Rettungsmesser, Führen erlaubt ?

Ich weiß gar nicht, wieviele Bescheide es gibt. Aber Xizor hat ja schon
2 Bescheide verlinkt. ;)

Du solltest bei Themen bleiben mit denen du dich auskennst. :rolleyes:


Es gibt genau einen Bescheid und der ist vor Jahren entstanden, um die sonnst unter das Fallmesserverbot fallenden Eickhorn Rettungsmesser (mit weiter Verbreitung u.A. in großen deutschen Behörden) zu retten.
Aus professioneller Sicht einer der Unwürdigsten BKA bescheide ever, da vollkommen unbegründet und inkonsequent, er ist halt vermutlich nach dem Opportunitätsprinzip entstanden und opportun war damals wahrscheinlich, dass man wohl keinen Bock/Kohle hatte um viele neue Messer anzuschaffen.

Und nein, es gibt nicht genügend Rettungsmesser die unter BKA Bescheide fallen es gibt genau eines von Eickhorn. (OK vielleicht gibt es einige Varianten .... :p)


Liste aller BKA bescheide:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html

und nochmals der EINZIGE uralte Bescheid des BKA zu Rettungsfallmeessern (die laut dem Bescheid keine sind).

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-rettungsmesser.pdf

Gruß
El
 
Vielen Dank für die Berichtigung. ;)

Ich hatte mich mit den Bescheiden noch nie so richtig befasst nur mit dem
des Fallmessers, weil dieses auch bei uns auf Arbeit genutzt wird. :)
Liegt im wesentlichen auch daran, dass Rettungsmesser als solche
bei der beruflichen Ausübung genutzt werden und somit nach § 42a
getragen werden dürfen. So sind zumindetsens meine beruflichen Erfahrungen.
 
Und nein, es gibt nicht genügend Rettungsmesser die unter BKA Bescheide fallen es gibt genau eines von Eickhorn. (OK vielleicht gibt es einige Varianten ..

Nur der Vollständigkeit halber:
Der Feststellungsbescheid des BKA bezieht sich ausser auf Fallmesser auch auf Springmesser mit einer KL über 8,5 cm .
Gemeint ist anscheinend ausser dem Eickhorn-Rettungsmesser, das eigentlich als Fallmesser komplett verboten wäre, das Hubertus-Springmesser, dessen KL etwas über 8,5 cm liegt.
Man kann über diesen Feststellungsbescheid denken, was man will, zumindest in einem Punkt ist er positiv zu werten, da das BKA nämlich Messer als das einstuft, was sie in erster Linie sind: Werkzeuge.
 
Hallo.

OT gelöscht.

Das Thema hier ist Rettungsmesser, Führen erlaubt? und nicht: Welches Rettungsmesser tragt ihr im Dienst/Privat und/oder wie muss es sich öffnen lassen

Gruß
chamenos
 
Das Thema hier ist Rettungsmesser, Führen erlaubt? und nicht: Welches Rettungsmesser tragt ihr im Dienst/Privat und/oder wie muss es sich öffnen lassen

Gerade der letzte Punkt entscheidet doch darüber, ob das Führen erlaubt ist oder nicht. Gerade in diesem Punkt ist das Gesetz eindeutig. Das Führen von Einhandmessern ist verboten. Eine Unterscheidung zwischen Rettungsmesser, Obstmesser, Küchenmesser, Rasiermesser, Outdoormesser, Taschenmesser usw. gibt es nicht.

Gruß
Gerhard
 
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