Sind Standard Backlock Messer bei euch [in Bayern] noch erlaubt?

Silenius

Mitglied
Messages
40
Da ich einen Urlaub im schönen Bayern plane, wollte ich mal kurz nachfragen, ob jemand erfahrungen im bezug auf Backlockmesser des auf dem Bild dargestellten Typs hat.

Eigentlich sollte es ja erlaubt sein, da kein "richtiges" Einhandmesser, allerdings habe ich im Forum bereits gelesen, das jemanden ein BM 710 von der Polizei abgenommen wurde, obwohl die Daumenpins entfert wurden. :rolleyes:
Andererseits soll der "Aldi-Süd-Folder" ja erlaubt sein...

Da ich dieses Messer auch mit einem Schwung aus dem Handgelenk öffnen kann bin ich jetzt unsicher.

Vlt kann mir jemand eine unverbindliche Empfehlung geben.
Zur not reise ich mit einem "The Spike" rum... is halt meiner Meinung nach eher Martialisch anmutdend... aber der ist ja wohl erlaubt :argw:

800px-Klappmesser.jpg

(Public Domain)
 
Last edited:
AW: Sind Standard Backlock Messer bei euch noch erlaubt?

Da gibts keine rechtlich klare Aussage und schon deswegen kann Dir keiner eine Empfehlung geben. Den Wortlaut des Gesetzes kann jeder lesen, und jeder wird sich selbst eine Meinung bilden müssen, wie das gemeint ist.
  • Ich halte solche Backlock Messer nicht für Einhandmesser im Sinne des Gesetzes.
  • Darüber hinaus halte ich jedweden alltäglichen Gebrauch eines Messer für sozial adaequat, so der Gebrauch eines Messers nicht dem Angriff, der Verteidigung oder der Bedrohung dient.
Es kann aber gut sein, dass ich mit meiner Meinung alleine dastehe. Rechtssicher, da klar definiert, ist ein fixed unter 12cm Klingenlänge oder ein Slipjoint/Friction Folder.

Pitter
 
Es kann aber gut sein, dass ich mit meiner Meinung alleine dastehe.

Pitter, du stehst mit deiner Meinung nicht alleine da!

Die Kenntnisse / Meinungen der Behörden und ihrer Amtswalter ist aber immer ein Grund zum Kopfschütteln.

Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Kollegen (Polizei), der beim Betrachten meines Spyderco UK Pen Knife der Meinung war, dass es sich um ein Einhandmesser handele, da die Rückenfeder die Klinge ja im geöffneten Zustand arretiere.:irre:
Die meisten Kollgen kennen sich mit dem § 42a nicht aus! Ich kann mir in meinem beruflichen Umfeld den Mund fusselig reden, ob es was nutzt, sei eher mal dahin gestellt.

Kleine erfreuliche Randnotitz: Einem Handwerker wurde letztens ein kleines billiges Einhandmesser beschlagnahmt. Kurze Rückfrage beim smeagolvomloh. 10 Minuten später haben die Kollegen dem Handwerker das Messer wieder ausgehändigt (Grund: berechtigtes Interesse, hier: Berufsausübung)!
 
Last edited:
Back