Verfassungsbeschwerde gegen §42 WaffG

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Contraveganer

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Wie seht Ihr das? Mit unserer Argumentation müsste man gute Aussichten auf Erfolg haben! Wenn man dann noch darauf verweist, dass Gesetze dieser Art, ähnlich gegen die Prinzipien des GG sind, wie der Aufruf des BND an Steuerberater gegen eine Prämie ihre Schweigepflicht zu brechen und Steuersünder zu verraten, kann die Gegenseite mit ihrer Fadenscheinigen Argumentation einpacken! Gewaltenteilung ist doch was Schönes. Sollte wider meiner Erwartung ein Bußgeld gegen den Antragssteller verhängt werden, könnte man das aus einer foreneigenen Kasse finanzieren, die vorher über Spenden aufgefüllt wird. Bei der Zahl der User hier müssten nur ein paar vielleicht 5 höchtens 10€ spenden um die Kasse genügend zu füllen, vor der Antragsstellung natürlich. Der Ertrag kann an die IMSW und ihre Initiatoren gehen, als Dankeschön sozusagen. Was abzüglich eines unwahrscheinlichen Bußgeldes übrig bleibt, sollte die IMSW bekommen, falls sie das in die Hand nehmen will. (Falls die Idee zu utopisch ist, einfach wieder löschen!;))
 
Wie seht Ihr das? Mit unserer Argumentation müsste man gute Aussichten auf Erfolg haben!

Die da wäre?

Ich sehe rechtlich keinen Ansatzpunkt, gegen das neue WaffG vorzugehen. Gut, ich bin kein Jurist. aber wenn denen was eingefallen wäre, hätten die sich schon zu Wort gemeldet.

Der Punkt ist aber ein ganz anderer. Zumindest der Passus über Messer ist schlecht formuliert. Aus ihm ergibt sich keine Rechtssicherheit. Zudem ist es systematisch ein Fehler, das Tragen von Gegenständen im WaffG zu verbieten, die nicht (klar) als Waffen eingestuft werden. Soweit so gut.

Das Ganze erledigt man recht simpel, indem man etwas alle Einhandmesser und alle Messer mit Klingenlänge über x-cm als Waffen einstuft. Und dazu das Führen einer Waffe ohne Nachweis eines Bedürfnisses generell verbietet. Deckel zu.

Das ist jetzt kein neuer Gedanke, deswegen steht der auch hier ;) Aber man muss schon im Blick haben, wie die Gegenseite spielt. Wirds zu kompliziert - sei es für den bürokratischem Ablauf wie aber auch für die Darstellung in den Medien - ist der große Hammer nicht weit. Genau das haben wie in Bayern gerade mit dem kompletten Rauchverbot erlebt. Hätte ein paar superschlaue die Klappe gehalten, wäre es hier wie in BaWü. Da mag man darüber froh sein, oder nicht ;), aber das wesentliche ist der Ablauf der politischen Entscheidungsfindung. Und der ist analog zum Geschwurbel um das WaffG.

Soweit mir zugetragen wurde :rolleyes:. sind einige aus der Innenministerkonferenz nicht gerade glücklich über das Gesetz. Das gleiche gilt für Richter, Staatsanwälte und Beamten in den Polizeibehörden. Das ist jedenfalls mein Eindruck nach vielen Gesprächen auf der IWA. An die müssen wir ran. Die einen Blick für Ursachen, die tatsächlichen Probleme beim Arbeiten gegen Kriminalität haben und nach pragmatischen Lösungen suchen. Und denen muss man Argumente liefern. Liefern ist übrigens eine Bringschuld ;)

Auf die einzudreschen, sei es verbal oder mit juristischen Mitteln, die voll und ganz hinter dem stehen, was sie da beschlossen haben, bringt nichts. Eine Frau Fograscher, die von Messerstechern auf der Parkbank schwadroniert, oder eine Grüne, die belangloses von Machtotum erzählt, bekommt man nicht gedreht. Und so Argumente wie "das Führen von Messern zur Verteidigung wird ja wohl ein sozial adaequater Grund sein" haben zwar auf den ersten Blick Charme, finden sich aber dann auf den zweiten Blick in der Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums.

