Bestellung in Übersee - was lange währt...

Nach meiner Recherche fallen diese Gebühren bei EMS EXPRESS wohl sehr häufig an.

Dieser Lieferservice arbeitet wohl mit EMS zusammen und holt beim Zoll die Ware ab und dann gehts per Teuer-Express zu mir.
 
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Hallo!

Also ich muss ja auch mal meinen Beitrag leisten...:haemisch:

Also das alle Zollämter die Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben gleich handhaben, ist schonmal falsch! Man kann im Zoll-Infocenter anrufen und dort wird dir eine andere Information gegeben, als wenn du später dann direkt auf dem Zollamt erscheinst um deine Einfuhrsteuern zu begleichen. Selbst erlebt...

Obwohl ich auch in diesem Bereich tätig bin, hilft es nichts zu diskutieren, bzw. die Zollbeamten auf diese Diskrepanz aufmerksam zu machen.

Also eine Ausnahme gem. des zuvor erwähnten Art. 165 II ZK-DVO kommt nicht in Betracht. Sobald man bei einem gewerblichen Händler einkauft (Lighthound, **** oder wo auch immer), handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf. Somit sind die Versandkosten/Transportkosten mit einzubeziehen. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Und so ist auch die Auslegung nach herrschender Rechtsmeinung. Wer andere Erfahrungen gemacht hat, hat Glück gehabt.

Die einizge Alternative besteht darin, beim Erheben der Einfuhrsteuern deutlich zu machen, das man per EMS (Express Mail Service) bestellt hat. Vorausgesetzt, dass es auch wirklich so ist! Aber dies muss sowieso nachgewiesen werden. Dann sind die Transport-/Versandkosten nicht mit einzubeziehen (gem. Art 165 III ZK-DVO sind Versandkosten nicht zur Steuerehebung hinzuzuziehen, wenn es sich dabei um einen Express Versand handelt...). Dies habe ich bisher angegeben, da ich bei Lighthound sowieso immer mit Express-Versand bestelle. Es wurden dann keine Einfuhrsteuern auf den Versand erhoben.

Gruß

Siggi
 
Sobald man bei einem gewerblichen Händler einkauft, handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf.

Nö. Dann wären ja nahezu ALLE Käufe gewerblicher Art. Es geht darum, ob der Erwerber gewerblich tätig ist (sprich: das Ding weiterverkaufen will).
 
@Osterguentermann

Nö. Der Zoll unterscheidet tatsächlich ob du Ware von einer gewerblichen oder einer privaten Person beziehst. Das ist auch genau so in den Zollbestimmungen nachzulesen. Der Freibetrag ist in beiden Fällen unterschiedlich. Ob du selbst eine Privat- oder Geschäftsperson bist ist unerheblich. Die Einfuhrumsatzsteuer ist zunächst einmal zu zahlen.

GDSK und TNT ist bei mir ein rotes Tuch!!! Beide verlangen Unsummen für die Zustellung. Die GDSK ist am schlimmsten, die verlangt nach 3Tagen sogar noch Lagergebühren wenn man in dieser Zeit nicht alle Unterlagen bei denen eingereicht hat.
Ein Expressversand wird immer anders behandelt als ein normaler Versand. !!! Das was Siggii42 geschrieben hat ist nur halb richtig!!!
Wenn Versandkosten beim Expressversand auf der Rechnung angegeben wurden, dann wird darauf keine Einfuhrumsatzsteuer berechnet, korrekt!
Jetzt kommt die Falle:
Wenn keine Versandkosten, bei Express, angegeben wurden, dann gibt es Richtsatztabellen nach denen die normalen Versandkosten beim Zoll abgerechnet werden. Auf diese fiktiven Kosten werden dann auch Einfuhrumsatzsteuern erhoben!
Mein Einspruch beim Zoll wurde abgelehnt, weil auf meiner Rechnung nicht erkenntlich war, daß ich Express BEAUFTRAGT hatte! Es war der reine Warenwert ausgewiesen, aber nicht die Versandkosten. Mir wurde mitgeteilt, daß die tatsächliche Versandart nur eine Nebenrolle spielt und nur das zähle was ich nachweislich belegen könne. Es wäre ja auch theoretisch denkbar, daß ich nur einen normalen Versand beauftragt und bezahlt und der Versender die Ware dennoch, freiwillig, als Express gesendet hätte.
Da habe ich aber nicht schlecht gestaunt als ich die Antwort bekam und auf fiktive Versandkosten die EUSt bezahlen mußte.


Viele Grüße, Michael
 
Hallo!

@Osterguenterman

Also an meiner Aussage mit dem gewerblichen Enkauf gibt es nichts zu rütteln, so wie es auch micbu beschrieben hat. So sind die Zollrichtlinien!

