Hallo!
Mein Lebensgefährte hat gestern, nach fast 7 Monaten Wartezeit, den Bußgeldbescheid erhalten.Beschuldigt wegen Verstoß gegen das WaffG § 53 und §42.Kosten 170,- + Verfahrenskosten.Das Messer wird vernichtet.
Er ist damals nach ein paar Bier auf der Bank im U-Bahnsteig eingeschlafen und wurde dann kontroliert.
Es handelt sich um ein Böker Messer Toplock Cocobolo, Klingenlänge 8,5 cm.mit Knopfdruckmechanik und war in einem Futeral am Gürtel.
Das Messer war 1999(!) ein Geburtstagsgeschenk von mir.Ich habs Ihm für die Arbeit geschenkt, er ist Handwerker!
Nun meine Fragen an Euch:
Das Bußgeld, weil prinzipiell Einhandmesser verboten sind?
Ich dachte unter 12,5 cm Klingenlänge sind erlaubt.
Macht es Sinn Einspruch einzulegen?
Das Problem: Er ist vorbestraft wegen Körperverletzung weil er in Notwehr einem von der U-Bahnwache vor`s Schienbein gehauen hat.
Ja, wir leben in München und da versteht man bekanntlich keinen Spaß!
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG
Petra
Mein Lebensgefährte hat gestern, nach fast 7 Monaten Wartezeit, den Bußgeldbescheid erhalten.Beschuldigt wegen Verstoß gegen das WaffG § 53 und §42.Kosten 170,- + Verfahrenskosten.Das Messer wird vernichtet.
Er ist damals nach ein paar Bier auf der Bank im U-Bahnsteig eingeschlafen und wurde dann kontroliert.
Es handelt sich um ein Böker Messer Toplock Cocobolo, Klingenlänge 8,5 cm.mit Knopfdruckmechanik und war in einem Futeral am Gürtel.
Das Messer war 1999(!) ein Geburtstagsgeschenk von mir.Ich habs Ihm für die Arbeit geschenkt, er ist Handwerker!
Nun meine Fragen an Euch:
Das Bußgeld, weil prinzipiell Einhandmesser verboten sind?
Ich dachte unter 12,5 cm Klingenlänge sind erlaubt.
Macht es Sinn Einspruch einzulegen?
Das Problem: Er ist vorbestraft wegen Körperverletzung weil er in Notwehr einem von der U-Bahnwache vor`s Schienbein gehauen hat.
Ja, wir leben in München und da versteht man bekanntlich keinen Spaß!
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG
Petra