Einfuhr von Cold Steel Kukri Machete und Tiger Steel Karambit

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mimusashi

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Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen. Habe aus den Vereinigten Staaten folgende Artikel erworben:

-Cold Steel Kukri Machete
-Cold Steel Tiger Steel Karambit

Heute bin ich zum Zoll und wollte das Paket abholen. Musste es wie erwartet vor den Zollbeamten öffnen, zuvor habe ich sie natürlich vorgewarnt. Nun, die Augen der Beamten wurden groß und ich hatte plötzlich die ganze Aufmerksamkeit. Nun wurden die "Messer" vorübergehend in Verwahrung genommen. Begründung des Zolls "...wir müssen von unseren Waffenspezialisten zunächst erstmal prüfen lassen, ob der Einfuhr dieser Waffen nach Deutschland erlaubt ist...".

Die "Waffen" werden allerdings auch in Deutschland zum Verkauf angeboten und fallen meines Erachtens nicht unter verbotene Messer nach dem aktuellen Waffengesetz.

Jetzt zu meiner Frage, kann ich die Bestellung jetzt abschreiben oder handelt es sich um eine übliche Überprüfung?

Könnte mich jetzt schon in den Ar**h beissen, dass ich nicht einfach in Deutschland gekauft habe. :mad:

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Grüße, Musashi
 
Hallo Musashi!
Solange Du nicht unter 18 bist, sollte es rechtlich keine Probleme geben. Beim Zoll können die ja auch nicht über alles Bescheid wissen. Du hast schon Recht damit: Beide Gegenstände sind in Deutschland frei erwerblich, man muss halt nur 18 sein. Verboten sind sie auf keinen Fall, ich würde als von einer üblichen Prüfung ausgehen. Das soll aber nicht heißen, dass alles jetzt reibungslos ablaufen muss.:(
Abschreiben würde die Lieferung auf keinen Fall.

Gruß
Carsten
 
Hallo,


beide "Messer" sind in D legal und wenn du über 18 bist sollte die Sache nach der Prüfung ok sein.
 
Ich hatte ähnliche Probleme wegen einem Ek-Dolch.
Nach einer Woche wurde ich angeschrieben und konnte das Teil dann nach Zahlung von Steuer und Zollgebühren ohne weitere Probleme mitnehmen.
Das es hier in Deutschland angeboten wird, beinhaltet aber nicht immer auch die Garantie das es legal ist!!!
Nur bei seriösen Händlern wie z.b. Wolfster,Toolshop,Riversandrocks,Thomas Wahl (um nur ein paar zu nennen) hast Du auch die Gewissheit das das Teil wenn es sich bei einem von ihnen im Programm befindet auch legal ist!
Bevor Du etwas im Netz bestellst, mußt Du Dich unbedingt 100%-tig absichern das Du es hier Einführen darfst!!!
Seriöse Händler in den USA weisen Dich auch darauf hin.
Aber nicht alle!
Wenn Du etwas vor den Augen des Zollbeamten auspackst, das hier illegal ist, ist der Spaß für Dich vorbei!!!
Horrende Geldstrafen bis hin zu Gefängnis kann Dir blühen!!!
Vorbestraft bis Du in jedem Fall auch noch!!!
Da nützt auch kein `wußte ich nicht`!

Gruß Elmar
 
Danke für die schnellen Antworten,

habe vorher natürlich recherchiert ob die Messer auch in Deutschland zu kaufen sind und bin u.a. bei Wolfster´s Knife Shop fündig geworden (lediglich mit dem Zusatz: Für diesen Artikel ist ein Altersnachweis erforderlich!)

@Elmar: bin deinen letzten Sätzen hast du mich jetzt schon ein wenig verunsichert. Auf die Anfrage ob ich mich jetzt strafbar gemacht habe, falls der Artikel in Deutschland nicht erlaubt ist, meinte die Zollbeamtin nur, dass dem nicht so sei und dass ich lediglich mit einer Beschlagnahmung der Ware zu rechnen hätte.... :confused:
 
ich würde schon mal vorbeugend einen schriftlichen widerspruch gegen die "vorübergehende Verwahrung" einreichen, da die teile in D (noch) nicht verboten sind.
du hast ja sicher eine quittung über die "vorübergehende Verwahrung" bekommen !?