Strategisch war das ein Griff ins Klo. Leider. Ich muss da auch noch viel lernen, wie diese Prozesse laufen.

Pitter
 
Merkwürdig ist aber meiner Meinung nach, dass in der erwähnten Pressemitteilung
auch bei den sogenannten Hieb- und Stoßwaffen auf die Ausnahme vom Führungsverbot hingewiesen wird.
Zuerst werden Besipiele aufgeführt ("Dolche,Stilette,Gummiknüppel"), dann heißt es: "Auch für sie gilt aber die allgemeine Ausnahme eines berechtigten Interesses."

Welches andere berechtigte Interesse außer der Selbstverteidigung gibt es denn für das Führen eines Gummiknüppels ?:confused:
 
Die da wäre?

Ich sehe rechtlich keinen Ansatzpunkt, gegen das neue WaffG vorzugehen. Gut, ich bin kein Jurist. aber wenn denen was eingefallen wäre, hätten die sich schon zu Wort gemeldet.

Der Punkt ist aber ein ganz anderer. Zumindest der Passus über Messer ist schlecht formuliert. Aus ihm ergibt sich keine Rechtssicherheit. Zudem ist es systematisch ein Fehler, das Tragen von Gegenständen im WaffG zu verbieten, die nicht (klar) als Waffen eingestuft werden. Soweit so gut.

Das Ganze erledigt man recht simpel, indem man etwas alle Einhandmesser und alle Messer mit Klingenlänge über x-cm als Waffen einstuft. Und dazu das Führen einer Waffe ohne Nachweis eines Bedürfnisses generell verbietet. Deckel zu.

Pitter

Ich nehme mal an, es geht hier um § 42a WaffG:

So einfach ist es eben nicht. Wenn diese Messer nun Waffen sind, wurden über Nacht unzählige Minderjährige zu Waffenbesitzern und sind zumindest in privaten Küchen Waffen frei zugänglich ausgesetzt. Es ist nicht davon auszugehen, dass dort Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm in verschlossenen Behältnissen ruhen.

Meines Erachtens nach könnte man an dieser Stelle den Hebel ansetzen. Ich hatte es bereits in anderen Threads ausgeführt und möchte weiterhin auf diesem Weg bleiben. Die Gesetzesmacher müssen sich entscheiden, ob die neu hinzu genommenen Messer Waffen sein sollen oder nicht. Daraus ergeben sich im einen oder anderen Fall Konsequenzen, an denen sie nicht vorbei kommen.

Falls man die Messer nicht als Waffen erachtet, gehören sie schlicht nicht ins WaffG. Dann dürfen sich die Herrschaften Gedanken machen, ob sie ihre Verbote z.B. in den Landespolizeigesetzen verwirklichen können oder doch besser ganz sein lassen.

Falls man die Messer für Waffen hält, hat man einen riesen Bock geschossen, weil man Minderjährigen praktisch keine Chance gelassen hat, sich rechtstreu zu verhalten und sie dann sozusagen ins offene Messer laufen lassen hat. Die Folgen für Minderjährige wurden mit keinem Wort erwähnt. Seitens der Gesetzesbefürworter wurde nur immer behauptet, es werde lediglich das Führen beschränkt, der Besitz bliebe unangetastet. Damit hat man offenbar die schweren Folgen überhaupt nicht bedacht, die man den Beteuerungen nach auch gar nicht auslösen wollte.

Wie schon an anderer Stelle im Forum diskutiert, gibt es gute Gründe für jeden der beiden Wege. Nur eines geht mit ziemlicher Sicherheit nicht, nämlich, es offen zu lassen. Man kann nicht für die gleichen Gegenstände im einen Fall Waffenqualität annehmen und sie im anderen Fall als Werkzeuge einstufen. Dazu müssten sich die Herrschaften einen komplett neuen Waffenbegriff einfallen lassen. Ich bezweifle, dass sie das ordentlich hinbekommen würden.