@micbu

Ich gehe davon aus, dass der EMS ausgewiesen ist, da ich ihn ja auch nachweisen muss!Diese Frage stellt sich also gar nicht. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. Der Express-Versand ist sowohl beim amerikanischen, als auch beim deutschen Paketdienst deutlich zu erkenn und somit auch nachweisbar.

Gruß

Siggi
 
...Sobald man bei einem gewerblichen Händler einkauft (Lighthound, **** oder wo auch immer), handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf. Somit sind die Versandkosten/Transportkosten mit einzubeziehen. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Und so ist auch die Auslegung nach herrschender Rechtsmeinung. Wer andere Erfahrungen gemacht hat, hat Glück gehabt. ...

@Osterguentermann
Nö. Der Zoll unterscheidet tatsächlich ob du Ware von einer gewerblichen oder einer privaten Person beziehst. Das ist auch genau so in den Zollbestimmungen nachzulesen. Der Freibetrag ist in beiden Fällen unterschiedlich. Ob du selbst eine Privat- oder Geschäftsperson bist ist unerheblich. Die Einfuhrumsatzsteuer ist zunächst einmal zu zahlen...

Habt ihr dafür mal einen Beleg? Ich konnte auch bei genauem Lesen auf zoll.de nichts finden, dass dies bestätigt.

Vielmehr wurde mir dies:
Das ist der genaue Text von Zoll.de, nichtgewerbliche Wareneinfuhr bezieht sich einzig auf die die Ware einführende Person, sprich es spielt keine Rolle ob man als Privatperson Waren von Privat oder vom Händler einführt. In den letzten ca. zwei Jahren habe ich daher auch bei keinem Zollbescheid mehr Zoll/Mwst. auf die Beförderungskosten zahlen müssen, egal ob die Sendung von Privat oder vom Händler kam. Vor diesem Zeitraum war das anders, da wurden unabhängig vom Versender auch die Beförderungskosten verzollt. Unser Zollamt handhabt dies grundsätzlich so und der Grund dafür ist nach Aussage des für die Postsendungen zuständigen Zollbeamten eine Anweisung, die andere Zollämter auch befolgen müssten /erhalten haben müssten. Eric
Na, wenn Du Gewerbetreibender bist, also die Ware zum Zweck der Weiterveräußerung einführst. Ansonsten betreibst Du nie gewerbliche Wareneinfuhr.
in der vergangenen Woche von 3 (drei) Zöllnern/Zöllnerinnen bestätigt. Als privater Verbraucher kann ich die Versandkosten angeben, diese werden dann vom zu verzollenden Betrag angezogen.

Gruß
 
Da ich vor ein paar Wochen mal wieder einen Zollbescheid erhalten habe, der die Handhabe, die Beförderungskosten bei Privatleuten als Empfänger NICHT dem Zollwert hinzuzufügen bestätigt, habe ich diesen sowie die dazugehörige Rechnung gescannt und auf ImageSheck hochgeladen.

Wie man der Rechnung entnehmen kann fallen $43 Versandkosten an, der Zollwert, von dem Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden, besteht jedoch ausschließlich aus dem Warenwert OHNE Versandkosten.



Wie bereits zuvor erwähnt ist dies bei mir jetzt seit über zwei Jahren immer der Fall, sowohl bei unserem örtlichen Zollamt als auch, wie in o.g. Scan der Fall, beim Hauptzollamt in Frankfurt.

Gewerbliche Einfuhr tätigt der Gewerbetreibende, nicht der Privatmann, egal ob er von Privat oder vom Händler Ware erhält. Wer wie bei mir keinen Zoll/EUst auf die Beförderungkosten zahlen muss hat nicht etwa Glück, sondern vielmehr derjenige der dies nach wie vor, so wie es früher der Fall war, noch zahlen muss, pech. Offensichtlich hat sich das längst noch nicht bei allen Zollbehörden rumgesprochen bzw. durchgesetzt. Leider.


Ergänzend sei noch gesagt, daß wir hier sicherlich Diskutieren können bis zum Abwinken, ändern wird es an dem jeweiligen individuellen Fall und dessen Handhabung ohnehin nichts.

Gruß
Eric
 
Last edited:
Ja, und dort steht unter Postverkehr:
"In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO)."

Und auf Erics Zollinhaltserklärung ist zu sehen, dass die Postgebühren eben nicht angemeldet wurden, ergo auch nicht mitberechnet werden. Mit "Versandkosten angeben" hab ich mich da unglücklich ausgedrückt. :rolleyes:

Hier heißt es:
"Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert."

