Einhand-Zweihandmesser

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gast221108

Gast
Hallo!

Ich habe immer noch eine Frage bzgl. des sog. Einhandmechanismus bei Foldern nachdem ich unter "Initiative Messer sind Werkzeuge" folgenden Hinweis gefunden habe:
"Ebenso sind solche Messer keine im Sinne des Gesetzes, deren Klinge zwar arretiert, die aber mit beiden Händen geöffnet werden muss (Typisches Beispiel: Buck 110 Folding Hunter, Backlockmesser mit einer Fingernagelrille in der Klinge)."

Das einhändige Öffnen und Festellen von Foldern OHNE Daumenknopf funktioniert nach meinen Versuchen bei vielen grösseren Modellen, wenn sie gut eingestellt und geölt sind ganz gut, auch wenn sie gar nicht als Einhand-Modelle deklariert sind. Ich habe bei einem meiner Folder die Daumenknöpfe entfernt, da ich auf mein Lieblingsmesser nur ungern verzichen möchte. Er lässt sich nun zweihändig, aber auch noch mit einer Schnappbewegung (nach Übung, nicht ganz so einfach wie zuvor) öffnen.
Dazu also meine Frage: bleibt der Folder auch nach der Entfernung des Einhandmechanismus (Daumenknopf) ein sog. Einhand-Messer weil oder darf ich ihn so modifiziert tragen/führen?
Vielleicht lässt sich meine Frage ja mit einem schlichten "ja" oder "nein" beantworten. :rolleyes:

Gruss

dino
 
Moin,

nicht schon wieder...............:rolleyes:
Die Diskussion gibts hier nicht erst seit dem 01.04.08
Frag einen Polizisten, Deine Kreisverwaltung oder Dein Innenministerium.
Hinterher bist Du zwar auch nicht schlauer, aber mehr wissen wir hier auch nicht.

Und zu.
 
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