Wenn sie sich für den aus meiner Sicht wahrscheinlicheren Waffenweg entscheiden, und die Öffentlichkeit erfährt, welche Folgen sich daraus ergeben, dürfte der Bock fett sein.

Aber auch der Werkzeugweg sollte einige Vorteile für uns bieten. Wie schon im Rahmen der Hamburger Verordung erläutert, sehe ich keine Rechtsgrundlage dafür, auf Landesebene willkürlich Gegenstände, die keine Waffenqualität erreichen, als gefährlich einzustufen und ihr Führen zu verbieten.

Dass sie es in Hamburg getan haben, beeindruckt mich genauso wenig wie ihre Versuche Großer Lauschangriff, Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auch Zypries hat durch ihre zum 01.04.2008 in Kraft getretene "Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichenverordnung" wieder einmal ihre Unfähigkeit dokumentiert.

Diese untauglichen gesetzgeberischen Versuche werden entweder irgendwann vom BVerfG kassiert oder die Gesetzesmacher sehen es nach Hinweisen, evtl. auch durch Druck der Öffentlichkeit oder von selbst, ein und arbeiten an verbesserten Fassungen, so wie es im letztgenannten Beispiel schon geschieht.

Gruß
JB
 
Wir sind zwar schon ein Stück OT,
aber Nidan meinte vermutlich den Zusammenhang mit der Berufsausübung.
 
Welches andere berechtigte Interesse außer der Selbstverteidigung gibt es denn für das Führen eines Gummiknüppels ?:confused:

Genau das hatte ich in anderen Threads auch schon erwähnt. Es gibt eben meines Erachtens nach keinen anderen allgemein anerkannten Zweck, eine Waffe zu führen, außer Selbstverteidigung. Es passt einfach nicht zusammen, Gegenstände ins WaffG aufzunehmen und so zu tun, als wären sie keine Waffen, indem man sie beispielsweise zum Pilze sammeln frei gibt und auch weiterhin Minderjährige damit umgehen lässt. Das ist hochgradiger und zudem gefährlicher Mumpitz.

Gruß
JB
 
Wir sind zwar schon ein Stück OT,
aber Nidan meinte vermutlich den Zusammenhang mit der Berufsausübung.

Schon klar. Aber wenn SV kein anerkannter Zweck ist, dann eben auch nicht während der Berufsausübung.

chamenos
 
Hast du noch nie Leute gesehen die z.B. Geldtransporte für die Banken machen ? Die tragen noch ganz anderes Gerät als Gummiknüppel bei sich und dürfen das auch. Versuch du das mal als "Normalbürger" :rolleyes:

Oder Sicherheitsfirmen im Objektschutz, die würden sicher auch eine Genehmigung zum Führen eines Gummiknüppels bekommen, Teleskopschlagstöcke werden da allerdings lieber getragen.

Und die dürfen das , wie Erwin richtig sagte, um ihren Job zu machen. Ich denke es ist keine klassische SV-Situation wenn z.B. ein Geldtransport überfallen wird, oder ? ;)
 
Meine Sicht deckt sich hier vollständig mit den Erläuterungen von J.B. und warum soll Selbstschutz kein legitimer Grund sein, weil irgendein Münchner Beamter das geschrieben hat?

Sicherheitsdienste die "noch ganz andere" Sachen tragen brauchen dafür einen Waffenschein und für den muß es eine Rechtsgrundlage geben.
 
