Vom Gesetzgeber ist bewusst darauf verzichtet worden, jeden Einzelfall konkret zu regeln. Er hat durch die Einordnung der Vorbotsnorm als Ordnungswidrigkeit den Kontrollbeamten Ermessenspielraum gegeben.
Diese können die Ordnungswidrigkeit verfolgen, müssen es aber nicht. Es herrscht kein Strafverfolgungszwang, sondern die Verfolgung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Es ist die Kontrollsituation, die dieses pflichtgemäße Ermessen maßgelich beeinflusst. Erscheinungsbild sowie Eindruck der kontrollierten Person tragen erheblich dazu bei.
Es sind nicht ausschließlich die Eigenschaften des Messers, die einen Polizeibeamten zum Einziehen bewegen. Daher sind die Diskussionen um Gutachten, Feststellungsbescheide oder Urteile müßig. Selbst vergleichbare Fälle sind selten identisch.
Verleiht dem Kontrollbeamten einen ordentlichen Eindruck. Gebt ihm zu verstehen, dass ihr ordentlich sozialisiert seid und gebt ihm Einblick in eure persönliche, sozialadäquate Verwendung des geführten Werkzeugs Einhandmesser.
Es ist keine Willkür, es ist ein Ermessensspielraum des einschreitenden Kontrollorgans und den Entschluss könnt ich maßgeblich beeinflussen...
Diese können die Ordnungswidrigkeit verfolgen, müssen es aber nicht. Es herrscht kein Strafverfolgungszwang, sondern die Verfolgung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Es ist die Kontrollsituation, die dieses pflichtgemäße Ermessen maßgelich beeinflusst. Erscheinungsbild sowie Eindruck der kontrollierten Person tragen erheblich dazu bei.
Es sind nicht ausschließlich die Eigenschaften des Messers, die einen Polizeibeamten zum Einziehen bewegen. Daher sind die Diskussionen um Gutachten, Feststellungsbescheide oder Urteile müßig. Selbst vergleichbare Fälle sind selten identisch.
Verleiht dem Kontrollbeamten einen ordentlichen Eindruck. Gebt ihm zu verstehen, dass ihr ordentlich sozialisiert seid und gebt ihm Einblick in eure persönliche, sozialadäquate Verwendung des geführten Werkzeugs Einhandmesser.
Es ist keine Willkür, es ist ein Ermessensspielraum des einschreitenden Kontrollorgans und den Entschluss könnt ich maßgeblich beeinflussen...