Ja, und dort steht unter Postverkehr:
"In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen.
Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen,
sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich
angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO)."
Und auf Erics Zollinhaltserklärung ist zu sehen, dass die Postgebühren eben nicht angemeldet wurden, ergo auch nicht mitberechnet werden. Mit "Versandkosten angeben" hab ich mich da unglücklich ausgedrückt.
Hier heißt es:
"Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert."
Ich weiß jetzt nicht, welche Probleme es noch mit den Begriffen gewerblich-nicht gewerblich und kommerziell-nicht kommerziell gibt.
Andererseits steht unter den von dir verlinkten faqs:
"Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen."
Das macht´s jetzt wieder kompliziert: Wieso können nur die
innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten rausgerechnet werden? Und ich habe den Eindruck, dass die Begriffe kommerziell und gewerblich mal in Abgrenzung zueinander und mal synonym gebraucht werden.
Können wir uns darauf einigen, dass es eigentlich so sein müsste, manchmal aber auch so ist und der Zoll es auch nicht immer weiß?
Tatsache ist, dass mir drei beim Zoll in genau diesem Bereich Arbeitende gesagt haben, wie es sein müsste und dass sie es so und nicht so machen. Wie soll da noch einer Bescheid wissen?
Gruß