Hi HanKer :)

Einen Waffenschein bekommst du wenn du ein entprechendes Bedürfnis nachweisen kannst (. z.B. besondere Gefährdung und die beantragte Waffe muss geeignet sein dieser Gefährdung entgegenzuwirken). Da wirds übrigens schon sehr lustig, da durch diese Forumulierung Willkür Tür und Tor geöffnet ist. Je nachdem wie es der zuständige Beamte sieht bekommst du z.B. als Juwelier, der öfter mit wertvollem Schmuck unterwegs ist eine Pistole, eine Schreckschußwaffe oder auch gar nichts zugestanden :)

An Sicherheitsfirmen kenne ich z.B. die Firma Ratisbona und die scheinen einen Waffenschein zu haben, ich denke nicht dass die S&Ws die ihre Mitarbeiter tragen Softair-Modelle sind. Eine Rechtsgrundlage gibt es da natürlich. :D

Um jetzt wieder auf das eigentlich Thema, den Selbstschutz des "normalen" Bürgers zu kommen, der kann sich auf den Kopf stellen und bekommt dann in aller Regel immer noch keinen Waffenschein, weil sein "Bedürfnis" dazu nicht ausreicht. Sich einfach schützen zu wollen wird niemals als Grund anerkannt, das wird schon sehr lange so gehandhabt und wird sich jetzt sicher auch nicht geändert haben. Diese Argumentationsschiene kannst du also getrost vergessen, was nicht heisst, dass ich das jetzte Verfahren, nämlich dass der Staat gesetzestreuen Bürgern alle Mittel zur Selbstverteidigung nimmt für gut und richtig finde ;)
 
Meine Aussage mit dem Selbtschutz bezog sich nicht auf den Waffenschein, sondern auf den sozialadäquaten Grund.
 
Ich meine das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit! Art.2 GG. Der sichert jedem Bürger zu, alles tun und lassen zu dürfen, was er will, solange er damit niemand anderen einschränkt und/oder gefährdet. Es kann nicht im Sinne des GG sein jedem gesetzestreuen Bürger alltägliche Werkzeuge zu verbieten, weil eine Minderheit damit Straftaten begeht. Alkohol stellt eine viel größere Gefahr dar und ist viel öfter Ursache für Gewaltkriminalität als Messer Mittel zum Zweck sind. Ein berechtigtes Interesse an Werkzeuggebrauch im Alltag hat ausnahmslos jeder. Das Recht dazu auch. Das fällt mir auf die Schnelle ein, es wird sich aber mit Sicherheit noch mehr finden lassen.

Auch ich bin kein Jurist, aber wir sollten jede Möglichkeit nutzen, die uns zur Verfügung steht!
 
Alkohol stellt eine viel größere Gefahr dar und ist viel öfter Ursache für Gewaltkriminalität als Messer Mittel zum Zweck sind.

Eben. Das hat man sehr wohl erkannt:

Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg

§ 9 Erlaubnisversagung
(1) Die Erlaubnis ist zu versagen,
...
f) für das Verweilen zum Zwecke des Genusses alko-holischer Getränke außerhalb zugelassener Frei-schankflächen auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der Nürnberger Altstadt (begrenzt durch den historischen Mauerring, in Höhe Rathenauplatz: bis einschließlich Laufertor-mauer) sowie in sämtlichen Fußgängerzonen und der Fußgängerunterführung am Hauptbahnhof,


dito Verbot des Genusses alkoholischer Getränke in den Städten Nürnberg und Fürth.

Es ist verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Sich mal eben im Hochsommer an nen Brunnen setzen und ein Bierchen trinken, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Pitter
 
Lokale Alkoholverbote/Einschränkungen sind nur für das buchstäbliche *rein äusserliche* Saubermann-Image wegen der Touristen - womit wird neben der MwSt, Tabak- und Mineralölsteuer das meiste Geld vom Staat eingenommen ?
Ausserdem bechern Krawattenträger selbst ganz gern - gehört zu den gesellschaftlichen Pflichten und ist *leider* sozialadäquat...
An den Alk wird man nicht rangehen, hängt zuviel Geld dran - alles andere ist nur für die Galerie.

Sind Handys verboten, weil man damit trotz eindeutiger Verbote beim Autofahren Unfälle verursacht, bei denen es nur selten *keine* Toten, aber ganz sicher mindestens Schwerverletzte gibt ?

