein Rettungsmesser zu kaufen. ("brauche" das für die Feuerwehr) würde das aber auch gerne in der freizeit mit mir führen falls mal irgendwas passiert wo man das gebrauchen könnte. so zu meiner frage darf ich das in dem alter mit mir führen ? so wie ich die gesetzesgrundlage verstanden habe schon bin mir aber nicht sicher.

bei dem messer handelt es sich um dieses http://www.boker.de/index.php?c=275,,&a=01RY414&p=3&pp=20

MfG

Chrischie
 
Es wäre vielleicht ratsam, wenn du dich mal ein bisschen zur Rechtslage einliest, dazu gibt's hier im Forum ne ganze Ecke Threads.

Kurz, das gezeigte Meser ist einhändig zu öffnen (so sieht es mir zumindest aus) und stellt sich beim öffnen selbst fest. Solche Messer sind nicht uneingeschränkt führbar, dazu braucht man einen sozial anerkannten Grund.
Und ja, das ist schwammig. Wie die Gesetzeslage speziell bei minderjährigen aussieht, vermag ich aber nicht zu sagen.
 
Also einhändig kann man das nicht öffnen.
und den Linerlock falls du darauf hinauswillst habe ich bisher bei jedem rettungsmesser gesehen. Auch bei den supderteuren aber kann ja sein das ich mich irre.

Ja darauf wollte ich hinaus kaufen darf ich es mir ja (is ja ein werkzeug) und ich wollte mir das auch schon in unserem waffenladen (waffemeyer Wolfenbüttel) kaufen. Zur info das is ein laden der generell nach nem ausweis fragt wenn der erforderlich ist. Und die wollten meinen nicht haben.
 
Hallo
ich habe jetzt Durch reichlich telefonieren (10 behörden oder so )
herausgefunden das ich dieses messer in der öffentlichkeit tragen darf.
da unter einhandmesser messer wie sprungmesser fallen da dies keines ist, ist es kein einhandmesser so die aussage des amtes. Linderlock system ist noch erlaubt und stellt kein problem da, ich darf es also mit mir führen wie ich lustig bin (natürlich nicht in der schule oder diso oder so )

MfG

chrischie
 
Ich würde mal behaupten, wenn du dich so gut informiert hast, dass du auch jegliche Informationen aus dem Bereich Politik & Recht entnommen hast?

Naja, was soll man noch sagen ausser, Versuch macht Klug.

Ich würde meinen, dass führen des Messers ist nicht erlaubt.
Immerhin ist es einhändig zu öffnen und arretiert.
Demnach ist es ein einhändig feststellbares Messer.
 
Hallo
ich habe jetzt Durch reichlich telefonieren (10 behörden oder so )
herausgefunden das ich dieses messer in der öffentlichkeit tragen darf.
da unter einhandmesser messer wie sprungmesser fallen da dies keines ist, ist es kein einhandmesser so die aussage des amtes. Linderlock system ist noch erlaubt und stellt kein problem da, ich darf es also mit mir führen wie ich lustig bin (natürlich nicht in der schule oder diso oder so )

MfG

chrischie
Ist aber schön, dass du viel rum telefoniert hast.
Aber ums mal klar zu sagen: Deine Telefonate sind nichts wert, 0, nothing.
Das ist absolut nichts verbindliches, wenn du was Handfestes willst, lass das BKA nen Feststellungsbescheid erstellen, wirst ja sehen, was bei rauskommt.
Fakt ist, das Messer hat ein Öffnungsloch zum einhändigen Öffnen und nen Liner, zusätzlich eine automatische Öffnungshilfe. Was es da zu diskutieren gibt, weiss ich nicht.

Wenn du recherchiert hättest, wärst du hierrauf gekommen:
BKA Feststellungsbescheid Assisted Opener
Da steht drin, dass solche Messer keine Springer sind, demnach hier Einhänder. Punkt. Und das ist verbindlich.

Grüße
Micha
 
Nachtrag:

In dem verlinkten BKA-Bescheid ist sogar eine Formulierung zu finden, was ein Einhandmesser ist.

Die Klinge wird mit Daumen oder einem Finger der Hand, die das Messer hält, aus dem Griff (wie bei einem üblichen Einhandmesser) ausgeklappt. Der Daumen oder Finger setzt an einem Teil der Klinge (z.B. angenieteter Knopf) an und drückt die Klinge aus dem Griff heraus. [...] Die Klinge wird selbstständig arretiert.

Interessant.
Ausgelassen habe ich den Teil des selbstständigen Öffnens, der jedoch auch hier relevant ist:

Nachdem die Klinge ca. 3cm ausgeklappt ist, wird sie von einer vorgespannten Feder ganz ausgeklappt.

Grüße
Micha
 
da unter einhandmesser messer wie sprungmesser fallen da dies keines ist, ist es kein einhandmesser so die aussage des amtes. Linderlock system ist noch erlaubt und stellt kein problem da, ich darf es also mit mir führen wie ich lustig bin

Wenn Du das jetzt noch schriftlich bestätigt bekommst, wären damit alle Diskussionen der letzten eineinhalb Jahre hinsichtlich des Führens von Einhandmessern erledigt.:teuflisch

Anscheinend bist Du allerdings bei deinen Telefonaten immer an Leute geraten, die keine Ahnung haben.
 
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Möglicherweise hast Du mit Deinem Gerede vom "Rettungsmesser"auch für Verwirrung gesorgt.
Merke: Ein FD-Schildchen macht aus einem ganz normalen Einhandmesser kein Rettungsmesser!
Was ein Rettungsmesser ist, hat das BKA nämlich ebenfalls längst festgestellt: -> http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf
Nur diese Messer genießen durch die Einstufung des BKA einen privilegierten Status. Für alle anderen gilt das ganz normale Waffenrecht.
 
Moin.

Wir sind ja nun hier im Unterforum der IMSW.
Ich mache nun doch endgültig zu, da das alles hier ne Nullnummer ist.
 
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