Servus!
Generell wird Dir hier in diesem Forum auf diese Frage keiner eine eindeutige Antwort liefern können.
Grund hierfür ist, dass das neue Gesetz ziemlich allgemein gehalten wurde (wie auch die meisten anderen). Das Gesetz verbietet das "Führen" von Messern mit Klingenlängen über 12cm. Hier ist schon mal das erste Problem. In wie weit wird das Wort "mitführen" definiert. Ist hier der mögliche Zugriff in Reichweite gemeint oder das tragen am eigenen Körper. Für den Fall, dass man das Führen nur mit dem Tragen am Gürtel oder in der Tasche sieht, bist du auf der sicheren Seite...
Das zweite Problem ist der legitime Zweck. Wenn du das Messer im Auto hast, ist davon auszugehen, dass du das Messer als Alleshelfer für bestimmte Situationen bei dir hast. ISt hier schon der legitime ZWeck erfüllt? Möglicher Weise musst du jedoch beim Anlegen des Messers bereits einen genau Bestimmten VerwendungsZWECK kennen (Ich geh jetzt tapezieren, desswegen nehm ich mein Tapetenmesser mit).
Die Begründung des Staats, mach möchte das Gesetz als Grundlage für kriminelle Jugendliche haben, die Ihr böses Einhandmesser möglicherweise als Waffe einsetzen und dem braven rechtschaffenden preussischem Arbeiter passiert eh nichts, ist hierbei ziemlich dumm, da dann dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen würde, da man zwei bestimmte Gruppen von Personen vor dem Gesetz unterschiedlich behandeln würde. Rechtlich gesehen ist es nicht möglich einem 17 jährigen "Hip-Hop"-Fan mit entsprechendem Outfit in Ost-Berlin das Messer zu nehmen und dem 60-jährigen Einheimischen Münchner im Biergarten das Messer zu lassen. Rechtlich gesehen gilt hier gleiches Recht für alle. Auch wenn man persönlich sagen würde, dass die individuelle Anwendung gerechtfertigt wäre...Es kann vor Gericht nicht sein.
Zu den zuvor genannten Problem mit dem neuen Gesetz muss einfach gesagt werden, dass man abwarten muss. Die tatsächliche Bedeutung dieses Gesetzes wird sich in den nächsten Monaten oder Jahren erst herausstellen in der TATSÄCHLICHEN Handhabung der Gerichte herausstellen.
Eine Antwort schwarz oder weiß ist einfach zum momentanen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ich denke auch, dass sich die staatlichen Behörden hier in der Anwendung noch nicht so ganz sicher sind, wie sie verfahren sollen....