Ist das PUMA Auto-Messer heute noch im Auto erlaubt?

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pumahunter

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... in den 70/80 er Jahren gab es zu dem Puma Auto - Messer 6390 eine Autohalterung, um das Messer fest im Fahrzeug oder Boot anzubringen.
Ist es laut der heutigen Gesetze immer noch erlaubt, mit einem so grossen Messer durch die Gegend zu fahren?
Was sagt die Polizei dazu, wenn ich in eine Kontrolle gerate und die Beamten im Fahrzeug eine Halterung finden, in der ein Messer steckt mit einer Gesamtlänge von 27 cm? :confused:
 
... ich denke auch das es nicht zulässig ist ...

:(

... 12cm Klinge bei Fixed, mehr nicht ...
 
"Klingenlänge" beim Auto Messer ist 15,5 cm .. also zum führen am Mann zu lang. Aber hier diskutieren wir ja um das führen im Auto ... ich denke nicht das die Beamten die Klingenlänge nachmessen, sondern geh eher davon aus das sie grundsätzlich kein Verständnis für ein derartiges Messer (Waffe) im Auto haben. Man könnte das Messer ja im Fahrzeug verstecken, aber mir geht es bei meiner Frage um die alte Halterung mit einsteckendem Automesser, sichtbar angebracht! ... hat denn noch niemand eine Erfahrung gemacht mit so einer Situation?
 
So lange nicht eine verbindliche Klärung des Begriffes "allgemein anerkannter Zweck" vorliegt, drehen sich die Diskussionen bei solchen Fragen im Kreis.

Es ist nicht ganz unvorstellbar, dass ein solches Messer, das ja exakt für die Befreiung von Unfallopfern entworfen wurde, einem allgemein anerkannten Zweck dient.
 
Servus!

Generell wird Dir hier in diesem Forum auf diese Frage keiner eine eindeutige Antwort liefern können.

Grund hierfür ist, dass das neue Gesetz ziemlich allgemein gehalten wurde (wie auch die meisten anderen). Das Gesetz verbietet das "Führen" von Messern mit Klingenlängen über 12cm. Hier ist schon mal das erste Problem. In wie weit wird das Wort "mitführen" definiert. Ist hier der mögliche Zugriff in Reichweite gemeint oder das tragen am eigenen Körper. Für den Fall, dass man das Führen nur mit dem Tragen am Gürtel oder in der Tasche sieht, bist du auf der sicheren Seite...

Das zweite Problem ist der legitime Zweck. Wenn du das Messer im Auto hast, ist davon auszugehen, dass du das Messer als Alleshelfer für bestimmte Situationen bei dir hast. ISt hier schon der legitime ZWeck erfüllt? Möglicher Weise musst du jedoch beim Anlegen des Messers bereits einen genau Bestimmten VerwendungsZWECK kennen (Ich geh jetzt tapezieren, desswegen nehm ich mein Tapetenmesser mit).

Die Begründung des Staats, mach möchte das Gesetz als Grundlage für kriminelle Jugendliche haben, die Ihr böses Einhandmesser möglicherweise als Waffe einsetzen und dem braven rechtschaffenden preussischem Arbeiter passiert eh nichts, ist hierbei ziemlich dumm, da dann dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen würde, da man zwei bestimmte Gruppen von Personen vor dem Gesetz unterschiedlich behandeln würde. Rechtlich gesehen ist es nicht möglich einem 17 jährigen "Hip-Hop"-Fan mit entsprechendem Outfit in Ost-Berlin das Messer zu nehmen und dem 60-jährigen Einheimischen Münchner im Biergarten das Messer zu lassen. Rechtlich gesehen gilt hier gleiches Recht für alle. Auch wenn man persönlich sagen würde, dass die individuelle Anwendung gerechtfertigt wäre...Es kann vor Gericht nicht sein.

Zu den zuvor genannten Problem mit dem neuen Gesetz muss einfach gesagt werden, dass man abwarten muss. Die tatsächliche Bedeutung dieses Gesetzes wird sich in den nächsten Monaten oder Jahren erst herausstellen in der TATSÄCHLICHEN Handhabung der Gerichte herausstellen.

Eine Antwort schwarz oder weiß ist einfach zum momentanen Zeitpunkt noch nicht möglich. Ich denke auch, dass sich die staatlichen Behörden hier in der Anwendung noch nicht so ganz sicher sind, wie sie verfahren sollen....
 
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