Ich weiß jetzt nicht, welche Probleme es noch mit den Begriffen gewerblich-nicht gewerblich und kommerziell-nicht kommerziell gibt.


Andererseits steht unter den von dir verlinkten faqs:
"Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen."

Das macht´s jetzt wieder kompliziert: Wieso können nur die innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten rausgerechnet werden? Und ich habe den Eindruck, dass die Begriffe kommerziell und gewerblich mal in Abgrenzung zueinander und mal synonym gebraucht werden. :glgl:

Können wir uns darauf einigen, dass es eigentlich so sein müsste, manchmal aber auch so ist und der Zoll es auch nicht immer weiß? ;)
Tatsache ist, dass mir drei beim Zoll in genau diesem Bereich Arbeitende gesagt haben, wie es sein müsste und dass sie es so und nicht so machen. Wie soll da noch einer Bescheid wissen?

Gruß
 
Hi Waldjäger und Eric!

Also der Eric hat einfach Glück gehabt. Gem. § 165 II sind die nichtgewerblichen Versankosten nur dann nicht zu verzollen, "sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO)"

Sobald du aber, wie Eric, eine Rechnung mitbringst, bei der die Versandkosten mit angezeigt werden, sind diese zu VERZOLLEN! Einfach logisch!!! Er meldet sie quasi "anderweitig schriftlich" an!

Also hätten wir das eigentlich auch geklärt. Das Problem besteht einfach darin, dass du meistens nie eine Rechnung aufweisen kannst, bei der die Versandkosten nicht aufgelistet sind, bzw. kannst du ersatzweise auch einen Kontoauszug vorzeigen, bei dem ja leider auch die Versandkosten enthalten sind. Also hat Eric einfach mit der Auslegung der Durchführungsverordnung durch die Zollbeamten Glück gehabt. In anderen Zollämtern wird dies anders ausgelegt. Also wenn du eine Rechnung aufweisen kannst, welche die Versandkosten nicht enthält und es sich um eine nichtgewerbliche Wareneinfuhr handelt, dann sind die Versnadkosten gem. Art. 165 II nicht mit einzubeziehen!

Gruß
 
@ Waldjäger

Stichwort: "Gestellungsbefreite Sendungen"

Hier die Links:

Waren bis 22€ sind immer Einfuhrumsatzsteuer und Zollfrei. Egal ob der Versender privat oder gewerblich handelt.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...tbefrsend/b0_geringwertige_sendung/index.html


Ist der Versender privat und wurde kein Entgeld gezahlt sind Waren bis zu 45€ Einfuhrumsatzsteuer und Zollfrei.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...r/b0_gestbefrsend/a0_privatsendung/index.html


Wer behauptet jetzt immer noch, daß es keinen Unterschied zwischen einem gewerblichen und privaten Versender gibt?
Es gibt also nur die Unterscheidung zwischen "gewerblicher Ware" und "nichtgewerblicher Ware".
Gewerbliche Ware = bezahlte Ware
Nichtgewerbliche Ware = Geschenke
Hier im Thread wird dies mit gewerblicher und privater Einfuhr verwechselt. Das ist aber, beim Zoll, nicht damit gemeint! Es spielt zuerst einmal keine Rolle ob der Einführende Privatperson oder Gewerbetreibender ist. Beide müssen zunächst Zoll und EUSt zahlen. Der gewerblich Einführende kekommt anschließend die EUSt wieder erstattet, aber das war ja hier nicht gefragt.
Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären.



Viele Grüße, Michael
 
Last edited:
Hallo!

Es ist jedoch trozdem nötig, ab einem Wert von über 22,- Euro (bei einem gewerblichen Verkauf) zu unterscheiden, ob der "Abhehmer" privat oder gewerblich interessiert ist. Einfach um beurteilen zu können, ob die Versandkosten verzollt werden oder eben nicht.

Das Problem ist doch einfach nur, dass es jeder hier im Forum meint besser zu wissen, bzw. andere Erfahrungen gemacht hat, im Ungang mit dem Problem, gewerbliche oder nicht gewerbliche Einfuhr...
 
Hallo nochmal!

Das ist nicht richtig so, was micbu erzählt hat...

Die Diskussion dreht sich immer darum, wenn ich von einem gewerblich treibenden Waren nach Deutschland einführe...

Sendungen von Privat zu Privat sind hier nicht von belang.

Gruß
 
Hallo,

Mir scheint, dass die Zollregelung dringend reformiert und vereinfacht gehört. Offenbar sind die Regeln so, dass selbst der Zoll nicht durchblickt.

Außerdem:
Wenn ich eine Sendung mit gemischtem Inhalt (Lampe, Akku, Ladegerät, O-Ringe...) vom Zoll hole, ist der Zöllner ewig mit Papierkram beschäftigt.