....Auf die Anfrage ob ich mich jetzt strafbar gemacht habe, falls der Artikel in Deutschland nicht erlaubt ist, meinte die Zollbeamtin nur, dass dem nicht so sei und dass ich lediglich mit einer Beschlagnahmung der Ware zu rechnen hätte.... :confused:

das stimmt so nicht! WÄREN die sachen verboten, wäre dies ein verstoß gegen das waffengesetz, somit läge der verdacht einer straftat vor und es müsste von amts wegen gegen dich ein ermittlungsverfahren eröffnet werden.
 
Last edited:
Die Messer wurden nicht sichergestellt, sondern zollrechtlich lediglich in die sogenannte "vorübergehende Verwahrung" genommen, ihre Überlassung (Freigabe) an den Empfänger wurde ausgesetzt, weil die Zollbeamten klären müssen, ob die Voraussetzungen für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr hinsichtlich zu beachtender Verbote und Beschränkungen (hier: waffenrechtliche Vorschriften) vorliegen.
Einschlägig könnte hier -theoretisch - das Unterfallen in die Verbotsvorschriften über "verbotene Waffen" i.S.d. Waffengesetzes sein. Ist aber nicht einschlägig...

Das ist hier eben nicht so, zur schnelleren Klärung könnte man z.B. anregen, mit der zuständigen Sachbearbeitung entweder der waffenrechtlich zuständigen Polizeibehörde oder mit des zuständigen Zollfahndungsamtes Kontakt aufzunehmen.

Ich kann da nur noch einmal für Verständnis werben: Morgen muß die Postzöllnerin wissen, ob die Einfuhr einer Langschwanz-Schmalfuß-Beutelmaus aus Australien gestattet ist, übermorgen ist es ein ggf. markengefälschtes Edelteil von Gucci, Pucci oder Verrutschi - und übermorgen kommt ein Paket, das inhaltlich nach Heroin Nr. 2 aussieht, sich dann aber glücklicherweise als die Asche der verstorbenen Tante einer hierher übersiedelten Familie aus Hinterdensiebenbergen entpuppt (aber: darf man sowas dann einführen?????).

Es wird ein paar Tage dauern - aber dann darfst Du zahlen und abholen, wenn Du volljährig bist (sofern man beim CS Karambit die Waffeneigenschaft bejaht, das Kukri ist ein Werkzeug...).

Wenn's wider Erwarten doch hakt, schick mal ne Mail...

Micha M.
 
Ich kann mich Inhaltlich Micha M. nur anschließen.
Widersprüche werden von den meisten Behörden streng nach Vorschrift behandelt was im Klartext bedeutet: Nach genau zwei Wochen erhälst du die erste Antwort mit einer Einlassung auf deinen Widerspruch.
Bis dahin kann die Sache schon lange geregelt sein.

Sprich es ist in dem Fall höchstwahrscheinlich kontraproduktiv nun Widerspruch einzulegen.

Künftig gleich wenn man da ist freundlich darauf hinweisen das der Sachverhalt eigentlich klar ist und das einem unnötig Kosten enstehen und dann fragen wie der Zoll einem denn nun entgegen kommt. Dadurch dürfte man mit Abstand die größte Chance haben schnell das Ergebnis zu erreichen was man möchte.
Man kann auch beim Zoll anrufen wenn man sich doppeltes fahren nicht antun will usw usw

Es ist schlicht wie überall im Leben man bekommt immer dann am Besten und Einfachsten zu dem was man möchte wenn man höflich, kompetent und bestimmt sagt was man möchte und versucht zusammenzuarbeiten.

Gruss
El
 
Hallo zusammen,
um das eröffnete Thema zu beenden, der Zoll hat heute angerufen und mir gesagt, dass ich die Bestellung (sprich die zwei Messer) abholen kann. Bin wirklich überrascht, dass die Überprüfung so schnell vonstatten ging.

Wollte mich bei allen noch mal bedanken, die sich so zahlreich und insbesondere so schnell gemeldet haben.

@Micha: Danke für die angebotene Hilfe! Obwohl ich ja schon froh bin, dass ich sie nicht in Anspruch nehmen musste :super:

Gruß, Musashi
 
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