Den Einwand auf Art.2 GG wird man damit vom Tisch wischen, dass mit dem Verbot *auch* das Recht auf das Gefühl von Sicherheit/die Abwesenheit von Gefahr verbunden ist - und jeder hat eben das Recht, sich sicher zu fühlen - mehr will die Politik gar nicht, weil damit "Ruhe im Bau" ist. Sonst hätte man gesagt, Messer sind bereits in Straftatbeständen enthalten, und Messerkriminelle werden entsprechend bestraft - auch Jugendliche.
Die "gefühlte Abwesenheit von Gefahr" wird auch unter die freie Persönlichkeitsentfaltung fallen, auch wenn das noch nirgends geschrieben steht.

Leider wird das eben nicht auf Alkohol (im Allgemeinen) und Handys am Steuer ausgeweitet, weil ist eben sozialadäquat, trotz des Verbots.

btw/edit:
In einem der anderen thread wurde ein Kommentar des BVG zur verpflichtenden Rechtsklarheit in Gesetzestexten vorgestellt, vermutlich wird man in der Richtung weiterkommen, ist aber ebenfalls nur eine 50:50 Chance, dass es dadurch besser und nicht noch schlechter würde...
 
Last edited:
Auf Spiegel-Online wurde die Gesetzesänderung nicht mal erwähnt. Niemanden interessiert das! Und wenn man an Alkohol nicht rangeht, obwohl die gleichen Argumente noch viel besser darauf passen, dann liegt die Erklärungsnot bei der Gegenseite. Warum Messer, obwolh Alk viel sinnvoller wäre?

Außerdem vergest Ihr etwas ganz wesentliches: Das BVG hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Legislative und Judikative sind strickt getrennt!
 
...
Warum Messer, obwolh Alk viel sinnvoller wäre?

Außerdem vergest Ihr etwas ganz wesentliches: Das BVG hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun. Legislative und Judikative sind strickt getrennt!
Das mit dem Alk hatte ich vorher bereits erklärt, zum BVG vergisst Du evtl. etwas:
Das BVG macht keine Gesetze - ist korrekt, aber das BVG kann den Gesetzgeber und damit auch Gesetze und die Gesetzgebung in Schranken verweisen, denn dazu ist es da. Aber erst dann, wenn Grundrechte betroffen sind, und da kann die Entscheidung auch mal gegen ein Grundrecht ausfallen.

Und der genannte Kommentar aus dem anderen thread ist da eindeutig, auch wenn er sachlich einen ganz anderen Fachbereich betraf.
 
Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg

Da entfährt mir als Norddeutscher doch ein deutliches "So a Schmarrn!".

Als ob der alkoholisierte Mitbürger ausschliesslich dann gewalttätig würde, wenn er den Alkohol ausserhalb einer zugelassenen Ausschankstelle zu sich genommen hat. Der Ort der Zusichnahme ist doch völlig belanglos.

Da sollte man lieber einen Polizisten mehr spendieren, der ggf. einen in der Nürnberger Altstadt vagabundierenden alkoholisierten Mitbürger an einen geeigneten Ort zur Ausnüchterung verbringt.

Zu Art. 2 GG: Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mich recht erinnere muss ein Eingriff in ein Grundrecht, auch durch Gesetz, immer verhältnismässig sein. Dazu muss das Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ich denke, da kann man bei dem Messerverbot einiges in Frage stellen.
 
Last edited:
Ich denke wir bräuchten da wirklich mal langsam Juristische Unterstützung. Über das "Könnte, vielleicht, unter Umständen" können wir ja diskutieren bis wir schwarz werden.

Wir bräuchten konkrete Infos über solche Abläufe bzw. die Chancen für eine solche Aktion.
Und selbst wenn es um die Kosten geht, wir hier sind schon einige und wenn nur die geringste Aussicht auf Erfolg besteht, würde ich sogar in meinem möglichen Rahmen dazuzahlen.
Wenn wir uns zusammentun, sind die Kosten für den Einzelnen nicht so gravierend und je mehr desto billiger für jeden.


Gruß K.
 
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