Dabei ist die Einnahme an EUSt. und Zoll weit geringer, als der Zöllner den Staat Geld kostet.



Heinz
 
.....
Außerdem:
Wenn ich eine Sendung mit gemischtem Inhalt (Lampe, Akku, Ladegerät, O-Ringe...) vom Zoll hole, ist der Zöllner ewig mit Papierkram beschäftigt.

Dabei ist die Einnahme an EUSt. und Zoll weit geringer, als der Zöllner den Staat Geld kostet.

Heinz

Dazu kann man dem Zöllner ja die verschiedenen TaricCodes schon mitbringen, oder die gesamte Lieferung pauschal verzollen lassen.

Und ob die Arbeitszeit den Staat nun mehr Geld kostet oder nicht ist ne Diskussion für den Stammtisch.



MfG Martin
 
Um mal von der Zolldiskussion (die wir schon tausend mal hatten!) weg zu kommen:
Kann jemand sagen, ob die Expresslieferungen aus China nun generell mit einem solchen dubiosen Eselskurier kommen?
Die Standardsendungen (ohne Express) weiterhin mit DHL?
DHL ist zwar nicht immer der Bringer, aber mir immer noch lieber, die lassen den Kram halt beim Zoll und ich hol ihn dort selbst ab, ohne komische Lagergebühren.

Grüße
Jens
 
Hallo Schrenz,

Hier meine Versanderfahrungen:


Normale EMS Sendungen wurden bei mir bisher immer von DHL entweder direkt zugestellt oder ich mußte sie beim Zoll abholen.

Sendungen per EMS Express wurden meist von DHL direkt zugestellt, aber erst einmal (jetzt gerade aktuell) von der GDSK. Bei Zustellung mit DHL wurden IMMER die fiktiven Versandkosten mit in die Berechnung eingezogen.

Fedex Sendungen wurden immer mit der GDSK zugestellt.

TNT verlangt Horrorgebühren für die Verzollung. Desweiteren verlangen die auch noch eine Vorlageprovision. Fiktive Versandkosten werden in die Verzollung mit einbezogen.
UPS verlangt auch Gebühren, diese sind, bei geringem Warenwert aber noch human.

Ich erhalte pro Jahr ca. 50 Lieferungen als Privatperson und ca. 100 Lieferungen als Geschäftsperson für meine 2 Firmen aus dem nicht europäischen Ausland.

@siggi42

Lies dir einfach meine Links durch.
Du sagst privat zu Privat spiele keine Rolle. --Falsch!
Jedesmal wenn ein Paket als "Gift" ausgewiesen ist wird zunächst einmal ein nichtkommerzieller, also privater Versand angenommen. Ich denke, daß über 90% der Pakete so (also falsch) deklariert werden.
Kein Zöllner oder Spediteur hat mich bisher gefragt ob der Verwendungszweck privat oder gewerblich ist. Die Realität hat bisher gezeigt, daß ich bei den Spediteuren auf den Gesamtbetrag EUSt zahlen mußte und beim Zoll direkt nur auf den Warenwert (bei EInfuhr als Gewerbetreibender).
Beim Zoll bin ich Stammkunde, die wissen genau welche Lieferungen für mich privat und welche Lieferungen zum Weiterverkauf bestimmt sind.
Ich habe aber nur geschrieben, daß gewerbliche und private Käufer zunächst einmal die EUSt zahlen müssen, ich habe nicht geschrieben was zur Erhebung dieser herangezogen wird! Beide müssen zunächst einmal zahlen, aber auf unterschiedliche Werte.


Viele Grüße, Michael
 
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Hi!

@ Jens

Also meine EMS Lieerungen kamen bisher auch immmer mit DHL an.

@ micbu

Also bei mir kommt es oft genug vor, dass die Ware als "gift" deklariert wird und die Zöölner nicht blöd sind und das mitbekommen und du eben dann auch nachweisen musst, woher es stammt. Und das wird dann keineswegs ertaml als "privat" angenommen. Das ist keine Sendung von "privat zu privat" und dementsprechend wird es auch gehanhabt.

Gruß

Siggi
 
Genau das ist es doch! Die Zöllner sind eben nicht blöd und fallen auf den Trick mit dem "gift" nicht herein. Ein Geschenk wäre ein "nicht kommerzieller" Warenversand. In Wirklichkeit ist es aber kein Geschenk sondern ein Einkauf im Ausland. Der Freibetrag für ein Geschenk wäre aber höher als für einen Einkauf.
Ich denke wir reden über das gleiche, aber ein bischen aneinander vorbei.


Viele Grüße, Michael
 
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