Was wollen die Richter denn ?...
- im schlimmsten Fall mit "was wollen wir denn" (die Richter).
Klarheit, Nachvollziehbarkeit, "Reproduzierbarkeit" ? - vermutlich von allem etwas und auch noch etwas mehr, als das.
Egal was sie wollen oder müssen, auch sie werden bei ihren Aufräumarbeiten um all diese technischen Fragen und Finessen nicht herumkommen, und dazu werden sie *hoffentlich* auch mal die Gegenstände, über die sie Klarheit schaffen müssen, selbst in die Hand nehmen, neben den amtlichen Gutachten, z.B. vom BKA, die sie dazu beauftragen.
Bei einigen Messertypen oder speziellen Mustern müssten sie eigentlich von einem zum anderen Ohr grinsen und laut denkend verkünden "...das darf doch eigentlich nicht wahr sein...", wenn sie das vorliegende Objekt anhand des geschriebenen Gesetzestext gegenüber der "gewollten Intention" zur internen, beratenden richterlichen Diskussion stellen...
Dass es mit Springmessern nicht einfacher ist, war/ist eigentlich klar, aber man kann wenigstens auf die Lücke hoffen, auch wenn es sinnlos ist...
Kann auch sein, dass das gewollte Wirrwarr als komplett irreführend und völlig realitätsfremd bewertet wird, und eine klare Linie gefordert wird, aber die möchte ich dann lieber doch nicht kennen, weil solche Linien meist noch deutlicher und noch weitreichender sind...
Gruß Andreas